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Rücktritt vom Kaufvertrag

Themenstarteram 24. Januar 2006 um 18:33

Hallo!

Im Grund genommen bin ich sehr zufrieden mit meiner B-Klasse (B 200 CDI, Autotronic, Sportpaket, Xenon, Thermotronic, Comand APS, etc.). Aber seit der Auslieferung habe ich ein Poltergeräusch auf der rechten Fahrzeugseite, die nach bisher 4 Reparaturversuchen noch nicht beseitigt ist.

Und zwar tritt das Poltergeräusch (ein einfaches bis mehrfaches Klopfen) auf der Beifahrerseite in Höhe der A-Säule auf. Die Besonderheit ist noch, dass dieses Geräusch in Abhängigkeit des Kraftstofffüllstandes auftrtt, d.h. bei vollem Tank ist kein Poltern zu hören, mit abnehmenden Füllstand nimmt das Poltern zu. Dieses Poltern tritt fast nur im Fahrbetrieb insbesonders beim Anfahren und bei Fahrbahnunebenheiten auf. Zuerst versuchte der örtliche Mercedes-Händler dem Geräusch auf die Spur zu kommen (Überprüfung der Antriebsteile, Überprüfung der Befestigung der Unterbodenverkelidung etc.), mittlerweile hat die Mercedes-Niederlassung in Nürnberg bereits zwei Versuche hinter sich (Auswechseln des rechten Stoßdämpfers und beim zweiten Anlauf wurde der Kraftstofftank gewechselt) ohne das eine Verbesserung eintritt.

Ich spiele schon mit dem Gedanken, vom Kaufvertrag zurückzutreten, da dieses Poltergeräusch mittlerweile absolut nervig ist, und ich dies auf Dauer - trotz auch der vielen sehr positiven Eindrücke des Autos - nicht mehr hinnehmen möchte. Jeder weiterer Reparaturversuch bringt zudem die Gefahr mit sich, dass andere Mängel entstehen (z.B. der Stoßdämpferwechsel veränderte die Nullstellung des Lenkrads und verschlechterte den Geradeauslauf).

Meine Frage: Wer weiß, welches Prozedere beim Rücktritt des Kaufvertrages (früher Wandelung) einzuhalten ist, oder wer hat bereits Erfahrung mit einem Rücktrittsversuch?

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39 Antworten
Themenstarteram 26. Januar 2006 um 10:25

Sachstandsmeldung!

Nachdem das Poltergeräusch eindeutig im Tank lokalisiert werden konnte, wurde der gesamte Kraftstofftank gewechselt. Leider konnte das Poltergeräusch immer noch nicht beseitigt werden. Die Niederlassung, die Zentrale in Berlin und das Werk in Rastatt sind momentan mit ihrem Fachwissen am Ende. Das Poltergeräusch tritt mittlerweile auch mehrfach im Stand auf (beim nahezu leeren Tank).

Ich werde diesen Zustand bei einem Neufahrzeug nicht akzeptieren und denke ernsthaft an eine Wandlung des Fahrzeuges. Momentan wird seitens Mercedes versucht, zusammen mit einem Werks-Kundendienstingenieur eine Mangelbeseitigung zu erforschen.

Von meiner Seite wurde der Mercedes-Händler bereits auf die Möglichkeit einer Wandlung hingewiesen.

MfG Wappo!

Das Klackern aus dem Kofferraumbereich wurde gestern beseitigt. Der Werkstattleiter erzählte mir, dass er mit einem Lehrling eine holprige Strecke fuhr und das Klackern live erlebte. Er stieg aus, drehte an den Gummi-Buffern der Heckklappe und das Geräusch war weg.

Bis jetzt habe ich das Klackern auch nicht mehr wahrgenommen. Es war, soweit es ausseiht wirklich nur die nicht sauber justierte Heckklappe.

Mein Auto wurde noch gewaschen (leider - denn Waschstraßen möchte ich meide) und die Gummi-Dichtung der Heckklappe mit Pflegemittel eingelassen. Weiters wurden noch die Seitenteile der Verkleidung neu fixiert.

Zum Test fuhr der Werkstattleiter noch eine Runde mit mir mit und erklärte mir alles ganz genau. Dann haben wir noch über das iPod-Problem gesprochen, dass leider die Werkstatt nicht lösen kann. Aber da wird's wohl früh oder später

Der Service meiner Werkstatt (Dipl.-Ing. Herbert Schneider, Dornbirn) einfach TOP!!! Und auch wenn's mal stressig zugeht, nimmt man sich die Zeit für die Kunden.

Auto Top, Service Top - mehr gibt's nicht zu sagen.

Horst

Und wie hat dein Händler auf das Thema Wandlung reagiert?

Also laut EU-Recht hast du 2 Jahre Gewährleistung und du hast das recht auf Wandlung, wenn ein Problem nach mehrmaligem Reperaturversuch nicht behoben werden konnte!

am 5. Februar 2006 um 10:39

Hallo

2 maliger erfolgloser Reparaturversuch reicht nach neuester Rechtsprechung aus zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Dringende Empfehlung die Sache mit einem Anwalt anzugehen!!!

Ansonsten wird man nur vertröstet und hingehalten.

Auf eine erneute Prüfung durch irgendeinen Werkstechniker muss man sich auch nicht einlassen.

Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass hier nur der grösstmögliche Druck zum Erfolg führt.

Es gab hier schon Horrorwandlungen , die 1,5 Jahre gedauert haben. Selbst nachdem DC das Auto bereits zurückgenommen hatte, hat es noch Monate gedauert bis das Geld zurückgezahlt wurde.

gruss Thalia5574

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 17:43

Hallo liebe Forummitglieder!

Am kommenden Dienstag nimmt sich ein Werksingenieur dem Problem an. Das ist von meiner Seite vermutlich der letzte Versuch den ich dulde. Falls das Problem noch immer nicht gelöst sein sollte, werde ich eine Wandlung beantragen. Von seitens des Händlers ist bereits hierzu Unterstützung signalisiert worden!

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruß Wappo!

Zitat:

Original geschrieben von Wappo

Hallo liebe Forummitglieder!

Am kommenden Dienstag nimmt sich ein Werksingenieur dem Problem an. Das ist von meiner Seite vermutlich der letzte Versuch den ich dulde. Falls das Problem noch immer nicht gelöst sein sollte, werde ich eine Wandlung beantragen. Von seitens des Händlers ist bereits hierzu Unterstützung signalisiert worden!

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruß Wappo!

Hi Wappo,

das ist auch die gängige Praxis. Ohne Bearbeitung des Fahrzeuges durch einen Technischen Aussendiens, ggfs. mit anschließender Werksbearbeitung, gibt es keine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Aber die Herren vom Technischen Aussendienst sind sehr fit und bekommen so ziemlich alles in den Griff. Also Kopf hoch!

Auf Deinen Wunsch wird der Technische Aussendienst auch mit Dir persönlich das Problem besprechen. es ist sowieso das Beste, wenn Du das Problem selber vorführst.

Berichte uns bitte vom Verlauf und mir bitte per PN wer von Der DCVD da war.

Gruß Dirk

Themenstarteram 5. Februar 2006 um 18:07

Hallo Dirk!

Leider ist es mir aus beruflichen Gründen nicht möglich, persönlich mit dem Werksingenieur das Problem zu erörtern. Aber der zuständige Sachbearbeiter der Niederlassung Nürnberg (Annahmemeister) ist wegen den misslungenen Problemlösungen absolut mit dem Fall vertraut, und kennt dadurch sehr genau die Geräuschproblematik. Dieser Annahmemeister macht trotz der Fehlversuche einen sehr kompetenten und engagierten Eindruck, der mit höchsten Interesse vertrauenserweckend an den Fall herangeht.

MfG Wappo!

Zitat:

Original geschrieben von Wappo

Hallo Dirk!

Leider ist es mir aus beruflichen Gründen nicht möglich, persönlich mit dem Werksingenieur das Problem zu erörtern. Aber der zuständige Sachbearbeiter der Niederlassung Nürnberg (Annahmemeister) ist wegen den misslungenen Problemlösungen absolut mit dem Fall vertraut, und kennt dadurch sehr genau die Geräuschproblematik. Dieser Annahmemeister macht trotz der Fehlversuche einen sehr kompetenten und engagierten Eindruck, der mit höchsten Interesse vertrauenserweckend an den Fall herangeht.

MfG Wappo!

Hallo Wappo,

vielleicht kann er Dich ja per Telefon oder Handy erreichen wenn er noch nähere Hinweise zu den Situationen wo das Problem auftritt benötigt.

Das hilft manchmal ungemein.

Gruß Dirk

am 6. Februar 2006 um 21:01

Hallo

da weiss aber jemand genau Bescheid.

Mein Auto hat kein Werkstechniker zu Gesicht bekommen und trotzdem wurde gewandelt.

Das ist wieder so ein Märchen mit denen DC die Kunden hinhält.

gruss Thalia5574

Zitat:

Original geschrieben von thalia5574

Hallo

da weiss aber jemand genau Bescheid.

Mein Auto hat kein Werkstechniker zu Gesicht bekommen und trotzdem wurde gewandelt.

Das ist wieder so ein Märchen mit denen DC die Kunden hinhält.

gruss Thalia5574

Hi,

wars eine Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag bei Dir oder vielleicht doch ein Rückkauf? Wann war es so?

Gruß Dirk

am 7. Februar 2006 um 5:57

Hallo

vor ca. 3 Monaten.

Rücktritt vom Kaufvertrag.

In welchem Gesetz steht denn, dass erst der DC-Techniker

das Auto begutachten muss bevor es zurückgenommen wird?

Bei mir wurde 3 Mal der gleiche Fehler nicht gefunden und das wars dann. Ich habe einen weiteren Werkstattaufenthalt abgelehnt und zufällig einen Tag vor Klagefrist wurde dann zugestimmt.

Gruss Thalia5574

Zitat:

Mein Auto hat kein Werkstechniker zu Gesicht bekommen und trotzdem wurde gewandelt.

Bevor man hier alles verdreht und DC Vorwürfe macht, sollte man zuerst mal wieder auf das zurückkommen was der Verbraucherschutz (DE) / Konsumentenschutz regelt.

Da der Kaufvertrag zw. Kunden und Händler abgeschlossen wurde, hat nur der Händler eine Gewährleistungspflicht. Geht dieser in Konkurs -> Pech gehabt!

Nur die Gewährleistung regelt, dass bei einem mehrmaligen Reparaturversuch abhängig von der schwere des Mangel, das Recht auf Minderung (Rückerstattung, Gutschrift), Wandlung oder nochmaliger Nachbesserung besteht.

Es steht dem Händler zu, einen externen Berater, in diesem Fall ein DC-Ingenieur zu Rate zu ziehen. Wenn dieser das Problem lokalisiert, dann ist ja alles gut. Wenn dieser aber auch versagt, dann stehen der Wandlung alle Tore offen.

Daimler Crysler muss nicht wandeln, da man den Kaufvertrag nicht mit DC abgeschlossen hat. Auch steht in den Garantiebedinungen keine Klausel, dass DC bei mehrmaligen Reparaturversuchen das Auto zurück nimmt.

Es liegt also im Interesse des Autohauses, ob und nach welchen Maßnahmen gewandelt wird. Wenn der Käufer seinen Rechtschutz beansprucht, dann muss er auch einen unabhängingen Gutachter beauftragen. Anschließend kann sich die Klage über Monate, wenn nicht Jahre hinziehen. Ein Bekannter versucht schon seit über 1.5 Jahre sein Auto zu wandeln.

Unter Strich blieben und bleiben ihm nur zusätzliche Unannehmlichkeiten, mehr Ärger und der übliche Wertverlust des Autos. Wer aber als Hobby klagt, der hat wohl seinen Spass dabei. Ausserdem ist man mit dem Autohaus verstritten und sowohl der Händler als auch der Hersteller stellen sich immer mehr sturr.

@thalia5574

In deinem Fall, hattest du mit der Auswahl deines Händlers Glück, leider aber nicht mit dem Auto. Es liegt im Interesse eines guten Autohauses, ein Auto zu wandeln und dem Kunden damit seinen letzten Wunsch zu erfüllen.

Synthie

am 7. Februar 2006 um 7:23

Ich gebs auf.

2 mal das gleiche geschrieben und es reicht immernoch nicht.

nochmal zum mitschreiben: die gesetze macht nicht DC sondern Vater Staat. Das ganze hat mit Glück nix zu tun.

gruss thalia5574

@Thalia5574,

Ruhig bleiben. Auch wenn du es als Kunde nicht hinnehmen möchtest, auch der Händler hat Rechte. DC hat gegenüber den Kunden nur eine Haftung, nämlich die Produkthaftung - zu mehr ist DC gesetzlich nicht verpflichtet.

Wir leben eben in einem Rechtsstaat. Wenn der Händler eine andere Meinung hat und sich dann noch einen externen Berater hinzuzieht, du als Kunde aber dieser Meinung nicht zustimmst, dann muss ein RICHTER darüber entscheiden, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Sprich, es muss geklagt werden. Man darf aber nie vergessen, dass du als Kunde besondere Rechte hast, aber zugleich auch kein Fachmann auf dem Gebiet von KFZs bist.

DASS sich dein Händler durch die eingeschriebene Klagsdrohung, dennoch von deinen Argumenten überzeugen lies, lässt darauf schließen, dass du entweder GLÜCK hattest oder dein Händler einfach ein anständiger und ordentlicher Vertragspartner ist.

Und in deinem Fall, ist VATER STATT nicht einmal zum Zuge gekommen, da keine Klage bzw. kein Richter oder Rechtspflege mit deinem Fall beauftragt wurde.

Wer sich für die Einreichung einer schriftlichen Klage entscheidet, sollte aber auch darauf hingewiesen werden, dass sich das Verfahren über Monate / Jahre hinziehen kann. Während dieser Zeit bleibt man auf dem Auto sitzen und darf den Defekt eventuell nicht andersweitig beheben lassen.

Also, auch wenn du es 10x schreibst, es gibt eben diese Fakten!

Ich persönlich bleibe da lieber der ruhige und verständnisvolle Kunde, der versucht mit der Werkstatt das Problem zu lösen und dabei hilfreich zu sein. Ein gutes Verhältnis zum Händler kann in vielen anderen Fällen sehr hilfreich sein.

Als ich mir im Jahre 2001 eine ALNO Küche einbauen lies, hätte ich auch nicht gedacht, dass die letzte Reklamation erst im 4. Jahr, sprich 2005, behoben wurde. Ich hätte auch auf Wandlung klagen können, nur, was hätte es mir gebracht! So habe ich einen guten Kontakt zum Möbelhaus, kenne die Handwerker inzwischen sehr gut :) und auf das nächste Möbelstück bekomme ich fette Prozente!

Synthie

Das ist so nicht ganz richtig. Du machst mit einem Händler den Vertrag und dieser Händler muss dir die Gewährleistung usw. geben.

Nehmen wir einmal an, dass ein Scheibenwischer defekt ist, dann hast du das Recht auf Reparatur / Minderung / Wandlung, jedoch immer im verhältnismäßigen Rahmen. Natürlich sieht da jeder ein, das ein Austausch des Scheibenwischers die vernünftigere Alternative ist und nicht das Auto zu tauschen, eben Verhältnismäßigkeit der Mittel.

Nehmen wir aber jetzt mal an, der Kunde war jetzt schon zum 5. Mal beim Freundlichen und hat immer das gleiche Problem, dann würde die Verhältnismäßigkeit der Mittel schon mal anders aussehen, dennoch dürfte dann wohl erst der Arm getauscht werden ;).

Wenn nun aber jemand seit langer Zeit und immer wiederkehrender Werkstattaufenthalte immer noch das gleiche Problem auftritt und so wie es Wappo anfangs sagte schon ne Menge getauscht wurde bleibt dem Händler bald nur noch übrig das Dingen zwischen den Nummernschilder zu Tauschen. Soweit ich weiß hat der Händler 3 oder 5 Reparaturversuche, dann ist aber Schluss. Denn sehen wird mal so, nach dem 5 Versuch wurde zu 99,999% schon alles vorne ausgetauscht, Aufhängung, Dämpfer, Stabilisatoren usw. woran es liegen könnte. Und soll der Händler jetzt beim 6. Versuch die nun 3. Stoßdämpfer in den Wagen einbauen????? Diese Frage erübrigt sich wahrscheinlich.

Auch wenn es dem Händler nicht gefällt, nach dem 5. Versuch ist Schluss. An einer Wandlung, oder was für beide Vernünftiger (Verhältnismäßigkeit der Mittel) seien wird, ein Tausch des Wagens, B-Klasse gegen neue B-Klasse, kommt der Händler nicht mehr herum.

Denn seien wir mal ehrlich, wegen einem platten Reifen beantragt keiner eine Wandlung, oder?

 

Gruß

PS: Ja diese neue EU-Richtlinie zerstört dadurch auch leider Existenzen

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