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Schadensregulierung
Hallo zusammen,
würde mich sehr über Antworten freuen :-)
Im März wurde mein parkendes Auto von einem bei Sixt gemieteten Sprinter beschädigt; Polizei hatte den Unfall aufgenommen; ich habe zu Sixt Kontakt aufgenommen, Gutachten gemacht und heute bekomme ich von Sixt die Nachricht, dass sie mir Teilschuld anrechnen und 1/3 Haftungsanteil abziehen da ich verbotswidrig und verkehrsbehindert geparkt hätte…das stimmt nicht!heute mit Polizei telefoniert, im Bericht steht nichts von Verkehrsbehinderung oder Verbotswidrigkeit; habe Akteneinsicht beantragt, aber wie kommt Sixt dazu, solche Behauptung aufzustellen?Was kann ich tun, Widerspruch habe ich eingereicht, wer steht jetzt in der Beweispflicht?
Danke für Infos und schönes Weekend,
Edi
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84 Antworten
Standardantwort - warum versuchst du es erst selbst und gehst nicht sofort zu einem Fachmann (Rechtsanwalt)? Allein "im März"... und jetzt haben wir Mitte Juli, zeigen doch, dass du damit etwas überfordert bist.
Geh mal davon aus, dass bei Sixt täglich Unfälle abgearbeitet werden, wie am Fließband. Ob da jemand überhaupt den Unfallbericht las... Eher ist anzunehmen, dass man im Computer Daten / Texte gelesen hat welche vom Mieter des Fz. angegeben wurden. Stell es sofort richtig und gibt 14 Tage, sonst ab zum Anwalt.
Schon mal mit dem Bearbeiter (sofern Kontaktmöglichkeit bekannt) bei Sixt gesprochen ?
Evtl. Verwechslung des Vorgangs/Unterlagen ?
Nein, habe ich nicht da die Nachricht heute bekommen. Habe mit Polizei telefoniert und erfuhr, dass im Bericht nichts von verkehrswidrigem Parken steht. Sie haben mir empfohlen sofort einen Widerspruch zu schicken und Akteneinsicht bei Polizei als Beweis anzufordern. Der Vorgang wird über Sixt-eigene Versicherung reguliert, könnte sein dass es einfach ein Versuch ist…
Bei Schadensersatzansprüchen gegen Autovermieter nimmt man sich sofort einen Anwalt und wartet nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Streich das Wort "könnte", und gegen solche Regulierungsmachenschaften kannst du dich nur mit qualifizierter Hilfe wehren, je früher, desto besser für dich.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 23. Juli 2022 um 14:36:14 Uhr:
Bei Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen nimmt man sich sofort einen Anwalt und wartet nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Ich hab es mal ein wenig korrigiert...
in meinem Widerspruch habe ich Sixt um eine Korrektur der Schadensberechnung innerhalb 10 Tagen gebeten, auch über die Aussage der Polizei und angeforderter Akteneinsicht informiert; nach Ablauf der Frist mit Anwalt gedroht. Das war die Empfehlung der Polizei
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juli 2022 um 14:12:54 Uhr:
Standardantwort - warum versuchst du es erst selbst und gehst nicht sofort zu einem Fachmann (Rechtsanwalt)? Allein "im März"... und jetzt haben wir Mitte Juli, zeigen doch, dass du damit etwas überfordert bist.
So wie ich es interpretiere rührt der Zeitraum , März /Juli von der Abwicklung durch Sixt und nicht vom TE, daher ohne weitere Information von Überforderung zu sprechen finde ich etwas gewagt.
:-) bin nicht überfordert, Sixt hatte anscheinend einen Cyber-Angriff, daher erst jetzt die Regulierung möglich…
Na klar rührt das von Sixt, aber wenn der TE damit nicht überfordert wäre, läge die Klage längst beim zuständigen Gericht. Sorry, aber beim Schaden am geparkten Fahrzeug warte ich nicht monatelang, bis endlich reguliert wird. Und das vollkommen unabhängig von einer RS-Versicherung.
Oder glaubst du, dass die Versicherungen heute eine andere Sprache verstehen?
Peter, Danke dir :-) du hast schon Recht! Ich werde am Montag anrufen, die Reaktion abwarten. Das Fahrzeug ist auf meinen Mann (getrennt lebend) zugelassen und ich habe ihn schon gebeten, dass er jetzt die Rechtsschutzversicherung einschaltet.
Zitat:
@esdiba schrieb am 23. Juli 2022 um 14:47:58 Uhr:
:-) bin nicht überfordert, Sixt hatte anscheinend einen Cyber-Angriff, daher erst jetzt die Regulierung möglich…
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber glaubst du das wirklich? Vielleicht erfolgte der "Cyber-Angriff" vom Kind eines Mitarbeiters (m/w/d) im Homeoffice, das den Stecker gezogen hat.
Ob du mit einem Anwalt drohst oder in China der Sack Reis umfällt, das Ergebnis ist fast immer identisch.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juli 2022 um 14:49:06 Uhr:
Na klar rührt das von Sixt, aber wenn der TE damit nicht überfordert wäre, läge die Klage längst beim zuständigen Gericht. Sorry, aber beim Schaden am geparkten Fahrzeug warte ich nicht monatelang, bis endlich reguliert wird. Und das vollkommen unabhängig von einer RS-Versicherung.
Oder glaubst du, dass die Versicherungen heute eine andere Sprache verstehen?
Da das mit der Cyber Attackein der Presse war halte ich die Aussage vom TE diesbezüglich bzw. von Sixt für glaubwürdig.
Aber manche wittern offenbar grundsätzlich überall einen Job für einen Anwalt