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Streit bei Verkauf

Themenstarteram 3. November 2015 um 5:37

Hallo liebes Forum,

ich habe da ein kleines Problem.

Vor 3 Wochen haben wir den Corsa D meiner Frau privat verkauft. Neue HU/AU wollten wir noch machen lassen. Bei der Untersuchung kam heraus: alles i.O. bis auf die Spurstange vorne links, Gesamtkosten mit TÜV und allem drum und dran ca.300Euro. Nun aber drängelte die Käuferin auf das Fahrzeug und wir gaben es ihr unter der Voraussetzung das wir den Mangel beseitigen lassen und den TÜV durchführen lassen.

Einen ersten, von uns festgelegten Werkstatttermin lehnte sie ab und meldete sich daraufhin 5 Tage nicht.

Bei erneutem nachfragen sagte sie uns das sie den Corsa hat durchchecken lassen und auf einmal müssen auch der Endschalldämpfer, eine Achsmanschette und ein Querlenker für neuen TÜV ersetzt werden!

Dazu kommt noch das angeblich beide Fensterheber beim schließen des Fensters knack Geräusche von sich geben sollen! Sie hat natürlich gleich einen Kostenvoranschlag mitgeschickt: Summa Summarum 1020Euro!!

 

Nun wollte ich einfach mal fragen ob jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat und wie ich mich jetzt am besten verhalte?

Zum Corsa: Bj 2006, Diesel, 147000km

 

ich bedanke mich im voraus bei Euch

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7 Antworten

Frage: Habt Ihr die Gewährleistung beim Kauf ausgeschlossen?

Wenn nicht, Auto zurücknehmen, Kaufpreis erstatten und beim nächsten Verkauf besseren Vertrag machen.

Wenn ja: Wußtet Ihr von den Mängeln (bzw. hättet Ihr sie kennen müssen)? Dann siehe oben. Ansonsten die Ansprüche freundlich ablehnen.

Ach ja: Rechtsanwälte helfen auch schon im frühen Stadium von Rechtsstreitigkeiten und freuen sich sogar, wenn sie noch was ausrichten können, bevor die Mandantschaft den Karren heillos in den Dreck gefahren hat. Erstberatung kostet max. 190 € plus Steuer.

am 3. November 2015 um 8:28

Zitat:

@cone-A schrieb am 3. November 2015 um 08:24:23 Uhr:

Frage: Habt Ihr die Gewährleistung beim Kauf ausgeschlossen?

Wenn nicht, Auto zurücknehmen, Kaufpreis erstatten und beim nächsten Verkauf besseren Vertrag machen.

Wenn ja: Wußtet Ihr von den Mängeln (bzw. hättet Ihr sie kennen müssen)? Dann siehe oben. Ansonsten die Ansprüche freundlich ablehnen.

Ach ja: Rechtsanwälte helfen auch schon im frühen Stadium von Rechtsstreitigkeiten und freuen sich sogar, wenn sie noch was ausrichten können, bevor die Mandantschaft den Karren heillos in den Dreck gefahren hat. Erstberatung kostet max. 190 € plus Steuer.

Das ist ein Privatverkauf !!!!

Und 1Ja. Gewährleistung ist Gesetz , (die kann man nicht ausschliessen) gilt aber nur für Händler .

Der Verkäufer muss nur die zugesicherten Arbeiten durchführen(bezahlen) . Privatverkauf = Probefahrt , Sichtkontrolle , kaufen JA oder NEIN = fertig .

Zitat:

@MeriFan schrieb am 3. November 2015 um 09:28:57 Uhr:

Probefahrt , Sichtkontrolle , kaufen JA oder NEIN = fertig .

Nein, Hauser.

Grundsätzlich haftet auch der private Verkäufer auf Sachmängel, soweit er sie nicht ausschließt. Bei einer 20 Jahre alten Schallplatte auf dem Flohmarkt mag man einen konkludent erklärten Gewährleistungsausschluß noch annehmen. Bei einem Gebrauchtwagen für einen vierstelligen Preis eher nicht mehr.

am 3. November 2015 um 8:57

JA von privat sollte man die Sachmangelgewährleistung ausschliessen .................. ich hoffe es gab einen Vertrag ...................

Zitat:

@MeriFan schrieb am 3. November 2015 um 09:28:57 Uhr:

 

Das ist ein Privatverkauf !!!!

Und 1Ja. Gewährleistung ist Gesetz , (die kann man nicht ausschliessen) gilt aber nur für Händler .

Der Verkäufer muss nur die zugesicherten Arbeiten durchführen(bezahlen) . Privatverkauf = Probefahrt , Sichtkontrolle , kaufen JA oder NEIN = fertig .

Das ist nur eines, nämlich komplett falsch. Gewährleistung gilt immer, bei Gebrauchtkauf aber nur 1 Jahr. Als Privatperson kann man sie aber ausschließen, ein gewerblicher Verkäufer kann das nicht. Gewerblich ist übrigens nicht nur der Autohändler, sondern z. B. auch der Verkauf des auch beruflich genutzten Autos eines Handwerkers oder Arztes oder...

Wird der Ausschluss im Kaufvertrag nicht erwähnt, so gilt er auch nicht. Dadurch hat die Käuferin hier also - wir kennen den Vertrag nicht - Ansprüche.

Zitat:

@MadCat69 [url=http://www.motor-talk.de/forum/streit-bei-verkauf-[\i]

Das ist nur eines, nämlich komplett falsch. Gewährleistung gilt immer, bei Gebrauchtkauf aber nur 1 Jahr.

Das stimmt auch nicht. Auch bei Gebrauchtwaren gilt 2 Jahre Gewährleistungsfrist. Ich kann sie aber auch durch AGB auf 1 Jahr verkürzen.

Zitat:

Das stimmt auch nicht. Auch bei Gebrauchtwaren gilt 2 Jahre Gewährleistungsfrist. Ich kann sie aber auch durch AGB auf 1 Jahr verkürzen.

Stimmt, das war mir entfallen. Was aber wohl daran liegt, dass jeder normale Gewerbetreibende die Frist auf 1 Jahr begrenzt ;) Der private Verkäufer kann sie ja eh ganz ausschliessen.

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