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Fussrasten entfernen?

Themenstarteram 2. November 2006 um 16:38

Hallo, weiss jemand ob es erlaubt ist fussrasten von sozius sitz abzubauen??? Was sagt TÜV oder Polizei dazu?

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18 Antworten

ABE erlischt ! Versicherungsschutz erlischt. Denkbar ist eventuell die Umrüstung auf Einersitzbank, wobei die Sitzplätze dann auf 1 reduziert werden. das müsste dann alles eingetragen werden. Sprich mal mit dem TÜV.

Zitat:

ABE erlischt ! Versicherungsschutz erlischt. Denkbar ist eventuell die Umrüstung auf Einersitzbank, wobei die Sitzplätze dann auf 1 reduziert werden. das müsste dann alles eingetragen werden. Sprich mal mit dem TÜV.

Ist Gott sei dank völlig Falsch.

Fussrasten dürfen entfernt werden!

Fahre so schon seit mehreren Jahren und mehreren Tüv besuchen rum. Es ist LEGAL!!

Den Sozius sitz zu entfernen wenn Fussrasten montiert sind ist allerdings verboten.

Themenstarteram 2. November 2006 um 20:36

Ich überlege für meine CBR Sozius abdeckung zu hollen. Da ich sowieso allein fahre wollte ich auch die fussrasten weg machen.

Themenstarteram 2. November 2006 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von V-Twin Racer

Den Sozius sitz zu entfernen wenn Fussrasten montiert sind ist allerdings verboten.

Wie ist es gemeint?!?!

Wenn kein Polster da ist, dann dürfen da auch keine Rasten sein.

Fazit:

1. wenn Fussrasten montiert sind, muss auch eine geeignete Sitzmöglichkeit da sein

2. wenn keine Fussrasten, darf auch keine Sitzmöglichkeit da sein.

Entweder - oder

keine Mischungen. dann klappst auch mit den Grünen :)

Ich habe für meine Suzi ein TÜV-Gutachten benötigt, weil ich das Sozius-Sitzpolster und die -Fußrasten entfernen wollte. War sogar eine "erschwerte Abnahme" ... ;)

Bei meiner alten Suzi (600er 2004) war das einfacher, die war von Anfang an als Einsitzer eingetragen (hat Suzuki damals noch so gemacht) mit der Fußnote, dass ein 2-Personen-Betrieb möglich sei, wenn Sitzpolster und Fußrasten vorhanden sind. Das war eigentlich eine sehr clevere Lösung.

Meine ist als 2-Sitzer eingetragen und hab keine Fussrasten mehr dran.

Es passen bei mir auch keine mehr ran, aufgrund der geänderten Auspuffanlage.

Hab den Tüver sogar mal drauf angesprochen und er meint das ist ok so.

Aber wie ich schon schrieb ist es anderesrum nicht so einfach. Baut man den Sozuis sitz ab, müssen die Fussrasten weg!

Ich würd mir da keine Kopf drum machen (naja, mach ich mir ja auch nicht ;) )

Zitat:

Original geschrieben von fitzcarraldo

ABE erlischt ! Versicherungsschutz erlischt.

Folgendes Szenario: Die Schrauben der Soziusrasten lockern sich unbemerkt, Du verlierst beide Rasten.

Das bedeutet dann nach Deiner Version: Motorrad sofort stehen lassen, keinen Meter mehr weiterfahren. Denn ohne ABE und ohne Versicherungsschutz wäre dies ja verheerend!

am 6. November 2006 um 9:49

Naja kann man so extrem sehen. Dann dürfte aber jedes Auto mit durchgerostetem lauten Auspuff nicht mehr weiterfahren, weil der Auspuff ja nicht mehr dem Serienzustand entspricht.

Auszug aus § 19 STVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen

wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn

Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Die ABE erlischt natürlich nicht gleich, wenn mal was kaputtgeht, aber wenn was auf Dauer mutwillig geändert wird?

@fitzcarraldo

Was hat dein Auszug des STVZO nun mit den Fussrasten entfernen zu tun?

Es wird nichts an der Bauart geändert, eine Gefährdung anderer Besteht nicht und Lauter wird ein Motorrad auch nicht ohne Fussrasten.

Das ist ungefähr das gleiche, als würde man beim Auto die hintere Sitzbank umklappen.

Da ändert sich auch nichts, nur das man in diesem Moment halt keine Personen mitnehmen kann.

Laut meinem TÜV-Prüfer entspricht das Fahrzeug dann nicht mehr der Fahrzeugbeschreibung, sprich den Papieren, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wie das bei einem Auto geregelt ist, kann ich nicht sagen und ist mir im Grunde auch egal. Mir ging es ja darum, für den Fall der Fälle gerüstet zu sein und mich nicht einem griesgrämigen Polizisten ausliefern zu müssen.

Schon komisch wie Unterschiedlich es doch die Fachleute auslegen, die es wissen müssten.

Ich fahr so weiter, mir ist es egal.

Bin so mit meiner 125er damals gefahren und mit meiner dicken werd ich auch so weiter fahren. hat sich die letzten 9Jahre niemand beschwert, weder Tüv noch Polizei.

Ich seh da auch kein Sinn was da nichtmehr der Fahrzeugbeschreibung entsprechen sollte. dann dürfte ich auch keine Sitzbankabdeckung haben, ohne das die Karre nicht als 1-sitzer eingetragen ist (halt das Beispiel mit den hinteren Autositzen). Und ich meine keine Abdeckung die auf der Sitzbank sitzt, sondern so ein Teil, was man statt dem hinteren Brötchen hat und das man jederzeit tauschen kann.

Und gekauft hab ich sie auch schon in diesem Zustand und das wäre ja etwas merkwürdig, wenn mich nen Händler so los ziehen lassen würde.

Mir solls egal sein, dann sollte die ängstlichen auch kein Km/h zu schnell unterwegs sein :D, wobei ich da nun wirklich nen Grund zur besorgnis erkennen würde.

Naja, vielleicht ist meine ja wirklich lauter ohne Rasten geworden, oder mein Fahrwerk gar instabil oder dergleichen :D

Aber ne Auspuffanlage haben, die die Grenzen der legalität überschritten hat :D

Sorgen kann man sich machen ;)

Hi,

gutes Thema !!!!

Also ich kenne es auch nur so, das wenn eine Eintragung für 2 Personen im Schein ist dann müssen auch alle erforderlichen Vorichtungen zum sicheren "Transport" des Sozius vorhanden sein.

Das beinhaltet eine Sitzbank eine Fußraste für jeden Fuß, und ja sogar einen Halteriemen oder Haltebügel zum Festhalten. Ist eines dieser Punkte nicht erfüllt erlicht die ABE da ja noch 2 Personen eingetragen aber nicht sicher Transportiert werden können.

ZITAT:

_______________________________________________________

Folgendes Szenario: Die Schrauben der Soziusrasten lockern sich unbemerkt, Du verlierst beide Rasten.

__________________________________________________________

wenn du damit der Polizei kommst, hast du ein weiteres Proplem:

STVO --- Jeder Fahrzeugführer hat vor Fahrtbeginn den Verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu Überprüfen...usw...bla bla..................

Also wenn das Möp beim fahren auseinander fällt, ist das gar nicht gut...

Anderes Beispiel:

Mir ist beim Fahren mit dem Auto hinten das Rücklicht kaputt gegangen..... Wie soll es auch anders sein mir wurde dann der weg Blau ausgeleuchtet . Ich bekam die Aufforderung es sofort zu reparieren, da es Dunkel ist .....

Also habe ich mitten in der Nacht unter Beobachtung zweier Beamter mein Rücklicht gewechselt. Die hat es nicht gejuckt das es wirklich erst bei dieser Fahrt kaputt ging.

Ist ja aber auch in Ordnung, nur wie gesagt "gerade erst passiert " das Zieht halt nicht

Gruß

Peter

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