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spesen beim unterhalt und kindergartenbeitrag???

Themenstarteram 10. Januar 2009 um 19:04

Hab schon im Internet überall gesucht,vielleicht kann mir ja einer von Euch weiterhelfen!

Dürfen Spesen von der Stadt mit angerechnet werden, beim Elternbeitrag an die Kindertagesbetreuung im Kindergarten?

Mein Mann verdient 2000,00 € Brutto hinzu kommen 312,00 € Spesen.

Unser Kind ist in einer Kindergartentagesstätte und wird dort von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr betreut.

An den Kindergarten selbst zahlen wir 85,00 € und Anfangs an die Stadt 74,00 €.

Nun sollen wir aufgrund der Spesen 49,00 € mehr an die Stadt zahlen,sprich 123,00 € im Monat.

Ist das denn so richtig,da die Spesen doch dazu gedacht sind,daß mein Mann sich unterwegs versorgen kann, da er Fernfahrer ist und nur am Wochenende zu Hause ist.

Und meines erachten nirgenswo der verpflegungsmehraufwand beim Gehalt mit angerechnet werden dürfte.

Ich hoffe man kann mir hier echt weiterhelfen.

Liebe Grüße

Patricia

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13 Antworten

http://www.velbert.de/media/pdf/famile/Auszug_GTK.pdf

http://www.akafoe.de/.../...r%20Tageseinrichtungen%20fuer%20Kinder.pdf

da steht ansich alles was berechnet werden darf

am 10. Januar 2009 um 19:40

ich glaube schon das die Stadt es rechtens (wenn auch ungerecht )macht . Ich hatte den Fall ähnlich erlebt wegen einer Unterhaltsklage .Alles wurde mitgezählt denn das Wohl des Kindes geht finaziell vor .Alles was 920 €übersteigt ist pfändbar Wer Luxus liebt und Kinder sind heutzutage Luxus muss zahlen . :(

"Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern

im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes . Ein Ausgleich mit

Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammenveranlagten

Ehegatten ist nicht zulässig."

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

"Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern

im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes .

Spesen sind ja eben gerade keine positiven Einkünfte, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung.

deswegen auch der Link zum Einkommenssteuergesetz auf das sich das das GTK bezieht

am 11. Januar 2009 um 14:06

Mein Mann ist seid 24 Jahren LKW-Fahrer,die Spesen dienen lediglich Ihm zur Eigenversorgung wenn dieser die ganze Woche unterwegs ist.Sie gehören nicht zum pfändbaren Einkommen.(in Bayern)

Spesen sind auf allen Ämtern ein beliebtes Thema, was zu höchstrichterlichen Entscheidungen geführt hat.

Wie Drahke das schon richtig geschrieben hat: Spesen oder im steuerlichen Fachbegriff "Reisekosten für Verpflegungsmehraufwendungen" sind ein Aufwandsersatz und gelten daher nicht als Einkommen.

Wer sich in den § 2 EStG etwas reingelesen hat, wird festgestellt haben, dass das Einkommen das Ergebnis einer mehrstufigen Berechnung ist. Diese beginnt mit den Einnahmen, welche in § 8 EStG definiert sind. Hierbei sind die steuerbefreiten Einnahmen aus § 3 EStG nicht zu berücksichtigen. Der Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen ist nach § 3 Nr. 16 EStG insoweit steuerfrei, als dass sie die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG genannten Pauschsätze nicht übersteigen.

Solche Irrtümer kommen vor, wenn öffentlich bedienste mit einem Rechtsgebiet umgehen, von welchem sie keine Ahnung haben. Sowas sollte den Experten überlassen werden. In weiten Teilen bedienen sich andere Ämter der Finanzbehörde, um steuerliche Ergebnisse zu erhalten. Komischerweise liegen die Ausnahmen immer bei den kommunalen Verwaltungen und dort, wo jemand im sozialen Bereich Geld erhalten oder zahlen soll. Hier maßen sich die Sachbearbeiter an, sich mit dem Steuerrecht auszukennen. Mit der Zeit habe ich allerdings den Eindruck gewonnen, dass dies absichtlich so gemacht wird, um für die Kommune wirtschaftliche Vorteile zur Last den oft bedürftigen Individuums zu ergaunern.

Da hilft dann in Grenzfällen leider oft nur noch die Anrufung der zuständigen Verwaltungsgerichte.....

Erstmal muss man gegen den Bescheid innerhalb der gegebenen Frist vorgehen. Sollte mit der Antwort nicht abgeholfen werden, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Im Saarland und in Bremen kann man zur Arbeitskammer

2. Man sucht sich einen Sozialverein/-verband, der sich mit diesen Dingen auseinandersetzt.

3. Ein Rechtsanwalt kann zuerst versuchen außergerichtlich etwas zu erreichen und wenn das noch nicht reicht, müsste der Gerichtsweg bestritten werden.

am 12. Januar 2009 um 3:22

Wir hatten da in all den Jahren was die Spesen betrifft absolut keine Probleme.Wenn man Rechtsschutz hat dürfte das allerdings kein Problem sein sich eine Auskunft einzuholen.

am 13. Januar 2009 um 17:35

Oder man bittet seinen Arbeitgeber, die steuerfreien Spesen nicht mit auf die Lohnabrechnung zu schreiben. Sondern auf einem extra Blatt auszuweisen.

Gruß Christian

Themenstarteram 13. Januar 2009 um 19:43

Ich bedanke mich vielmals für die großartige Hilfe von Euch.

Ihr konntet mir wirklich super weiterhelfen und nun habe ich mir jede Menge Zeugs zusammen gesucht und bin mir sicher daß die Spesen nicht zum Einkommen zählen und ich nun endlich dem netten Herrn vom Jugendamt ein paar Takte ( natürlich ganz höflich :) ) schreiben kann.Und er den Bescheid einfach nochmal überprüfen sollte.Ebenso habe ich einige Gerichtsurteile gefunden,die ich mir direkt einmal ausgedruckt habe.

Fals von Euch mal jemand in irgendeiner Form Hilfe benötigt,hier ist ein ganz hilfreicher link,wo meines Erachtens ebenso nützliche Tips stehen:

http://www.juraforum.de/

Ich sage nochmal vielen lieben Dank Euch allen

am 15. Januar 2009 um 11:31

Hi, ich als Unterhalt-zahlender....es werden 1/3 der Spesen als Einkommen gerechnet.

Ob dies bei der Berechnung zum KIGA genauso ist kann ich nicht sagen, aber vorstellbar ist es schon.

Gruß

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