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Schadensregulierung Totalschaden

Hallo liebes Forum,

ich bin total verzweifelt gerade.

Ich habe im April letzten Jahres einen Skoda Superb für 23700 € gekauft. Dieser hatte im Juni einen Hagelschaden. Dafür habe ich 6800 Euro bekommen. Diesen habe ich nicht reparieren lassen sondern das Geld behalten und damit den Wertverlust ausgeglichen, da der Schaden praktisch nicht zu sehen war und mich 0 gestört hat. Zusätzlich war die finanzielle Lage da aufgrund privater Umstände nicht so gut.

Jetzt im Januar bin ich leider bei Glätte von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum gerutscht. Airbags haben nicht ausgelöst. Ich würde mal schätzen das ich ca 15 kmh hatte.

Die Versicherung hat gesagt, dass aufgrund des Vorschadens ein Gutachter von der Versicherung bestellt wird.

Im Gutachten wurde festgestellt, dass der Wagen einen Restwert von 10800 Euro hat und der Wiederbeschaffungswert bei 14700 Euro liegt. Die Reparatur liegt bei 15600 Euro.

Die Versicherung hat mir jetzt geschrieben, dass sie den Schaden mit 608 Euro begleichen. (908-300 Selbstbehalt) Begründet wurde dies mit Wiederbeschaffungswert - Restwert.

Ich bin bei der VHV Vollkasko versichert mit dem Exklusiv Tariv. Darin ist auch ein Kaufpreisschutz für 36 Monate festgelegt. Müsste ich nicht in diesem Fall normalerweise 23700 - Restwert - Hagelschaden Bekommen?

Ich bin gerade echt verzweifelt. Ich hatte den Wagen ein 3/4 Jahr und jetzt habe ich einen Totalschaden und soll nur 600 Euro bekommen.

Ich bin für jeden Hinweis und jede Hilfe dankbar.

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14 Antworten

Korrekt. Aber man wird dir erstmal die Mwhrwertsteuer abziehen, sofern die im Kaufvertrag ausgewiesen ist. Gibts dann als Nachzahlung bei Ersatzbeschaffung.

Wieso bietet die Versicherung dann lediglich eine Regulierung mit 600 Euro an? Bei Kaufpreisrückerstattung müsste dies doch deutlich mehr sein

Vielleicht probieren sie es einfach mal?

Was glaubst du, was manche Versicheungen sonst noch so alles probieren, um die zu erstattende Summe zu reduzieren? :)

(Ohne den "Kaufpreisschutz" wie du es nennst, ist die errechnete Summe für mich nachvollziehbar.)

VHV erzählt dir auch wenn es nötig ist das Sachen wie Dwa ab Werk nicht im Auto verbaut sind.

Fordere die Regulierung nach der Kaufpreisklausel an und lass dich nicht abwimmeln. Wenn es ums Regulieren geht, sind alle Vesicherer kreativ im selbstbewussten "Fehlermachen".

Zitat:

@Fenny schrieb am 13. Februar 2024 um 19:50:16 Uhr:

Wieso bietet die Versicherung dann lediglich eine Regulierung mit 600 Euro an? Bei Kaufpreisrückerstattung müsste dies doch deutlich mehr sein

Kaufpreis oder Neupreis ist meisten zweckgebunden und wird nur ausbezahlt, wenn die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Betrag für die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs aufgewendet wird.

Einfach mal in den Bedingungen nachschauen, wie es genau bei der VHV geregelt ist.

Ich melde mich Morgen mal bei der Versicherung und hake nach. Ein neues Fahrzeug brauche ich ja in jedem Fall. Zweckgebunden wäre in dem Fall also kein Problem. Zu was würdet ihr denn raten? Den Superb Verkaufen und ein neues Fahrzeug anschaffen oder versuchen die 15000 (bzw evtl in anderer Werkstatt günstiger) investieren und reparieren?

Danke schonmal für die Antworten!

Nimm das Geld und kauf dir einen neuen Gebrauchten. Wenn es auch deutlich kleiner geht ... Dacia Spring in neu gibts für knapp 13 k€.

Der sehr hohe Restwert ist doch nur dadurch zu erklären, dass die Bieter davon ausgehen, den Wagen für ganz kleines Geld wieder gut verkaufsfähig zu machen. Die Möglichkeit solltest Du auch checken, egal wieviel die Versicherung letztlich zahlt. Vorausgesetzt, es geht nur um Blech und Du bist sonst mit dem Wagen zufrieden.

Viel Glück

wowi51

Angenommen der TE möchte das Auto behalten. Wäre es nicht sinnvoller erstmal das Gutachten anzuprangern? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürften die Restwertangebote, zumindest die Hohen, nicht regional sein. Sprich ihm stünde aller Wahrscheinlichkeit nach erst einmal mehr Geld zu.

Ist der Versicherung vielleicht bei der Berechnung der Erstattung eine Verwechslung von Wiederbeschaffungswert und Restwert passiert? Weil Kaufpreis - WBW(statt RW)-Hagelschaden(inkl. Mwst) ist genau 908€. :confused:

Ansonsten würde ich, wenn das Fahrzeug ansonsten okay war, mir eine Werkstatt suchen, die das Fahrzeug gemäß Gutachten für einen Preis unterhalb des WBW von 14.700 € repariert. Bei der geringen Differenz zwischen Reparaturkosten laut Gutachten und WBW sollte das nicht schwierig werden.

Mal Off-topic, aber ist hier etwas nicht in Ordnung? Ich habe seit gestern bestimmt zehn Emails mit Benachrichtigungen bekommen, dass es hier eine neue Antwort gibt?!

Da die Beiträge dankenswerterweise nicht mehr bestehen.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 14. Februar 2024 um 15:10:13 Uhr:

Ist der Versicherung vielleicht bei der Berechnung der Erstattung eine Verwechslung von Wiederbeschaffungswert und Restwert passiert? Weil Kaufpreis - WBW(statt RW)-Hagelschaden(inkl. Mwst) ist genau 908€. :confused:

Ansonsten würde ich, wenn das Fahrzeug ansonsten okay war, mir eine Werkstatt suchen, die das Fahrzeug gemäß Gutachten für einen Preis unterhalb des WBW von 14.700 € repariert. Bei der geringen Differenz zwischen Reparaturkosten laut Gutachten und WBW sollte das nicht schwierig werden.

Nein verwechselt wurde da nichts. Die 608 kommen durch den Wegefall der Steuer (zunächst bis entweder Reparatur oder neues Fahrzeug nachgewiesen wurde) zusätzlich hat die Versicherung noch einen mir bis dato unbekannten Aufkäufer gefunden und dadurch den Restwert in ihrer Kalkulation erhöht.

Aktuell prüft die Versicherung wieviel mir aufgrund des Kaufpreisschutzes zusteht. Ich selbst tendiere dazu eher ein neues Auto zu kaufen und nicht mehr zu reparieren. Einfach auch um vorm Versicherer bei null zu starten ohne lauter Vorschäden am Fahrzeug. Zumal ich erst einmal eine andere Werkstatt finden müsste die bereit ist den Wagen auf der einen Seite nach Gutachten zu reparieren und auf der anderen Seite weniger Geld zu nehmen. Dazu müsste ich den Wagen auch irgendwie dort hinschleppen lassen, da der Wagen aktuell nicht Fahrbereit ist. Ich bin selbst unsicher aber habe auch das Gefühl nicht allzu viele Möglichkeiten zu haben. Für den Notfall habe ich auch eine KFZ Rechtschutz mit 150 Euro Selbstverlag. Bevor ich über solche Schritte ( Rechtschutz + Gegengutachten) nachdenke möchte ich erstmal auf die Prüfung der Versicherung warten, was deren nächstes Angebot zur Regulierung ist

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