ForumA3 8P
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. Scheinwerfer verdunkeln ?!

Scheinwerfer verdunkeln ?!

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 18:48

N'abend

 

Hat jemand Erfahrung mit dem verdunkeln von den Scheinwerfern?! Ich hab mal ein Bild gefunden genau so sollen meine Scheinwerfer werden -> A3

 

ps. hoffentlich gewinn ich gleich im Lotto ^^ Dann hol ich mir gleich en S5

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sebastien0605

Was das denn fürn Schwachsinn??? Dann müsstest du ja nach jedem Birnenwechsel zum TÜV ne Zulassung beantragen!

Wer keine Ahnung sollte einfach mal die Schnauze halten!

Armes Deutschland, wandere bitte aus! :rolleyes:

Bist ja ein ganz toller, dass du einen Scheinwerfer durch die Öffnungen der Lampensockel lackieren kannst - ich lach mich tot. Die Scheinwerfer sind verklebt, durch Öffnen erlischt die Betriebserlaubnis. Fertig.

Ihr Schlaumeier könnt euch ja an TÜV & Co. wenden, aber ich würde euch empfehlen, da die Klappe nicht so weit auf zu reißen, könnte peinlich werden.

:rolleyes:

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten
am 1. Februar 2009 um 11:16

Zitat:

Original geschrieben von patrickx

 

Für mich ist eine Lackierung des Scheinwerferinneren eine klare Veränderung von Bauteilen, wer das anders sehen mag, bitte.

Die Scheinwerfer sind verklebt, durch Öffnen erlischt die Betriebserlaubnis. Fertig.

Ich würde gerne eine Quelle sehen die das mit der "Öffnung" bestätigt !

Danke und viele Grüße

g-j:)

Wie Frank vor dir schon geschrieben hat, am besten bekommt man die Scheinwerfer im Backofen auf. Der Scheinwerfer hat eine Zulassung so wie er ist, eine Veränderung daran, die erfordert, dass man das Gehäuse unvorgesehenermaßen öffnet, ist nicht zulässig.

Wenn du eine Quelle möchtest, bau deine Scheinwerfer aus, versuch sie zu öffnen und lackier sie. Dann fährst du zu TÜV, Dekra oder von mir aus auch gerne zum KBA. Vielleicht hast du auch genug Kohle über, dass du dir da ein neues lichttechnisches Gutachten für den Scheinwerfer erstellen lassen kannst ;) Ist doch nicht meine Sache, ob sich wer auf rechtliche Abwege begibt. Ich habe meinen Wissensstand beigetragen und damit ist es gut - ich kann damit leben, dass einige andere meine Meinung nicht teilen ;)

Schönes Restwochenende noch.

am 1. Februar 2009 um 12:49

Aha also is das deine Meinung die du rechtlich nicht belegen kannst! Damit sollte sich jeder selbst seinen Eindruck über die glaubhaftigkeit der Aussage bilden können!

Nonsens!

am 1. Februar 2009 um 12:54

Zitat:

Original geschrieben von patrickx

 

Wenn du eine Quelle möchtest, bau deine Scheinwerfer aus, versuch sie zu öffnen und lackier sie.

Ich wollte eine Quelle die über das Öffnen der Scheinwerfer spricht, in meinen vorangegangen Beiträgen, kann zumindest ich, nichts von Lackierungen lesen. Schließlich hast Du ja behauptet, das allein das Öffnen schon zu einen Verlust der Zulassung führt !

Viele Grüße

g-j:) der Dir auch einen schönen Rest-Sonntag wünscht !

Zitat:

Original geschrieben von sebastien0605

Aha also is das deine Meinung die du rechtlich nicht belegen kannst! Damit sollte sich jeder selbst seinen Eindruck über die glaubhaftigkeit der Aussage bilden können!

Nonsens!

Bring erstmal den Gegenbeweis, bevor du große Sprüche klopfst.

Ich zitiere mal aus einem anderen Forum, solche Beiträge findet man übrigens zuhauf, wenn man in der Lage ist, Google zu bedienen:

Zitat:

Hallole,

ich war heute beim TüV Süd und habe dort mal nachgefragt. Der Techniker war dort sehr nett und zuvorkommend.

Nachdem ich Ihn auf das Lackieren des Scheinwerferhintergrundes angesprochen habe, hat dieser es erstmal verneint.

Man dürfe dies nicht. Er begründete es damit:

"Die Scheinwerfer eines Fahrzeuges haben eine gesonderte und eigenständige Zulassung. Wenn an diesem Teil etwas verändert

wird, erlischt grundsätzlich die Zulassung des Teils (der Scheinwerfer). Dieses Teil wurde bei der Zulassung auf alle mögliche

Dinge hin überprüft, wie z.B. Sprungfestigkeit, Kratzfestigkeit, Reflektionen usw. Wenn man dort etwas verändert wie z.B. die

Hintergrundfarbe, ist es Möglich das der Scheinwerfer in irgend einem Punkt den Test nicht mehr besteht.

Im ist bewust, das es von einigen Herstellern bereits solche Scheinwerfer gibt, diese sind jedoch auch damit getestet und zugelassen.

Wenn man eine solche Veränderung durchführt und es würde dadurch ein fremder Schaden entstehen (z.B. Unfall) würde es sehr teuer

werden.

Wenn der Hersteller eine Zulassung dafür hätte, dann könnte man eine solche Veränderung machen, oder man müßte sich eine Einzelabnahme

machen lassen."

Aber bitte, macht was ihr wollt ;) Und ansonsten würde ich manchen mal nahe legen, an ihrer Ausdrucksweise zu feilen. Damit kommt man sonst nicht weit im Leben!

@Patrick,

lass Dir nicht den Sonntag verderben. Wenn Du Dich hier im Forum umsiehst, wirst Du immer wieder Leute finden, die (tw. wider besseren Wissens) Veränderungen an Ihren Fahrzeugen vornehmen, die zumindest zweifelhaft sind, im Sinne der Verkehrssicherheit. Hauptsache es sieht cool aus. Dass bei vielen Veränderungen die Betriebserlaubnis erlischt wird ignoriert, weil es ja im Regelfall keiner merkt. Kommt es dann doch mal zu einem Unfall und die Rennleitung stößt auf solche Veränderungen und der Versicherungsschutz ist weg, dann ist das Geschrei groß.

Danke ;) Das ist mir schon klar. Auch bei einem Audi sinkt eben das Niveau mit steigendem Modellalter.

Aber selbst, wenn ich im Unrecht wäre, was ich m.E. nicht bin, muss ich mich ja eigentlich nicht beleidigen lassen, oder? Aber was soll's, ich bin dann mal raus.

am 1. Februar 2009 um 16:45

Ursprünglich sprichst du davon, dass das Öffnen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

JETZT sind wir plötzlich ganz woanders.

Lies mal deine eigenen Beiträge. Dann siehst du, wer hier das Niveau nach unten reisst.

Öffnen der Scheinwerfer, sofern sie danach wieder zusammengesetzt werden, ohne das eine Veränderung irgendwelcher Art vorgenommen wurde, führt NICHT und zwar NIEMALS zum erlöschen.

Das Lackieren natürlich. Davon war aber nie die Rede.

Wenn dem so ist, dann o.k., warum sollte man die Scheinwerfer (im Zusammenhang mit diesem Thread) dann aber öffnen und wieder schließen, wenn man nicht lackieren will?

am 1. Februar 2009 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von patrickx

Da ist einfach nur das Innere der Scheinwerfer lackiert, an sich nichts besonders. Solange du evtl. Reflektoren nicht überlackierst, ist das rechtlich auch keine Sache. Allerdings erlischt beim Öffnen der Scheinwerfer deren Zulassung ;)

So. Warum man nun einfach nur die Scheinwerfer öffnen sollte, ohne was dran zu machen, is völlig wurst.

Da stehts, und es ist einfach nur völlig falsch.

Ich habe ja Patrick nicht Recht gegeben, was das Öffnen anbetrifft, da es aber in diesem Thread um das Lackieren ging, ist es (zumindest zwischen uns) doch unstrittig, dass man den Scheinwerfer öffnen kann um reinzugucken (nanu ist ja alles verchromt) aber nach dem Lackieren erlischt die Betriebserlaubnis.

am 1. Februar 2009 um 16:59

Völlig Richtig. DAS wurde ja auch nicht angezweifelt.

Man ritt nur darauf rum, dass das ÖFFNEN quasi verboten ist.

Bei den weiteren Fragen gings nur darum, zu erfahren, wie er darauf kommt, dass dasÖffnen zum Erlöschen der BE führt.

Als Antwort kamen von Patrickx eigentlich bloss Beschimfungen.

Soviel dazu.

Dann zu sagen, ER müsse sich nicht beleidigen lassen etc, is dann etwas, naja...

Okay, mal für jeden verständlich: Öffnest du deinen nagelneuen DVD-Player und schraubst ihn wieder zu, erlischt die Garantie. Unverschämt! Du hast ja gar nichts verändert! Weis das mal nach, viel Spaß - Chance: 0% :rolleyes:

Ob du den Scheinwerfer nach dem Öffnen noch lackierst oder nicht, ist praktisch egal. Ohne ein neues lichttechnisches Gutachten wirst du nicht nachweisen können, dass der Scheinwerfer noch seiner zugelassenen Form entspricht! Punkt.

Versteht es, oder versteht es nicht - ist mir schnuppe.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Dann zu sagen, ER müsse sich nicht beleidigen lassen etc, is dann etwas, naja...

Zitat:

Original geschrieben von sebastien0605

Was das denn fürn Schwachsinn??? Dann müsstest du ja nach jedem Birnenwechsel zum TÜV ne Zulassung beantragen!

Wer keine Ahnung sollte einfach mal die Schnauze halten!

:rolleyes:

am 1. Februar 2009 um 18:31

@patrickx

servus,

du hast mit deinen post`s deine unwissenheit bewiesen und nun laß es gut sein. wenn du weiter solchen stumpfsinn schreibst, glaubt dir gar keiner mehr was. wie g-j schrieb: bitte um quellen ! und wechsle nicht das thema. noch ein schönes rest wochenende .

gruß w.

macht doch mal einen Gang alle ruhiger.

Wenn ich den Scheinwerfer öffne, und er wird danach bemängelt, liegt die Beweispflicht erst mal nicht bei mir. deutsches Gesetz, sind nicht in Amerika.

Deiner Meinung nach dürfte ja nichts, rein gar nichts geöffnet werden. Auspuff auf- Abgas. Motor-Steuer. Und und...

Wenn ich einen Scheinwerfer öffne(bei einigen Modellen ist das auch möglich) um ihn abzudichten, und danach wieder ordnungsgemäß zusammen baue ohne etwas zu verändern ist das in Ordnung. Die Werksgarantie werde ich verlieren. Aber wer baut schon vor Ablauf der Garantie alles auseinander?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. Scheinwerfer verdunkeln ?!