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Straftat oder einfach Pfusch???

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 5:33

Guten Morgen liebe Motor-Talker,

Bitte bei folgendem Thema einfach mal um eure Meinung ( sollte ein Anwalt mitlesen auch gerne um seine Einschätzung ! ).

Versuche, die Geschichte einmal kurz zu fassen....

Ich habe mein Auto vor ca. 6 Wochen zu einer eigentlich einfachen Reparatur abgegeben.

Nachdem die Werkstatt 2 mal nachgebessert hat ( verschlimmbessert...) hat, ist das Fahrzeug nun zu einer

Werkstatt meines Vertrauens verbracht und von einem Gutachter untersucht worden ( nachdem selbst mir als Laien haarsträubende Fehler aufgefallen waren.

Der Gutachter hat nun einen Schaden von rd. 4300€ festgestellt ( zzgl. Transport- und Gutachterkosten ), den ich lt. schriftlicher Vereinbarung von der ersten Werkstatt auch ersetzt bekommen soll ( mal abwarten..).

Meine Frage nun zu folgendem Wortlaut aus dem Gutachten:

"..Anlässlich der Besichtigung am 17.07.09 wurde des weiteren eine lose Lenkung, eine lose

Vorderachse, lose Räder, nicht gesicherte Vorderachsverbindungselemete,.......festgestellt--"

Wortlaut des Gutachters:

"Mit dem Fahrzeug wären Sie keine 100km weit gekommen - das hätte eine Katastrophe gegeben...".

Ist das nun einfach fahrlässiger Pfusch der ersten Werkstatt oder tatsächlich strafrechtlich relevant?

Und wenn, was müsste man der Werkstatt strafrechtlich vorwerfen?

Freue mich über möglichst viele sachdienliche Tips, Hinweise und Kommentare.

Danke

Ralf

Beste Antwort im Thema
am 19. Juli 2009 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Das wäre allerhöchstens in die Richtung Fahrlässigkeitsdelikte gegangen und bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es keine Strafbarkeit des Versuchs - denn ich kann wohl schlecht fahrlässig versuchen, eine Strafbarkeit zu begehen. Da wären wir dann schon wieder im Vorsatzbereich.

Und ich denke nicht, dass du der Werkstatt auch nur ansatzweise nachweisen kannst, dass da jemand was mit Absicht verpfuscht hat. Oder kann dich da jemand nicht leiden?

Nun, so einfach würde ich die Werkstatt nicht aus der Verantwortung entlassen.

Das Problem bei der Sache ist, daß es mehrere Stufen gibt und die Abgrenzungen dazu fließend sind.

Es gibt einmal die Fahrlässigkeit, dann die grobe Fahrlässigkeit, kurz vor dem Vorsatz kommt noch die Leichtfertigkeit und dann der Vorsatz.

Und erschwerend kommt hinzu, daß das Strafrecht unter Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit etwas anders versteht als z. B. das Zivilrecht. Hier müssen verschiedene Tatbestandsmerkmale (Voraussetzungen) erfüllt sein.

Guckst Du:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit

Guckst Du nochmal:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz

Viel Spaß beim Lesen und Verstehen :D

Von Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit könnte man sprechen, wenn an dem Auto ein Lehrling die komplette Inspektion oder Fehlerbehebung durchführt und keine abschließende Kontrolle durch einen Meister erfolgt.

In vorliegendem Fall war es aber so, daß die Werkstatt 2 Mal die Chance hatte ihre Fehler zu beheben. Hinzu kommt auch noch, daß die festgestellten Mängel wohl so gravierend waren, daß selbst ein Laie sie hätte feststellen können.

Für meine Begriffe wird es da mit einer Fahrlässigkeit ein wenig eng.

Aber wie bereits gesagt. Die Übergänge sind fließend. Daher tun sich Richter und Anwälte auch sehr schwer damit.

Deshalb wird es auch für uns Laien unmöglich sein, zu definieren, ob hier Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt; zumal wir uns mehr von unserem persönlichem Empfinden leiten lassen.

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18 Antworten
am 19. Juli 2009 um 5:37

Mit Äusserungen wie **editiert von steini111** sollte man aufpassen.

Und selbst ein Anwalt darf Dir hier keinen Rechtsberatung geben.

Suche einen Anwalt auf, Du hast ja ein Gutachten, macht die Sache einfacher und schneller.

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 5:50

Hallo Nice-DJ,

ok, vielleicht etwas provokant formuliert - aber im Ergebnis richtig, wenn der Motor nach Auslieferung des Autos gelaufen wäre, hätte das genau so ausgesehen, oder was meinst Du was bei +200km/h passiert wenn der Motor runterfällt, das Kreuzgelenk der Lenkung rausfliegt oder ein nicht gesicherter Spurstangenkopf abschert???

Anwalt hatte ich, bevor das Gutachten vorlag, schon wegen dem restlichen Pfusch konsultiert, werde aber nächste Woche da natürlich noch mal hingehen.

Wollte auch keine Rechtsberatung sondern nur mal ein paar Meinungen zum Thema !

Moin,

ich hab den Titel mal etwas editiert. Die Ursprünglich gewählte Überschrift würde der Werkstatt "Vorsatz" unterstellen ;)

Grüße

Steini

Das wäre allerhöchstens in die Richtung Fahrlässigkeitsdelikte gegangen und bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es keine Strafbarkeit des Versuchs - denn ich kann wohl schlecht fahrlässig versuchen, eine Strafbarkeit zu begehen. Da wären wir dann schon wieder im Vorsatzbereich.

Und ich denke nicht, dass du der Werkstatt auch nur ansatzweise nachweisen kannst, dass da jemand was mit Absicht verpfuscht hat. Oder kann dich da jemand nicht leiden?

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 8:00

@ steini111

klingt sachlicher, einverstanden.

@ steini 111 u. TheRealRaffnix

Nein Vorsatz kann ich sicher nicht nachweisen, möchte ich bisher auch nichtmals unterstellen.

Aber ein Auto nach Reparatur in einem derart lebensgefährlichen Zustand auszuliefern ist nicht strafbar? Ich kann das ja kaum glauben.

Das wäre ja praktisch ein totaler Freibrief für alle Werkstätten, lebensbedrohlichen Pfusch abzuliefern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?!

Oder wäre es erst strafbar, wenn ich nicht mißtrauisch geworden und mit dem Auto verunfallt wäre? Oder selbst dann nicht, weil es ja nur Pfusch und kein Vorsatz ist?

Und wir reden ja nicht über kleine Schönheitsfehler, sondern über schwerste!!! Mängel an Fahrwerk, Lenkung, VA und Motorträger

Wie pervers ist das denn?

am 19. Juli 2009 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Das wäre allerhöchstens in die Richtung Fahrlässigkeitsdelikte gegangen und bei Fahrlässigkeitsdelikten gibt es keine Strafbarkeit des Versuchs - denn ich kann wohl schlecht fahrlässig versuchen, eine Strafbarkeit zu begehen. Da wären wir dann schon wieder im Vorsatzbereich.

Und ich denke nicht, dass du der Werkstatt auch nur ansatzweise nachweisen kannst, dass da jemand was mit Absicht verpfuscht hat. Oder kann dich da jemand nicht leiden?

Nun, so einfach würde ich die Werkstatt nicht aus der Verantwortung entlassen.

Das Problem bei der Sache ist, daß es mehrere Stufen gibt und die Abgrenzungen dazu fließend sind.

Es gibt einmal die Fahrlässigkeit, dann die grobe Fahrlässigkeit, kurz vor dem Vorsatz kommt noch die Leichtfertigkeit und dann der Vorsatz.

Und erschwerend kommt hinzu, daß das Strafrecht unter Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit etwas anders versteht als z. B. das Zivilrecht. Hier müssen verschiedene Tatbestandsmerkmale (Voraussetzungen) erfüllt sein.

Guckst Du:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit

Guckst Du nochmal:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz

Viel Spaß beim Lesen und Verstehen :D

Von Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit könnte man sprechen, wenn an dem Auto ein Lehrling die komplette Inspektion oder Fehlerbehebung durchführt und keine abschließende Kontrolle durch einen Meister erfolgt.

In vorliegendem Fall war es aber so, daß die Werkstatt 2 Mal die Chance hatte ihre Fehler zu beheben. Hinzu kommt auch noch, daß die festgestellten Mängel wohl so gravierend waren, daß selbst ein Laie sie hätte feststellen können.

Für meine Begriffe wird es da mit einer Fahrlässigkeit ein wenig eng.

Aber wie bereits gesagt. Die Übergänge sind fließend. Daher tun sich Richter und Anwälte auch sehr schwer damit.

Deshalb wird es auch für uns Laien unmöglich sein, zu definieren, ob hier Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt; zumal wir uns mehr von unserem persönlichem Empfinden leiten lassen.

am 19. Juli 2009 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von eisdealer944

 

Aber ein Auto nach Reparatur in einem derart lebensgefährlichen Zustand auszuliefern ist nicht strafbar? Ich kann das ja kaum glauben.

Das wäre ja praktisch ein totaler Freibrief für alle Werkstätten, lebensbedrohlichen Pfusch abzuliefern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?!

Na ja, ganz so ist es nun auch wieder nicht. Auch wenn das nicht strafbar ist, zivilrechtlich haftet die Werkstatt durchaus für ihre Fehler und die Folgen daraus. Und das kann im Ernstfall ziemlich teuer werden (wirtschaftlicher Riun nicht ausgeschlossen).

Viele Grüße,

Cephalotus

Strafbarkeit nur, wenn eine Handlung vorliegt, die durch ein Gesetz mit Strafe bedroht wird. Vorsatz wird mal ausgeschlossen. Zu prüfen ist aber, ob nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt, die zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern geführt hatte. Grobe Flässigkeit kann z.B. der Fall sein, wenn Werkstatt nicht die  organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, die notwendig sind, um eine fachgerechte Reparatur der angenommenen Arbeiten sicher zu stellen: Einsatz von fachkundigem Personal, Verfügbarkeit von apparativer Ausstattung, die Stand der Technik ist, Durchführung der Arbeitskontrolle und dgl..

 

Werkstatt haftet  für die Durchführung einer fehlerhaften Reparatur, da Reparaturauftrag  ein Werkvertrag darstellt, bei dem der Erfolg geschuldet wird.

Werkstatt kann auch nicht sagen, für die Durchführung der Reparatur sei sie personell oder materiell nicht ausreichend ausgestattet gewesen. Wenn dem so ist, darf sie den Auftrag nicht annehmen.

 

O.

am 19. Juli 2009 um 21:00

@ TE

Eine Straftat ist es nur, wenn dir jemand mit Vorsatz Schaden zufügen wollte.

Wenn diese Werkstatt Arbeiten an Lenkung / Fahrwerk / Bremsen durchführt, muss es ein KFZ-Meisterbetrieb sein.

Der Mechaniker hat fahrlässig gehandelt, in dem er seine Aufgaben nicht Ordnungsgemäss erledigt hat.

Noch schlimmer ist der Meister dran. Er muss diese Arbeiten kontrollieren und auch durch eine Probefahrt abnehmen. Unterlässt er das, hat er Grob Fahrlässig gehandelt und kann dafür von seinem Arbeitgeber in Regress genommen werden.

MFG Thomas

Themenstarteram 19. Juli 2009 um 21:10

Wie ich im nachhinein!!! recherchiert habe ist der Betrieb nicht in der Handwerksrolle eingetragen.

Ergo:

Kein Meister, kein Betriebsleiter und eigentlich nicht befähigt, die angebotenen Arbeiten ( Dienstleistungen ) auch durchführen zu dürfen.

Habe einige sehr vernünftige Tips von euch mitgenommen und werde auf jeden Fall besser sortiert morgen/übermorgen nochmals meinen Anwalt aufsuchen.

Für heute vielen Dank an die, die sich hier echt hilfreich und bemüht beteiligt haben !!!!

Ralf

Zitat:

Original geschrieben von eisdealer944

@ steini 111 u. TheRealRaffnix

Nein Vorsatz kann ich sicher nicht nachweisen, möchte ich bisher auch nichtmals unterstellen.

Aber ein Auto nach Reparatur in einem derart lebensgefährlichen Zustand auszuliefern ist nicht strafbar? Ich kann das ja kaum glauben.

Das wäre ja praktisch ein totaler Freibrief für alle Werkstätten, lebensbedrohlichen Pfusch abzuliefern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?!

Oder wäre es erst strafbar, wenn ich nicht mißtrauisch geworden und mit dem Auto verunfallt wäre? Oder selbst dann nicht, weil es ja nur Pfusch und kein Vorsatz ist?

Und wir reden ja nicht über kleine Schönheitsfehler, sondern über schwerste!!! Mängel an Fahrwerk, Lenkung, VA und Motorträger

Wie pervers ist das denn?

Das ist es definitiv NICHT! Das Vorgehen der Werkstatt mag grob fahrlässig gewesen sein, da gehe ich noch voll mit. Allerdings ist das immer noch fahrlässig und eine versuchte fahrlässige KV oder ähnliches gibt es nun mal nicht.

Etwas anderes wäre es, wenn tatsächlich etwas passiert wäre. Hier ist die Werkstatt voll mit im Boot was Straftaten angeht - sprich fahrlässige KV oder gar fahrlässige Tötung - und haftungsrechtlich sind sie da sowieso für alle verursachten Schäden mit dran.

@F213

Ich kenne mich mit den verschiedenen Stufen der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes ganz gut aus - trotzdem danke für die Wiederholung ;)

Wie willst du denn bitte der Werkstatt Vorsatz unterstellen?? Minimum für einen Versuch wäre bedingter Vorsatz - heißt also, die Werkstatt geht mit der Einstellung an die Reparatur: Könnte sein, dass die Arbeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, aber wenn dem Fahrer oder sonst wem was passiert, ist es uns völlig Wurst. Das kannst du denen niemals nachweisen, weil es garantiert auch nicht so war. Das hier ist klassische Fahrlässigkeit, wenn auch in einem besonders heftigen Ausmaß. So nach dem Motto: Wird schon alles richtig zusammengebaut worden sein, wird schon nix passieren. Verlassen wir uns auf unser Glück.

Sprich: Bei Fahrlässigkeit will der Verursacher gar nicht, dass etwas passiert, bei bedingtem Vorsatz ist es ihm quasi egal, falls was passiert.

Leichtfertigkeit spielt ja nun nur bei ganz bestimmten Delikten eine Rolle und ist hier nicht gefragt.

am 19. Juli 2009 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von eisdealer944

Wie ich im nachhinein!!! recherchiert habe ist der Betrieb nicht in der Handwerksrolle eingetragen.

Ergo:

Kein Meister, kein Betriebsleiter und eigentlich nicht befähigt, die angebotenen Arbeiten ( Dienstleistungen ) auch durchführen zu dürfen.

Habe einige sehr vernünftige Tips von euch mitgenommen und werde auf jeden Fall besser sortiert morgen/übermorgen nochmals meinen Anwalt aufsuchen.

Für heute vielen Dank an die, die sich hier echt hilfreich und bemüht beteiligt haben !!!!

Ralf

öhm... mal dumm gefragt - hast du dich da nicht vorher mal schlau gemacht?

Ist zwar keine Pflicht deinerseits, aber wenn ich ein Auto in eine Werkstatt gebe, guck ich mir die evtl. vorher mal an oder spätestens beim Termin... frage mal nach dem Meister o.ä.

Hier ist ja wohl denke ich eine saftige Anzeige fällig. Leider fehlen mir hier auch die notwendigen jurstischen Kenntnisse - sowas hab ich noch nie gehört...

War das irgendeine Hinterhof-Hobbywerkstatt oder was? Wie muss ich mir das vorstellen?

gruß cocker

Themenstarteram 20. Juli 2009 um 4:26

@ cocker

Nein. Eigentlich machte sowohl der Schrauber als auch seine Werkstatt einen ordentlichen Eindruck.

Sowohl auf mich als auch auf meinen Stammschrauber, der öfter mit ihm telefoniert hatte ( wg. Ersatzteilen. Leider ist meine Stammwerkstatt fast 500 km entfernt, und für die eigentlich nur eingeplante Instandsetzung war das zu weit ).

Werkstatt macht Werbung im Internet, ist im Branchenbuch als Motorinstandsetzer eingetragen, wirkte also alles seriös.

Zweifel kamen erst auf, als ich nach erstem entdeckten Pfusch genauer recherchiert habe....

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

@ TE

Eine Straftat ist es nur, wenn dir jemand mit Vorsatz Schaden zufügen wollte.

Wenn diese Werkstatt Arbeiten an Lenkung / Fahrwerk / Bremsen durchführt, muss es ein KFZ-Meisterbetrieb sein.

Der Mechaniker hat fahrlässig gehandelt, in dem er seine Aufgaben nicht Ordnungsgemäss erledigt hat.

Noch schlimmer ist der Meister dran. Er muss diese Arbeiten kontrollieren und auch durch eine Probefahrt abnehmen. Unterlässt er das, hat er Grob Fahrlässig gehandelt und kann dafür von seinem Arbeitgeber in Regress genommen werden.

MFG Thomas

Und das ist falsch. Auch wer Fahrlässig handelt, kann nach dem StGB belangt werden.

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