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Schuldfrage von Unfall auf der Autobahn ungeklärt

Themenstarteram 5. November 2013 um 21:29

Guten Abend allen Lesern,

Ich hatte neulich auf der Autobahn einen Unfall mit ungeklärter Schuldfrage, allerdings steht der Unfallgegner im Unfallbericht der Polizei auf 1. Stelle.

Der Unfall ereignete sich auf der A1, Höhe Leverkusener Brücke, in einer Baustelle, während eines Spurwechsels der Fahrbahn von rechts nach links.

Auf dem letzten Bild, ungefähr dort, wo der weiße Mercedes zu dem Zeitpunkt ist, ereignete sich der Unfall.

An dieser Stelle tauchte der Unfallgegner überholend neben mir auf, und war der Überzeugung, dass da zwei Fahrspuren vorhanden sind und ich mich einzuordnen hätte, was, wie es aus der Beschilderung hervorgeht, nicht der Fall ist.

Was sagt Ihr dazu, fühle ich mich zurecht Unschuldig?

Dscn1252
Dscn1253
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Dem "Baustellenabsicherer" würde ich am liebsten ein paar Ohrfeigen links und rechts verpassen. :mad:

Das geht zu 100 % gar nicht.

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naja. Ist doch klar, daß wir hier nichts sagen können, besonders nicht ohne Kenntnis der genauen Umstände und bei der stark interpretationsfähigen Beschreibung:

Ich verstehe zum Beispiel nicht, wer da wem in die Spur gewechselt hat und wie ihr überhaupt nebeneinander sein konntet. Nach meiner Interpretation der Beschilderung ist die zweispurige Verkehrsführung in der Baustelle doch garnicht mehr vorgesehen. Weshalb warst du plötzlich neben ihm und konntest überholt werden? Warst du auf dem Standstreifen?

Edit, ach so... du redest von dem letzten Bild. Ich war auf dem ersten Bild.

Zitat:

Original geschrieben von Adam2112

An dieser Stelle tauchte der Unfallgegner überholend neben mir auf, und war der Überzeugung, dass da zwei Fahrspuren vorhanden sind und ich mich einzuordnen hätte,...

Seh ich auch so. Die Schilder sind alle ungültig, da durchgestrichen.

Also zählen erstmal die Linien auf der Fahrbahn. Und da seh ich zwei Spuren, von denen die rechte Spur endet.

Der war zuerst hinter dir und hat dich dann überholt? - Das nenn' ich mal dreist!

Wenn es so war, würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen und die Sache durchziehen.

Anhand der Schilder ist definitiv nur eine Fahrspur markiert. Die gelbe Markierung verliert in diesem Falle auf Bild 3 ganz eindeutig ihre Wirkung.

Ist zumindest mein logisches Verständnis dieser Situation anhand der Fotos.

Für mich ist da nur eine Fahrspur zu sehen und somit darf der dich dort nicht überholen.

Ich würde sagen das da zwei Sturköppe aufeinander getroffen sind. :D

50:50, jeder bezahlt seinen Schaden selbst. :eek:

Themenstarteram 5. November 2013 um 21:43

Der Verkehr wird ab Anfang der Baustelle einspurig geführt, diese eine Spur wechselt im weiteren Verlauf von rechts nach links, s. 3. Bild.

Wäre auch sinnlos auf dem kurzen Stück, in dem der Schwenk vollzogen wird, mehrere Spuren zu eröffnen - jede Spur fängt im Nichts an oder endet im Nichts. Genau dort, wie die Linien nicht dem Tatsächlichem Verlauf der Straße entsprechen, überholte der Unfallgegner.

An dieser Stelle ist die Baustelle auch sehr breit abgegrenzt gewesen, weshalb locker Platz für zwei Autos nebeneinander war.

Dem "Baustellenabsicherer" würde ich am liebsten ein paar Ohrfeigen links und rechts verpassen. :mad:

Das geht zu 100 % gar nicht.

Warum geht das nicht?

Da ist doch mehrmals ganz klar eine Fahrspur ausgewiesen - mit Schildern auf beiden Seiten.

Ein wenig gesunden Menschenverstand sollte man doch voraussetzen können.

Ich frage mich eher, wie man auf die Idee kommen kann, an besagter Stelle zu überholen.

:confused:

am 6. November 2013 um 2:05

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Da ist doch mehrmals ganz klar eine Fahrspur ausgewiesen - mit Schildern auf beiden Seiten.

Wo? Da sind keine Fahrspuren mit Schildern ausgewiesen!

Auf dem dritten Bild endet die rechte Spur (von wo kommt die linke??) über eine durchgezogene Linie! Also das darf so alles nicht sein!

Also ich würde auch mindestens ne Teilschuld bei den Machern der Baustelle suchen! Bei so einer chaotischen Verkehrsführung ist ein Unfall garantiert!

am 6. November 2013 um 2:08

Ich würde sagen, bei der derzeitigen Situation fehlt da ein Überholverbotsschild.

Die rechte Spur endet im nichts, die gelbe Baustellenlinie zur Abtrennung der linken und rechten Spur ist durchgezogen; an sich müssten die Autos auf der rechten Spur anhalten bis die Baustelle fertig oder die Baustellenabsicherung aufgewacht ist.

 

am 6. November 2013 um 7:28

Der gesamte Baustellenbereich ist einspurig, das kann man an den großen Hinweisschildern erkennen, hier sind 2 von 3 spuren durchgestrichen, möglicherweise handelt es sich um Änderungsarbeiten der Markierung innerhalb der Baustelle ( neue Striche, oder Abbau der Baustelle).

 

So wie ich das verstanden habe war der Unfallgegener erst hinter dir, hat dich dann links bei Bild 3 überholt, so das du dich nicht einfädeln konntest. Somit müsste der Unfallgegener über die gelben Markierungsleitlinien gefahren sein. Die gelbe Baustellenmarkierung setzt aber die vorhandene weiße außer Kraft. Natürlich spricht man auch von einer gegenseitigen Rücksichnahme im Baustellenbereich, deshab wird oftmals bei Unfällen wo zwei sich nicht einigen können eine Schadensaufteilung von 50/50 von den Versicherungen ausgehandelt.

 

 

Bei der anteiligen Aufteilung des Schadens spielt das Schadensbild an beiden Fahrzeugen auch eine Rolle, denn anhand des Schadensbildes beider Fahrzeuge kann man erkennen wie sich der Unfall ereignete, und die Schadensaufteilung könnte zu gunsten oder zu lasten gehen.

am 6. November 2013 um 7:30

Also ich finde die Verkehrsleitung etwas unklar.

Da wird dann in einer eingerichteten Baustelle nochmal für eine kurze Zeit der schon umgeleitete Verkehr nochmals umgeleitet.

Wenn ihr euch bezüglich des Unfalles nicht einigen könnt, und es womöglich auf einen Rechtsstreit herausläuft, würde ich den Baustellenverantwortlichen mit ins Boot ziehen. Jede Verkehrsleitung muss VORAB genehmigt werden und vom Amt wird bestimmt, welche Beschilderung wo zu stehen hat.

Und, nebenbei bemerkt, auch bei Unklarer Unfallursache MUSS einer an erster Stelle stehen. Damit wird NICHT der Verursacher festgelegt. Das klärt nachher das Gericht.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Also ich finde die Verkehrsleitung etwas unklar.

Genau das ist der Punkt.

 

Der TE schreibt ......während eines Spurwechsels der Fahrbahn von rechts nach links.

Und etwas unklare Verkehrleitung bedarf ganz besonderer Vorsicht.

Es hat ber bestimmt jeder von uns schon mal was übersehen.

soweit ich die Bilder verstanden habe gibt es vor der Unfallstelle genau EINE Spur, dahinter auch. Wenn nicht verschwiegen wurde, daß an der Unfallstelle eine auf den anderen Bildern nicht erkennbare Spur hinzukommt, dann gibt es auch keinen Grund an dieser Stelle überholen zu wollen.

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