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Schaden an einem Mietfahrzeug verursacht

Themenstarteram 25. Februar 2013 um 22:29

Hallo zusammen,

ich hatte am WE ein Malheur mit einem Mietfahrzeug eines Autohauses - das war der Unfallgegner.

Ich wollte mit meinem PKW auf einem Parkplatz rückwärts fahren und wusste da steht noch ein VW Bus. Der fuhr vorwärts an, wollte vom Parkplatz runter und blieb plötzlich stehen (anders kann ich es mir nicht erklären). Ich hab dann zwar noch gebremst, bin aber trotzdem draufgerutscht. War halt glatt genug.

Eigentlich wollte ich den Schaden selbst zahlen, aber heut morgen rief das VW AH an und rief 1500€ auf. Kann das hinkommen?

Der Geschädigte ging gar nicht darauf ein, dass ich den Schaden evtl. selbst übernehmen will und beharrte darauf alles der Versicherung zu melden und ich solle dann nur noch sagen: JA stimmt alles so. Also VW AH will unbedingt die Unfallmeldung selbst machen.

Nun die Fragen:

Wenn ich den Schaden selbst übernehmen will, darf ich dann den KVA einsehen?

Kann das VW AH die offiziellen Verkaufspreise heranziehen, oder müssen die die Teile zu ihrem EK abrechnen?

Wie sieht das mit den Arbeitsleistungen aus, zählt das, was die Werkstatt dem Kunden berechnet, oder dürfen die nur das berechnen, was wirklich an Kosten entsteht?

Ist die Delle in der Hecktür reparabel, oder gibt es automatisch eine neue Tür?

 

Das der Schaden beglichen werden muss, ist mir klar. Das der geschädigte einen Direktanspruch an meine Vers. hat, auch. Mir kommt nur komisch vor, dass er unbedingt über die Vers. abrechnen will und eine Selbstzahlung quasi von vornherein ausschließt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Dellenzaehler ist FAQ-Autor für KFZ-Versicherung !!!

Dafür fehlt es ihm IMO aber doch deutlich an Souveränität.

Er ist ziemlich schnell mit unsachlichen, abwertenden Bemerkungen dabei.

Aber man kann Leute ja auch auf die Ignorierliste setzen.

Im Gegensatz zu dir schreibt er in diesem Forum hilfreiche und fachlich fundierte Beiträge.

Da wüsste ich im Zweifelsfalle, wen ich da vorher auf die Ignoreliste setzen würde.

PS: Sorry für OT.

Leider hast Du nichts sachliches zu meiner Bemerkung beizutragen.

Es geht nicht um fachliche Kompetenz, sondern um Benehmen.

Wenn Du der Meinung bist, daß hier nur ausgewiesene Fachleute schreiben dürfen, dann kannst Du das Forum vermutlich dicht machen.

Mir ist aber bewußt, daß es hier Seilschaften gibt.

In dem Sinne verbuche ich Deine Antwort

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Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Dellenzaehler ist FAQ-Autor für KFZ-Versicherung !!!

Dafür fehlt es ihm IMO aber doch deutlich an Souveränität.

Er ist ziemlich schnell mit unsachlichen, abwertenden Bemerkungen dabei.

Aber man kann Leute ja auch auf die Ignorierliste setzen.

Im Gegensatz zu dir schreibt er in diesem Forum hilfreiche und fachlich fundierte Beiträge.

Da wüsste ich im Zweifelsfalle, wen ich da vorher auf die Ignoreliste setzen würde.

 

PS: Sorry für OT.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Dellenzaehler ist FAQ-Autor für KFZ-Versicherung !!!

Dafür fehlt es ihm IMO aber doch deutlich an Souveränität.

Er ist ziemlich schnell mit unsachlichen, abwertenden Bemerkungen dabei.

Aber man kann Leute ja auch auf die Ignorierliste setzen.

Im Gegensatz zu dir schreibt er in diesem Forum hilfreiche und fachlich fundierte Beiträge.

Da wüsste ich im Zweifelsfalle, wen ich da vorher auf die Ignoreliste setzen würde.

PS: Sorry für OT.

Leider hast Du nichts sachliches zu meiner Bemerkung beizutragen.

Es geht nicht um fachliche Kompetenz, sondern um Benehmen.

Wenn Du der Meinung bist, daß hier nur ausgewiesene Fachleute schreiben dürfen, dann kannst Du das Forum vermutlich dicht machen.

Mir ist aber bewußt, daß es hier Seilschaften gibt.

In dem Sinne verbuche ich Deine Antwort

am 27. Februar 2013 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo Hugaar,

wenn es sich so verhält wie Du schreibst, dann stimme ich Dir zu.

Danke.

Zitat:

Aber es war nur von Parkplatz und nicht von Parklücke die Rede und davon, dass der Unfallgegner vorwärts fuhr und dann plötzlich anhielt.

Vermutlich hast Du recht und ich habe das wegen der Beschreibung nur nicht verstanden.

Liebe Grüße

Herbert

selbst dann komm ich nicht auf eine Teilschuld des anderen Vk-Teilnehmers:

Wie soll ich eine Teilschuld bekommen wenn ich vorwärts fahre, anhalte und mir dann jemand Rückwärtsfahrens ins Heck fährt? Und da ist es egal ob Straße, Parkplatz oder Parkbucht.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Leider hast Du nichts sachliches zu meiner Bemerkung beizutragen.

Es geht nicht um fachliche Kompetenz, sondern um Benehmen.

Wenn Du der Meinung bist, daß hier nur ausgewiesene Fachleute schreiben dürfen, dann kannst Du das Forum vermutlich dicht machen.

Mir ist aber bewußt, daß es hier Seilschaften gibt.

In dem Sinne verbuche ich Deine Antwort

Onkel Herbert, tu man nicht so, als wenn du hier der Forumsknigge wärst und darüber zu urteilen hast, wer sich hier wie zu benehmen hat. So wichtig bist du nämlich nicht. Deine Unterstellungen kannst du dir auch schenken, ob es hier Seilschaften gibt oder nicht, kannst du ganz bestimmt nicht beruteilen.

 

In diesem Sinne wünsche ich dir noch ein schönes Leben und fahre immer schön langsam, damit du keinen Unfall baust. :)

Zitat:

Zitat:

 

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Aber es war nur von Parkplatz und nicht von Parklücke die Rede und davon, dass der Unfallgegner vorwärts fuhr und dann plötzlich anhielt.

Vermutlich hast Du recht und ich habe das wegen der Beschreibung nur nicht verstanden.

 

Liebe Grüße

Herbert

selbst dann komm ich nicht auf eine Teilschuld des anderen Vk-Teilnehmers:

Wie soll ich eine Teilschuld bekommen wenn ich vorwärts fahre, anhalte und mir dann jemand Rückwärtsfahrens ins Heck fährt? Und da ist es egal ob Straße, Parkplatz oder Parkbucht.

Doch, ist meiner Tochter passiert, sie stand auf den Zufahrtsweg und hielt Aussschau nach einer freien Parkbucht, als ihr Jemand, der rückwärts aus einer Parkbucht fuhr, sie rammte.

 

Lt. Gerichtsurteil AG Braunschweig, mußte sie 25% vom Schaden des Gegners zahlen.

 

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