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Sonderausstattungen mitversichern

Themenstarteram 8. November 2009 um 17:07

hallo!

ich bin in der suche nicht unbedingt fündig geworden, da dort sonderausstattungen stets festeingebaute navis oder "ab-werk-extras" für tausende von euros sind:)

 

mein fall:

-alter golf 2 gti (aber mit unglaublich seltenen und auch recht teuren komfortmerkmalen)

-listenpreis für den '90er gti wären im diebstahlfall ca. 1.000,- evtl. sogar weniger.

-wiederbeschaffung jedoch bestimmt deutlich teurer

-diverse teile am/im auto, die den wert des fahrzeugs in der summe locker übersteigen (felgen, seltene rallyefront, elektrische recarositze aus golf2-sondermodell, und so weiter)

was muss ich tun, um im verlustfall (diebstahl von teilen oder des ganzen autos) auch wirklich den wiederbeschaffungswert ersetzt zu bekommen?

wie schauts mit nachweisen aus? dass das von versicherung zu versicherung unterschiedlich sein kann, ist mir bewusst. aber wie kennt ihr das.

wenn mein golf morgen weg ist und ich habe zusatzversicherungen angegeben..wie beweise ich, dass das zeug alles dran/drin war? fotos? zeugen?

wertgutachten hilfreich oder gar unabdingbar?

 

wäre schön, wenn ihr mir was dazu sagen könntet, bzw mich mit 2-3 treffenden links versorgen würdet. evtl hab ich ja bloß die falschen suchbegriffe benutzt, bzw. mir sind die richtigen suchbegriffe einfach nicht bekannt:)

beste grüße!

Beste Antwort im Thema

Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile

A.2.1.3 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mitversichert,

wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind:

 

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie

(Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung

des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

 

c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie

besondere Oberflächenbehandlungen,

 

 

Das hier stammt aus den Musterbedingungen des GDV und findet sich so oder in abgewandelter Form in den meisten Bedingungen der Versicherer. Die Höchstgrenzen variieren je nach Unternehmen und innerhalb der Tarife.

 

Höchstgrenze der Anspruches ist und bleibt aber der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Dieser wird natürlich inkl. der mitversicherten Änderungen und Umbauten ermittelt.

Und hier geht das "Problem" los.

 

Hier wird deine Wunschvorstellung anders aussehen, als die Bewertung des Sachverständigen.

Ein 1.000,- € Auto mit Zubehör im Wert von 5.000,- € hat keinen Wiederbeschaffungswert von 6.000,- €.

 

 

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Hi,

ich denke der beste Weg wäre ein Anfrage bei deiner versicherung.

Ich habe bei meiner Versicherung mal Steroanlage und einige Extra´s wie Fahrwerk gemeldet. Da reichte ein Formloses Schreiben mit den Teile und den Neupreisen.

Hat dann auch auch 50 DM (ist schon ne weile her :D) mehr in der TK gekostet.

Es kann aber auch sein das sie ein komplettes Wertgutachten wollen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 14. November 2009 um 12:39

sonst keine weiteren erfahrungen zu diesem thema??

Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile

A.2.1.3 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mitversichert,

wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind:

 

b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie

(Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung

des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,

 

c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie

besondere Oberflächenbehandlungen,

 

 

Das hier stammt aus den Musterbedingungen des GDV und findet sich so oder in abgewandelter Form in den meisten Bedingungen der Versicherer. Die Höchstgrenzen variieren je nach Unternehmen und innerhalb der Tarife.

 

Höchstgrenze der Anspruches ist und bleibt aber der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Dieser wird natürlich inkl. der mitversicherten Änderungen und Umbauten ermittelt.

Und hier geht das "Problem" los.

 

Hier wird deine Wunschvorstellung anders aussehen, als die Bewertung des Sachverständigen.

Ein 1.000,- € Auto mit Zubehör im Wert von 5.000,- € hat keinen Wiederbeschaffungswert von 6.000,- €.

 

 

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Hier wird deine Wunschvorstellung anders aussehen, als die Bewertung des Sachverständigen.

Ein 1.000,- € Auto mit Zubehör im Wert von 5.000,- € hat keinen Wiederbeschaffungswert von 6.000,- €.

So sieht das aus, im realen Leben..........:D

 

Gruß

 

Delle

In einem solchen Fall solltest Du ein Wertgutachten erstellen lassen, dieses der Versicherung vorlegen und das Fahrzeug entsprechend versichern lassen. Das kostet natürlich extra, kann aber Sinn machen, z. B. bei Entwendung. Es kann natürlich sein, dass Deine Versicherung das Fahrzeug so nicht versichern möchte, es gibt aber Versicherer, die das anbieten.

Diese Problematik ist mir bei einigen meiner Kunden sehr wohl bekannt, vornehmlich Harley-Fahrer. Bei diesen "Individualisten" ist es ja normal, das Motorrad - meist vor der ersten Benutzung - einer gründlichen Umbaumassnahme zu unterziehen und es werden teilweise horrende Summen investiert. Diese "Schrauber" haben Versicherungen, die diese Spezialumbauten versichern, Nachweise müssen natürlich erbracht sein und der Versicherung vorliegen so wie im Vertrag manifestiert werden.

Ansonsten gilt natürlich oben Gesagtes.

Darf ich mich hier mal mit einklinken?

Hätte da eine Frage zum Thema Wertgutachten.

Ein Freund fährt ein fahrzeug, welches von ihm in eigenarbeit optisch "modifiziert" wurde.

Der wagen selbst, betrachten wir nur die rein sachlichen Daten, ist ein 316er Compact, BJ94, kleinste motorisierung und die 200TKM bereits vor geraumer Zeit überschritten.

Würde unter normalen umständen aufm Gebrauchtwagenmarkt keine 2.000€ mehr einbringen.

Unter Fahrzeugliebhabern würde dieses Auto als Sinnbild einer "kirmesbude" gelten....überall leuchten blaue LEDs, Monsterfacefront, gecleante heckpartie und weitere freveltaten, welche wohl eher auf den werterhalt nachteilig anzusehen sind.

Das Wertgutachten für diesen Wagen preist dennoch die stolze Summe von 21.500€ aus...! :eek:

Woher die kommen? keine Ahnung...ist mir völlig schleierhaft.

Hier wurden sämtliche Neupreise der eingebauten Teile als auch eine fiktive Berechnung von Arbeitszeit mit einberechnet.

Würde in so einem Falle die Versicherung wirklich den durch einen Gutachter ermittelten Wert ersetzen?

Danke für eine kurze Aufklärung.

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Darf ich mich hier mal mit einklinken?

Hätte da eine Frage zum Thema Wertgutachten.

 

Ein Freund fährt ein fahrzeug, welches von ihm in eigenarbeit optisch "modifiziert" wurde.

Der wagen selbst, betrachten wir nur die rein sachlichen Daten, ist ein 316er Compact, BJ94, kleinste motorisierung und die 200TKM bereits vor geraumer Zeit überschritten.

Würde unter normalen umständen aufm Gebrauchtwagenmarkt keine 2.000€ mehr einbringen.

Unter Fahrzeugliebhabern würde dieses Auto als Sinnbild einer "kirmesbude" gelten....überall leuchten blaue LEDs, Monsterfacefront, gecleante heckpartie und weitere freveltaten, welche wohl eher auf den werterhalt nachteilig anzusehen sind.

 

Das Wertgutachten für diesen Wagen preist dennoch die stolze Summe von 21.500€ aus...! :eek:

 

Woher die kommen? keine Ahnung...ist mir völlig schleierhaft.

Hier wurden sämtliche Neupreise der eingebauten Teile als auch eine fiktive Berechnung von Arbeitszeit mit einberechnet.

 

Würde in so einem Falle die Versicherung wirklich den durch einen Gutachter ermittelten Wert ersetzen?

 

Danke für eine kurze Aufklärung.

 

Gruß Martin

Nie im Leben Martin !

 

und der "Gutachter" der deinem Freund dieses "Gutachten" geschrieben hat ist genauso bescheuert wie dein Freund ;)

 

Ich möchte nicht wissen was für dieses wertlose Stück Papier an Honorar wurde......:rolleyes:

 

Das ist absolute Traumtänzerei und wird von keiner Versicherung reguliert. Weder im Kasko- noch im Haftpflichschadenfall.

 

 

Gruß

 

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nie im Leben Martin !

na da bin ich ja beruhigt. sonst hätte ich jetzt ganz spontan eine "Geschäftsidee" gehabt, wie ich mein privatvermögen verzehnfachen könnte... :D

Nee aber mal im ernst: er sagt, er hat das machen lassen, eben für den fall, dass die kiste mal geklaut wird um der versicherung beweisen zu können, dass es sich nicht um einen "herkömmlichen" 316er compact handelt.

habe ihm auch schon gesagt, dass das dokument reinste augenwischerei ist, davon will er aber nix hören und beruft sich auf die "fachmännische und wertneutrale" ermittlung durch einen unabhängigen gutachter.

Hallo Martin,

 

Im Kaskoschaden wird die Versicherung einen eigenen SV beauftragen.

 

Der mag da vieleicht reinschauen in das "Gutachten", aber glaube mir, diesen Wert wird er ganz bestimmt nicht als Wiederbeschaffungswert zu Grunde legen.  

 

Sag mal deinem oberschlauen Freund, er möge das Gutachten mal vorher bei seiner Versicherung  einreichen und mal anfragen, ob die dieses Gutachten im Schadenfall akzeptieren.

 

Er wird sich wundern, dein Freund...........:D

 

Gruß

 

Delle

 

 

Gehen wir mal von einem Haftpflichtschaden aus.

Ein anderer fährt diese Bastelbude zu Schrott (viel muss er ja hierfür nicht tun).

Der Freund fordert mit seinem *ahem* "Gutachten" nun 21 500 EUR.

Die gegnerische Versicherung lässt das Gutachten prüfen - und nachdem der Lachanfall des Sachbearbeiters abgeklungen ist, überweist er den tatsächlichen Wert dieses "Schmuckstückes" an den Freund.

 

Der ist sich seiner Sache ja sicher, er hat ja eine "fachmännische und wertneutrale" Dokumentation vorgelegt.

 

Es wird also zu einem Prozess kommen, in welchem das Gericht einen eigenen Gutachter beauftragt, der die beiden Parteivorträge (Freund/Versicherung) zu prüfen hat.

 

Und zu welchem Ergebnis wird dieser Gutachter dann wohl kommen??

 

Allerspätestens dann wird der Freund (nachdem er die Anwalts- Gerichts- Sachverständigenkosten, die Zeugenauslagen usw. usw. überwiesen hat) merken, dass er hier für dumm verkauft wurde (vermutlich auf eigenen Wunsch).

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Die gegnerische Versicherung lässt das Gutachten prüfen - und nachdem der Lachanfall des Sachbearbeiters abgeklungen ist, überweist er den tatsächlichen Wert dieses "Schmuckstückes" an den Freund.

 

Herrlich und so nah an der Praxis........:D

 

Allerspätestens dann wird der Freund (nachdem er die Anwalts- Gerichts- Sachverständigenkosten, die Zeugenauslagen usw. usw. überwiesen hat) merken, dass er hier für dumm verkauft wurde (vermutlich auf eigenen Wunsch).

 

Manche Spezialisten werden eben nur aus Schaden Klug.......:cool:

Gruß

 

Delle

hehe....alles klar, ich danke euch beiden.

war ja auch meine meinung...mal schauen, ob ich ihm diesen thread hier verlinke, der gutste ist ja auch bei MT angemeldet... :D

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

hehe....alles klar, ich danke euch beiden.

war ja auch meine meinung...mal schauen, ob ich ihm diesen thread hier verlinke, der gutste ist ja auch bei MT angemeldet... :D

oh ja !!! Bitte Bitte Bitte.......:D

am 16. November 2009 um 17:10

Also Delle und twelferider,

jetzt wollte ich Wertgutachten für meinen silbernen, fest eingebauten Bauchnabelreiniger erstellen lassen um den wert meines Wägelchens ins unermessliche steigen zu lassen und ihr schreibt da gibts im Schadensfalle nichts.

Ich bin schwer enttäuscht. :(

Na, ja dann melde ich wenigstens meine Gasanlage. Wird von meiner Versicherung Beitragsfrei berücksichtigt. :cool:

Gruß

Frank, der heimlich "GAS" gibt. :D

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