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SF-Rabattschutz nachträglich buchen bevor die Rückstufung kommt möglich?

Themenstarteram 21. November 2022 um 11:26

Guten Tag,

vor einigen Wochen hatte ich mein altes Leasingfahrzeug (Versichert bei Versicherung A) zurückgegeben. Im Rahmen der Rückgabe wurde ein teurer Schaden festgestellt, der über die VK abgewickelt wurde. Ich hatte bei Versicherung A keinen Rabattschutz.

Kurz vor der Leasingrückgabe hatte ich mir ein neues Auto gekauft, welches vor der Rückgabe bei Versicherung B auch wieder mit VK ohne Rabattschutz versichert wurde. Sprich Versicherung B lief parallel und es wurden die SF Klassen der Versicherung A vor der Meldung des Schadens anerkannt.

Versicherung B bietet einen zubuchbaren Rabattschutz an. Anscheinend hat Versicherung B noch nichts von dem Schaden über die Versicherung A erfahren. Zumindest habe ich noch keine SF-Klassen Anpassung oder Rückstufung erhalten. Aber die Rückstufung wird sicherlich zum 01.01.2023 oder im September 2023 kommen.

Nun kam mir die Idee, dass ich jetzt nochmal meinen Vertrag bei Versicherung B anpassen lass und den Rabattschutz dazu buche. Dadurch wird sich die Vertragslaufzeit anpassen und ich würde zudem zukünftig von den Novemberangeboten profitieren.

Rechnerisch würde sich die Zubuchung des Rabattschutzes im Vergleich zur Rückstufung rentieren.

Ich finde leider nichts per Suchmaschine zu solch einem Fall. Könnt ihr mir sagen, ob mein Vorhaben so umsetzbar ist oder es bereits zu spät ist die Rückstufung abzufangen?

 

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12 Antworten

Der Schaden ist doch bereits passiert ... Rabattschutz kannst Du sicher noch zubuchen, aber nur für die Zukunft.

Frag doch einfach heute noch bei der Versicherung nach!

Die Widerrufsfrist für den gesamten Vertrag aber dürfte allerdings ansonsten bereits verstrichen sein. "vor einigen Wochen".

Hatte sie änlichen Fall. Unfall mit ca 3000€ Schaden am Freitag passiert, dem Unfallgegner Karte gegeben, er solle es bitte meiner Versicherung melden.

Am Montag hatte ich auch die Idee mit dem Rabattschutz und rief die Versicherung an. Die hätten das sogar rückwirkend akzeptiert, aber mein Gegner war schneller und hat bei der Schadenshotline am Samstag den Schaden gemeldet. Somit ging es nicht mehr.

Themenstarteram 21. November 2022 um 15:09

Etwas verwirrend. In dem Online Kundencenter meiner aktuellen Versicherung ist der Schaden nicht vermerkt. Zudem könnte ich online den Rabattschutz mit wenigen Klicks dazubuchen. In der Beschreibung steht:

"...Das heißt: Sie fahren nach einem selbstverschuldeten Unfall im Folgejahr in derselben Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) weiter. Wir stufen Ihren Vertrag im Folgejahr nicht zurück..."

Es existiert kein Zusatz, dass der Rabattschutz bereits geschehene Unfälle ausschließt, die wie in meinem Fall sogar durch eine andere Versicherung vollständig abgewickelt wurde.

Nachfragen werde ich telefonisch sobald ich Zuhause bin. Ich wollte nur vorab hier nach Erfahrungswerten fragen, nicht dass sich meine Versicherung versucht rauszureden. Oder vielleicht ist die Schadensregulierung tatsächlich noch nicht bis zu meiner aktuellen Versicherung durchgedrungen, ich schließe den Rabattschutz jetzt zusätzlich ab und muss am Ende doch draufzahlen weil es am Ende wie bei Peternita läuft.

Ich bin jetzt übrigens bei der Huk24.

"Es existiert kein Zusatz, dass der Rabattschutz bereits geschehene Unfälle ausschließt..."

Braucht es dazu tatsächlich eines Zusatzes, oder versteht sich das nicht eigentlich von selbst.

Was für mich etwas unverständlich und erklärungsbedürftig ist - "Sprich Versicherung B lief parallel und es wurden die SF Klassen der Versicherung A vor der Meldung des Schadens anerkannt."

Ich hatte einmal das gleiche Spielchen: Das neue Fahrzeug meiner Holden wurde am Freitag zugelassen und der SFR auf das neue Fahrzeug übertragen. Das alte Fahrzeug konnte erst am darauf folgenden Montag abgemeldet werden und wie der Teufel es will, hat meine Holde es am Samstag krachen lassen. Die Versicherung wollte auch den SFR belasten, hab dem aber erfolgreich widersprochen, da der SFR bereits am Freitag auf das neue Fahrzeug übertragen wurde.

Wenn dein Schaden also nach der Übertragung erst eingetreten ist, dürftest du Glück haben. Falls vor der Übertragung, dann wird die alte Versicherung der neuen ggfls. jetzt noch den Schaden und die Rückstufung mitteilen.

Es werden die Bedingungen angewendet, die am Tag des Schadens gültig waren. Ich würde mich also bei der neuen Versicherung gar nicht melden, in der Hoffnung dass die Regulierung des Schadens durch die alte Versicherung nicht noch nachträglich an die neue Versicherung gemeldet wird.

Themenstarteram 21. November 2022 um 16:26

@PeterBH Ich finde schon, dass ein Zusatz notwendig ist. Der Zusatz lässt sich jetzt buchen und schützt vor einer Rückstufung im Folgejahr. Das Folgejahr ist noch nicht angebrochen und somit könnte ich von dem Rabattschutz noch in diesem Jahr profitieren.

Das Neue Fahrzeug hatte ich anfang September zugelassen und meine SF-Klassen übernommen.

Das alte Leasingfahrzeug hatte ich erst mitte September abgegeben und den alten Versicheurngsvertrag einige Tage vorher so gekündigt, dass der Vertrag einen Tag nach der Leasingrückgabe endete.

Den Schaden hatte ich am Tag der Leasingrückgabe bzw. einen Tag vor Vertragsende gemeldet.

Wann der Schaden genau eingetreten ist, konnte ich nicht genau sagen, da ich das Auto bis zum Leasingende gefahren bin und mir selbst nichts aufgefallen ist. Ich gehe/ging von einem Parkplatzrempler aus, der durch eine andere Person entstanden ist, die sich wissendlich oder unwissendlich vom Unfallort entfernt hatte.

Im Grunde bin ich 2 Wochen mit 2 Fahrzeugen in derselben Haftpflicht und Vollkasko SF-Klasse gefahren, ähnlich wie deine Frau.

 

@Hannes1971 Sind die Versicherungen untereinander nicht über einer nationales SF System vernetzt?

Zitat:

@Riptide69 schrieb am 21. November 2022 um 17:26:29 Uhr:

 

@Hannes1971 Sind die Versicherungen untereinander nicht über einer nationales SF System vernetzt?

Kann ich Dir nicht sagen. In Deinem Fall ist ja die Abfrage der neuen Versicherung erfolgt, bevor der Schaden der alten gemeldet wurde. Ob das von der alten an die neue Versicherung nachgemeldet wird, weiß ich nicht.

Wenn Du aber bei der neuen nachfragst, weiß sie es auf jeden Fall...

Themenstarteram 22. November 2022 um 9:47

Das ist ein Argument. Daher hatte ich gestern nicht mehr die Hotline kontaktiert und überlege, ob ich weiterhin schweige oder vor dem 31.12. vielleicht doch noch den Rabattschutz dazubuche und das Risiko eingehe ggfs. trotzdem zurückgestuft zu werden.

Kann klappen. Falls Du im nächsten Jahr unfallfrei bleibst. Falls jemals ein Depp doch nochmal vergleichen müsste - dann steht sicher in beiden AGBs drin, dass man jeden Unfall melden soll oder den Schutz einbüßt. Um erlich zu sein hab ich keine Ahnung wie ICH entscheiden würde :-) Den Rabattschutz tät ich aber definitiv noch dazu buchen, völlig unabhängig davon. Der hatte mich in 2018 auch gerettet.

Hast du deinen Vertrag überhaupt auf Ablauf 01.01. legen lassen?

Themenstarteram 22. November 2022 um 18:52

Nein, ich habe einen regulären 12 Monatsvertrag. Den 1.1. vermute ich nur aufgrund der Rabattschutzbeschreibung, in der die Rede von einem Schutz für das folgende Kalenderjahr ist. Und irgendwo hatte ich aufgeschnappt, dass Versicherungen teilweise zum 1.1. die Verträge nachjustieren.

Ansonsten werde ich vermutlich erst im August über die jährliche SF-Klassen Anpassung informiert werden.

Genau, dann wir dein VK-SF im August 2023 zurückgestuft.

Die Stufung findet immer zur Hauptfälligkeit statt.

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