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Sonderkündigungsrecht

Themenstarteram 8. April 2010 um 20:55

Hallo,

ich hab eine Frage zu meiner Autoversicherung.

Und zwar habe ich vor kurzem einen Brief bekommen in dem der km-Stand und die ungefähren km dieses Jahr eingetragen werden sollten. Das hab ich gemacht.

Jetzt kam eine Rechnung die Teurer ist als letztes Jahr zu sonst gleichen Konditionen.

Eigentlich gäbe es in dem Fall doch kein Sonderkündigungsrecht, oder?

Das Problem ist aber, das die Versicherung letztes Jahr einen Schaden beglichen hat, den ich dieses Jahr aber zurücküberwiesen habe. Deshalb habe ich erst vor kurzer Zeit gesehen das der Beitrag sich erhöht hat, da ja vorher eine andere SF-Klasse als Grundlage genommen wurde.

Wie sieht es in dem Fall aus? Ich kann doch schlecht selber durchrechnen ob der Beitrag höher geworden ist, wenn ich garnicht weiß nach welchen Vorgaben die Versicherung das macht!?

Ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. ;-)

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28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GolfIII92

Und zwar habe ich vor kurzem einen Brief bekommen in dem der km-Stand und die ungefähren km dieses Jahr eingetragen werden sollten. Das hab ich gemacht.

Servus,

wurde vielleicht die Jahres-Fahrleistung angepasst bzw. erhöht?

Grüße

nemo

Themenstarteram 8. April 2010 um 21:30

Ich nehme an das es wegen der Fahrleistung teurer wurde.

Aber wie gesagt wusste ich ja vorher nicht, das es dann am Ende teurer wird. Die Rückzahlung des Schadens hab ich vor ca. 2 Wochen gemacht. Das hat sich halt überschnitten. Und ohne die Rückzahlung konnte ich ja nicht wissen wie der Beitrag dieses Jahr aussieht.

Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun.

Wenn du pro Jahr mehr Km fährst, zahlst du auch eine höhere Prämie.

Grüße

nemo

Themenstarteram 8. April 2010 um 21:37

Das ist mir schon klar.

Das Problem ist doch, das die Grundlage auf der die Versicherung den Beitrag für dieses Jahr berechnet hat, weggefallen ist. (durch das Zurückzahlen kam ich ja wieder in die alte SF-Klasse)

Ich konnte doch garnicht wissen, das es teurer geworden ist...

am 8. April 2010 um 22:34

Hi,

ömmm.....

Nochmal - Du zahlst dieses Jahr am Ende mehr als letztes Jahr --> korrekt?

Die alte SF-Klasse (weil Schadenfreistellung durch Rückkauf) ist bereits berücksichtigt.

Und die Differenz ergibt sich demnach nur aus der anderen/höheren KM-Leistung?

Und was genau stimmt nicht?

Welche Grundlage meinst Du, die weggefallen ist - die niedrigere SF-Klasse?

Oder meinst Du, dass selbst bei gleicher Fahrleistung der neue jährliche Beitrag höher ist als im letzten Jahr bei wieder gleicher SF-Klasse --> also eine Beitragserhöhung.

Oder versteh ich grad irgendwie noch mehr falsch? :confused:

Ich versuchs morgen/heute früh nochmal ;)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 8. April 2010 um 22:47

Genau, ich zahle dieses Jahr mehr.

Und zwar auch, wenn ich den Beitrag den ich jetzt im 1.Quartal gezahlt habe, berücksichtige. Da war ja noch die alte km-Laufleistung hinterlegt.

Wenn ich das per Dreisatz zurückrechne, ist der Beitrag höher. Das wird aber wohl nicht ganz das wahre sein nehme ich an.

Und wie gesagt weiß das erst seit heute bzw. gestern weil da erst der ganz aktuelle Brief kam.

Und Anfang des Jahres war halt noch der hochgestufte %-Satz drin.

Ich weiß halt jetzt nicht, was ich machen kann. Der Beitrag ist höher, obwohl das Auto in der Regionalklasse von 8 auf 7 gesunken ist. Das wurde halt Anfang des Jahres umgestellt.

Also konkret: Wann ist die Sonderkündigungsfrist abgelaufen bzw, wann läuft sie ab? Am Anfang des Jahres mit erhöhter SF-Klasse, oder in den nächsten 4 Wochen, da erst jetzt der Vertrag so vorliegt wie geplant.

Moin,

sag' mal kurz, ob ich das richtig verstanden habe - hier ein Beispiel:

2009 hast du SF 10, hast 9.000 km angegeben und zahlst 500,- € Jahresprämie. Anfang 2010 hast du SF 4, hast 9.000 km und zahlst 650,- €.

Dann zahlst du den Schaden zurück, erhöhst auf 15.000 km, bist wieder in SF 10 und zahlst 520,- Euro Prämie.

Grob so richtig?

Gruß vom Sause, der weiß, dass man bei Versicherungen alles machen kann, ausser einen Dreisatz zu rechnen... :D

am 9. April 2010 um 11:41

Moin,

also wenn ich das richtig verstehe, eine reine tariferhöhung!

jeder versicherer in deutschland ist verpflichtet, eine tariferhöhung zur hauptfälligkeit (idR. 01.01.) dem versicherungsnehmer anzuzeigen.

wahrscheinlich wird in der beitragsrechnung vom nov bzw. dez 2009 ein satz stehen, der dich darüber informiert, das OHNE anstieg der schadenszahlungen etc pp. dein beitrag gesungen wäre.

das bedeutet im umkehrschluß: aufgrund gestiegener schadenszahlungen oder anderen faktoren mußt du mehr zahlen.

wenn der versicherer darauf hingewiesen hat (wovon ich ausgehe), hast du kein besonderes kündigungsrecht.

mfg

Themenstarteram 9. April 2010 um 12:37

Zitat:

Grob so richtig?

Ja, ganz grob ist das so richtig!

Dann wurde die Versicherung aufgrund der höheren Fahrleistung teurer.

Das ist ein weiches Tarifmerkmal und da hat man kein Sonderkündigungsrecht.

Des Weiteren kannst Du froh sein, dass Dir Deine Versicherung keine Strafe aufgebrummt hat. Das hört sich nämlich so an, als hättest Du Deine Fahrleistung überschritten.

also was heist das ,du bist angeschmiert.mfg

Die Frage ist, ob sich der Tarif sich tatsächlich erhöht hat oder nicht.

Dazu müsste der TE den Tarifrechner der Versicherung nutzen und seine Prämie für die alte Fahrleistung berechnen lassen.

Wenn sich tatsächlich der Tarif erhöht hat, ist er tatsächlich "angeschmiert", da die Versicherung nicht transparent die Erhöhung des Tarifs mitgeteilt hat. Leider sind die Versicherungen dazu (noch) nicht verpflichtet.

Da hilft nur eins, die Sache abhaken, den Mehrbeitrag als Lehrgeld verbuchen und eine Kündigung zum 01.01.2011 schreiben.

Themenstarteram 11. April 2010 um 19:08

Also zuerstmal habe ich die angegebene Fahrleistung NICHT überschritten! Solche Briefe verschickt diese Versicherung jedes Jahr um die Zeit.

Und einen Tarifrechner im Internet bietet diese Versicherung nicht an.

Ich habe allerdings mehrere Briefe erhalten. Da ich den Beitrag Quartalsweise bezahle, habe ich schon eine Beitragsrechnug für das zweite Quartal erhalten, bevor dann eine aktualisierte mit höherer Fahrleistung ankam.

Und wenn ich jetzt in dieser Rechnung, bei der noch die alte Fahrleistung und die durch den Unfall niedrigere SF-Klasse benutzt wurde nehme und die "Prozente" eben mit Dreisatz herunterrechne, kommt heraus das es dieses Jahr teurer wurde.

Nochmal kurz zurück zum Thema!

Mein B7 hat Voll,- und Teilkasko, Beiträge werden Halbjährlich bezahlt, also das nächste mal im Juli 2011!

Jetzt wollte ich ab Juli 2011 die Vollkasko löschen, das ich nur noch mit Teilkasko versichert bin.

Jetzt lehnt das die Versicherung aber ab, da nur am Ende des Jahres der Vertrag geändert werden kann, stimmt das so.

Und das nächste ist, da ich ab Mittwoch ein neues Kennzeichen besitze, kann man dadurch den Vertrag Kündigen? Sprich bis Juli ist es eh bezahlt, dann ab Juli zu einer anderen Versicherung wechseln!

Das wäre doch dann eine Änderung der Vertrages, wenn man sein KZ umändert. Also doch meiner Meinugn ein Kündigunsrecht.

Dank euch

Christoph

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