ForumHonda Motorrad
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Honda Motorrad
  5. Soziusabdeckung drauf + Fußrasten ab

Soziusabdeckung drauf + Fußrasten ab

Honda CBR 600 RR
Themenstarteram 19. März 2022 um 19:16

Moin moin.

Man liest zu dem Thema viele alte Beitrage im Internet aber nichts wirklich aktuelles. Und einig ist sich auch niemand. Was sagt ihr dazu?

Soziusabdeckung drauf und die Fußrasten abmontieren.

Muss das Motorrad als 1-sitzen begutachtet und umgetragen werden oder nicht?

Ist das eine Grauzone?

Oder ist es wie bei verdunkelten und verspiegelten Visieren so das es eigentlich nicht erlaubt ist aber toleriert wird.

Ich könnte mir vorstellen das wenn man beides macht, also die Abdeckung drauf UND Fußrasten ab, das es toleriert wird. Und wenn man den Sitz nicht abdeckt und trotzdem die Fußrasten abnimmt, dass es dann zum Problem wird.

Was wisst ihr dazu? Was ist eure Meinung?

Ähnliche Themen
8 Antworten

Die verdunkelten und verspiegelten Visiere sind an sich nicht verboten. Müssen nur ein E-Kennzeichen haben und nicht im Dunkeln benutzt werden. Aber das war ja nicht das Thema ;-)

Du deinem Thema:

Ich kenne Personen, die ohne Soziusabdeckung und ohne die Fußrasten zur Nachkontrolle durften.

Gleichzeitig gibt es genug, die da so durchrasseln.

Ich würde sie einfach dran lassen. Stört ja nicht beim Fahren. Sonst mindestens ne Abdeckung drauf um zumindest den Willen zu zeigen. Dann sind die Beamten meist auch nicht so drauf ;-)

An einem meiner Motorräder habe ich mich mit dem Graukittel geeinigt.

Bei Verwendung der kurzen Monositzbank Einmannbetrieb, lange Bank Sozius möglich.

Text in der Zulassung

zu 5.1: WW.2 bei Sitzbanklänge 640mm*

Lass die Rasten dran! Dann gibt es keine Probleme bei der HU.

Ich habe an meinen Bollen die in den 80ern populären Giuliari Bänke montiert: Eine Art wird vom aaS als "1 1/2 -Sitzbank" toleriert. Da darf dann auch der, damals vorgeschriebene, Haltegurt für den Sozius über die Bank entfallen. Die zweite Art ist eine zweisitzige Bank mit abnehmbarer Abdeckung für den Soziusplatz. Somit wird sie zum Einsitzer. Also ähnlich wie bei der RR. Auch hier mit weiter montierten Rasten. Wurde noch nie beanstandet und sogar auf Anfrage, ob das so eingetragen werden muss, verneint! Nur wenn die Rasten abmontiert wären, müsste eine Eintragung als Einsitzer erfolgen.

K-20200819
K-20210626

Mach die Rasten runter. Was soll das hässliche Gerödel, wenn eh niemand mitfährt?

Hab die Teile 2014 direkt nach dem Kauf von meiner SDR demontiert und seitdem hat sich weder TÜV noch Polente daran gestört.

Wenn du Bedenken wegen der HU hast, schraubst du sie halt vor der HU wieder dran und dann daheim wieder runter. Ist ja gleich passiert.

Bei meiner GSX-R stand damals sinngemäß im Schein: bei Verwendung der Abdeckung müssen die Rasten entfernt werden. Nie gemacht.

Bei meiner BMW ist da nichts erwähnt.

Wenn du die Rasten weg hast und Deckel drauf, könnte(!!) Streifenkarl meckern.

Mach, wie es dir gefällt.

Moin Moin !

Zitat:

 

Soziusabdeckung drauf und die Fußrasten abmontieren.

 

Muss das Motorrad als 1-sitzen begutachtet und umgetragen werden oder nicht?

Nein. Du lässt deinen PKW ja auch nicht zum 2-Sitzer umschreiben, wenn du die hintere Sitzbank umklappst.

 

Zitat:

Oder ist es wie bei verdunkelten und verspiegelten Visieren so das es eigentlich nicht erlaubt ist aber toleriert wird.

So etwas gibt es nicht. Entweder ist etwas zulässig oder nicht.

Zitat:

Und wenn man den Sitz nicht abdeckt und trotzdem die Fußrasten abnimmt, dass es dann zum Problem wird.

Richtig ! Ist so als wenn du beim PKW hinten die Gurte ausbaust.

Zitat:

Da darf dann auch der, damals vorgeschriebene, Haltegurt für den Sozius über die Bank entfallen.

Ein "Haltegurt" war niemals vorgeschrieben , sondern nur eine Haltemöglichkeit. Das kann auch eine dafür vorgesehene Strebe des Gepäckträgers sein. Wenn Einmannbetrieb , ist natürlich auch keine Haltemöglichkeit für den Beifahrer vorgeschrieben.

Zitat:

Mach die Rasten runter. Was soll das hässliche Gerödel, wenn eh niemand mitfährt?

Die Rasten dürfen nur entfernt werden , wenn kein 2-Personenbetrieb möglich ist , also die Sitzbank zu kurz , dabei ist es egal , ob dies erst durch eine Abdeckung geschieht.

Zitat:

Wenn du die Rasten weg hast und Deckel drauf, könnte(!!) Streifenkarl meckern.

Keine Ahnung , wer "Streifenkarl" ist , aber du liegst genau falsch. Rasten weg und Abdeckung nicht drauf , das ist nicht zulässig.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. März 2022 um 10:17:17 Uhr:

Moin Moin !

Ein "Haltegurt" war niemals vorgeschrieben, sondern nur eine Haltemöglichkeit. Das kann auch eine dafür vorgesehene Strebe des Gepäckträgers sein. Wenn Einmannbetrieb, ist natürlich auch keine Haltemöglichkeit für den Beifahrer vorgeschrieben.

MfG Volker

Richtig! Wurde aber bei den meisten Motorrädern der 60er bis Anfang der 80er durch diesen Halteriemen realisiert. Den hat aber sowieso keiner benutzt. Gepäckträger waren selten Serie.

Später wurden Haltegriffe angebracht, dann durfte der Riemen entfallen.

Bild 1 mit originaler Bolle Sitzbank und vorgeschrieben "Wegwerfriemen", Bild 2 mit Soziushaltegriff und zusätzlich montiertem Riemen, der dann aber auch entfallen durfte.

Mir wurde schon mal die Plakette verweigert, weil ich versehentlich mit originaler Bank ohne diesen Riemen vorgefahren bin. Im zweiten Versuch war dann die Giuliari wieder drauf und die Plakette wurde erteilt.

Achja: Die Bolle hat ja seitlich auch noch Griffe, wurden aber als Soziushaltegriffe nicht akzeptiert. Begründung: Da bräuchte der Sozius ja Arme wie ein Orang-Utan :-)).

Mit Halteriemen
Mit Haltegriff

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. März 2022 um 10:17:17 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. März 2022 um 10:17:17 Uhr:

Zitat:

 

Soziusabdeckung drauf und die Fußrasten abmontieren.

 

Muss das Motorrad als 1-sitzen begutachtet und umgetragen werden oder nicht?

Nein. Du lässt deinen PKW ja auch nicht zum 2-Sitzer umschreiben, wenn du die hintere Sitzbank umklappst.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. März 2022 um 10:17:17 Uhr:

Zitat:

Oder ist es wie bei verdunkelten und verspiegelten Visieren so das es eigentlich nicht erlaubt ist aber toleriert wird.

So etwas gibt es nicht. Entweder ist etwas zulässig oder nicht.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. März 2022 um 10:17:17 Uhr:

Zitat:

Und wenn man den Sitz nicht abdeckt und trotzdem die Fußrasten abnimmt, dass es dann zum Problem wird.

Richtig ! Ist so als wenn du beim PKW hinten die Gurte ausbaust.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. März 2022 um 10:17:17 Uhr:

Zitat:

Da darf dann auch der, damals vorgeschriebene, Haltegurt für den Sozius über die Bank entfallen.

Ein "Haltegurt" war niemals vorgeschrieben , sondern nur eine Haltemöglichkeit. Das kann auch eine dafür vorgesehene Strebe des Gepäckträgers sein. Wenn Einmannbetrieb , ist natürlich auch keine Haltemöglichkeit für den Beifahrer vorgeschrieben.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. März 2022 um 10:17:17 Uhr:

Zitat:

Mach die Rasten runter. Was soll das hässliche Gerödel, wenn eh niemand mitfährt?

Die Rasten dürfen nur entfernt werden , wenn kein 2-Personenbetrieb möglich ist , also die Sitzbank zu kurz , dabei ist es egal , ob dies erst durch eine Abdeckung geschieht.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 21. März 2022 um 10:17:17 Uhr:

Zitat:

Wenn du die Rasten weg hast und Deckel drauf, könnte(!!) Streifenkarl meckern.

Keine Ahnung , wer "Streifenkarl" ist , aber du liegst genau falsch. Rasten weg und Abdeckung nicht drauf , das ist nicht zulässig.

MfG Volker

Streifenkarl ist die Polizei...... du hast recht, ich habe es verdreht.

Wie gesagt, mit Soziusabdeckung mussten laut Kfz- Schein( damals) bei meiner SUZUKI die Rasten demontiert werden- und umgekehrt natürlich.

Was der Gesetzgeber oder wer auch immer sich dabei gedacht hat? Es würde sich wohl kaum jemand auf die Soziusabdeckung setzen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Honda Motorrad
  5. Soziusabdeckung drauf + Fußrasten ab