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Schaden am Privat-PKW bei Dienstfahrt

Themenstarteram 17. Dezember 2010 um 6:18

Folgendes Problem ist gestern aufgetreten:

Ich habe mit meinem Privat-PKW Stahl-Platten (250x250) zum Fräsen zu einer Firma im nächsten Ort gebracht. Das erledige ich regelmäßig und immer mit meinem Privat-PKW, da wir keinen Firmenwagen haben.

Jetzt ist mir beim Abladen eine Stahlplatte aus der Hand gerutscht und auf den Stoßfänger gefallen. Resultat: ein toller Kratze im Kunststoff.

Ich habe meinen Chef heute direkt informiert. Der sagte dann, dass die Firma das nicht zahlt, da sie gegen solche Dinge nicht versichert wäre. Ich dachte immer, dass der AG bei Schäden am Privat-PKW bei Dienstfahrten dafür aufkommen muss?!

Kann mir da jemand mit einem Rat weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

Gem. § 670 BGB haben Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, wenn sie das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsfeld einsetzen und dabei einen Verkehrsunfall erleiden. Ein Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn ohne den Einsatz des Privatfahrzeugs des Arbeitnehmers der Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug stellen müsste und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sogar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sogar dazu aufgefordert wird, das eigene Privatfahrzeug statt ein Firmenfahrzeug zu benutzen.

(Kurzfassung eines BAG Urteils aus dem Jahre 2006)

 

O.

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am 17. Dezember 2010 um 7:22

Ich würde mir ernsthaft überlegen, ob der Arbeitgeber der richtige für mich ist. Ein Kratzer in der Stoßstange ist von der Schadensumme ja wirklich lächerlich. Fahrten für den Arbeitgeber würde ich auch keine mehr mit dem Privat-PKW machen.

Wie hat Dich der Arbeitgeber den bisher entschädigt, für den Einsatz Deines privaten Vermögens (PKW)?

Sollte er Dir eine "All Inklusive" Pauschale je KM gezahlt haben, dann ist es in Ordnung, wenn er sich wie geschildert verhält.

am 17. Dezember 2010 um 7:23

Im Übrigen sind zahlen müssen und dafür nicht versichert sein zwei paar Schuhe. Überleg mal, was er an Geld spart, dafür dass er keinen Firmenwagen betreiben muss. Da sollte doch die Ausbesserung eines Kratzers rausspringen.

Also, wenn Dun nicht grad mit der Forderung nach einer neuen Stoßstange bei ihm aufgeschlagen bist, kann ich das Verhalten des AG nicht nachvollziehen. Smartrepair hätte er wenigstens vorschlagen können.

Ist zwar etwas OT. Ich hab mir meinen Ganzen Schweller und Teile von 2 Türen mach lassen müssen, nachdem ich einem Split-Haufen aufgesetzt habe und mir die Teile bis auf die Grundierung zerkratzt habe - blöde Aktion - Kosten 130,-€ - und man sieht absolut nichts mehr.

Gem. § 670 BGB haben Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, wenn sie das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsfeld einsetzen und dabei einen Verkehrsunfall erleiden. Ein Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn ohne den Einsatz des Privatfahrzeugs des Arbeitnehmers der Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug stellen müsste und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sogar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sogar dazu aufgefordert wird, das eigene Privatfahrzeug statt ein Firmenfahrzeug zu benutzen.

(Kurzfassung eines BAG Urteils aus dem Jahre 2006)

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Gem. § 670 BGB haben Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, wenn sie das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsfeld einsetzen und dabei einen Verkehrsunfall erleiden. Ein Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn ohne den Einsatz des Privatfahrzeugs des Arbeitnehmers der Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug stellen müsste und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sogar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sogar dazu aufgefordert wird, das eigene Privatfahrzeug statt ein Firmenfahrzeug zu benutzen.

(Kurzfassung eines BAG Urteils aus dem Jahre 2006)

O.

Dummerweise hatte er aber keinen Verkehrsunfall. Lässt sich diese Entscheidung trotzdem heranziehen? Er hat ja den Fehler zumindest fahrlässig an seinem eigenen Gut verursacht, welches er dem AG zur Verfügung stellte.

Nichts destotrotz, sollte der AG zahlen. Und sei es nur um den Einsatz des AN zu honorieren, der seine benötigten Betriebsmittel quasi von zu hause mitbringt. Eine gewisse Mindestsozialkompetenz (so ein schönes Wort) könnten sich manche AG ruhig zulegen. Was manche AG so reissen, geht ja mal gar nicht. Meine Frau hat mal ihre eigene Tastatur mit auf Arbeit genommen, weil ihr AG 3 Monate nicht in der Lage war die def. im Büro zu ersetzen. Sie läuft jetzt schon 6 Monate hinter ihrem Lohn aus einem Zweit-Mini-Job hinterher. Er könne nicht zahlen, weil seine Kunden ihn nicht bezahlen. Mahnungen will er nicht verschicken, weil um den Weggang der Kunden fürchtet.

OT: gesetzl. Mindestlohn - ja - für alle

Themenstarteram 17. Dezember 2010 um 10:26

Danke für die Tips und Infos!

Mich hat das ja eigentlich auch gewundert.

Eine neue Stoßstange bräuchte ich nun wirklich nicht, Smart-Repair würde da voll und ganz ausreichen.

Wie das mit dem km geregelt ist, weiß ich nicht genau, da ich das erste Jahr da bin, aber ich meine es gäbe für gefahrene km eine Pauschale. Allerdings deckt die doch nur den normalen Verschleiß ab, oder?

Ein Sachschaden fällt ja nicht darunter...

Ich denke ich werde ihm da nochmal auf den Zahn fühlen müssen!

Zitat:

Original geschrieben von MatzeSturm

Danke für die Tips und Infos!

Mich hat das ja eigentlich auch gewundert.

Eine neue Stoßstange bräuchte ich nun wirklich nicht, Smart-Repair würde da voll und ganz ausreichen.

Wie das mit dem km geregelt ist, weiß ich nicht genau, da ich das erste Jahr da bin, aber ich meine es gäbe für gefahrene km eine Pauschale. Allerdings deckt die doch nur den normalen Verschleiß ab, oder?

Ein Sachschaden fällt ja nicht darunter...

Ich denke ich werde ihm da nochmal auf den Zahn fühlen müssen!

Sag ihm doch ganz einfach:

Die Pauschale "soll" den normalen Verschleiss und die Spritkosten decken. Unter den Bedingungen kannst Du dein Auto leider nicht zur Verfügung stellen. Vielleicht nur´n bisschen vorsichtiger formuliert. Selbst wenn er geasgt hätte, normaler haftet er nicht, aber gibt dir 50€ und sagt, lass es machen. Gehört sich ja so.

Smartrepair würde irgendwas zwischen 50 und 70€ kosten. Die Versicherung, Wartung, Sprit, Steuern für einen Firmenwagen kosten mit Sicherheit mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Zitat:

Dummerweise hatte er aber keinen Verkehrsunfall. Lässt sich diese Entscheidung trotzdem heranziehen? Er hat ja den Fehler zumindest fahrlässig an seinem eigenen Gut verursacht, welches er dem AG zur Verfügung stellte.

Entscheidend ist, das  die Bechädigung des Fahrzeuges während einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist. Ersatzanspruch gegenüber Arbeitgeber kann jedoch wegen Mitverschuldens vermindert werden.

 

Kosten der Beseitigung des Schadens werden nicht ersetzt, wenn Schaden auf der Fahrt von Wöhnung zur Arbeitsstelle entstanden ist.  In diesem Falle kann der Arbeitnehmer die Kosten als Werbungskosten geltend machen.

 

Mit der Bezahlung einer Kilometerpauschale sind die Kosten zur Beseitigung von Unfallschäden nicht abgedeckt! 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von MatzeSturm

.... Der sagte dann, dass die Firma das nicht zahlt, da sie gegen solche Dinge nicht versichert wäre. Ich dachte immer, dass der AG bei Schäden am Privat-PKW bei Dienstfahrten dafür aufkommen muss?!

...

die antwort von deinem chef ist der knaller.

er spart den firmenwagen, spart ne versicherung und will dich auf dem schaden sitzen lassen, weil er keine versicherung hat :confused:

zudem es für die eigentliche frage völlig egal ist.

ob er dagegen versichert ist oder nicht kann ja nicht das problem des geschädigten sein!

wo kommen wir denn da hin?

"sorry, den 12.000euro fernseher in den ich eben die Wii fernbedienung geworfen habe ersetze ich nicht, da ich keine haftpflichtversicherung habe"

Zitat:

Resultat: ein toller Kratze im Kunststoff.

Zitat:

Smartrepair würde irgendwas zwischen 50 und 70€ kosten.

Seid ihr hier alle Hellseher mit solchen Antworten?

Ist der Stoßfänger lackiert?

Wie tief ist der Kratzer?

Ist hierbei überhaupt eine Smartrepair möglich?

Wäre eine Smartrepair auf sicht gesehen sach- und fachgerecht?

All das läßt sich doch erst beurteilen wenn man den Schaden selber gesehen hat, alles andere entbehrt doch jeder Grundlage.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Resultat: ein toller Kratze im Kunststoff.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Smartrepair würde irgendwas zwischen 50 und 70€ kosten.

Seid ihr hier alle Hellseher mit solchen Antworten?

Ist der Stoßfänger lackiert?

Wie tief ist der Kratzer?

Ist hierbei überhaupt eine Smartrepair möglich?

Wäre eine Smartrepair auf sicht gesehen sach- und fachgerecht?

All das läßt sich doch erst beurteilen wenn man den Schaden selber gesehen hat, alles andere entbehrt doch jeder Grundlage.

Lies doch mal seine Fußnote:

Für die Familie: Audi A6 2.4 V6 S-Line, Sportfahrwerk, MT, Teilleder, BOSE und viiiieeel Platz!

Ich wage es mal zu bezweifeln, dass dieses fahrzeug mit unlackierten Stoßstangen ausgeliefert wurde.

Im Übrigen hat er doch schon Selbst Smartrepair als Möglichkeit in betracht gezogen. Und wo wir schon dabei sind, selbst tiefe Kratzer in einfachem schwarzen, genarbten Kunstoff kann man beseitigen.

Wo genau fehlt denn jetzt die Grundlage?

Nur weil ich im Dunkeln schlecht sehe, bin ich kein Hellseher :-)

Smartrepair - ist natürlich nur dann Sach- und Fachgerecht, wenn es der Ausführende auch Sach- und Fachgerecht durchführt. Da gibt es welche, die könnens wirklich und welche die es eben nicht können. Genauso wie beim Lackierer oder Mechaniker usw.

Er will ja gar keine Neue Stoßstange, sondern nur den Schaden so gut wie möglich beseitigt haben.

Erst alles lesen... dann schreiben und meckern.

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 10:19

Zu der Geschichte gibts jetz nochmal ne Anmerkung!

Wie oben beschrieben hatte der Betriebsleiter (Chef) gesagt, dass die Firma nix bezahlt.

Jetz hat der Geschäftsführer die Sache mitbekommen und der meint plötzlich, dass es ntürlich bezahlt wird....

Jetz bin ich mal gespannt, wo das hinführt....

Der GF kennt sich offensichtlich besser mit der Rechtslage aus...

Zitat:

Original geschrieben von MatzeSturm

 

Jetz bin ich mal gespannt, wo das hinführt....

Am Besten dazu das keiner mehr Fahrten für die Firma mit dem eigenen PKW durchführt. Wenn einer von euch wieder mal irgendwohin fahren sollt fragt ihr einfach nach dem Schlüssel für das Auto.Vor allem aber sollte keiner mehr das eigene Auto benutzen so lange der Schaden nicht zu deiner Zufriedenheit beseitigt wurde.

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