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Schmerzgrenze der Polizei

Themenstarteram 22. April 2004 um 6:37

Hallo,

wie schon in anderen Themen geschrieben bin ich frisch auf dem Motorrad unterwegs und würde gerne mal nach eurer Erfahrung bzgl. Polzei wissen.

Wie oft bzw. wie groß ist die Gefahr wenn man mal etwas nicht originales am Mrad hat angehalten zu werden. z.B. Auspuff, Lampe, Blinker, Spiegel oder was auch immer ... hat ja nicht alles eine ABE :-)

Ach wo ich gerade bei dem Thema bin... fällt es beim TÜV auf wenn man nen anderes Ritzel drauf hat (vorne und hinten)?

Vielen Dank und Gruß

chris

Beste Antwort im Thema

Ich freue mich über diesen, Deinen Beitrag, Demogantis.

Hat man hier selten, dass jemand so entspannt ist.

Ich habe meinen Beitrag zu diesem Thema aus der Praxis und -wie erwähnt- 40 - jähriger Berufserfahrung geleistet. Dass ein Kollege je eine Anzeige wegen erloscherner BE geschrieben hätte, weil der Abstand der FRA nicht gestimmt hat, ist mir unbekannt.

Das wäre auch reichlich dahergeholt.

Mein Tip: Seid entspannt im Umgang mit Polizisten, das sind auch nur Menschen, sie fahren mal zu schnell, bauen mal Mist und halten oft für den "Bürger" den Kopf hin.

Das mache ich jetzt auch wieder. Um 8 beginnt mein Einsatz. Ich darf gerade das Leid von Flüchtlingen live erleben. Ihr glaubt kaum, auf welch hohem Niveau wir hier jammern. Während wir über den Abstand von Blinkern debattierern, geht es da ums nackte Überleben. Die Gesichter der Kinder habe ich permanent vor Augen.

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am 28. August 2015 um 12:07

Die Tacho Abweichung ist Zweitrangig. Wichtig ist, ob die Übersetzung in den Papieren eingetragen ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Hersteller für die Einhaltung von Behördenvorschriften kein Geld oder Hirnschmalz investieren wollte. Dann wird das Möp halbt länger Übersetzt, damit er bei entsprechender Vorbeifahrt niedriger dreht.

Und in so einem Fall wird die Übersetzung bindend und Eingetragen und das ändern führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

Beim länger Übersetzen sollte es daher in der Tat weniger Ärger geben.

Wo liegt das Problem? Die Polizei macht ihre Aufgabe und wer mit nicht eingetragenen oder nicht eintragungsfähigen Teilen erwischt wird muss eben mit den Konsequenzen leben. Es kann mir keiner erklären, dass man nicht weiß ob etwas eingetragen ist oder nicht.

Passt aber zur ambivalenten Haltung hier, wenn man selbst etwas falsch macht wird Nachsicht gefordert und wenn andere etwas falsch machen wird die volle Härte des Gesetze gewünscht und direkt eine Strafverschärfung angeregt.

am 28. August 2015 um 15:19

Es ist nicht KG Bayern, sondern KG (Kontrollgruppe) Motorrad in Bayern. Man kann in der Presse ihre "Erfolge" lesen, einfach mal bei Google-News nach dem Stichwort suchen.

Da finden sich dann Artikel wo drin steht, dass es um 2% der High-Risk Biker geht (was ja zu befürworten ist wenn man was gegen die Hooligans macht!), aber dann steht in anderen Artikeln, dass bei rund 2000 Kontrollen 500 Motorradfahrer an der Weiterfahrt gehindert wurden. Und da geht dann auch was nicht so ganz zusammen.

Und wenn Lenkerendenspiegel die nach unten gucken schon ein Grund sind die Weiterfahrt zu untersagen, dann läuft da was nicht ganz richtig.

Aber zum Thema nochmal:

http://www.rosenheim24.de/.../...s-oberbayern-stellt-sich-5259131.html

Zitat:

Seit März 2015 schickt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd seine eigenen Biker auf die Strecke. Die Beamten der Kontrollgruppe Motorrad verrichten ihren Dienst auf der Straße dabei im Nebenamt. Das bedeutet, dass die uniformierten Motorrad-Freunde neben ihrem regulären Dienst in den jeweiligen Polizeiinspektionen in Zusatzschichten auf die dienstlichen Maschinen steigen, vollkommen freiwillig. Alle acht Mitglieder der Kontrollgruppe befassen sich auch in ihrer Freizeit mit dem Thema Motorrad und das ist auch genau so gewollt, wie Walter Stumbeck, der Leiter der Autobahnpolizeistation Holzkirchen erklärt:

Mit Spezialisten gegen Spezialisten

"Die Personen, die wir im Visier haben sind Spezialisten, schrauben oft selbst an ihren Maschinen und verändern die Motorräder in Bereichen, die einem ungeschulten Auge meist gar nicht auffallen. Diesen Spezialisten setzen wir jetzt unsere eigenen Spezialisten entgegen"

Das mit Beschlagnahmungen oder Untersagung der Weiterfahrt auch früher schon Unrecht begangen wurde, dazu gibt es ja Urteile gegen die Polizei, interessiert aber nicht, da eshier offensichtlich trotzdem gemacht wird einfach um Biker insgesamt wegzuekeln. Da gibts dann sicher auch die Deckung von oben. Dass das irgendwann von Gerichten kassiert wird ist da zweitrangig, Hauptsache erstmal die "gute Presse" mitnehmen und "Erfolge feiern".

am 28. August 2015 um 16:16

Anwalt und rechtliche Schritte ..... Punkt.

Man sollte meinen diese Kontrolltruppen wären auch nur annähernd geeignet feststellen zu können, was erlaubt ist und was nicht..............leider ganz weit gefehlt. Viele der Kontrolleure haben keine Ahnung (Ausnahmen bestätigen die Regel), da gehts los, dass sie nichts von Blinkerabständen wissen, laufend ABEs sehen wollen, neue Regeln bzgl. Position der Spiegel erfinden und mein Klassiker, einfach zu unfähig sind, eine richtige Lärmmessung durchzuführen bzw. den Aufbau und das Umfeld richtig zu wählen.

Deswegen, wie immer, nur das nötigste Sagen, freundlich sein und alles dokumentieren.

Arm dran sind halt die, die denen alles glauben, weil schließlich sind die ja dafür ausgebildet und haben Uniform an. Derjenige hat von vornherein verloren, leider.

Die übliche Leier vom guten Biker und bösen Polizisten... interessanterweise scheinen alle "Erfahrungen" doch damit zu Enden das der Polizei nichts nachzuweisen war. Hier wird von zu kleinen Spiegeln berichtet, damit hat die Polizei doch alles richtig gemacht.

Ich bestreite nicht, dass es auch Polizisten gibt die keine Ahnung von der Materie haben und ihre Position missbrauchen. Aber hier wird es so dargestellt, als ob die Polizei ausschließlich zu unrecht Strafen verteilt und vorsätzlich die Motorradfahrer schikaniert.

Jetzt mal ehrlich, wer hat eine Strafe bekommen wegen einem komplett legalem Bike?

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 28. August 2015 um 18:31:55 Uhr:

Die übliche Leier vom guten Biker und bösen Polizisten... interessanterweise scheinen alle "Erfahrungen" doch damit zu Enden das der Polizei nichts nachzuweisen war. Hier wird von zu kleinen Spiegeln berichtet, damit hat die Polizei doch alles richtig gemacht.

Ich bestreite nicht, dass es auch Polizisten gibt die keine Ahnung von der Materie haben und ihre Position missbrauchen. Aber hier wird es so dargestellt, als ob die Polizei ausschließlich zu unrecht Strafen verteilt und vorsätzlich die Motorradfahrer schikaniert.

Jetzt mal ehrlich, wer hat eine Strafe bekommen wegen einem komplett legalem Bike?

Deine Staatstreue in Ehren, aber vielleicht gibt es - gerade im Moment - auch wichtigeres für die Polizei zu tun als die Kontrolle von E-Zeichen auf Rückspiegeln

am 28. August 2015 um 17:06

Kenn ich zwei Fälle, die zwar keine Strafen zahlten aber sinnlos Zeit verschwendet haben, wegen so einem ..... (sag ich lieber nicht laut, auch wenns die korrekte Bezeichnung ist)

Fall 1:

Stockoriginale 9T bis auf die Zubehörblinker. Blinker waren neben dem Nummernschild montiert. Selbst die vom .... sollten mittlerweile wissen, das Motorradkennzeichen 18 cm breit sind und der notwendige Blinkerabstand bei ner EU Zulassung 18 cm nicht unterschreiten darf...................nö, der behauptet stundenlang das müssen 24 cm sein. Passiert heuer, anfang der Saison. Völlig inkompetent ist noch das harmloseste was mir einfällt.

Natürlich wurde gegen den ..... rechtliche Schritte eingeleitet.

Fall 2:

Kontrolle, Biker wird bedrängt und genötigt weil er keine ABE für seinen mit E Nummer versehenen Auspuff vorzeigen kann. Bis sein Kumpel im Internet nen Schrieb gefunden hat, lies der Beamte von ihm ab.

 

Wenn ich so wenig Ahnung von meinen Job hätte wäre ich arbeitslos, scheinbar ist das bei manchen Berufsgruppen anders.

Komplett legales Bike...hihi.

 

Wer weiss besser als ich selbst, was ich brauche, um sicher anzukommen?

 

Solange das Mopped fährt, der Fahrer damit umgehen kann, Bremse, Reifen und Beleuchtung funktioniert...es keine ölwand hinter sich herzieht und einen Auspuff hat...alles andere ist Kinderkram. Viel Zirkus um nichts. Nur meine Meinung, als Aussenstehender.

am 28. August 2015 um 18:46

Habe eine Hyosug 650i N Naked bike

Umgebaut auf die Hyosung 650i R Vollverkleidung.

Da ich die angenehme Sitzposition nicht verlieren wollte, behielt ich Fußrasten und Lenker, Gabelbrücke der Naked Maschine.

Leider war der Einschlag des Lenkers deutlich begrenzt auf Grund der Verkleidungsscheibe stark begrenzt.

So habe ich sie gekürzt und mit einer Gummi Lippe ( kantenschutz ) versehen.

In 2 Monaten muss ich zum Tüv, da bin ich gespannt.

Und Natürlich wenn ich mal kontrolliert werde.

Led Spiegel Blinker mit Prüfzeichen und LEd Blinker hinten sind ja auch noch verbaut.

zum Glück kein Sport Auspuff, der macht sie direkt nervös :D

befürchte wenn der Polizist nicht gut drauf ist, dass ich lebenslang in Knast komme, wegen der gekürzten Scheibe:/

Nicht wegen der Scheibe.

Wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen.

:D

am 28. August 2015 um 19:17

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 28. August 2015 um 21:10:34 Uhr:

Nicht wegen der Scheibe.

Wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen.

:D

:D

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 28. August 2015 um 19:10:17 Uhr:

Solange das Mopped fährt, der Fahrer damit umgehen kann, Bremse, Reifen und Beleuchtung funktioniert...es keine ölwand hinter sich herzieht und einen Auspuff hat...alles andere ist Kinderkram. Viel Zirkus um nichts. Nur meine Meinung, als Aussenstehender.

Ist wie bei den Baumarkttunern mit dem Golf 3, die haben eine ähnliche Einstellung zum Fahrzeug. Hauptsache es fährt und ist laut, alles andere sollte nicht interessieren...

am 29. August 2015 um 13:45

Jaja, wenn die Rückspiegel 58° statt 55° von der Blickwinkel-Horizontale weg sind, dann passieren katastrophale Unfälle, man denke nur an die schlimme Massenkarambolage in der Münchberger Senke wo über 100 Fahrzeuge ineinander gefahren sind, weil ein Biker vorne seine Lenkerendenspiegel nach unten statt nach oben montiert hatte.

Völlig egal, dass ich bei den meisten Motorrädern im Auslieferungszustand nicht mehr als meine eigenen Arme sehen kann - Hauptsache es ist den Vorschriften entsprechend...

Früher hat man zur Beweissicherung einfach Fotos von Fahrzeugen & Rückspiegeln gemacht. Warum beschlagnahmt man die Rückspiegel jetzt zur Beweissicherung? Weil Schikane ist und mehr nicht.

Die Spiegel wurden in dem Fall beschlagnahmt weil sie zu klein waren. Es gibt nunmal Vorschriften, die muss man einhalten oder mit den Konsequenzen leben. Man merkt immer wieder, wie besonders die Motorradfahrer meinen über dem Gesetz zu stehen und sich schikaniert fühlen. Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen und ich fahre selbst viel und gern Motorrad!

am 29. August 2015 um 14:00

Die Polizei darf dir keine Sachen wegnehmen weil sie keine Zulassung haben.

Die vorgeschobene Begründung ist, dass sie es zur Beweissicherung machen, dafür muss man sie aber nicht beschlagnahmen, sondern kann es auch über Fotos dokumentieren. Sie setzen sich über geltendes Recht hinweg.

(Meine Spiegel haben übrigens eine E-Nummer, aber es geht ums Prinzip).

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