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Schwerer Unfall durch selbsttätige unerwartete Vollbremsung

VW Passat
Themenstarteram 28. November 2016 um 21:20

Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.

Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?

 

Georgemary

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. November 2016 um 21:20

Im September 2016 hatten wir mit unserem VW Passat B8 einen schweren Unfall auf der A9. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h machte unser Auto auf gerader Strecke, ohne vorausfahrenden Verkehr oder einen anderen erkennbaren Grund völlig selbsttätig und ohne Vorwarnung eine Vollbremsung. Meine Frau, die den Wagen fuhr, konnte diesen nur noch in der Spur halten. Nicht verhindern konnte sie das Auffahren des nachfolgenden und von der Vollbremsung ebenfalls überraschten Fahrers mit seinem Fahrzeug. Wie durch ein Wunder kamen alle Fahrzeuginsassen -nur leicht verletzt - mit dem Leben davon. An unserem Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

Den Passat hatten wir gerade vier Monate zuvor von einem VW-Vertragshändler erworben. Das Fahrzeug war zum Unfallzeitpunkt etwas über ein Jahr alt und hatte noch Werksgarantie. Bereits im Juni 2016 hatte der Front-Assist schon einmal auf gerader, trockener Landstraße bei bestem Wetter und ohne vorausfahrenden oder nachfolgenden Verkehr bei 70 km/h völlig unerwartet eine Vollbremsung ausgelöst. Dies hatte ich unserer VW-Werkstatt gemeldet, die aber keinen Fehler im System mehr feststellen konnte. Doch der Fehler scheint kein Einzelfall zu sein. Auch bei zwei Bekannten gab es schon solche Fälle, bei denen ebenfalls unerwartete selbsttätige Vollbremsungen ausgelöst wurden - zum Glück immer ohne Fahrzeug- oder Personenschäden.

Habt Ihr ähnliche oder vergleichbare Erfahrungen mit einem fehlerhaften Front-Assist oder unerwarteten Bremsmanövern gemacht?

 

Georgemary

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Ja, dass du alles perfekt weißt ist schon klar. Nur bist du weder Richter noch Anwalt nehme ich mal an.

Es ist eben nicht genau geregelt, ansonsten würde es ja nicht verschiedene Urteile geben.

Und google fällt sicher kein Urteil.

Theorie und Realität unterscheiden sich nun mal

Es gibt nicht nur schwarz und weiß, wie du es gerne haben würdest.

Korrektheit ist nicht überprüfbar, da der TE eben NICHT DABEI WAR.

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 6. Dezember 2016 um 13:27:51 Uhr:

Ja, dass du alles perfekt weißt ist schon klar. Nur bist du weder Richter noch Anwalt nehme ich mal an.

Es ist eben nicht genau geregelt, ansonsten würde es ja nicht verschiedene Urteile geben.

Und google fällt sicher kein Urteil.

Theorie und Realität unterscheiden sich nun mal

Es gibt nicht nur schwarz und weiß, wie du es gerne haben würdest.

Korrektheit ist nicht überprüfbar, da der TE eben NICHT DABEI WAR.

Es wurde nicht google zitiert so der die StVO (Straßenverkehrsordnung), google sollte nur beim Suchen helfen....

Stimmt alles.:o:rolleyes:;)

Das ist der § - nicht mehr, nicht weniger

Wenn aber alles so klar wäre, würde wohl nicht 11 Seiten lang diskutiert werden...

Der Richter und Gutachter waren bei dem Unfall auch nicht dabei ;)

Wenn es ein Fehler des Systems wäre, würde der Fehler gespeichert sein.

Wenn das Auto eine Vollbremsung gemacht hat und der Fehlerspeicher ist leer, dann kann man davon ausgehen,

das irgendein Hindernis vorlag. Da aber kein visuelles Hindernis da war, muss irgendein anderer Einfluss da gewesen sein.

Auto Totalschaden und 3 Personen inkl. Baby (Gott sei dank) nur leicht verletzt ? Da sage ich Glück gehabt

Der Richter und Gutachter waren bei dem Unfall auch nicht dabei

Ja eh - nur spez. Ersterer hat eben die Aufgabe zu entscheiden falls es soweit kommt.

Und da können sich ein paar mit den § auf den Kopf stellen, dass das eh alles klar sei.

Weder der TE noch ein paar Super-Wisser werden diesen overrulen können.

Davon gehe ich zumindest aus.

Diskussion in einem Forum ist ja vollkommen ok, aber für Urteile irrelevant.

Nichts anderes wollte ich ausdrücken.;)

am 6. Dezember 2016 um 18:49

Zitat:

@G6V2012-austria schrieb am 6. Dezember 2016 um 17:13:02 Uhr:

Der Richter und Gutachter waren bei dem Unfall auch nicht dabei

Ja eh - nur spez. Ersterer hat eben die Aufgabe zu entscheiden falls es soweit kommt.

Und da können sich ein paar mit den § auf den Kopf stellen, dass das eh alles klar sei.

OK, ich wollte nicht mehr, aber jetzt muss ich doch...

Wie meinst du, kommt der Richter denn zu seinem Urteil?

Würfeln? Bingo? 6 aus 45? Dartpfeile werfen?

Zitat:

@-Inspektor- schrieb am 6. Dezember 2016 um 16:52:59 Uhr:

Wenn es ein Fehler des Systems wäre, würde der Fehler gespeichert sein.

Nein. Wenn das System einen Fehler erkannt hätte (Kurzschluss, unplausible Signalwerte oder ähnliches), würde dieser gespeichert. Wenn das System hingegen einen internen Fehler hat, kann es diesen genau so wenig erkennen wie der Wahnsinnige seinen eigenen Wahn, und wird daher auch nichts speichern.

Ich wäre mir mit dem Fehlerspeicher auch nicht so sicher, zumindest würde ich vom Fehlerspeicher keine Schuldanerkennung erwarten. Eventuell gibt es ein Datenlogger, der zb den Zeitpunkt und die Anzahl der Warnungen bis zur Vollbremsung gespeichert oder eben unterlassen hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Fehlerspeicher etwas drinsteht.

Bei einem Fehler eine gefährliche Aktion (Vollbremsung) einzuleiten macht keinen Sinn.

Solange das nur über die Versicherungen läuft wird da außer einer Aufteilung der Schuld nix rauskommen.

Da musst du schon gegen die Werkstatt vorgehen, die dich mit dem potentiell nicht fahrtauglichen Auto wieder auf die Straße geschickt hat. Da brauchst du aber einen langen Atem und eine sehr gute Rechtsschutzversicherung.

Selbst viele Sachverständige später wird da aber wohl auch nix rauskommen, wenn VW bei der Analyse nicht forensisch sauber gearbeitet hat und die Aktionen in der Werkstatt nicht gut dokumentiert sind.

Ich würde das Unfallauto einfach abschreiben und mich freuen, dass der Unfall ohne großen Personenschaden ausgegangen ist.

Der Aufwand und das Risiko stehen in keinem Verhältnis zur Höherstufung in der Versicherung.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 6. Dezember 2016 um 13:25:12 Uhr:

Zitat:

@Sabre_Wulf schrieb am 6. Dezember 2016 um 12:21:19 Uhr:

Der Gedanke liegt daran, dass das vollautomatische System selbstständig eine Funktion durchgeführt hat, aufgrund einer Information ( vom Radar, der Kamera oder einem Fehler).

Und dabei könnte doch das System im Fehlerspeicher oder irgendeinem Speicher die Erfolgte Aktion abspeichern, wenn es überhaupt die Situation richtig erkannt hat.

Aber da es wie du sagst keine Blackbox gibt, ist es hinfällig.

Die Frage ist ja immer noch, ob das System überhaupt so eine Funktion im beschrieben Rahmen rein selbstständig durchführen kann. Ich meine nicht. Die voll automatische Vollbremsung ohne weiteres ist eben nur im Bereich bis 30km/h möglich. Darüber erfordert diese mindestens den Eingriff des Fahrers, bzw. lässt im Gegenzug genug Spielraum diesen zu übersteuern. Was im Bereich bis 30km/h kaum noch möglich ist.

Und wenn eben der Eingriff des Fahrers nötig ist, ist dieser wohl passiert. Dass quasi eine doppelte Fehlfunktion vorlag, also der Eingriff des Fahrers übergangen wurde und dazu ein nicht vorhandenes Hindernis erkannt worden ist halte ich eigentlich für nicht möglich bzw. hätte wohl wirklich schon für häufigere Problemthreads gesorgt. Eher unwahrscheinlich, dass sowas ein Einzelfall wäre.

Die Sache mit bis zu 30 km/h wurde immer wieder mal angesprochen. Woher kommt dieses "Wissen"? Die Dokumentation, die ich bislang zu meinem B8 gelesen habe, hat die Unterscheidung in unter 30km/h und über 30km/h nicht gemacht. Hier hätte ich gerne Quellen und Belege.

Daher:

http://www.motor-talk.de/.../...ssistent-funktionsaufbau-t5040440.html

Es sind zwei unterschiedliche Systeme verbaut mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsbereichen.

Das steht aber auch so in der Anleitung und in sämtlichen Beschreibungen der VW Assistenssystemen .

Danke für den Link, der ist mir neu.

Die Beschreibung hier (http://www.volkswagen.de/.../front_assist.html) liest sich so, als wäre bei hohen Geschwindigkeiten "fahrzeugabhängig" auch eine (Voll-)Bremsung möglich, ohne dass der Fahrer sie selbst anstößt.

Quellen:

SSP516: Front-Assist - ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h - Warnung / Bremsruck / Zielbremsung mit maximal 6 ms2 - also keine Vollbremsung. City-Notbremsfunktion: Bis 30km/h - bei Bedarf auch Vollbremsung

Das beschriebene Verhalten setzt also voraus, dass (a) sowohl fälschlicherweise ein Hindernis erkannt wurde alsauch (b) die Schwelle von 30km/h überschritten wurde und es wurde trotzdem eine Vollbremsung gemacht und (c) es im Gegensatz zu der Implementierung keine Vorwarnungen und Bremsruck gab.

Das ganze Auto besteht aus Software und die kann natürlich Fehler haben die sich in einem beliebigen Verhalten äußern aber eine Argumentation, die auf 3 Fehlern beruht wird schwierig wenn im Gegenzug der Hersteller seine Testverfahren zeigen kann.

Aus diesem Grund wäre es eine Hilfe, diese "sicherheitsrelevanten" Vorgänge wirklich in einer Blackbox im System aufzuzeichnen um dort eine verlässlichere Information zu haben. Ich behaupte mal, dass die wenigsten unterscheiden können, ob die Bremsung nun eine Vollbremsung war oder nicht (Man muss nur mal schauen, was Teilnehmer bei einem Fahrsicherheitstraining machen wenn man ihnen vorgibt, eine Vollbremsung zu machen !).

Je mehr Assistenzsysteme verbaut sind um so mehr werden solche Diskussionen auftauchen was aus meiner Sicht eindeutig nach einer solchen Blackbox ruft.

Soweit ich mich rechtlich auskenne: In D muss derjenige etwas beweisen, der etwas möchte. Wie man als Fahrer beweisen kann, dass das Auto etwas getan hat ist mir allerdings total schleierhaft - das ist unmöglich. Wir sind leider nicht in Amerika, wo ich als Ankläger nun die Herausgabe von Dokumenten bei VW verlangen könnte um meine eigene These zu untermauern.

Versetze ich mich in die Lage einer VW-Rechtsabteilung und es kommt ein Brief eines Privatmanns ohne Beweise wäre meine Entscheidung 'lange Bank' und dann ein Schreiben, das solche Schäden nicht bislang bekannt sind (sprich erwiesener Maßen Schuld der Software) und alls ausgiebig getestet wurde.

Desweiteren kommt der Sensor incl. Auswertungslogik von Bosch o.ä. - nur die Integration stammt von VW.

Im Octaviaforum wundert sich auch jemand, warum sein Auto auf der Landstrasse bei 70 km/h eine Vollbremsung auf gerade Strecke ohne Hindernisse gemacht hat.

Vor zwei Wochen vollbremste unser neuer Tiger auch grundlos. Ich war nicht dabei, meine Frau erschrak sich sehr. Tempo 60, Landstraße, kein Auto oder etwaiges Hindernis weit und breit. Kein Niederschlag. Gut, dass keiner hinter meiner Frau war und aufgefahren ist. An die genaue Meldung im Display kann sich meine Frau nicht erinnern, es war aber viel Rot dabei und es hat laut gepiepst . Ich beobachte das mal, sollte das noch mal vorkommen geht's in die Werkstatt. Mein Passat hat gestern übrigens beim langsamen Rückwärtsfahren gestoppt, er erkannte das langsam ausschwenkende Garagentor als sich näherndes Auto. Ausparkwarnung funktioniert! Gruß, Jander

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