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Sehr Fragwürdig
Hallo Kollegen,
wie Ihr vielleicht mitbekommen habt,oder auch nicht,ist ein Trucker (48 Jahre alt),
wegen fahrlässiger Tötung in 3 Fällen für 2,5 Jahre auf Bewährung verurteilt worden.
Er hat voriges Jahr auf der A31 bei Dorsten das Stauende übersehen und ist
ungebremst in die Pkw gekracht. Soweit zu den Fakten.
Bei allem Mitgefühl für die Opfer/Angehörigen,ja auch für den Trucker,der sagte:
Ich habe das Bremspedal mit dem Gaspedal verwechselt,ich konnte den Tempomat
nicht ausschalten(kein Defekt),neuer Daf,beherrschte das Fahrzeug wohl noch nicht so,
trotz Einweisung auf dem Betriebshof. Ich fahre selber seit 25 Jahren,aber die Pedale
verwechseln? Und wenn doch wirklich so geschehen,dann merke ich doch im
Bruchteil einer Sekunde,da stimmt was nicht.Der Lkw fuhr laut Zeugen mehrere
hundert Meter ohne die Geschwindigkeit zu reduzieren.Wie der Tempomat
ausgeschaltet wird beim Actros weis ich,ist das beim Daf so viel anders?
Diese ganze Argumentation kann ich absolud nicht nachvollziehen,er hatte wohl
einen guten Anwalt.Aber das Gutachter und Gericht dem zustimmen(siehe Urteil)
"sehr Fragwürdig" Was meint Ihr dazu?
mfG Nobby
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich wünsche auch keinem den Knast - kann mir das kaum vorstellen - aber einen Ausgleich für die Tötung von Menschen muß es schon geben.
Gerichtsprozesse ad hoc als "Schauspiele bzw Unterhaltung" zu bezeichnen ist realitätsfremd und das nicht nur weil es so ziemlich allen Beteiligten die Ernsthaftigkeit abspricht.
Nö...
Sag mal, Du weist schon was Du so schreibst?
Welchen Ausgleich für die Tötung von Menschen soll es denn geben?
Es kann nur eine für die Hinterbliebenen mehr oder weniger befriedigende Strafe geben.
Solange es sich um eine vorsätzliche Tat handelt, kann diese Strafe in meinen Augen nicht hart genug sein.
Aber hier handelt es sich um einen Unfall, der Kollege wird bestimmt nicht mit Absicht den Knaller gebaut haben. Auch wenn er aus irgendeinem Grund nicht aufgepasst hat, sowas hat er mit Sicherheit nicht gewollt oder geahnt.
Auch wenn es jeder verdrängt, jedesmal wenn man sich in/auf ein Fzg. setzt und im Straßenverkehr fährt besteht das Risiko dass man nicht wieder kommt. Und es kann wirklich jeden treffen, PKW, LKW, Krad- und Radfahrer sowie Fußgänger. Straßenverkehr, zumal in Ballungszentren ist einfach lebensgefährlich. Nur wird uns durch Airbags, Sicherheitsgurte und was weis ich vorgegaukelt das dem nicht so ist, passiert dann doch was ist das Geschrei groß.
So schlimm wie es für die Angehörigen ist, es war ein blöder Unfall. Der wäre vermeidbar gewesen wenn der Kollege aufgepasst hätte. Er hat dafür vom Gericht seine Quittung bekommen und fertig.
Das Urteil ist auch nachvollziehbar. Das Gericht hat gesehen dass der Kollege Fehler gemacht hat die schlimmste Folgen hatten. Jedoch hat es auch gesehen dass diese Folgen keinesfalls beabsichtigt waren. Es musste nun eine Strafe finden die die "offentliche Meinung" halbwegs befriedigt, jedoch nicht das ganze Leben des Kollegen zerstört. Für die Angehörigen kann die Strafe eh nie hart genug sein. Ich denke, das Gericht hat da ganz gute Arbeit gemacht.
Und wenn Du schon mal an einem Strafprozess teilgenommen hast, siehst Du die "Ernsthaftigkeit" solcher "Verhandlungen" auch anders, das kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen.
Und immer dran denken sowas kann jedem von uns jederzeit auch passieren und zwar als Opfer wie auch als Täter. Wir können nur versuchen das Risiko so klein wie möglich zu halten.
23 Antworten
Wenn man aufs Bremspedal ist der Tempomat raus, auch Kupplung möglich je nach Fahrzeugtyp...
Was geschehen sein dürfte, ist wahrscheinlich nicht mehr rekonstruierbar.
Daher mache ich keine Aussagen über solche Sachen, weil keiner weiss es....
2,5 Jahre auf bewährung..... biste da sicher???
In deutschland werden maximal 2 ausgetzt
Zitat:
Original geschrieben von Wolle86
2,5 Jahre auf bewährung..... biste da sicher???
In deutschland werden maximal 2 ausgetzt
Richtig.
Zitat:
Das Landgericht Essen verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft mit Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.
http://www.derwesten.de/.../...ekommt-Bewaehrungsstrafe-id4618452.html
Zitat:
Original geschrieben von Wolle86
2,5 Jahre auf bewährung..... biste da sicher???
In deutschland werden maximal 2 ausgetzt
Ne, es gibt auch Sonderfälle - wenn die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch erhebt geht das - kenne selber so einen Fall - da wurden sogar 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Sternengruß
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Wenn man aufs Bremspedal ist der Tempomat raus, auch Kupplung möglich je nach Fahrzeugtyp...
Kupplung treten und Tempomat raus ist beim Actros z.B. nicht. Ist sehr gewöhnungsbedürftig. Ich habe mich am Anfang auch sehr erschrocken, das der LKW nach Kupplung treten und einkuppeln wieder beschleunigte.
wenn ich bei meinen MP1 auf die kupplung trette und bisschen zu lang zum schalten oder so brauch gibt er sogar gas wenn kein gang drinnen ist.Selbe wenn ich gas gebe und wieder runter geh.
Wo er abschaltet ist wenn ich motorbremse benutze oder fußbremse.Ja und den hebel nach vorne.
Beim volvo ist es auch ungewöhnlich wie man den tempomat ausschaltet. In einer Notsituation wird man das wohl kaum rausfinden können.
Allerdings ist das Bremspedal wohl in jedem Fahrzeug an der gleichen stelle.
Beim DAF einfach Bremse antippen und der Tempomat springt raus (so ist es jedenfalls bei den Automatik-Varianten)
Früher bei meinem TGA ist der Tempomat auch während der Schaltvorgänge dringeblieben (hatte nen manuelles 16-Gang Getriebe)
Das heißt Autobahn Berg hoch beladen in 7 groß!
Wenn man dann die Kupplung getreten hat, ist die Drehzahl kurz nach oben geschossen, da ja der Tempomat weiter "Gas gegeben" hat und dann in 8 klein und die Kupplung wieder kommen lassen!
Da hab ich mich immer gefragt, ob das nicht eigentlich "schädlich" ist, wenn man mit eingeschalteten Tempomat die Kupplung tritt und die Drehzahl für nen kleinen Moment nach oben geht!
Hat der DAF eigentlich noch alle 3 Pedale? Also Kupplung, Bremse und Gas? Wenn nicht und wenn die Pedale etwas ungünstig liegen, für den Fahrer das Fahrzeug neu ist kann es durchaus schon sein das der Fahrer(ist ja nun auch nich mehr der jüngste) die Bremse mit dem Gaspedal verwechselt. Seien wir doch mal alle ehrlich wer von uns hat im Tempomatmodus ständig die Füsse tippbereit auf Gas und Bremse liegen? Solange da jetzt keine Ereignisstelle vorraus ist liegen die Füsse doch in der bequemstellung oder wie Lolek der mich neulich überholte und gleichzeitig im Magnum die Straßenkarte vom Beifahrersitz holen tat.
Jo,ich habe mich verlesen,es sind nur 2 Jahre.
Trotzdem kann ich nicht begreifen,wie man es
hinbekommt,die Pedale zu verwechseln.
Das Strafmass diente auch nur zur Info,mir ging es um was anderes.
Nobby.
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Zitat:
Original geschrieben von Wolle86
2,5 Jahre auf bewährung..... biste da sicher???
In deutschland werden maximal 2 ausgetzt
Ne, es gibt auch Sonderfälle - wenn die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch erhebt geht das - kenne selber so einen Fall - da wurden sogar 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Sternengruß
Lese dazu § 56 StGB.....
"Deadline" sind 2 Jahre
Also Gas und Bremse verwechseln glaub ich auch nicht. Was mir schon passiert ist dass ich beim PKW Automatik volle Pulle mit dem linken Fuß auf die Bremse gelatscht bin weil ich beim Bremsen auskuppeln wolllte...:( :rolleyes:
Ich denke mal dass der Kollege einfach nicht aufgepasst hat und anderweitig beschäftigt war, vielleicht hat er wirklich versucht mit dem Tempomaten klar zu kommen...
Was wirklich passiert ist weis nur er und evtl. sein Anwalt. Vor Gericht geht es für den Angeklagten nicht darum die Wahrheit zu erzählen sondern eine möglichst glaubwürdige Geschichte zu erfinden in der er zwar Fehler einräumt aber möglichst viel Schuld auf andere Umstände abwälzen kann um ein mildes Urteil rauszuschlagen.
Wer würde das anders machen, zumal mit der Aussicht in den Knast zu gehen?
Ja klar,ist schon richtig was Du sagst.Hab mich nur gewundert,das die oberen
Instanzen sich auf sowas einlassen.Ok,Sie konnten ja auch
nicht das Gegenteil beweisen.Das ging alles übers Radio und durch
die Presse,trägt schön zum guten Ruf der Trucker bei.
Unfähig mit 2 (3) Pedalen klar zukommen.
Nobby.
Als ich von dem Urteil und der Begründung hörte, konnte ich nicht glauben das ein erfahrener Mann nicht das Bremspedal findet um auch damit den Tempomaten auszuschalten. Ich denke das ist vorgeschoben und der Fahrer fuhr schlafend mit offenen Augen ( Trancezustand ) ins Stauende, denn nur so wäre der Unfall erkärbar. Wer selbst lange genug und weite Stecken fährt kennt sicherlich auch das Problem der nachlassenden Konzentration.
Ich hätte mir ein ehrlicheres Urteil gewünscht, ob die Strafe angemessen ist kann ich nicht beurteilen. Aber ich denke so lange hier nicht die Wahrheit auf den Tisch kommt kann auch der Gesetzgeber durch einen vorgeschrieben Einbau eines Abstandsdradars mit Notbremsautomatik nicht viel machen.
Schmerzlich ist es nur für die Hinterbliebenen der Fahrer weiß genau was er falsch gemacht hat.