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Schaden nach Kauf, Auto noch nicht angemeldet.

Themenstarteram 4. Januar 2024 um 18:15

Guten Tag,

Leider ist meinem Sohn einen blöden Missgeschick passiert.

Er hat von Bekannten ein Auto gekauft, ich wollte das nicht, aber seine Entscheidung.

Der Kauf war am 23.12. Also es gab keine Möglichkeit das Auto anzumelden. Auf meinen Rat hat er den Wagen stehen gelassen bis zur Anmeldung, damit es keine Probleme gibt.

Aber leider ist er auf die Idee gekommen, am 01.01 den Wagen von innen zu reinigen. Das Auto stand vor dem Haus, die Handbremse war nicht gezogen und wie er sagt, war aus Versehen der 3. Gang drin. Das Auto ist zurück gerollt und hat den Nachbarns Wagen getroffen.

Der Nachbarn war dann am nächsten Tag beim Lackierer und verlangt 2000 Euro Schaden.

Der Vorbisitzer, auf dem der Wagen noch angemeldet war, will natürlich nicht zurückgestufft werden. Was selbstverständlich ist. Er hat ja den Schaden nicht verursacht.

Mein Sohn hatte zum dem Zeitpunkt ein Auto auf sich versichert, seine Versicherung will aber den Schaden auch nicht übernehmen.

Am 02.01 wurde der Wagen angemeldet und der alte abgemeldet, mit versicherungswechsel.

Muss er den Schaden jetzt selbst zahlen?

Danke

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65 Antworten

Mit Kaufvertrag und Übergabe geht die alte Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Daher "darf" die Versicherung des Voreigentümers den Schaden regulieren und kann den SFR des Voreigentümers trotzdem nicht belasten.

Themenstarteram 4. Januar 2024 um 18:28

Wird dann der neue Besitzer dann als Versicherungsnehmer und wird damn zurück gestufft?

Aber nicht wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug abgemeldet hatte.

Themenstarteram 4. Januar 2024 um 18:29

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 4. Januar 2024 um 19:28:30 Uhr:

Aber nicht wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug abgemeldet hatte.

Nein das Auto war noch angemeldet.

Für den Nachbarn ist die Versicherung des Verkäufers Ansprechpartner und wenn Dein Sohn das nicht alleine zahlen will, sollte der geschädigte auch umgehend an die Versicherung heran treten.

Ob der Verkäufer sich von Deinen Sohn den Rückkauf des Schadens einfordern kann, weiß ich nicht.

gelöscht

Themenstarteram 4. Januar 2024 um 18:31

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Januar 2024 um 19:29:15 Uhr:

Für den Nachbarn ist die Versicherung des Verkäufers Ansprechpartner und wenn Dein Sohn das nicht alleine zahlen will, sollte der geschädigte auch umgehend an die Versicherung heran treten.

Ob der Verkäufer sich von Deinen Sohn den Rückkauf des Schadens einfordern kann, weiß ich nicht.

Darum geht es ja, das soll auch vermieden werden. Den der Rückkauf wäre in dem Fall bestimmt teurer als eine Lösung mit dem Nachbarn zu finden, falls man den Schaden doch selbst zahlen muss .

Themenstarteram 4. Januar 2024 um 18:34

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 4. Januar 2024 um 19:30:44 Uhr:

Zitat:

Muss er den Schaden jetzt selbst zahlen?

Bei diesen Fakten? Äh, ja, wer sonst? :mad:

Bist du sicher, aber ist das dein Bauchgefühl:)

Der Verkäufer wird nicht zurück gestuft, kann also den Rückkauf des Schadens nicht einfordern.

Ja, der neue Eigentümer ist dann Versicherungsnehmer und darf für die Tage ab Übergabe bis zur Ummeldung dann die Versicherungsprämie bezahlen (oder dem Verkäufer die Prämie für die paar Tage erstatten). Ob der neue Eigentümer dann zurückgestuft wird? Keine Ahnung, aber logisch wäre das. Wenn dann aber nur bei der alten Versicherung und wenn er einen SFR bei der neuen Versicherung bereits hatte, dürfte der nicht betroffen sein.

Die Versicherung des Vorbesitzers muß zahlen, und der Vorbesitzer kann den Schaden der ihm durch die Hochstufung entsteht, vom Käufer einfordern.

Hier mal ein Zitat aus Stiftung Warentest:

"Welche Regelung gilt beim Verkauf eines Autos?

Wer ein Auto oder Motorrad gebraucht kauft, über­nimmt auto­matisch die Police des Vorbesitzers. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist in Deutsch­land eine Pflicht­versicherung, weil sie für Schäden aufkommt, die anderen beim Auto­fahren entstehen. Ohne sie darf man auf öffent­lichen Straßen nicht fahren.

Beim Auto­verkauf sollte vertraglich vereinbart werden, dass der Käufer das Fahr­zeug unver­züglich auf sich ummeldet. Bei der Zulassung muss er eine Versicherungs­bestätigung vorlegen. Sonder­regelung: Die Autoversicherung des Vorbesitzers wird auto­matisch gekündigt, wenn der Käufer eine neue abge­schlossen hat. Trotzdem müssen Käufer und Verkäufer den Eigentümer­wechsel dem Versicherer melden – am besten mit Datum und Uhrzeit der Über­gabe. Verursacht der Käufer danach einen Unfall, wird die Schadenfrei­heits­klasse des Verkäufers nicht zurück­gestuft."

Zitat:

Bist du sicher, aber ist das dein Bauchgefühl:)

Nee, Nachhaftung der alten Versicherung greift wegen Versicherungsübergang auf den neuen Eigentümer.

Habe meinen Beitrag schon "gelöscht", als ich Peters Beitrag las.

Auch wenn da bisher keiner nachgefragt hat, wenn der 3.Gang eingerastet war ,sollte sich ein Fahrzeug nicht von allein bewegen dürfen/können! Wenn dem wirklich so war, dann hat der Wagen wohl noch ein anders Problem?

Der Vorbesitzer wird nicht hochgestuft.

Könnt ihr eigentlich lesen?

PeterBH hat das im 2. Post schon korrekt erläutert.

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