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Sannikasten, Verfallsdatum

Themenstarteram 12. August 2015 um 10:53

Hallo,

ich war bis vor wenigen Tagen der Ansicht, wenn der Sannikasten abgelaufen ist und ich komme in eine Kontrolle, ist eine Strafe fällig.

Vor einigen Tagen habe ich eine Unterhaltung verfolgt, wonach es KEIN Gesetz gibt, wonach ein Verfall ein Vergehen ist???

Mmmm, kennt jemand die Verfügung/Gesetz oder was auch immer, wo steht: "Nach Verfall ist der Kasten nicht gültig"!

17 Antworten

Zitat:

@Schnorpel_G schrieb am 12. August 2015 um 12:53:26 Uhr:

Hallo,

ich war bis vor wenigen Tagen der Ansicht, wenn der Sannikasten abgelaufen ist und ich komme in eine Kontrolle, ist eine Strafe fällig.

Vor einigen Tagen habe ich eine Unterhaltung verfolgt, wonach es KEIN Gesetz gibt, wonach ein Verfall ein Vergehen ist???

Mmmm, kennt jemand die Verfügung/Gesetz oder was auch immer, wo steht: "Nach Verfall ist der Kasten nicht gültig"!

In diesem Teilbereich des Forums gibt es irgendwo einen Thread dazu.

http://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html

Suchwort Erste-Hilfe Kasten Ablaufdatum

:)

Themenstarteram 12. August 2015 um 13:44

SuFu "Sannikasten" war wohl der Fehler ;-)

am 28. Juni 2019 um 7:02

Moin,

ich war neulich aus reinem Interesse nochmal beim erste Hilfekurs.

Stellt sich herraus, dass zumindest heutzutage (2019) alle Teile im Verbandskasten noch haltbar sein müssen.

Die beste Möglichkeit ist es also einen eingeschweißten und haltbaren Verbandskasten zu nehmen.

mfg

Sophia

Ja, das mit der Haltbarkeit der steril verpackten Teile im Verbandskasten ist immer so eine Sache.

Ein Rettungsdienstler wusste zu berichten, daß, solange die Verpackung unbeschädigt ist, die Teile nahezu unbegrenzt steril sind und auch bleiben.

Das Thema mit dem Halbarkeitsdatum ist halt so eine Masche der Industrie um den Verkauf anzukurbeln.

Ganz früher fand man auf den steril eingepackten Teilen gar kein Verfallsdatum.

Interessant wäre es aber jetzt zu wissen, ob man somit für einen abgelaufenen Verbandskasten belangt werden kann ?!

Zitat:

@SophiaSchneider schrieb am 28. Juni 2019 um 09:02:54 Uhr:

ich war neulich aus reinem Interesse nochmal beim erste Hilfekurs.

Das ist immer gut, wenn man das Gelernte nicht regelmäßig anwendet (was wohl bei den wenigsten Menschen der Fall ist) verlernt man es schnell.

Zitat:

Stellt sich herraus, dass zumindest heutzutage (2019) alle Teile im Verbandskasten noch haltbar sein müssen.

Oh, der Kurs wurde von einem Juristen abgehalten, der die Rechtslage kannte und erläutern konnte? :D

Bezog er sich auf das MPG oder auf die StVZO oder auf beide?

Das Verkehrsministerium ist übrigens (2019) nicht von seiner Festlegung abgerückt, dass ein abgelaufener Verbandkasten kein Mangel bei der HU ist.

Zitat:

Die beste Möglichkeit ist es also einen eingeschweißten und haltbaren Verbandskasten zu nehmen.

Oder wurde der Kurs doch eher von einem Verkäufer für solche Produkte durchgeführt? ;)

Und was ist wenn die Verpackung ein Loch hat und alles mit Bakterien voll ist, das Ablaufdatum aber noch nicht überschritten ist? Fragen....Fragen die sich nur in Deutschland stellen :)

Hast du gerade das Einsatzfahrzeuge-Forum gefunden?

Zitat:

@E-Future schrieb am 16. Oktober 2019 um 18:56:01 Uhr:

Und was ist wenn die Verpackung ein Loch hat und alles mit Bakterien voll ist, das Ablaufdatum aber noch nicht überschritten ist? Fragen....Fragen die sich nur in Deutschland stellen :)

Wie steril ist Deiner Meinung nach eigentlich eine Kompresse, wenn Du sie im Regen am Unfallort aus der sterilen Hülle nimmst?

Was machst Du, wenn Du nur eine Kompresse hast, sie Dir aber vor dem Auflegen auf die Wunde runterfällt? Nimmst Du sie trrotzdem, oder brichst Du die Hilfeleistung ab?

Was ich sagen will: Klar, es ist gut, dass die Verbandsmaterialien steril sind. ABER: Es geht hier um Erstversorgung. Stoppen von Blutungen, Abdecken großflächiger Wunden, etc. Die Verbände, die Ihr anlegt werden nicht von langer Dauer sein. Entweder der Retttungsdienst, spätestens das Personal in der Klinik wird das alles wieder entfernen. In der Regel bleibt Euer Verband maximal eine Stunde am Patienten. Danach erfolgt eine Behandlung mit Desinfektion. Wenn Ihr gar keinen Verbandskasten habt, reicht auch ein "sauberes" T-Shirt oder ähnliches. Sicher nicht perfekt, aber dann besser als gar nichts.

Diese Haltbarkeitsnummer ist letztendlich eine prima Methode, um immer wieder neue Verbandskästen zu verkaufen. OK, letztendlich werden dadurch auch alte Schätze aus dem Verkehr gezogen, die nur mehr antiquarischen Wert haben.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 28. Juni 2019 um 09:38:26 Uhr:

Ja, das mit der Haltbarkeit der steril verpackten Teile im Verbandskasten ist immer so eine Sache.

Ein Rettungsdienstler wusste zu berichten, daß, solange die Verpackung unbeschädigt ist, die Teile nahezu unbegrenzt steril sind und auch bleiben.

Das Thema mit dem Halbarkeitsdatum ist halt so eine Masche der Industrie um den Verkauf anzukurbeln.

Ganz früher fand man auf den steril eingepackten Teilen gar kein Verfallsdatum.

Interessant wäre es aber jetzt zu wissen, ob man somit für einen abgelaufenen Verbandskasten belangt werden kann ?!

Ja, kann man. Kostet so viel wie ein billiger Verbandkasten: 5.- € Das "zählt" nach dem Bußgeldkataloggenauso als wenn man keinen dabei hat:

TBNR - Tatbestand - Strafe (€)

335118 - Sie nahmen den Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. - 15€

335124 - Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. - 5€

Es gibt übrigens auch Verbandkästen mit einer Haltbarkeitsdauer von 20 jahren, die auch nur unwesentlich teurer sind. Das sollte dann wohl die Lösung für alle sein, die mit den 5 Jahren ein Problem haben.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Okt. 2019 um 10:51:45 Uhr:

335124 - Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. - 5€

Mitführen tut man den Verbandskasten ja. Nur ist er über dem Verfallsdatum.

Daher ist ein Abgelaufener Verbandskasten kein Verstoß.

Zitat:

@Night.Wolf schrieb am 22. Oktober 2019 um 14:04:25 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Okt. 2019 um 10:51:45 Uhr:

335124 - Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. - 5€

Mitführen tut man den Verbandskasten ja. Nur ist er über dem Verfallsdatum.

Daher ist ein Abgelaufener Verbandskasten kein Verstoß.

Es reicht nicht, einen Verbandskasten mitzuführen, sondern er muss den Vorschriften entsprechen. Also der Vorschrift des § 35h StVZO und der DIN 13164. Ein Verbandkasten mit Inhalt, dessen Haltbarkeistdatum abgelaufen ist , entspricht nicht der DIN und damit auch nicht der Vorschrift des § 35h StVZO.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Oktober 2019 um 15:24:53 Uhr:

Zitat:

@Night.Wolf schrieb am 22. Oktober 2019 um 14:04:25 Uhr:

 

Mitführen tut man den Verbandskasten ja. Nur ist er über dem Verfallsdatum.

Daher ist ein Abgelaufener Verbandskasten kein Verstoß.

Es reicht nicht, einen Verbandskasten mitzuführen, sondern er muss den Vorschriften entsprechen. Also der Vorschrift des § 35h StVZO und der DIN 13164. Ein Verbandkasten mit Inhalt, dessen Haltbarkeistdatum abgelaufen ist , entspricht nicht der DIN und damit auch nicht der Vorschrift des § 35h StVZO.

Grüße vom Ostelch

Soweit ich weiss ist die Din 13164 nicht vorgeschrieben.

Daher kann da auch kein Bussgeld raus resultieren.

Zitat aus §35:(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Und über die Wirksamkeit des Medizinproduktegesetzes bezüglich der Verwendbarkeit des Verbandmateriales auf Privatpersonen und ihre Verbandkästen lässt sich streiten.

Moorteufelchen

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 22. Okt. 2019 um 20:33:17 Uhr:

§ 35h StVZO und der DIN 13164

In beiden Fällen gibt es keine Angaben von Verfallsdatum.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 22. Oktober 2019 um 10:04:26 Uhr:

...

Was ich sagen will: Klar, es ist gut, dass die Verbandsmaterialien steril sind. ABER: Es geht hier um Erstversorgung. Stoppen von Blutungen, Abdecken großflächiger Wunden, etc. Die Verbände, die Ihr anlegt werden nicht von langer Dauer sein. Entweder der Retttungsdienst, spätestens das Personal in der Klinik wird das alles wieder entfernen. In der Regel bleibt Euer Verband maximal eine Stunde am Patienten. Danach erfolgt eine Behandlung mit Desinfektion. Wenn Ihr gar keinen Verbandskasten habt, reicht auch ein "sauberes" T-Shirt oder ähnliches. Sicher nicht perfekt, aber dann besser als gar nichts.

Diese Haltbarkeitsnummer ist letztendlich eine prima Methode, um immer wieder neue Verbandskästen zu verkaufen. OK, letztendlich werden dadurch auch alte Schätze aus dem Verkehr gezogen, die nur mehr antiquarischen Wert haben.

...jemand aus der näheren Verwandschaft, der vor Jahren selbst ehrenamtlich im Rettungsdienst gefahren ist meinte mal, dass das meiste in den Verbandskästen für die Erstversorgung lebensberdrohlicher Sachen sowieso unnütz ist... das sinnvollste an dem Zeug ist noch, dass sich die Leute zur Beruhigung der Nerven und über diese Unfall- / Ausnahme- / Schocksituation hinweg zu kommen mit dem Zeug beschäftigen können.

Das Schlimmste meinte er war, wenn die Ersthelfer angefangen haben irgendwelche "oberflächlichen Kratzer", Wunden "einzuwickeln"... das hat nur sinnlos Zeit gekostet, die "Verbände" wieder auf zu machen, damit der Notarzt & das Rettungspersonal überhaupt den Zustand des Patienten beurteilen konnte.

Für lebensbedrohliche Sachen / Wunden / Blutungen reichen ein paar Binden / Mullbinden, ein paar Packungen Tempo (für nen Druckverband) und vielleicht ein Dreieckstuch... dazu noch vielleicht noch diese lustige Rettungsdecke und die Handschuhe... aber mal ehrlich, Respekt für den, der es in einer solchen Ausnahmesituation schafft an die "Latexhandschuhe" zu denken geschweige, denn die Dinger "unfallfrei" anzuziehen.

Meiner Meinung nach sollte das "Erste-Hilfe-Equipement" dringend überarbeitet werden und das meiste aus dem Verbandskasten raus und dafür sinnvolle Sachen rein bzw. ins Auto... z.B. eine Handlampe -wer schon einmal bei Nacht zu einem Unfall hinzugekommen ist weiß warum... such mal bei stockdunkler Nacht draußen auf und neben einer Landstraße nach weiteren verunfallten Fahrzeugen oder Verletzten... bzw. versuch mal zu helfen.

Auch sinnvoll wäre die einfache Wolldecke -z.B. aus BW Beständen- im Kofferraum und evtl. ein Feuerlöscher für Entstehungsbrände... ich hab z.B. nen 12kg Pulverlöscher drin.

 

 

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