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Section Control - Nachweisbarkeit der verantwortlichen Fahrereigenschaft

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 10:50

Ich bin ja jetzt nicht der Technikfreak, aber angeblich wird ja bei Einfahrt in die "Section Control" ein Foto vom Fahrzeug/Kennzeichen mittel Kennzeichenerkennungssoftware gemacht und bei Ausfahrt aus dem kontrollierten Bereich. Wird eine Überschreitung der zHG festgestellt, wird der Vorgang dann mit Foto an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

1.) Die Frage ist, wird bei Einfahrt auch der Fahrer fotografiert oder nur das Kennzeichen mittels der Kennzeichenerkennungssoftware gespeichert?

2.) Befinden sich zwei Personen im Fahrzeug und es findet ein Fahrerwechsel im Bereich der "Section Control" statt, so ist ja grundsätzlich der Nachweis des verantwortlichen Fahrers nicht mehr zu erbringen?!

Somit haben die doppelt besetzten Fahrzeuge gute Karten heil aus der Sache rauszukommen!

N.T.

Beste Antwort im Thema

Also wenn du innerhalb der Meßstrecke auch noch einen Fahrerwechsel hinbekommst und dann immer noch als zu schnell erfasst wirst, dann warst du

-- entweder gewaltig zu schnell (wegen des Stops zum Wechsel)

-- oder Fahrerwechsel während der Fahrt UND zu schnell ?

---> dann gehören definitiv auch beide bestraft ! ;-)

Oder den letzten beißen die Hunde ;-)

Oder es nimmt eben nur einer auf sich ;-)

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Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 13:44

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:39:49 Uhr:

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:37:07 Uhr:

...es ist aber von einer Bundesstraße die Rede...

Ich habe mir den Eröffnungsbeitrag noch einmal durchgelesen, kann diesem jedoch nicht entnehmen, daß sich die Frage explizit auf eine Bundesstraße beschränkt.

Sorry, geht natürlich um die aktuelle Geschichte in Deutschland und da gibt es nur eine „Section Control“ auf der B6 in Niedersachsen!

N. T.

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 30. Dezember 2018 um 14:44:03 Uhr:

....

Sorry, geht natürlich um die aktuelle Geschichte in Deutschland und da gibt es nur eine „Section Control“ auf der B6 in Niedersachsen!

N. T.

Die Kontrollstrecke dort ist 2,2 km lang. Zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 100 km/h. Wie schnell soll denn der Fahrerwechsel stattfinden, um dann immer noch zu schnell unterwegs gewesen zu sein:confused:

Oder soll hier über einen fliegenden Wechsel während der Fahrt mit Tempo > 100 km/h philosophiert werden?

Ich glaube mit solch einer Ausrede bekäme der Fahrer vor der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht noch ganz andere Probleme als das mit dem ihm zur Last gelegten Tempoverstoß der Fall wäre:D.

Eben. Es ist ja nicht so, als ob sich die Verantwortlichen für die Einrichtung der Meßstrecke keine Gedanken um mögliche Mißbräuche gemacht hätten.

Völliger Blödsinn sowas zu diskutieren.

Fahrerwechesel während des Fahrens ... Muahah. Auf 2,2km (Bei tempo 100 etwas über eine Minute) einen Fahrerwechsel im Stand durchführen .. und trotzdem schneller als Tempo 100 im Schnitt? Welches Auto soll das schaffen? Fahrerwechsel 20 Sekunden zzgl. 3 Sekunden Verlust beim Bremsen und 5 Sekunden beim Beschleunigen, unter der Voraussetzung, dass man as fast as possible den Fahrertausch durchführt. -> Bleiben vielleicht 40 Sekunden für 2,2 km -> Also mal mit gut 200 km/h.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:52:45 Uhr:

Kennzeichen, Fahrzeug und Fahrer werden sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt fotografiert.

Ist das nur eine Vermutung oder eine gesicherte Erkenntnis? Nach meinem Kenntnisstand wird bei der Einfahrt und Ausfahrt nur das Kennzeichen ausgewertet. Ein Frontfoto des Fahrzeugs mit Fahrer wird nur angefertigt, wenn das Fahrzeug tatsächlich zu schnell war.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 30. Dez. 2018 um 15:50:24 Uhr:

Völliger Blödsinn sowas zu diskutieren.

 

Fahrerwechesel während des Fahrens ...

Tempomat und ggf. Spurhalteassistenten rein und los geht's. Sollte man nicht tun, ist aber gut möglich.

Man findet Bilder und Videos der deutschen Anlage, da gibt es bei der Einfahrt gar keine Frontkamera. Also auch kein Bild vom Fahrer.

Darf ja auch Datenschutzrechtlich gar nicht sein, da nicht jeder pauschal fotografiert werden darf, außer wenn er unter Verdacht steht. Provida-Fahrzeuge dürfen die Aufzeichnung auch erst beginnen, wenn sie einen "Raser" gesichtet haben.

Ich bin schon durch die Section control auf der B6 gefahren. Da wird bei Einfahrt nur von hinten gefilmt. Bei Ausfahrt von hinten gefilmt und von vorne geblitzt. Es ist keine Haltemöglichkeit auf der Strecke.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 30. Dezember 2018 um 20:07:02 Uhr:

Darf ja auch Datenschutzrechtlich gar nicht sein, da nicht jeder pauschal fotografiert werden darf, außer wenn er unter Verdacht steht.

Datenschutzrechtlich galt es schon als bedenklich, dass das Kennzeichen erfasst wird, obwohl der Fahrer zu diesem Zeitpunkt noch nichts Verbotenes getan hat. Diese Bedenken sind auch nicht ausgeräumt, es wird eben trotzdem so gemacht.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 30. Dezember 2018 um 15:50:24 Uhr:

 

Fahrerwechesel während des Fahrens ... Muahah. Auf 2,2km (Bei tempo 100 etwas über eine Minute)

Im Fiat Ducato ohne irgendwelche Helferlein Problemlos möglich.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 30. Dez. 2018 um 19:46:03 Uhr:

Tempomat und ggf. Spurhalteassistenten rein und los geht's.

Dann würde ich den Wechsel genau auf Höhe des Blitzers durchführen. Und zwar so, dass in dem Moment nur der Spurhalteassistent fährt und keiner am Steuer sitzt...

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 20:57

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Dezember 2018 um 11:52:45 Uhr:

Kennzeichen, Fahrzeug und Fahrer werden sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt fotografiert. Somit ist der Nachweis des verantwortlichen Fahrers in den meisten Fällen zu erbringen.

Hier wird aber was anderes beschrieben:

https://www.focus.de/.../...-in-deutschland-aktiv_id_10090875.html?...

Zitat:

...Bei dem Streckenradar registriert ein Trigger die Durchfahrt eines Fahrzeuges unter einer Messbrücke (Eingangsquerschnitt). Daraufhin nimmt eine Kamera ein Bild des Fahrzeughecks auf und versieht dieses mit einem Zeitstempel. Fährt das Fahrzeug durch eine zweite Messbrücke (Ausgangsquerschnitt), errechnet die Section Control die Durchschnittsgeschwindigkeit und gleicht sie mit der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Wird diese überschritten, löst eine Kamera mit dem Fokus auf Fahrer und Kennzeichen aus – wie beim klassischen Blitzer...

Somit wird nur „bildlich“ registriert, wer bei Verlassen der „Section Control“ am Steuer saß! Diese Person muß aber nicht mit dem Schnellfahrer identisch sein, da ein Fahrerwechsel zumindest theoretisch möglich wäre! Somit wäre der Nachweis der verantwortlichen Fahrereigenschaft durch das Foto nicht erbracht, vorausgesetzt natürlich, beide Beteiligten verhalten sich entsprechend richtig!

Jm2c

N. T.

Ist denn keinem der Fehler im Eingangspost vom TE aufgefallen ?

Es geht bei Sektions Control nicht um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sondern um die Überschreitung der normalen Durchschnittsgeschwindigkeit. Das ist ein großer Unterschied.

Zitat:

"...bei dem nicht die Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt gemessen wird, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke..."

Ansonsten ist die Diskussion wieder typisch MT. "Wie schlüpfe ich ungestraft durch eventuelle Gesetzeslücken ? Wie drücke ich mich vor der Verantwortung ?....Ich Held ich !

Eine gewisse Verbindung sehe ich aber schon.

Moorteufelchen

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