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SF ohne Info hoch gestuft

Themenstarteram 19. Januar 2015 um 19:01

Hallo da ich neu hier bin weiß ich nicht wie ich ein neues Thema " Versicherung" öffnen kann.

Vieleicht kann mir jemannd von euch weiterhelfen!

 

Ich fahre ein VW Polo der als zweit Waagen über mein Mann als Versicherungsnehmer läuft.

SF 3

Nun soll ich im Juni 2014 einen Herren beim Rückwärts ausparken umgefahren haben.

Es gab ein Vorfall das ist richtig bedauerlicherweise habe ich nicht die Politei informiert ( Blond wie ich bin )

habe mich selbst angezeigt und von der Staatsanwaltschaft post bekommen, das das Verfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung gegen mich eingestellt wurde.

Ich hatte meine Versicherung einen Tag später, nach dem der Vorfall war den Sachverhalt geschildert.

Nach ca. 2 Monaten habe ich erneut bei der Versicherung angerufen und nach dem stand der Dinge gefragt.

Die Auskunft: der geschädigte hat sich einen Anwalt genommen und das es jetzt bei Ihren Anwalt ( Versicherung ) jetzt liegt und das das dauern kann.

Ende des Jahres habe ich die Versicherung gekündigt bin aber mit einem anderen Tarif bei dieser Versicherungssesselschaft geblieben. Es kam der neue Vertrag und da sah ich ich das ich auf einmal hochgestuft wurde um sage 40% SF: M

heute habe ich mich erneut bei der VS gemeldet und gefragt warum dort wurde mir gesagt das der Fall noch offen ist und das die Versicherung 2199€ an den geschädigten gezahlt hat.

 

Meine frage nun!

Kann die Versicherung uns einfach hochstufen ohne uns die Chance zu geben uns dazu zu äußern?

ICH SCHWÖRE!!!

ES IST BIS HEUTE KEIN SCHREIBEN AUSER KÜNDIGUNG UND NEUVERTRAG AN UNS GERICHTET WORDEN.

Was kann ich tun???

Ich danke vorab schon für Antworten

 

Annett

 

 

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18 Antworten

Eine Nachricht wird meistens auch nur bei einer geringen Schadensumme gemacht, damit ggf der VN die SFR Belastung ggf zurück zahlen kann.

Da hier aber bereits über 2000,- gezahlt sind und der Schaden weiterhin offen ist, erfolgte eine Höherstufung.

Die würde aber auch erfolgen, wenn noch nichts gezahlt wurde und der Schaden offen ist.

So wie ein Schaden gemeldet wird, wird der Vertrag belastet. Stellt sich später dann kein Schadenbelastung heraus, wird der zuviel gezahlte Beitrag zurück erstattet.

japp, so ist es.

Fraglich ist die Klasse M

Von SF3 wird nicht in M gestuft

Zitat:

@27239 schrieb am 19. Januar 2015 um 20:22:11 Uhr:

japp, so ist es.

Fraglich ist die Klasse M

Von SF3 wird nicht in M gestuft

Woher willst Du das wissen ??

Kennst Du den Versicherer der TE und kennst Du die Bedingungen ?

Auch da gibt es bei den einelnen Versicherern und ihren verschiedenen Tarifen Unterschiede.

Okay von 3 in M hatte ich noch nie gelesen. Kann ja sein.

Vermute das durch den Wechsel die Sondereinstufung nicht weitergegeben wurde und somit SF0 bestätigt und durch den Schaden dann in M eingestuft.

Wir wissen es nicht, aber wenn sie schreibt "M", dann wird das wohl stimmen.

Zwischen SF3 und M liegen auch mehr wie 40%

Da bleibt nur noch eins, Auto auf anderen Halter ummelden

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Januar 2015 um 22:13:35 Uhr:

Zwischen SF3 und M liegen auch mehr wie 40%

Da bleibt nur noch eins, Auto auf anderen Halter ummelden

Mit anderen Worten - ich habe zwar Scheixxe gebaut, will aber nicht dazu stehen und laste es der Gemeinschaft der Versicherten an. :(

Dolle Lösung.

am 19. Januar 2015 um 21:55

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Januar 2015 um 22:13:35 Uhr:

Zwischen SF3 und M liegen auch mehr wie 40%

Da bleibt nur noch eins, Auto auf anderen Halter ummelden

Wenn die SF3 in der alten Staffelung waren und die M in der neuen, dann kann das schon passen mit den "40%" unterschied.

Was hier passiert ist alles ein ganz normaler Vorgang.

Wenn man 2 Monate, also wohl im August/ September von seiner Versicherung die Auskunft kriegt, dass der Geschädigte zum Anwalt gegangen ist, dann ist klar, dass es zu einer Höherstufung kommen wird.

Egal ob der Schaden dann schon geschlossen ist, oder nicht.

Dass man von SF3 auf M kommt, kann an mehreren Dingen liegen.

1. Entweder eine Sondereinstufung wurde nicht mit übernommen.

2. Evlt. hat ein Rabattschutz beim Vorversicherer bestanden.

3. Billigen Basistarif mit hoher Rückstufungstabelle beim neuen Versicherer gewählt.

Wie dem auch sei. Es läuft hier alles korrekt ab.

Der TE ist selber Schuld.

Wer eine Versicherung wechselt, muss immer im Vorfeld abklären, welche SF von seinem Versicherer weiter gemeldet werden und wie der neue Versicherer nach einem Schaden zurück stuft.

Dass er kein Schreiben von seiner Versicherung bekommen hat ist ja auch klar. Was sollen die Schreiben, wenn der Schaden noch offen ist.

Themenstarteram 20. Januar 2015 um 5:25

Erstmal danke für die antworten!

Ob ich schuldig bin oder nicht sein dahin gestellt,die Staatsanwaltschaft sieht das nicht so selbst der Polizist der es aufgenommen hat meinte es scheint alles so als hätte der geschädigte sich hinter das Auto geworfen! Egal ändern kann ich es nicht mehr mir stellt sich wie gesagt nur die frage warum keinerlei info von der VS so könnte ich auch dagegen steuern und mein Anwalt einschalten.

Morgen wird das Auto abgemeldet und ein neues zugelassen!

Wie gesagt danke für die antworten

Zitat:

@annett1973 schrieb am 20. Januar 2015 um 06:25:50 Uhr:

Erstmal danke für die antworten!

Ob ich schuldig bin oder nicht sein dahin gestellt,die Staatsanwaltschaft sieht das nicht so selbst der Polizist der es aufgenommen hat meinte es scheint alles so als hätte der geschädigte sich hinter das Auto geworfen! Egal ändern kann ich es nicht mehr mir stellt sich wie gesagt nur die frage warum keinerlei info von der VS so könnte ich auch dagegen steuern und mein Anwalt einschalten.

Morgen wird das Auto abgemeldet und ein neues zugelassen!

Wie gesagt danke für die antworten

Zitat:

@annett1973 schrieb am 19. Januar 2015 um 20:01:57 Uhr:

 

Es gab ein Vorfall das ist richtig bedauerlicherweise habe ich nicht die Politei informiert ( Blond wie ich bin )

Was denn nun Polizei oder keine Polizei? Sehr Mysteriös!?

Selbst mit einer Info hättest du oder ein Anwalt nichts gegen die Höherstufung machen können. bei einem laufenden Verfahren wird immer hoch gestuft und dann ggf. nachträglich die zuviel gezahlten Beiträge zurück erstattet wenn sich rausstellt das du unschuldig bist.

Und was bringt es den Wagen abzumelden und einen neuen anzumelden? die Versicherungseinstufung wird ja auf den neuen Wagen übertragen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 20. Januar 2015 um 7:20

Ich vergaß, nachdem der Vorfall war bin ich heim gefahren und dachte mir das war jetzt ein Film darauf hin habe ich unser Dienststelle angerufen dort wurde mir geraden eine selbstanzeige zu machen was ich natürlich auch tat!

Also nicht gleich so schießen mit mysteriös!!!

Themenstarteram 20. Januar 2015 um 7:22

Und ich melde den Waagen deswegen ab weil ich ein neuen habe! Das die hochstufung in eine neue VS mitgenommen wird ist mir schon klar!

Mein Vater will mir jetzt seine Prozente geben das bringt mir doch was oder?

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 19. Januar 2015 um 22:55:10 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Januar 2015 um 22:13:35 Uhr:

Zwischen SF3 und M liegen auch mehr wie 40%

Da bleibt nur noch eins, Auto auf anderen Halter ummelden

Wenn die SF3 in der alten Staffelung waren und die M in der neuen, dann kann das schon passen mit den "40%" unterschied.

Was hier passiert ist alles ein ganz normaler Vorgang.

Wenn man 2 Monate, also wohl im August/ September von seiner Versicherung die Auskunft kriegt, dass der Geschädigte zum Anwalt gegangen ist, dann ist klar, dass es zu einer Höherstufung kommen wird.

Egal ob der Schaden dann schon geschlossen ist, oder nicht.

Dass man von SF3 auf M kommt, kann an mehreren Dingen liegen.

1. Entweder eine Sondereinstufung wurde nicht mit übernommen.

2. Evlt. hat ein Rabattschutz beim Vorversicherer bestanden.

3. Billigen Basistarif mit hoher Rückstufungstabelle beim neuen Versicherer gewählt.

Wie dem auch sei. Es läuft hier alles korrekt ab.

Der TE ist selber Schuld.

Wer eine Versicherung wechselt, muss immer im Vorfeld abklären, welche SF von seinem Versicherer weiter gemeldet werden und wie der neue Versicherer nach einem Schaden zurück stuft.

Dass er kein Schreiben von seiner Versicherung bekommen hat ist ja auch klar. Was sollen die Schreiben, wenn der Schaden noch offen ist.

Es wurde doch gar nicht die Versicherung gewechselt, sondern nur der Tarif

 

Im übrigen war SF 3 in der alten Staffel 70%, M ist in der neuen Staffel 135%, würde sagen das sind mehr als 40%

Zitat:

@tomold schrieb am 19. Januar 2015 um 22:27:59 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Januar 2015 um 22:13:35 Uhr:

Zwischen SF3 und M liegen auch mehr wie 40%

Da bleibt nur noch eins, Auto auf anderen Halter ummelden

Mit anderen Worten - ich habe zwar Scheixxe gebaut, will aber nicht dazu stehen und laste es der Gemeinschaft der Versicherten an. :(

Dolle Lösung.

Ein guter Vertreter sucht für den VN die beste Lösung

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