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Stillgelegtes Fahrzeug mit altem TÜV-Bericht zulassen?

Themenstarteram 31. August 2018 um 0:31

Hi, mein Auto wurde bei einer Kontrolle Stillgelegt (BE erloschen).

Nun soll ich für die Wiederanmeldung einen aktuellen TÜV-Bericht vorlegen.

Der letzte ist erst 6 Monate alt. Kann ich diesen einfach bei der Zulassung vorlegen oder muss der Bericht jünger als die Stillegung sein?

 

Auto ist natürlich wieder in Ordnung gebracht, sonst fängt das Spiel bei der nächsten Kontrolle ja von vorne an.. ;)

Würd mir nur gern die TÜV-Kosten sparen.

Beste Antwort im Thema

Der Gutachter eines Überwachungsvereines ist der lange Arm der Verwaltung. Wenn also das Fahrzeug wegen einer fehlenden BE zwangsweise stillgelegt wurde, ist auf jeden Fall der Nachweis zu erbringen, dass der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt wurde. Wenn dies die Verwaltung durch die Vorlage eines neuen HU Bericht verlangt, dann ist das eben so. Hier geführte Diskussion darüber sind also relativ sinnfrei und helfen dem TE auch nicht. Ansprechpartner ist seine zuständige Zulassungsstelle. @ TE was glaubst Du durch Deine Fragestellung hier zu erreichen.

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Liegt die Zulassungsbescheinigung denn schon auf der Zulassungsstelle? Hab ich das überlesen?

Das die AktenVermerke der Zulassungsstelle Bestandteil der Meldungen sind,die beim Kba gespeichert werden,wäre mir neu.

Beendigung des VersicherungsSchutzes, gestohlene bzw in Verlust geratene Zulassungsbescheinigungen sehen sie, da die hier zur Rede stehende ZB 1 beschlagnahmt wurde, sehe ich aber keinen Anlass,dass diese zur Fahndung ausgeschrieben werden sollte und mit einem Vermerk versehen wird.

Gruß M

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