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Serienmässiger frontschutzbügel

SsangYong Korando I (KJ)
Themenstarteram 28. März 2014 um 9:25

Hallo leute ich habe mal eine frage, ich habe ein SsangYong Korando KJ, der ist Baujar 20.06.2000 und habe vor ein Originalen SsangYong frontschutzbügel der aus Fieberglas ist zu verbauen, und möchte jetzt wissen ob ich denn einfach verbauen kann und fahren kann, oder muss ich diesen eintragen lassen?

Wie ja schon gesagt das fahrzeug ist Baujar 20.06.2000 und fällt aus der EG-Richtlinie 2005/66/EG, und es gibt ja diesen frontschutzbügel bei vielen Korandos serienmässig ab Werk, also hat dieser ja Bestandschutz.

Wie muss ich jetzt vorgehen? zum TÜV gehen und dem TÜV Prüfer sagen, das das fahrzeug denn schon von Werk aus dran hat oder hatte und trägt mir diesen noch nachträglich ein?

Ich habe auch eine Kopie von dem Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäss § 21 StVZO von der DEKRA und eine Kopie von der Zulassungsbescheinigung Teil I von einen freund der das gleiche auto hat und wo der frontschutzbügel im brief eingetragen ist, in sein Brief wurde der frontschutzbügel so eingetragen: "fz. mit frontschutzbügel*", könnte mir dies helfen wenn ich das mitnehme für meinen eingetragen zu bekommen?

Habe auch 2 Bilder hochgeladen von dem Originalen frontschutzbügel von SsangYong.

 

Hoffe auf eine Antwort von euch!

MfG Manuel

12 Antworten

Hallo,

kommt drauf an, was in der Betriebsanleitung steht. Wenn es eine allgemeine Betriebsanleitung ist, in welcher keine Abnahme gefordert wird, kannst du das Ding anbauen und behauptest es war schon immer dran. Dann gilt der Bestandsschutz. Ist es aber so ein Bügel, welcher damals schon vom Tüv abgenommen werden musste, wird's nichts, weil dir das keiner mehr einträgt. Hört sich aber so an, als ob es ein originales Zubehörteil ist. Dann wäre es direkt falsch damit beim Tüv aufzukreuzen.

mfg41

Themenstarteram 30. März 2014 um 9:02

Hallo mfg41, danke für deine Antwort !

Was meinst du mit Betriebsanleitung? oder meinst du die EG Nummer oder Allgemeine Betriebserlaubnis vom fahrzeug?

Also wie gesagt, es handelt sich hier um ein Originales zubehörteil von SsangYong, siehe das 2 Bild was ich hochgeladen habe was in denn Katalog von SsangYong aufgeführt ist.

Warum wäre es falsch direkt damit zum TÜV aufzukreuzen? weil ich möchte keine probleme haben wegen denn Versicherungsschutz..

MfG Manuel

Sorry meinte natürlich allg. Betriebserlaubnis.

Der Bügel war eben schon immer dran und fällt damit unter den Bestandsschutz, Punkt. Wenn du damit zum Tüv gehst weckst du nur schlafende Hunde.

mfg41

Themenstarteram 30. März 2014 um 10:11

Okey, ja hast recht!

Ich bau das ding einfach dran, und wenn ich dann meine HU/AU machen muss und der TÜV Prüfer fragen tuht wegen denn frontbügel, sage ich ihm das der schon immer dran war vom Werk aus so und daher hat dieser auch Bestandschutz.

Danke dir !

MfG Manuel

Ich halte die Sache für relativ riskant. Wenn der Bügel nicht eingetragen, aber montiert ist und es kommt zu einem Unfall mit Personenschaden, kann es für dich persönlich teuer werden. Denn falls vor Gericht festgesstellt wird, dass ohne den Bügel die Verletzungen des Opfers geringer ausgefallen wären, ist die Versicherung ein Stück weit aus der Haftung und du zahlst persönlich für die Folgen.

 

Auf den Bestandsschutz könntest du dich nur berufen, wenn die Eintragung für dein Fahrzeug vor 2005 erfolgt ist.  Wenn ein Prüfer bei der normalen HU den Bügel übersieht, bedeutet das nicht, dass er legal ist.

 

Ein Bügel aus Kunststoff schützt nicht wirklich, sondern ist Dekoration. Wenn er stabil genug ist, drückt er bei einem kleineren Unfall oder Rempler auch gleich noch die Motorhaube ein und vergrößert so den Schaden. Auch Gründe, es lieber zu lassen. 

 

Gruß, Bernhard

Themenstarteram 30. März 2014 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

Ich halte die Sache für relativ riskant. Wenn der Bügel nicht eingetragen, aber montiert ist und es kommt zu einem Unfall mit Personenschaden, kann es für dich persönlich teuer werden. Denn falls vor Gericht festgesstellt wird, dass ohne den Bügel die Verletzungen des Opfers geringer ausgefallen wären, ist die Versicherung ein Stück weit aus der Haftung und du zahlst persönlich für die Folgen.

Auf den Bestandsschutz könntest du dich nur berufen, wenn die Eintragung für dein Fahrzeug vor 2005 erfolgt ist.  Wenn ein Prüfer bei der normalen HU den Bügel übersieht, bedeutet das nicht, dass er legal ist.

Ein Bügel aus Kunststoff schützt nicht wirklich, sondern ist Dekoration. Wenn er stabil genug ist, drückt er bei einem kleineren Unfall oder Rempler auch gleich noch die Motorhaube ein und vergrößert so den Schaden. Auch Gründe, es lieber zu lassen. 

Gruß, Bernhard

Deswegen möchte ich denn auch lieber eintragen lassen, um dies zu verhindern!

Also kann ich mich auf denn Bestandschutz berufen, da die Erstzulassung meinen Fahrzeuges vor 2005 erfolgt ist.

Ich habe auch schon eine E-mail an TÜV Nord geschickt über dieses Thema, und ich wurde dann von der örtlichen Prüfstelle zurück gerufen und her meinte, es wäre kein problem mit der Eintragung aber her bräuchte etwas schriftliches, wie z.b ein Teilegutachten oder ABE, aber sowas habe ich nicht für diesen Frontbügel habe auch schon bei SsangYong gefragt und mir wurde gesagt das dieser das nicht hat aber das andere Korando´s denn eingetragen haben die hier zugelassen wurden, also könnte mir das DEKRA Gutachten von meinen freund helfen bei dem TÜV Nord amtlich anerkannten sachverständigen der mich zurück gerufen hatte?

Oder soll ich versuchen bei SsangYong eine ABG (Amtliche Bauartgenehmigung) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen? weil bis jetzt waren die nicht so hilfsbereit..

MfG Manuel

Ich würde es zunächst mit dem verfügbaren Gutachten versuchen, vielleicht kannst du arrangieren, dass dein Freund zeitgleich mit seinem Fahrzeug an der Prüfstelle aufläuft.

Wenn er ein Gutachten der Dekra hat, soll er das doch einfach mitbringen (aber nur Kopien abgeben, denn zumindest der TÜV behält Gutachten mittlerweile gerne ein) 

Wenn ich es richtig mitbekommen ahbe, dürfen solche Änderungen auch von der Dekra oder anderen Prüforganisationen abgenommen werden. Das klappte jedenfalls bei meiner Spurverbreiterung.

Gruß, Bernhard

 

 

 

Themenstarteram 30. März 2014 um 11:20

Das ist wieder ein Problem, ich habe die Kopien per E-mail bekommen von meinen freund, her wohnt in Chemnitz und ich in Kassel, das ist schon eine strecke, also müsste ich mit denn Kopien zu der TÜV Nord prüfstelle zu dem sachverständigen der mich angerufen hatte und ihm das geben was ich bis jetzt habe, oder kann ich auch damit zur Dekra oder KÜS Prüfstelle gehen in meiner nähe? da es ja nur eine kleine eintragung geht.

MfG Manuel

Die originalen Zubehörteile hatten damals eine ABE und brauchten nicht eingetragen werden. Warum sollte das jetzt nachträglich nötig sein?

mfg41

Themenstarteram 30. März 2014 um 15:32

Zitat:

Original geschrieben von mfg41

Die originalen Zubehörteile hatten damals eine ABE und brauchten nicht eingetragen werden. Warum sollte das jetzt nachträglich nötig sein?

mfg41

Das verstehe ich leider auch nicht, warum man das nachträglich eintragen muss, wenn die Originalen zubehörteile schon eingetragen sind, weil die teile haben ja eine E-Nummer und sind deswegen bestandteil des fahrzeuges und in der ganzen Euro Zone eingetragen.

MfG Manuel

am 1. April 2014 um 9:13

Zitat:

Das verstehe ich leider auch nicht, warum man das nachträglich eintragen muss, wenn die Originalen zubehörteile schon eingetragen sind, weil die teile haben ja eine E-Nummer und sind deswegen bestandteil des fahrzeuges und in der ganzen Euro Zone eingetragen.

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Die Fahrzeuglänge ändert sich aber .........

ja, aber wenn du einen Dachgepäckträger montierst ändert sich auch die Höhe.

mfg41

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