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SRA TÜV relevant?

BMW 3er F30, BMW

Hi Leute,

 

Ich habe mal eine Frage.

Hab mir ehrlich gesagt auch noch nie Gedanken darum gemacht.

 

Also ich habe letztes im Dezember einen BMW F30 gekauft. Allerdings mit einer Zubehör Stoßstange... Das wusste ich auch.

Hab mir jetzt allerdings nochmal die Unterlagen angeschaut.

Dort steht drin dass das Auto eine SRA besitzt die Stoßstange allerdings nicht.

 

Der Händler hat die Stoßstange erneuert da die alte nicht mehr so schön aussah.

 

Meine Frage, muss der Händler dafür sorgen das eine Stoßstange verbaut ist die auch TÜV relevant ist oder muss ich mich jetzt darum kümmern?

 

 

Danke schonmal im voraus!!

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63 Antworten

Normal heißt es, was eingebaut ist, muss auch funktionieren.

So gesehen also egal.

ABER:

Wenn xenons verbaut sind, muss auch SRA verbaut sein und funktionieren.

So gesehen hast du ein nicht zugelassenes Auto.

Wenn du Xenon hast, ist die SRA Pflicht.

Bei Halogen oder LED ist ws egal.

Ja super...

 

Aber wer muss denn jetzt dafür sorgen das es ein zulässiges Auto ist?

Der Händler der es ja wissentlich so verkauft hat oder ich als Käufer der in dem Fall keine Ahnung davon hatte?

Und natürlich erstmal danke für die schnelle Antworten um die Uhrzeit

Kein ding.

Wenn Händler, muss er dir schon ein fehlerfreies "Gewerk" übergeben.(außer er hat dir den Mangel im Vertrag genannt - nur "neue Stoßstange" reicht nicht)

Beim TÜV bist aber erstmal du der Gelackmeierte.

Läuft also auf Stress hinaus.

Hab gerade im Vertrag geschaut da steht " Schäden lt. Vorbesitzer : Fahrzeug wie gesehen Vorschaden, Nachlackierung, Blechschaden- Nachlackierung vorhanden (Stoßstange) - Stoßstange vorne Neu und aus dem Zubehör.

Mmn kein gültiger Ausschluss. Ohne SRA keine gültige Betriebserlaubniss.

Ne Stossstange aus dem Zubehör, wenn passend zum Modell incl. Ausstattung, hat die SRA - Löcher drin. Oder kann bei Einbau angepasst werden.

Aber wie gesagt : Stress vorprogrammiert.

Frag den Händler halt zuerst mal freundlich, wie er diesen Mangel beseitigen möchte.

Wenn er direkt auf stur stellt... Bleibt nur Anwalt oder auf eigene Kosten korrigieren.

Okay danke, werde mich Montag direkt mal an den Händler wenden und mal nachfragen

Also, eine Stoßstange muss sicher für das Fahrzeug zugelassen sein. Zubehör hin oder her: Wenn du Xenon, hast, brauchst du SRA (Scheibenreinigungsanlage für die Scheinwerfer, richtig?). Und dann kann der Händler ja nicht einfach eine Stoßstange ohne SRA einbauen. Da würde ich mich noch mal an den wenden. Wenn er seriös ist, müsste er das eigentlich in Ordnung bringen, zumal er dir vermutlich ein so nicht zugelassenes Auto verkauft hat. Man kann nach einem Unfall ja nicht einfach für die Zulassung erforderliche Komponenten weglassen.

Bin auf die Reaktion gespannt. Bitte berichten.

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 0:00

Danke S5-JR!

Werde definitiv nochmal mit dem Händler sprechen.

Hatte vor gar nicht zu langer Zeit schon mal ein Gespräch mit ihm weil ich keine ABE vorliegen habe und die gerne gehabt hätte er allerdings nicht mehr den Auftrag für die Erneuerung gefunden hatte nur die Rechnung vom lackierer.

 

Bin auch mal sehr gespannt was bei dem ganzen jetzt rumkommt

am 12. Dezember 2021 um 7:10

Wissen wir denn schon, welche Scheinwerfer verbaut sind?

 

Und wo steht (@S5-JR ), dass der Händler die Stoßstange verbaut hat?

Themenstarteram 12. Dezember 2021 um 7:35

Sind Bi-Xenon Scheinwerfer und ich habe schriftlich den Auftrag vom lackierer der die Stoßstange lackiert hat wo natürlich auch der Name des Händlers drauf steht

am 12. Dezember 2021 um 7:37

Ah, okay. Danke.

 

Ja, dann ist die SRA zwingend vorgeschrieben. Also ab zum Händler und anschließend bitte hier berichten.

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