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Sprit sparen vs Sicherheit - Ein Praxisbeispiel

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 16:05

Hallo zusammen

Gestern bin ich auf der A23 Richtung Norden heimwärts gefahren.

Lockere 130 (freigegeben) auf der rechten Spur, im Verkehr mitschwimmen.

Plötzlich stockte es ein wenig ohne erkennbaren Grund auf unter 100. Weit und breit kein LKW zu sehen. Nanu?

Die 3 oder 4 Fahrer vor mir scherten nach links aus; ich musste hinter dem "Hindernis" warten, da von hinten jemand schneller war.

Ein 3 Liter Lupo (grüne Buchstaben) war des Rätsels Lösung. Dazu ein quer gelegtes DIN-A4 Schild im Rückfenster: "Rekord: 2,7 Liter."

Diese Werte erreicht man locker - wenn man nur mit 90 über die Autobahn schleicht.

Hinter einem LKW so zu fahren, würde ich noch verstehen. Aber auf diesem Weg habe ich dafür kein Verständnis, da ich nicht damit rechne, dass jemand nur 90 fährt.

Gibt es dazu nicht einen Paragraphen, dass man den Verkehrsfluß nicht aufhalten bzw ohne ersichtlichen Grund langsam fahren darf?

(wie diese Person, die ihre im Fesselballon fahrende Tochter verfolgte, mit 60 über die Autobahn schlich und dafür bestraft wurde. Weser Kurier, Bremen, ca. 2004)

Um es gleich vorwegzunehmen: ich habe weder gedrängelt, noch meinen Unmut kund getan ;-)

Bin auf die Diskussion gespannt.

Bye

Tex

Beste Antwort im Thema
am 24. Februar 2009 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Meine Güte, was ist denn so schwer daran einfach ganz normal im Verkehr mitzuschwimmen? :rolleyes:

Und was ist so schwer daran einfach mal ein wenig zurückzustecken und nicht immer sofort nach irgendwelchen Paragraphen und Verordnungen zu schreien wenn mal jemand anders fährt als man selber das gerne hätte?

Sowas ist doch nur noch albern. Leben und leben lassen. Wenn doch ne Überholspur da ist: wunderbar. Links rüber, dran vorbei und gut.

Wenn jemand stolz darauf ist durch seine Fahrweise ein bischen was zum Umweltschutz beizutragen kann man nur gratulieren. Aber nein, es gibt ja immer wieder welche die meinen sie müssten anderen ihren Fahrstil aufzwingen.

Armes Deutschland.

MfG Zille1976

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Auch wenn dir dies in diesem Moment wie schleichen vorkommt, mit 90 km/h behindert derjenige keinen Verkehrsfluss welcher vor Gericht Geltung finden würde.

Es gibt kein Gesetz welches dem Fahrer verbietet mit 90 km/h auf der Autobahn zu fahren.

Wenn der Lupofahrer ohne ersichtlichen Grund unter 80 km/h fährt und LKW's würden auflaufen, dann könnte man anfangen darüber nachzudenken ob er den Verkehrsfluss behindert.

Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn.

Nur eine Mindestvorgabe der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit, (60 oder 61 km/h bin zu faul zum Nachschauen) die muß aber nicht erreicht werden - nur in den Unterlagen stehen.

 

Wie im von dir angesprochenen Beispiel kann es aber bei Behinderung des Verkehrs durchaus zu Konsequenzen kommen.

 

Die sehe ich aber bei 90 km/h nicht gegeben.

Erst wenn LKWs anfangen würden zu überholen wäre das eine Behinderung die meiner Meinung nach vor Gericht Bestand haben könnte.

Der lupo geht ja noch, vorhin fuhr ohne ersichtlichen grund ein 740er BMW nichtmal 80 auf der freien autobahn, ich habe im vorbeifahren nur mit dem kopf geschüttelt.

Gruss

Maik

Also hiermal ein Link zum §3 der StVO.

Im Absatz 2 heißt es unteranderm:

Zitat:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

Hier lässt die Straßenverkehrsordnung leider viel Ermessungsspielraum zu. Sprit sparen ist meiner Meinung nach kein triftiger Grund um auf der Autobahn mit 90 rum zu leiern, weil aber noch andere Fahrspuren zur Verfügung stehen dürfte der Verkehrsfluß wohl kaum behindert sein.

Das langsame Fahren in Verbindung mit dem angebrachten Schild und dem darauf stehenden Text halte ich allerdings schon für sehr nahe an der Nötigung.

 

Gruß Oli

§3 der StVO bietet keine rechtliche Handhabe gegen eine Geschwindigkeit von 90 km/h auf der Autobahn. Und auch das Schild im Heck in Verbindung mit der Geschwindigkeit wird kein deutsches Gericht als Anlaß für eine Verurteilung wegen Nötigung erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

§3 der StVO bietet keine rechtliche Handhabe gegen eine Geschwindigkeit von 90 km/h auf der Autobahn. Und auch das Schild im Heck in Verbindung mit der Geschwindigkeit wird kein deutsches Gericht als Anlaß für eine Verurteilung wegen Nötigung erkennen.

Das mag rechtlich so sein, allerdings denke ich in diesem durch den TE geschilderten Fall daß hier der § 1 in Frage kommt. Denn offensichtlich stellte der Lupo-"Fahrer" ein Hindernis dar. Meine Güte, was ist denn so schwer daran einfach ganz normal im Verkehr mitzuschwimmen? :rolleyes:

mfg

invisible_ghost

am 24. Februar 2009 um 18:38

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Meine Güte, was ist denn so schwer daran einfach ganz normal im Verkehr mitzuschwimmen? :rolleyes:

Und was ist so schwer daran einfach mal ein wenig zurückzustecken und nicht immer sofort nach irgendwelchen Paragraphen und Verordnungen zu schreien wenn mal jemand anders fährt als man selber das gerne hätte?

Sowas ist doch nur noch albern. Leben und leben lassen. Wenn doch ne Überholspur da ist: wunderbar. Links rüber, dran vorbei und gut.

Wenn jemand stolz darauf ist durch seine Fahrweise ein bischen was zum Umweltschutz beizutragen kann man nur gratulieren. Aber nein, es gibt ja immer wieder welche die meinen sie müssten anderen ihren Fahrstil aufzwingen.

Armes Deutschland.

MfG Zille1976

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

 

Wenn jemand stolz darauf ist durch seine Fahrweise ein bischen was zum Umweltschutz beizutragen kann man nur gratulieren.

Dann gratuliere ich dem Lupo-Piloten ganz herzlich dazu, 0,1 Liter Sprit gespart zu haben. Daß durch dessen egoistische Fahrweise viele andere VT zum Bremsen und Beschleunigen gezwungen werden und dadurch ihrerseits mehr Sprit verbraten lassen wir hier mal ganz gepflegt unter den Tisch fallen.:rolleyes:

Armes Deutschland.

 

mfg

invisible_ghost

am 24. Februar 2009 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Daß durch dessen egoistische Fahrweise viele andere VT zum Bremsen und Beschleunigen gezwungen werden und dadurch ihrerseits mehr Sprit verbraten lassen wir hier mal ganz gepflegt unter den Tisch fallen.:rolleyes:

Das kann man auch anders sehen:

Hätten die auf den Lupo auffahrenden Fahrzeuge mehr weitsicht bewiesen, währe es durchaus auch möglich das langsamere Fahrzeug rechtzeitig zu erkennen und den Überholvorgang einzuleiten bevor ein Bremsen und ein daraus resultierendes späteres Beschleunigen notwendig wird. Wer zwingt mich denn bis auf 50m auf den Vordermann aufzufahren, um dann festzustellen das hinter mir auf der linken Spur ein Fahrzeug angerauscht kommt. Das dann ein Bremsvorgang nötig wird ist wohl klar.

Man kann immer alles aus zwei Blickwinkeln sehen.

MfG Zille1976

am 24. Februar 2009 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von KKW 20

...

Das langsame Fahren in Verbindung mit dem angebrachten Schild und dem darauf stehenden Text halte ich allerdings schon für sehr nahe an der Nötigung.

Gruß Oli

Wo ist denn hier die NÖTIGUNG???

Entweder ich steh grad total auf dem Schlauch odr du weißt mehr als der Rest von uns!

Klär uns doch mal auf!

Zitat:

Das mag rechtlich so sein, allerdings denke ich in diesem durch den TE geschilderten Fall daß hier der § 1 in Frage kommt. Denn offensichtlich stellte der Lupo-"Fahrer" ein Hindernis dar. Meine Güte, was ist denn so schwer daran einfach ganz normal im Verkehr mitzuschwimmen? :rolleyes:

mfg

invisible_ghost

Da müsste ja laut deiner Auffassung auch jeder Lkw ein Hindernis gem. § 1 darstellen und runter von der AB! Wäreschön leer für uns Autofahrer!

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Man kann immer alles aus zwei Blickwinkeln sehen.

Fällt dir was auf?;)

mfg

invisible_ghost

am 24. Februar 2009 um 19:05

Ich weiß grad nicht wo das Problem liegt mit 90 auf der rechten Spur zu fahren?! Das ist über der LKW-Geschwindigkeit und damit gesetzlich als auch moralisch völlig legitim nach meiner Meinung.

 

Nach meiner Meinung eine durchaus normale Geschwindigkeit auf der rechten Spur (da befinde ich mich aber sowieso eher selten ^^)

am 24. Februar 2009 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Fällt dir was auf?;)

Hmmm. Jau. Der Unterschied ist nur, dass halt der Lupo-Fahrer hier nicht fordert das auffahrende Fahrzeug z.B. wegen Nötigung zu belangen. Warscheinlich weil er weiß, dass so eine Forderung totaler Blödsinn ist, und vor dem Gesetz nicht haltbar.

Und genau solch ein Blödsinn (und genauso wenig haltbar) ist es, zu versuchen dem Lupo-Fahrer Behinderung o.ä. anzukreiden.

Wie schon oben erwähnt: Leben und leben lassen.

MfG Zille1976

Hallo,

http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/5/5_StVO_%DCberholen.html

Zitat:

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

ob diese Geschwindigkeit wesentlich höher ist wage ich zu bezweifeln.

MFg MArcell

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