ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Section Control - Nachweisbarkeit der verantwortlichen Fahrereigenschaft

Section Control - Nachweisbarkeit der verantwortlichen Fahrereigenschaft

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 10:50

Ich bin ja jetzt nicht der Technikfreak, aber angeblich wird ja bei Einfahrt in die "Section Control" ein Foto vom Fahrzeug/Kennzeichen mittel Kennzeichenerkennungssoftware gemacht und bei Ausfahrt aus dem kontrollierten Bereich. Wird eine Überschreitung der zHG festgestellt, wird der Vorgang dann mit Foto an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

1.) Die Frage ist, wird bei Einfahrt auch der Fahrer fotografiert oder nur das Kennzeichen mittels der Kennzeichenerkennungssoftware gespeichert?

2.) Befinden sich zwei Personen im Fahrzeug und es findet ein Fahrerwechsel im Bereich der "Section Control" statt, so ist ja grundsätzlich der Nachweis des verantwortlichen Fahrers nicht mehr zu erbringen?!

Somit haben die doppelt besetzten Fahrzeuge gute Karten heil aus der Sache rauszukommen!

N.T.

Beste Antwort im Thema

Also wenn du innerhalb der Meßstrecke auch noch einen Fahrerwechsel hinbekommst und dann immer noch als zu schnell erfasst wirst, dann warst du

-- entweder gewaltig zu schnell (wegen des Stops zum Wechsel)

-- oder Fahrerwechsel während der Fahrt UND zu schnell ?

---> dann gehören definitiv auch beide bestraft ! ;-)

Oder den letzten beißen die Hunde ;-)

Oder es nimmt eben nur einer auf sich ;-)

125 weitere Antworten
Ähnliche Themen
125 Antworten
Themenstarteram 3. Januar 2019 um 10:54

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 30. Dezember 2018 um 21:57:39 Uhr:

 

Hier wird aber was anderes beschrieben:

https://www.focus.de/.../...-in-deutschland-aktiv_id_10090875.html?...

...Bei dem Streckenradar registriert ein Trigger die Durchfahrt eines Fahrzeuges unter einer Messbrücke (Eingangsquerschnitt). Daraufhin nimmt eine Kamera ein Bild des Fahrzeughecks auf und versieht dieses mit einem Zeitstempel. Fährt das Fahrzeug durch eine zweite Messbrücke (Ausgangsquerschnitt), errechnet die Section Control die Durchschnittsgeschwindigkeit und gleicht sie mit der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Wird diese überschritten, löst eine Kamera mit dem Fokus auf Fahrer und Kennzeichen aus – wie beim klassischen Blitzer...

N. T.

...auf Seite -2- dieses Thread´s wurde es schon mal erklärt!

N.T.

Zitat:

@Enterich2003 [url=https://www.motor-talk.de/forum/section-control-nachweisbarkeit-der-

Grundsätzlich hast du hier natürlich recht, nichtsdestotrotz gilt noch immer "in dubio pro reo" und das Gericht muß dem Betroffenen scheinen Verstoß nachweisen.

Das ist in dieser Form schlicht falsch. Der Grundsatz besagt nur, dass der Richter, wenn er Zweifel hat, zugunsten des Angeklagten entscheiden muss. In der Regel wird aber ein Richter mit Anscheinsbeweis ohne eine sehr gut erfundene Geschichte , die in wirklich allen Belangen wasserdicht ist, keinen Zweifel haben.

Themenstarteram 4. Januar 2019 um 11:00

Zitat:

@Blue346L schrieb am 4. Januar 2019 um 02:50:57 Uhr:

 

Zitat:

@Enterich2003 [url=https://www.motor-talk.de/forum/section-control-nachweisbarkeit-der-

Grundsätzlich hast du hier natürlich recht, nichtsdestotrotz gilt noch immer "in dubio pro reo" und das Gericht muß dem Betroffenen seinen Verstoß nachweisen.

Zitat:

@Blue346L schrieb am 4. Januar 2019 um 02:50:57 Uhr:

Das ist in dieser Form schlicht falsch. Der Grundsatz besagt nur, dass der Richter, wenn er Zweifel hat, zugunsten des Angeklagten entscheiden muss. In der Regel wird aber ein Richter mit Anscheinsbeweis ohne eine sehr gut erfundene Geschichte , die in wirklich allen Belangen wasserdicht ist, keinen Zweifel haben.

...weiß jetzt zwar nicht, was da falsch sein sollte. Das "in dubio pro reo" hast du ja erklärt, und das eine Beweislastumkehr im Strafrecht bzw. Owi-Verfahren eingeführt wurde, wäre mir auch neu.

N.T.

TE bitte die Zitate neu ordnen! Kann man ja kaum noch lesen, wer von euch was geschrieben hat.

Ansonsten:

Strafrecht != Owi-Verfahren.

Natürlich wird ein Richter bei Zweifeln für den Angeklagten entscheiden. Aber ob er Zweifel hat entscheidet kaum der Angeklagte....

Den hier mach ich dann mal zu. Weiter gehts in dem neu aufgemachten. Zwei Threads brauchen wir dazu nicht.

Moorteufelchen

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Section Control - Nachweisbarkeit der verantwortlichen Fahrereigenschaft