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Schaden am Privat-PKW bei Dienstfahrt

Themenstarteram 17. Dezember 2010 um 6:18

Folgendes Problem ist gestern aufgetreten:

Ich habe mit meinem Privat-PKW Stahl-Platten (250x250) zum Fräsen zu einer Firma im nächsten Ort gebracht. Das erledige ich regelmäßig und immer mit meinem Privat-PKW, da wir keinen Firmenwagen haben.

Jetzt ist mir beim Abladen eine Stahlplatte aus der Hand gerutscht und auf den Stoßfänger gefallen. Resultat: ein toller Kratze im Kunststoff.

Ich habe meinen Chef heute direkt informiert. Der sagte dann, dass die Firma das nicht zahlt, da sie gegen solche Dinge nicht versichert wäre. Ich dachte immer, dass der AG bei Schäden am Privat-PKW bei Dienstfahrten dafür aufkommen muss?!

Kann mir da jemand mit einem Rat weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

Gem. § 670 BGB haben Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, wenn sie das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsfeld einsetzen und dabei einen Verkehrsunfall erleiden. Ein Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn ohne den Einsatz des Privatfahrzeugs des Arbeitnehmers der Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug stellen müsste und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sogar, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber sogar dazu aufgefordert wird, das eigene Privatfahrzeug statt ein Firmenfahrzeug zu benutzen.

(Kurzfassung eines BAG Urteils aus dem Jahre 2006)

 

O.

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Ergänzend noch: Du kannst natürlich auch Schäden, die auf Dienstfahrten entstehen, wenn sie nicht oder nicht vollständig vom Arbeitgeber ersetzt werden, beim Finanzamt geltend machen. Wenn nicht als "reguläre" Werbungskosten, dann als Sonderaufwendungen. Habe schon zweimal an Fahrzeugen von Geschäftspartnern was gehabt, die mir zur Verfügung gestellt wurden, um Spesen zu sparen, und beidemale auf eigene Kosten neu lackieren lassen, weil ich nicht gleich die Geschäftsbeziehung belasten wollte. Wurde anstandslos beim Finanzamt anerkannt und kostete jedesmal um die 500 EUR brutto.

In Deinem Fall sollte das der Arbeitgeber bezahlen. Nix Mitverschulden. Der Arbeitnehmer haftet im Arbeitsrecht nur für grobe Fahrlässigkeit, nicht für leichte Fahrlässigkeit. Und eine entgleitende Platte beim Ausladen ist allerhöchstens leicht fahrlässig, wenn überhaupt. Das kann echt mal passieren.

Servus,

ich habe heute morgen eine Dienstfahrt mit meinem Privat PkW gemacht (keine gewöhnlicher Weg zur Arbeit). Wahrscheinlich durch Aquaplaning ist mein heck ausgebrochen und ich bin in der leitplanke gelandet (Autobahn, zwei Lkw´s gestriffen).

Unsere Fa. hat eine Dienstwagen-kaskoverischerung, ist es möglich, dass diese Versicherung den Schaden abwickelt?

Ich hab mich zunächst durch ein Partnerbetrieb meiner privaten Kaskoversicherung abschleppen lassen. Der Wagen steht jetzt auf dem Gelände eines KFZ-Klempners.

Der Wagen hat vermutlich einen Totalschaden!!!!:(

Die Antwort kann dir wohl nur der Dienstreisekaskoversicherer geben. Woher sollen wir als Außenstehende die häufig sehr individuellen Verträge kennen :confused:

am 21. Februar 2013 um 7:30

Zitat:

Original geschrieben von b6turbo

Servus,

ich habe heute morgen eine Dienstfahrt mit meinem Privat PkW gemacht (keine gewöhnlicher Weg zur Arbeit). Wahrscheinlich durch Aquaplaning ist mein heck ausgebrochen und ich bin in der leitplanke gelandet (Autobahn, zwei Lkw´s gestriffen).

Unsere Fa. hat eine Dienstwagen-kaskoverischerung, ist es möglich, dass diese Versicherung den Schaden abwickelt?

Ich hab mich zunächst durch ein Partnerbetrieb meiner privaten Kaskoversicherung abschleppen lassen. Der Wagen steht jetzt auf dem Gelände eines KFZ-Klempners.

Der Wagen hat vermutlich einen Totalschaden!!!!:(

Der schöne A5 :(

Ja morgen kommt ein Gutachter der Dienstreisekaskoversicherung und dann bin ich gespannt ob Totalsschaden oder Reperatur.

Zitat:

Original geschrieben von b6turbo

Unsere Fa. hat eine Dienstwagen-kaskoverischerung, ist es möglich, dass diese Versicherung den Schaden abwickelt?

Genau dafür ist eine Dienstreisekasko da!

Es wird spannend:

morgen bekomme ich das Gutachten....

wenn es reparaturfähig ist habe ich völlig freie Werkstattwahl

wenn Reparaturkosten > Zeitwert kommt das Auto in die Restwertbörse

Davor habe ich echt Angst, ich mache doch dann ein absolutes Verlustgeschäft und bin danach schlechter gestellt als vor der Dienstreise:mad:

Jain, du kannst einen Unfall der sich mit dem Weg vom, während oder zum Arbeitsplatz begibt von der Steuer her geltend machen

großes Rätsel im Fallle Totalschaden bleibt:

was sagt die finanzierende Bank, darf ich einfach so verkaufen???

Wäre für die ja quasi ne vorzeitige Ablösung...

naja du brauchst natürlich die Zulassungsbescheinigung von der Bank zurück und die werden sich da erst mal querstellen.

Du wirst eine andere Sicherheit hinterlegen müssen oder aber eine Art eidesstattliche Versicherung der Bank gegenüber abgeben müssen, dass die Raten weiter gezahlt werden.

okay...

jetzt noch thema restwert, was wäre wenn ich einen finde der mir mehr zahlt als im gutachten steht?

Stimmt es das die Versicherung das von ihrer geldleisung abzieht???

nein, stimmt nicht, wenn du einen Dummen findest der dir tausende mehr zahlt, ist das dein Reingewinn

okay super, woher kommt dann aber der Irrglaube die Versicherung habe das Verwertungsrecht???

Hat die Versicherung definitiv nicht.

Das Fahrzeug ist und bleibt deins.

Du entscheidest wie und ob verwertet wird nicht die Versicherung - und dir steht entsprechend auch der Erlös ist egal welcher Höhe zu.

Wie du schon sagst es ist ein Irrglaube!!!

Du kannst die Kiste auch in irgendeinem Hinterhof wieder mit Teilen vom Schrott zurecht flicken und weiter fahren - auch das geht die Versicherung nichts an.

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