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S3 Unfall, Unfallbeteiligter flieht...

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 10:50

Heute Nacht um 1Uhr hat es mich erwischt! Kurz vor Ratzeburg auf der L203 ist mir nen rotbraun behaartes Lebewesen ins Auto gelaufen! Da auf der Straße oft Wildwechsel zu beobachten ist, fahre ich die Strecke immer sehr aufmerksam und relativ langsam.

Heute früh hatte ich jedoch keine Chance mehr, kurz nach einer leichten Linksbiegung ist es passiert.

Nachdem ich komplett zum stehen gekommen bin, bin ich sofort aus dem Fahrzeug gestiegen um nachzusehen wie es meinem Unfallgegner geht. Mit der Taschenlampe habe ich jedoch nichts auf der Straße liegen sehen außer Teile der Frontschürze. Ein rascheln im Wald verriet mir jedoch das sich das Tier anscheinend versucht aus dem Staub zu machen um die rechtlichen Konsequenzen zu Umgehen.:D

*Tierschutzmodus ON*

Ich bin jedoch froh das dem guten Reh nicht viel passiert ist, denn außer etwas Haar befanden sich weder Blut noch sonstige Innereien am Fahrzeug und/oder Straßenbelag

*Tierschutzmodus OFF*

Naja lange Rede kurzer Sinn, sowas hat ne 5 Wochen altes Auto nicht verdient...

- polizeilich gemeldt und Wildunfallbescheinigung habe ich erhalten

- Versicherung wurde auch schon unterrichtet

Sollte ich noch im Sinne der Beweissicherung Haarreste sicherstellen? Oder reicht die Wildunfallbescheinigung der Polizei?

So hier nun zwei Bilder:

Beachte auf Bild 1 kann man sehr gut das festgeklemmte Haar am Rad sehen!

http://freenet-homepage.de/megaturtel/S3/Wildschaden1.jpg

http://freenet-homepage.de/megaturtel/S3/Wildschaden1.jpg

Cu Meg

p.s. ich hoffe ihr bleibt vor solchen Begegnungen verschont!

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17 Antworten

Die Unfallbescheinigung reicht aus. Aber du kannst dich vorher bei der Versicherung erkundigen. Normalerweise machen die aber keine Probleme wenn die Polizei dir den Wildunfall bestätigt hat.

Gruß

PowerMike

Mein Beileid, sowas ist immer ärgerlich :(

Bei Wild hat man fast nie eine Chance, da sie so unerwartet und plötzlich auf die Strasse laufen hilft bremsen da oft nicht mehr weiter. Die Tiere selbst sind auch immer arm dran und ich glaub dass da auch mehr passiert sein könnte als ein paar Abschürfungen. Aber wenns flüchtet kann man da nix machen. Ein Jäger würd das Tier von eventuellen Qualen befreien.

Ich habe schon !!3!! Rehe überfahren und die waren dann alle tot. Einmal ist am Wagen sogar kein Schaden entstanden aber das war auch ein Jungtier. Solange du dich selbst nicht verletzt hast ist alles zu verschmerzen...

Zum Auto: Bei einem Neuwagen ist das natürlich doppelt ärgerlich. Aber wenn er in ne gute Werkstatt kommt ist er nachher eh wieder wie neu ;)

Ich hoff du ärgerst dich nicht zu viel.

Gruss

am 23. Juli 2007 um 11:13

Aua, aber sei froh, dass nichts schlimmeres passiert ist. Keine Toten, weder Tier noch Maschine. Sowas kann ganz anders ausgehen. :)

sehr schade natürlich bei einem so jungen Wagen...aber dafür hat man ne Versicherung ;)...weiterhin viel Spaß beim fahren...und knitterfrei ;)

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 15:28

Danke für eure Anteilnahme!

Ich wünsche mir natürlich das der Schaden qualifiziert repariert wird! Das wird sich ja aber erst rausstellen...

Achja ist meiner dadurch jetzt nen Unfallwagen oder gilt das erst wenn tragende Teile beschädigt werden?

Cu Meg

am 23. Juli 2007 um 15:34

Mein Beileid bekommst du ebenfalls...zum Glück ist nichts schlimmeres passiert.

Wärst du jetzt an meiner Stelle würde ich dich jedoch zu Glück im Unglück beglückwünschen, da du nun die Möglichkeit hättest relativ kostengünstig auf S3 Front umzurüsten!

Da dies bei dir nicht der Fall ist wünsch ich dir viel Glück bei der Reparatur und allzeit gute Fahrt!

MfG Depu

Re: S3 Unfall, Unfallbeteiligter flieht...

 

Zitat:

Original geschrieben von Megaturtel

 

So hier nun zwei Bilder:

Beachte auf Bild 1 kann man sehr gut das festgeklemmte Haar am Rad sehen!

http://freenet-homepage.de/megaturtel/S3/Wildschaden1.jpg

http://freenet-homepage.de/megaturtel/S3/Wildschaden1.jpg

Funzt nicht,kann nix sehen.

EDIT,auf einmal gehts???

Zitat:

Achja ist meiner dadurch jetzt nen Unfallwagen oder gilt das erst wenn tragende Teile beschädigt werden?

Hi,

ist der Schaden höher als 1000 €, ist er meldepflichtig (sagte mein Gutachter).

Gruß Gerd

Hallo,

also mein Beileid. Das schöne neue Auto und dann sowas. Aber hätte echt schlimmer kommen können.

Also bei der grössse des Schadens ist dein Auto kein Unfaller. Das ist ja nur ne Bagatelle. Allerdings wird ja die Reparatur beim Freundlichen gespeichert und jeder halbwegs Kluge Mensch der dein Auto kauft wird gleich herausfinden das mal was dran gemacht wurde. Was aber wenns wirklich fachgrecht gemacht wurde den Wert nicht mindert wird.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Gerd53

 

Hi,

ist der Schaden höher als 1000 €, ist er meldepflichtig (sagte mein Gutachter).

Gruß Gerd

Das hat nix mit den Kosten zu tun,ein Unfallwagen ist es nur dann wenn entweder Schweißarbeiten durchgeführt werden müssen oder er auf die Richtbank muß,wenn nur etwas nachlackiert und/oder ausgetauscht (geschraubte Teile) wird gilt das nicht als Unfallwagen.

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 19:56

Also meint ihr ich brauche mir bezüglich Wertminderung keine Gedanken machen?

Aber es ist leider so, mache wären froh ne neue Front zu bekommen, aber bei mir war ja noch Nichtmal nen Steinschlag drauf!

so hier das fehlende bild von oben

http://freenet-homepage.de/megaturtel/S3/Wildschaden2.jpg

Cu Mario

am 23. Juli 2007 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von Hansilang

Bei Wild hat man fast nie eine Chance, da sie so unerwartet und plötzlich auf die Strasse laufen hilft bremsen da oft nicht mehr weiter.

ich könnte schwören der fuchs letztes mal hat seinen kopf eingezogen und nun eine glatze :D

sorry konnt ich mir net verkneifen ich hatte einfach glück

und rehe sind mir bis jetz zum glück nich vor die karre gelaufen..

doch halt aber es war genug platz und das vieh blieb gott sei dank stehn..

aber herzliches beileid für denen schatz :(

Zitat:

Original geschrieben von wacken

Das hat nix mit den Kosten zu tun,ein Unfallwagen ist es nur dann wenn entweder Schweißarbeiten durchgeführt werden müssen oder er auf die Richtbank muß,wenn nur etwas nachlackiert und/oder ausgetauscht (geschraubte Teile) wird gilt das nicht als Unfallwagen.

Auch so ist das nicht richtig. Der Begriff Unfallwagen ist ja mehr umgangssprachlich. Für den Wiederverkauf ist aber zu beachten, dass Schäden die die Bagtellgrenze (i.d.R. 750 Euro) überschreiten beim Wiederverkauf anzugeben sind.

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Auch so ist das nicht richtig. Der Begriff Unfallwagen ist ja mehr umgangssprachlich. Für den Wiederverkauf ist aber zu beachten, dass Schäden die die Bagtellgrenze (i.d.R. 750 Euro) überschreiten beim Wiederverkauf anzugeben sind.

Wenn ich bei meinem Wagen etwas neu lackieren lasse kommen da sehr schnell mal wesentlich mehr als 750 € zusammen,aber deshalb ist es noch lange kein Unfallwagen,oder etwas,das man unbedingt beim Verkauf angeben muß.;)

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