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Schadenfall - 15.10.2020
Hallo Community,
Ich bin neu hier und bräuchte mal eure Hilfe.
Am 15.10.20 hatte ich ein kleinen Autounfall. Ein Transporter von der Firma SIXT hat mir den Weg versperrt. Als ich den Fahrer von dem Transporter gesehen habe bin ich aus dem Auto ausgestiegen und habe dabei die Handbremse nicht richtig angezogen. Mein Auto (Touran Cross) ist dann langsam in den Transporter reingerollt und dabei wurde meine Stoßstange leicht eingedrückt. An dem Transporter war nichts zu sehen was auch der Fahrer bestätigt hat. Trotzdem hat er 2 Fotos gemacht von meinem Kennzeichen und meinem Personalausweis. Von seinem Kennzeichen bzw. von der Unfallstelle hat er keine Bilder gemacht. Für mich war die Sache in dem Moment eigentlich erledigt.
Die Firma SIXT hat den Unfall später gemeldet was ich erst Anfang 2021 mitbekommen habe. Nach einem Telefonat mit der Versicherung (HDI) wurde mir gesagt das ein Gutachter am 14.01 sich den Transporter angeschaut hat.
Ich hätte sofort einen Betrag von 515,96€ überweisen müssen oder meine Schadenfreiheitsklasse würde runtergestuft was mich am Ende 1.664.90€ kosten würde.
Den ersten Brief den ich von der Versicherung erhalten habe war am 10.02.21. Da sollte ich beschreiben wie es zu dem Unfall gekommen ist.
Am 08.03.21 kam der nächste Brief mit Fotos vom geschädigten Fahrzeug. Auf den Fotos war der Transporter hinten stark zerkratzt und sah völlig anders aus als das Fahrzeug das an der Unfallstelle gewesen ist. Mein erster Gedanke war die haben sich einen Transporter im schlechtesten Zustand ausgesucht und diesen beim Gutachter abgegeben. Der Fahrer hat ja vom Kennzeichen keine Fotos gemacht. Wer soll es also nachweisen? Auf dem SIXT Gelände stehen ja mehrere solcher Transporter und außerdem wurden die Fotos vom Gutachter erst ca. 3 Monate nach dem Unfall gemacht. Die Transporter fahren täglich viele Kilometer und in der Zeit kann ja viel passieren. Und soviel ich weiß muss man einen Schaden spätestens nach 2 Wochen melden. Deswegen war ich sehr überrascht über diesen ganzen Vorfall.
Hier ein Schreiben vom 07.04.21:
Wir haben Ihren Schadenfall vom 15.10.2020 reguliert. Im Ergebnis erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag und wird der Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft. Alternativ dazu können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung die geleisteten Schadenaufwendungen an uns zurückzahlen. Dadurch können Sie Ihren aktuellen Versicherungsbeitrag erhalten. Für Sie wirtschaftlich wäre dieses Alternative bis zu einem Betrag von 1.664,90€. Unsere Entschädigungsaufwendungen betragen 515,96€. Dem entspricht der Rückzahlungsbetrag, falls Sie sich für die Rückzahlung entscheiden. Die darüberhinausgehenden Regulierungskosten, wie Kosten für Sachverständige und Rechtsanwälte oder Prozesskosten übernehmen wir. Sie fließen nicht in den Rückkaufsbetrag ein. Wenn Sie von der Rückzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen möchten, dann überweisen Sie den Rückzahlungsbetrag von 515,96€ bitte auf eines unserer nachstehenden Konten.
Am 03.07.21 habe ich ein Brief erhalten über den Mehrbeitrag durch Schadenrückstufung:
Gerne senden wir Ihnen eine Aufstellung der zu erwartenden Mehrbeiträge durch die Belastung mit einem Schaden in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung auf dem aktuellen Beitrag Ihres Vertrags beruht und künftige Beitragsentwicklungen werden können.
Sie können den Schaden innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung zurückkaufen. Den Schadenrückkaufbetrag teilen wir Ihnen gerne nach Abschluss der Schadenregulierung mit. Was müssen Sie tun, wenn Sie sich für ein Rückkauf entscheiden? Überweisen Sie uns einfach den Schadenrückkaufbetrag innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung an folgendes Konto.
Am 29.10.21 habe ich meine Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit 01.01.2022 erhalten. Dort wurde die Schadenfreiheitsklasse von SF5 (45%) auf SF1 (60%) runtergestuft.
Am 17.12.21 habe ich dann diese Mitteilung von HDI erhalten:
Das uns von der Gegenseite vorgelegte Originalgutachten einschl. Fotos wurde unserem Haus Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt. Das vorgelegte Gutachten entspricht nach Meinung unseres Sachverständigen dem geschilderten Sachverhalt und ist somit nicht zu beanstanden. Den Feststellungen des Fremdgutachters kann aus unserer Sicht somit auch nicht widersprochen werden. Wir sind daher in die Regulierungen eingetreten.
Und hier noch der letzte Brief vom 18.05.22:
Anbei übersenden wir Ihnen nochmals die Stellungnahme vom 17.12.2021.
Eine Mithaftung des Unfallgegners sehen wir hier nicht. Der Schadenfall wurde ausreichend geprüft und wir sind daher in die Regulierung eingetreten.
Bezugnehmend Ihrer Rückstufung wenden Sie sich bitte an die Vertragsabteilung.
Für mich ist das ganze Unbegreiflich deswegen wollte ich mich zu diesem Fall an euch wenden. Ich weiß ich hätte schon viel früher darauf reagieren müssen. Jetzt ist viel Zeit vergangen und ich weiß nicht wie es da mit den Fristen aussieht und welche Möglichkeiten ich jetzt noch habe darauf zu reagieren. Es war immer sehr anstrengend sich zu diesem Fall zu äußern. In meinen Augen war ich 100% im Recht was den Fall angeht aber, wenn ich die Versicherung telefonisch kontaktiert habe dann konnte man mir nicht weiterhelfen. Solche Fälle sind bekannt und man kann da nichts machen wurde mir immer gesagt. Auf E-Mails musste ich teilweise 2 Monate oder länger warten bis ich eine Antwort erhalten habe. Ein persönliches Gespräch in der HDI Filiale war auch nicht möglich, weil angeblich in meinem Vertrag so festgelegt wurde das ich die Versicherung nur Online kontaktieren darf bzw. Telefonisch.
Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun? Ich möchte bloß diese Angelegenheit aus der Welt schaffen. Wahrscheinlich bleibt Mir nicht viel übrig als den Schaden zu bezahlen auch wenn es in meinen Augen eine riesen Schweinerei ist. Ich habe gehofft hier auf paar Experten zu treffen die sich mit solchen Fällen auskennen. Würde mich über jede Hilfe freuen und sage schon mal Danke und Gute Nacht
Gruß,
marcus_locos
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15 Antworten
Nichts, die Sache ist durch, du hast nur noch die Optionen "Zahlen und keine Rückstufung" oder "nicht Zahlen und Rückstufung".
Zahlen, Krone richten und daraus lernen.
Du hättest
– den Schaden deiner Versicherung melden müssen
– selbst Bilder anfertigen müssen
– ein Protokoll mit der Aussage des Fahrers, dass an seinem Auto nix kaputt ist, anfertigen müssen
Das hast du alles versäumt. Jetzt war ein unabhängiger Gutachter da und hat ein Gutachten erstellt, das könntest du nur mit einem weiteren Gutachten anfechten. Auf deine Kosten.
Zitat:
In meinen Augen war ich 100% im Recht was den Fall angeht
Dein Auto ist in ein anderes reingerollt und du willst aber 100 % im Recht sein? Wie das?
Beim nächsten Unfall weißt du jetzt, auf was du achten musst. Aus der jetzigen Nummer kommst du nicht raus.
dem kann man sich nur anschließen. Da hat wohl jemand gehofft, durch Nichtstun würde sich die Sache von selbst erledigen oder im Sand verlaufen.
Der TE hätte schon viel früher aktiv werden sollen.
Vor allem hätte er sich Name und Kennzeichen (soweit vorhanden) des U-Gegners notieren sollen.
Und natürlich Fotos als Gegenbeweis anfertigen sollen.
Jedoch: dass an dem Transporter überhaupt nichts zu sehen war, wenn die eigene Stoßstange eingedrückt war, ist nur schwer nachvollziehbar. Schäden "spiegeln" sich üblicherweise mehr oder weniger.
Wenn man selbst nicht aktiv wird und alles laufen lässt, wird halt nach Anschein und Aktenlage entschieden. Der Versicherung kann man jedenfalls kaum etwas vorwerfen.
Schadenrückkauf geht nicht. Bleibt noch die Idee die Rückstufung der SF-Klasse anzugreifen, wenn ohne Rücksprache und deshalb aufgund eines anderen Schadens reguliert wurde. Ohne RS-Versicherung könnte man sich kostenfrei an den Versicherungsombudsmann (einfach mal googeln) wenden. Evtl. findet man so eine Lösung. Vorher würde ich Kontakt mit dem damaligen Fahrer aufnehmen. Der muss sich ja aus der Schadenanzeige ergeben und ist auch Zeuge.
Ich verstehe diesen Thread nicht. Aus dem Schreiben geht doch hervor, dass du bis zum 07.10.2021 den Schaden hättest "zurück kaufen" können - jetzt ist natürlich viel zu spät.
Auch gegen die Regulierung grundsätzlich vorzugehen hat keine Aussicht auf Erfolg, da die Versicherung dies selbst entscheiden darf. Wenn diese keine Chance sieht, die Quote zu verbessern oder den Betrag zu reduzieren, kannst du nichts dagegen tun. Außerdem hätte das ja wiederum nur Einfluss wenn du die Rückkaufmöglichkeit genutzt hättest. Die Rückstufung ist folgerichtig und nicht rückgängig zu machen.
Ergo: Abhaken und keinen Gedanken mehr daran verschwenden
Zitat:
@marcus_locos schrieb am 26. Juli 2022 um 23:42:56 Uhr:
In meinen Augen war ich 100% im Recht was den Fall angeht
In meinen Augen bist du zu 100% im Unrecht.
Es ist vollkommen plausibel, dass wenn dein Fahrzeug in ein anderes rollt, ein Schaden in Höhe von 515,96€ entsteht.
Wie dir auch von deiner Versicherung mitgeteilt wurde, wurde das Schadensbild geprüft und für plausibel befunden.
Zu hoffen, dass man aus der Sache ohne Zahlung rauskommt, ist reines Wunschdenken.
Die HDI hat dir korrekterweise die Möglichkeit angeboten, durch Schadenrückkauf eine Rückstufung zu verhindern. Diese Frist hast du erfolgreich versteichen lassen.
Damit ist das Kind endgültig in den Brunnen gefallen und die Rückstufung ist aktiv geworden.
Deine Erfolgsaussichten werden gegen 0 gehen, an der ganzen Sache noch was ändern zu können.
Ich schließe mich dem Fazit von meinem Vorredner an:
Abhaken und daraus fürs nächste mal lernen.
Zitat:
@marcus_locos schrieb am 26. Juli 2022 um 23:42:56 Uhr:
Hier ein Schreiben vom 07.04.21:
Wenn Sie von der Rückzahlungsmöglichkeit Gebrauch machen möchten, dann überweisen Sie den Rückzahlungsbetrag von 515,96€ bitte auf eines unserer nachstehenden Konten.
Warum hast du von dieser Möglichkeit des Schaden-Rückkaufs keinen Gebrauch gemacht?
es ist schon irgendwo drollig: jeden Schriftverkehr minutiös aufgehoben, aber die ganze Zeit toter Mann gespielt und erst inititativ geworden, als die höhere Police abgebucht wurde.
Und dann von "Schweinereien" reden...
Kann man auch schwerfälliges Denken bzw.Eingeengtes Denken bezeichnen.
Der TE muß sich auch mal klar machen, daß die eigene Versicherung nicht "auf seiner Seite" steht, um solche kleinen Ansprüche der Gegenseite zu abzuwehren.
Aus deren Sicht ist gar kein Verlust entstanden: entweder du kaufst den Schaden zurück (dann haben sie nix bezahlt), oder du wirst hochgestuft, dann bekommen sie ihr Geld auf diese Weise wieder.
Insofern ist es der Versicherung egal, ob der Schaden durch dich oder erst später verursacht wurde.
So ist es @Nogel !
Zitat:
@marcus_locos schrieb am 26. Juli 2022 um 23:42:56 Uhr:
Am 17.12.21 habe ich dann diese Mitteilung von HDI erhalten:
Das uns von der Gegenseite vorgelegte Originalgutachten einschl. Fotos wurde unserem Haus Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt. Das vorgelegte Gutachten entspricht nach Meinung unseres Sachverständigen dem geschilderten Sachverhalt und ist somit nicht zu beanstanden. Den Feststellungen des Fremdgutachters kann aus unserer Sicht somit auch nicht widersprochen werden. Wir sind daher in die Regulierungen eingetreten.
Was soll eurer Meinung nach seine Versicherung noch machen?
"unserer" Meinung nach? Frag doch lieber mal den TE.
Aber da wird wahrscheinlich nicht mehr viel kommen.
Nö. Ich meine jetzt die, die kritisieren, dass die Versicherung nicht auf der Seite vom TE wäre, sondern einfach zahlen würde, weil sie das Geld eh wieder rein bekommen.