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Schuldfrage KFZ gegen Radfahrer

Themenstarteram 14. Mai 2015 um 11:23

Guten Tag zusammen,

hoffe das Thema gehört hier rein und nicht, dass ich mich verirrt habe.

Mir ist gestern folgendes passiert:

Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.

Beim ausparken schaue ich mir als erstes den Gehweg an und fahre dann ca. 0,5 bis 1 m damit ich den Radweg und die Straße besser überblicken kann ( Zu dem Zeitpunkt blockiere ich nun mit dem PKW Teile des Gehwegs )

So tut ja auch alles nichts zur Sache. Auf jedenfalls zu dem Zeitpunkt als ich auf dem Gehweg stehe kollidiert ein Radfahrer mit meinem PKW.

Er fuhr auf dem Gehweg (entgegen der Fahrrichtung wenn das wichtig ist ) und nutzte nicht den für ihn vorgesehenen Radweg.

Aufgrund dessen, dass der Schaden nicht groß war verblieben wir zunächst beim Austausch der Kontaktdaten.

Heute habe ich von seinem Vater nun eine SMS bekommen mit der Forderung den Schaden am Rad zu bezahlen.

Meine Google Recherche hat im Prinzip ergeben, dass ich maximal eine kleine Teilschuld bekomme. ( Kann die entsprechenden Quellen nachher noch nachtragen ).

Aber möchte nun mal von euch eine Einschätzung erhalten wie die Schuldfrage gewertet wird.

Habe dem Vater übrigens meine Kenntnisse geschildert und darauf verwiesen, dass bei mir auch ein Schaden entstanden ist und wir die Sache einfach auf sich beruhen lassen sollten...

 

Mit freundlichen Grüßen

Rafael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 16:28:44 Uhr:

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:16 Uhr:

Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!

Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.

Vielleicht solltest du mal deinen Fahrstil überdenken, wenn du so häufig in Gefahr gerätzt.

Ich kann als Hobbyradler und Hobbybiker Yossarian66 nur zustimmen.

Auf 2 Rädern unterwegs zu sein ist ein gefährliches Pflaster.

Und zu Deinem Tipp, solange man am Leben und unversehrt ist, ist das mehr ein Zeichen das der Fahrstil i.o. und den Umständen angepasst ist. Angepasst an die Dummheit vieler Autofahrer.

Die neueste Attacke gegenüber Radlern ist im Umland von Berlin das fahren mit dem Auto auf Radwegen, sehe ich vermehrt. Über die Motivation dessen bin ich mir noch nicht im klaren.

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Zitat:

@Evo-Master schrieb am 2. Juni 2015 um 16:18:08 Uhr:

Hier etwas zum Thema "Radweg" zur allgemeinen Erheiterung. :)

https://www.youtube.com/watch?v=dw3Pcci-uLI

Danke! Ich weiss, dass ich nerve, aber in diesem Film wird auch nur die Halbe Wahrheit dargestellt:

Wenn man einmal sorgfäöltig den Film sich anschaut erkennt man m.E. folgendes:

1) Was ist mit den Radfahrern in die andere Richtung?

Hier haben wir keinen Radweg oder sie müssen als Geisterfahrer unterwegs sein. Die Radwegebreite ist 1.20m (6 STeine a 20 cm bzw 4 a 30 cm). Für was also dieser Radweg grundsätzlich?

Es fällt auf, dass diese Strasse im gesmten Film nur von Radlern in einer Richtung benutzt wird.

2) Die Erfahrung zeigt, dass die Situation mit den Radwegeparkern fatal ist, denn

die Radfahrer dürfen nicht auf dem Fussweg fahren (genau dieser Thread geht darüber!), aber

wenn die radfahrer dann auf der Strasse fahren und die Autofahrer sehen einen Radweg, werden die Radfahrer erfahrungsgemäss mit 10 cm Abstand überholt. Insbes. in Norddeutschland herrschen diesbzgl. raue Sitten. Ich kenne M und HH.

3) Das interessanteste kommt noch: Das ist so ich es sehe eine 30er Zone (s. Anhang).

Ich weiss nicht, ob das 2010 schon galt (aktuelles Wikipedia):

"In Tempo-30-Zonen dürfen zudem keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist."

Zitat Ende.

Ich werde mich schlau machen. ich denke, es war noch nicht so, da in meinem Buch von 2008 darüber nichts erwähnt ist.

Der Radweg hätte also sowieso abgebaut werden müssen.

Hamburg
am 3. Juni 2015 um 15:26

Irgendwie scheint mich BMWRider nicht zu mögen ...............

am 3. Juni 2015 um 17:50

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. Juni 2015 um 21:10:18 Uhr:

Auf der Straße würden die Radfahrer aber gefahrlos 30 fahren können. Warum willst Du sie auf den Radweg zwingen?

Auf der Straße kann ich nicht gefahrlos mit dem Rad 30 km/h fahren. Ich wüsste nicht wo das geht, wo ich nicht geschnitten oder bedrängt werde oder beinahe abgeschossen.

Ich sage einmal das "muss", KANN man schon für sich auslegen. Wo Müllsäcke stehen oder Kinder spielen oder riesige Schlaglöcher sind, muss man sicherlich nicht mit dem Rad fahren und kann dann mal auf die Straße ausweichen, vorsichtig (nicht wie 90 % der Radler - einfach rauf auf die Fahrbahn, ohne Schulterblick, ohne alles).

Andererseits ist so eine "Pflicht" eben auch gut, meiner Meinung nach, wenn sie eingehalten wird, auch wenn der Radler mal langsamer als 30 km/h machen muss (zumindest sollte).

Andererseits gibt es nämlich auch genug Straßen mit Schlaglöchern und gute Radwege gleich daneben. Darf ich dort mit meinem tiefergelegten Schlitten den Radweg langbrettern? Ähm... Nö...

Und in diesem Sinne: Kauft euch ein "normales" Auto, dann könnt ihr auf einer normalen Straße fahren und kauft euch ein normales Rad und fahrt angemessen (auch ein Rad hat eine Bremse) und ihr könnt gefahrlos und sicher den Radweg benutzen.

Zitat:

@xarminius schrieb am 3. Juni 2015 um 11:50:54 Uhr:

Das interessanteste kommt noch: Das ist so ich es sehe eine 30er Zone (s. Anhang).

Ich weiss nicht, ob das 2010 schon galt (aktuelles Wikipedia):

"In Tempo-30-Zonen dürfen zudem keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist."

Zitat Ende.

Ich werde mich schlau machen. ich denke, es war noch nicht so, da in meinem Buch von 2008 darüber nichts erwähnt ist.

Der Radweg hätte also sowieso abgebaut werden müssen.

Ich gehe davon aus, dass das aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (von 11/2010) folgt, Zitat:

"Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO)."

Dies dürfte in einer 30 Zone wohl kaum zu verargumentieren sein.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 3. Juni 2015 um 17:26:52 Uhr:

Irgendwie scheint mich BMWRider nicht zu mögen ...............

Dir als User stehe ich neutral gegenüber. Aber Postings, die null mit dem Thema zu tun haben und reichlich unsachlich sind, die mag ich wirklich nicht.

Bei weiterem Klärungsbedarf steht dir mein Postfach jederzeit offen.

 

-----------

Die STVO-Änderung kam 2009 bzw. etwas später. Der Radweg in der 30er Zone wird daher noch eine "Altlast" sein.

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 4. Juni 2015 um 03:07:25 Uhr:

http://www.taz.de/!5202232/

Drei Uhr Sieben? Soo wichtig war's nun auch nicht ;-)

Ich persönlich finde, dass solche Leute, die tw. auch als "Grantler" gelten,

wichtig sind, denn sie sorgen für Rechtssicherheit.

So jemanden gibt's auch in Hamburg.

Das Problem ist nicht, dass es zu wenig Gesetze gibt, sondern, dass sie nicht angewandt werden.

----------

Auf der TAZ noch ein interessantes Bild (unten angehängt).

Wer benutzt den Radweg als "Abladefläche": Die Polizei.

Nach dem Motto: Er ist eh schon zu schmal, dann macht das auch nix mehr aus.

Was belegt: Radwege sind "Vielzweckbenutzungsflächen".

Und dann (habe ich gehört- kann ich mir aber nicht vorstellen) soll's Leute geben, die sich beschweren, dass Radfahrer auf dem Fußweg fahren:

Denn es gibt ja Personen, die sagen, dass Radler unbedingt auf den Radweg gehören und die Strasse viel zu gefährlich sei. Irgendwo müssen sie dann fahren und wenn die Strasse zu gefährlich ist, bleibt nur noch der Fussweg.

Womit wir beim Thema wären.

Belin

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 3. Juni 2015 um 19:50:12 Uhr:

Andererseits gibt es nämlich auch genug Straßen mit Schlaglöchern und gute Radwege gleich daneben. Darf ich dort mit meinem tiefergelegten Schlitten den Radweg langbrettern? Ähm... Nö...

Und in diesem Sinne: Kauft euch ein "normales" Auto, dann könnt ihr auf einer normalen Straße fahren und kauft euch ein normales Rad und fahrt angemessen (auch ein Rad hat eine Bremse) und ihr könnt gefahrlos und sicher den Radweg benutzen.

1) Radwege haben einen ganz anderen Unterbau als Strassen. Deshalb erlebt man es extrem selten, dass Baumwurzeln Strassen beschädigen. Umgekehrt ist es Usus. Extrembeispiel: Langenhorner Chaussee Hamburg. Google View lässt grüssen.

Dazu (Diese Geschichte ist für die gegenseitige Toleranz:)

Ich musste auf meinem Dienstweg täglich Autofahrer "verarschen"- Die meisten haben gehalten, da sie dachten, ich wolle geradeaus weiter. Danke nachträglich! Ich musste aber rechts abbiegen.

Handzeichen ging nicht: Da waren auf dem Radweg soo viele Wurzeln, dass ich den Lenker festhalten musste.

Und das sehe ich als klassisches Beispiel an:

Als Autofahrer kann man das gar nicht mitbekommen, mit welchen Problemen "der Andere" zu kämpfen hat. Umgekeht tw. auch nicht. Und daher immer die "aufgeladenen" Diskussionen auf den Boards.

3) 8mm Tieferlegung geht, oder? ;-)

4) Es gibt eine Untersuchung von einem Herrn Pivit: Es wurde die Rüttelbeanspruchung von Radfahrern auf Radwegen gemäss damals geltender DIN-Norm gemessen.

Ergebnis: Würde jemand versuchen, das System Radfahrer-Radweg als Technisches Gerät zu verkaufen, wären viele Radwege nicht zulassungsfähig.

https://lustaufzukunft.de/pivit/comfort/default.html

Das u.a. dort getestete "Moulton"-Fahrrad ist übrigens proprietär gefedert.

Zitat:

@xarminius schrieb am 3. Juni 2015 um 11:50:54 Uhr:

Der Radweg hätte also sowieso abgebaut werden müssen.

Wieso das? Denkt mal jemand an ältere Bürger, die noch Fahrrad fahren, aber eben langsamer unterwegs sind, als es ein jüngerer wäre? Denkt jemand mal an Kinder, die für die Fahrbahn evtl. zu jung sind, für den Gehweg aber schon zu alt?

Ich darf doch daran erinnern, daß auch in 30er Zonen genug gestörte Kfz.-Nutzer unterwegs sind. Nicht ohne Grund wurde bei uns letztens erst nahe einer Schule ein stationerer Blitzer aufgebaut, weil es viele Kfz.-ler nicht begriffen haben, trotz beidseitigem, ein-eindeutigem Hinweis, in der Zeit von Mo-Fr von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr doch bitte nur 30 zu fahren.

Abgesehen davon käme es einem Schildbürgerstreich gleich, einen einmal gebauten Radweg, der den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Breite und baulicher Beschaffenheit genügt, nur deswegen wieder abzubauen, (was käme dann eigentlich dort hin?), weil das Bundesrecht dahin geändert worden ist, als daß neu in 30er Zonen keine Radwege ausgewiesen werden dürften.

Wenn der Bund das wollen würde, müsste er auch bereits sein, 100% der Kosten für einen etwaigen Rückbau zu tragen.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 4. Juni 2015 um 17:19:33 Uhr:

Zitat:

@xarminius schrieb am 3. Juni 2015 um 11:50:54 Uhr:

Der Radweg hätte also sowieso abgebaut werden müssen.

Wieso das? Denkt mal jemand an ältere Bürger, die noch Fahrrad fahren, aber eben langsamer unterwegs sind, als es ein jüngerer wäre? (...)

Wenn der Bund das wollen würde, müsste er auch bereits sein, 100% der Kosten für einen etwaigen Rückbau zu tragen.

Es geht hier erstmal um die Ausweisung der Benutzungspflicht. Diese ist in 30er Zonen nicht haltbar. Das heisst allerdings nicht, dass man nicht trotzdem separate Verkehrsflächen für Radler anbieten könnte.

am 4. Juni 2015 um 17:16

Zitat:

@xarminius schrieb am 4. Juni 2015 um 11:27:29 Uhr:

...

Ich musste auf meinem Dienstweg täglich Autofahrer "verarschen"- Die meisten haben gehalten, da sie dachten, ich wolle geradeaus weiter. Danke nachträglich! Ich musste aber rechts abbiegen.

Handzeichen ging nicht: Da waren auf dem Radweg soo viele Wurzeln, dass ich den Lenker festhalten musste.

...

Geschadet hat´s wohl keinem wirklich und wenn man dort nicht fahren kann und auf der Straße nicht fahren will/darf, hilft Absteigen und Schieben.

Keine Sorge, damit bin ich mit meinen "Argumenten" nun auch schon am Ende. :)

Bruno hat's verstanden. Die Geschwindigkeitsdifferenz unter Radfahrern ist deutlich höher als die unter KFZ.

Jedes KFZ kann 50 km/h fahren. Manche Radler aber nicht...

Ich würde mehr Blitzer aufstellen. Gerade bei Schulen etc. Genau da macht's auch Sinn.

Wenn man in Nordwestdeuschland auf dem Lande fährt und die Strasse ist leicht abschüssig, dann kann man mit 50%iger Sicherheit davon ausgehen, dass unten ein Blitzer steht. Auch wenn man mitten in der Pampa ist.

Das ist auch ein Auslöser, warum vor Schulen so gerast wird: Weil der Sinn nicht nachvollziehbar ist

und deswegen schaut man nicht nach Sinn, sondern nach Blitzern. Resultat der Abzockmentalität.

In Italien gibt es aber etwas nettes: Da stehen rechts knall-orange Tonnen in einem Ort.

OK- kein Augenschmaus.

Beispielsweise 4 Stück. Alle haben so ein kleines Glasfensterchen. Und eine der 4 ist "gefüllt".

Da kann man sich dann selbst überlegen, wie schnell man fährt.

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