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SRA TÜV relevant?

BMW 3er F30, BMW

Hi Leute,

 

Ich habe mal eine Frage.

Hab mir ehrlich gesagt auch noch nie Gedanken darum gemacht.

 

Also ich habe letztes im Dezember einen BMW F30 gekauft. Allerdings mit einer Zubehör Stoßstange... Das wusste ich auch.

Hab mir jetzt allerdings nochmal die Unterlagen angeschaut.

Dort steht drin dass das Auto eine SRA besitzt die Stoßstange allerdings nicht.

 

Der Händler hat die Stoßstange erneuert da die alte nicht mehr so schön aussah.

 

Meine Frage, muss der Händler dafür sorgen das eine Stoßstange verbaut ist die auch TÜV relevant ist oder muss ich mich jetzt darum kümmern?

 

 

Danke schonmal im voraus!!

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63 Antworten

Hallo!

 

Dann muss aber auch einer die SRA raus codiert haben, da sie ja andernfalls entweder Fehler ausspucken würde, da sie nicht ausfahren kann.

 

CU Oliver

Blöde Frage @JanisR - ist der 335i ein Importfahrzeug?

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 8:36

Nein ist ein Deutsches Fahrzeug @milk101

Bei mir wurde die SRA beim Dekra noch nie geprüft. Xenonlicht vorhanden.

Zitat:

@JanisR schrieb am 12. Dezember 2021 um 00:42:52 Uhr:

Okay danke, werde mich Montag direkt mal an den Händler wenden und mal nachfragen

Wann war denn der Kauf im Dezember 2020? Magst du uns das Kaufdatum nennen?

War das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft worden?

Ich stelle die Fragen mit dem Ziel, dass du dir ggfs. noch Ansprüche aus der Sachmängelhaftung sicherst, sollte es rechtlich weitergehen müssen.

Soweit der Verkauf nicht im Kundenauftrag erfolgte (dann würde es ohnehin schwieriger), wird der Händler mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Haftung auf 1 Jahr begrenzt haben. Das ist bei Gebrauchtfahrzeugen nachvollziehbar, bringt dich aber gerade etwas in die Fristbredouille.

Ich würde dir daher schon einmal raten, in jedem Fall nach dem morgigen Telefonat (ggfs. auch schon heute) eine freundliche E-Mail an den Händler zu senden, ihm dabei erläutern, dass dir die fehlende SRA erst heute aufgefallen ist, weil die HU bevorsteht und ihn um Nachbesserung zu bitten - damit du deine Gewährleistungsansprüche zumindest mal geltend gemacht hast und den Fristablauf hemmst.

Dann wäre zu klären, ob es sich vielleicht um einen US (Re-)Import handelt und ob man die Vorschäden noch etwas genauer inspizieren sollte, damit zumindest die Sachmängel durch den Verkäufer noch abgestellt werden, die vom Kaufvertrag nicht gedeckt sind.

Erfolgte der Kauf im Kundenauftrag, dann wird es um einiges schwieriger Ansprüche durchzusetzen - hier bräuchtest du in jedem Fall rechtlichen Beistand (den wir dir hier nicht liefern können). Aber das ist nun erst einmal reine Spekulation.

Schau du, dass du einen möglichen Anspruch noch vor Fristablauf sicherst, sonst wirst du in (nahezu) allen Fällen auf den Kosten sitzen bleiben.

Und Oliver hat es ja schon angesprochen - einfach den Stoßfänger durch die Halogenvariante zu ersetzen geht eigentlich nicht. Hier muss man bewusst aus Kostengründen eine Pfuschlösung vorgezogen haben - daher fällt mein Verdacht auch auf den (Re-)Import. Ein normal handelnder Mensch kommt doch niemals auf den Gedanken die SRA stillzulegen, um einen Billigstoßfänger zu montieren.

Viel Erfolg!

Chris

Zitat:

@w211kombi schrieb am 12. Dezember 2021 um 09:48:51 Uhr:

Bei mir wurde die SRA beim Dekra noch nie geprüft. Xenonlicht vorhanden.

Auf Funktion geprüft oder auf das Vorhandensein geprüft? Der geschulte Blick sieht schon die Abdeckkappen in den Stoßfängern - und ein elektronischer Defekt würde beim Auslesen im FS erscheinen.

Über Für und Wider einer SRA brauchen wir uns nicht unterhalten - die Zulassung innerhalb Deutschlands ist nach § 19 (3) StVZO mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erloschen (ohne dass ich jetzt die Rspr. auf Juris prüfe), da der Tenor bei der SRA dahin geht, dass diese dafür da ist, dass die Blendwirkung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden wird. Damit ist eine Verkehrsgefährdung zumindest zu erwarten und der Tatbestand des § 19 (3) StZVO mit der Rechtsfolge erfüllt, dass diese mit der Außerbetriebssetzung erloschen ist.

Zitat:

@w211kombi schrieb am 12. Dezember 2021 um 09:48:51 Uhr:

Bei mir wurde die SRA beim Dekra noch nie geprüft. Xenonlicht vorhanden.

Hallo,

Würde mich auch überraschen, wenn sie auf funktioniert geprüft wird.

Aber in eine vorhanden ist, sieht man ja auf den ersten Blick.

Ob das dem Prüfer auffällt, wer weiß.

Viele Grüße

Christian

Zitat:

@JanisR schrieb am 12. Dezember 2021 um 09:36:13 Uhr:

Nein ist ein Deutsches Fahrzeug @milk101

Danke Janis.

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 9:04

Ich habe gestern Abend direkt eine E-Mail an den Händler geschrieben.

Kaufdatum war der 15.12.2020 also tatsächlich schon in ein paar Tagen vor einem Jahr.

Und es war zum Glück kein Kundenauftrag.

 

Soweit ich weiß ist es kein Import Fahrzeug.

 

@ChrisH1978

Die Frage ist, ob wir hier überhaupt im Bereich des sachmangels sind. Es wurde ein betriebssicheres Fahrzeug versprochen und nicht geliefert. Da könnte man auch Richtung arglistige Täuschung argumentieren, da grade ein Händler das nötige Fachwissen haben sollte. Und hier läuft die Jahresfrist erst mit Bekanntwerden an.

Das ist richtig, wobei es schon sehr schwer werden wird, die arglistige Täuschung nachzuweisen. Diese erfordert unbedingt Vorsatz - selbst grobe Fahrlässigkeit reicht dabei nicht aus. Der Händler wird, wenn er davon wusste die Kenntnis abstreiten.

Janis konnte hingegen erwarten, dass auch nach dem Austausch der Stoßfänger alle Funktionen erfüllt, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

Zitat:

@JanisR schrieb am 12. Dezember 2021 um 10:04:44 Uhr:

Ich habe gestern Abend direkt eine E-Mail an den Händler geschrieben.

Kaufdatum war der 15.12.2020 also tatsächlich schon in ein paar Tagen vor einem Jahr.

Und es war zum Glück kein Kundenauftrag.

Soweit ich weiß ist es kein Import Fahrzeug.

Gerade noch rechtzeitig. Ist doch mal was Positives! :)

Hast du ihn um eine Nachbesserung gebeten oder nur rückgefragt, ob eine SRA vonnöten ist oder dem Händler bekannt war, dass diese bei dem Fahrzeug fehlt?

Mal ergänzend zum Nachlesen:

Zitat:

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

  1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
  2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
  3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
  4. ausgerüstet sein.

Quelle: § 50 Abs. 10 StVZO

 

Und die lichttechnische Anlage muss im Rahmen der HU auch auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft werden (§ 29 StVZO i.V.m. Z 6.4 Anl. VIIIa zur StVZO)

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 9:42

Erstmal danke an alle die ihren beitrag hierzu abgegeben haben.

Das ist alles sehr hilfreich!

 

Habe dem Händler um eine Lösung des Problems gebeten und natürlich um schnelle Rückmeldung.

 

Hatte ihm im Oktober ja schonmal wegen einer Abe angesprochen die ja nie besessen habe.

Vielleicht ja genau deswegen.

Gut das ich jetzt mal drauf angesprochen wurde kurz vor Ablauf der Gewährleistung :)

Gehen wir mal davon aus, dass er sich bis Mittwoch meldet. Sollte er nicht bis Mittwoch, 15.12. darauf reagieren oder sollte er die Nachbesserung abweisen oder darauf verweisen, dass du ja davon gewusst haben musstest, so sende ihm bis spätestens Mittwochs nochmals eine Mail, wo du nochmals explizit um eine Nachbesserung bittest. Wenn er dir nicht damals ausdrücklich von der fehlenden SRA-Funktion des Nachbaustoßfängers hingewiesen hat, dann verneine das auch in deinen Antwortschreiben.

Sichere deinen Gesprächsverlauf und mach dir zu jedem Telefonat Notizen. Idealerweise bestätigst du alles Gesprochene auch nochmals im Nachgang per Mail. Das sollte freundlich formuliert werden, aus denen jedoch ersichtlich wird, dass du um die besprochenen Nachbesserungen (zulässiger Stoßfänger) bittest - auch wenn er jegliche Schuld von sich weist und darauf verweist, dass er dir ja gesagt hätte, dass es sich um einen Nachbau handelt. @JanisR

..idealerweise sendest du eine Mail, wo der Empfang quittiert wird, andernfalls solltest du ihm ein Fax oder spätestens am Montag ein Übergabeeinschreiben schicken.

Ich gehe davon aus, dass du um eine ABE für den Stoßfänger gefragt hast. Möglicherweise gibt es eine ECE-Zulassung, aber egal ob nun ECE oder ABE, du kannst diese Zulassung in die Tonne treten, da diese sich todsicher nicht auf den Betrieb mit Xenon in Europa bezieht. Aber das Zögern des Händlerns in dieser Frage deutet schon darauf hin, dass er dich nur hinhalten möchte. Einem Fahrzeughändler muss die fehlende Zulassung bei stillgelegter SRA bewusst sein.

Viel Erfolg!

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