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Rotgeblitzt Probezeit 3 Monats-Verjährung

Themenstarteram 7. Februar 2016 um 16:42

Hi Forum,

ich habe eine kleine Frage:

Ich wurde mit dem Auto von nem Kumpel rot geblitzt. War zwar denkbar knapp, aber leider wohl doch schon rot. Das ganze war unter einer Sekunde.

Er hat den Brief bekommen und weil das Bild sehr schlecht war, hat er erstmal gesagt, dass er es nicht erkennt(dabei habe ich es ihm natürlich sofort erzählt) und hat Akteneinsicht gefordert. Dann über weihnachten und slyvester verging sehr viel Zeit und jetzt hat er den Brief bekommen, dass er eine Woche Zeit hat auf der Wache sich die Akte anzuschauen.

Das Blitzen ist jetzt allerding fast 3 Monate her. Ich habe gelesen, dass solche Dinge nach 3 Monaten verjähren. Diese Frist wird zwar aufgehoben, sobald die den Brief verschicken, aber da er nicht der Täter war und ich ja offiziell nichts davon weiß, wird meine Verjährungsfrist ja nicht unterbrochen wenn sie ihm den Brief zuschicken oder? Kann er zur Akteneinsicht gehen und sich alles anschauen und dann ohne Aussage wieder gehen um nochmal ein zwei wochen Zeit zu schinden? Oder muss er nach der Einsicht gleich eine Aussage tätigen. Dann kann er aber doch sagen "ich bin das nicht auf dem Foto. und da ich (bzw ein Fahrer in meinem Auto) beschuldigt wird, möchte ich erstmal mit meinem Anwalt sprechen. Ich war es aber NICHT!"

Auch dann würden die entscheidenen Wochen vergehen und das Vergehen wäre 3 Monate her.

Sehe ich das mit meiner 3 Monatsfrist richtig? kann ich(oder er) nach ablauf der drei monate, ganz frei zur polizei gehen und aussagen, dass ich es war, damit er kein fahrtenbuch aufgebrummt bekommt? Ohne dass ich dann doch noch belangt werde?

Vielen Dank sconmal für die Hilfe

Zuli

Beste Antwort im Thema

Akzeptieren und fertig. Die Polizei scheint sich um den Fall zu kümmern, also ist das Thema Verjährung durch. Dauerhaftes Verneinen ist die einzige Möglichkeit, endet aber möglicherweise ziemlich blöd für den Besitzer.

Warum passierte mir sowas in 26 Jahren nicht? Liegt wohl daran, dass rote Ampeln arg gefährlich sind und von einem Kavaliersdelikt weit entfernt sind.

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Ich persönlich würde die Akteneinsicht einem RA überlassen. Beim schlechten Foto kann man sich rauswinden, wenn das Foto auf der Bußgeldstelle aber perfekt ist und der Fahrzeughalter dir gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, kann es für diesen eng werden.

Alternativ könnte der Fahrzeughalter auch den Rotlichtverstoß zugeben und dann später widerrufen. Sich selbst zu belasten ist nicht strafbar.

 

Gruß

am 7. Februar 2016 um 18:01

Verwechselst du da nicht was mit der Verjährung? Diese drei Monate beziehen sich doch nur auf die erstreaktion der Behörde. Ob jetzt dein Kumpel oder irgend jemand anderes an dem Vergehen schuld ist bleibt doch davon unberührt.

Oder hab ich da gerade einen Denkfehler?

am 7. Februar 2016 um 18:04

Ps: zudem gilt meines Wissens nicht der Zeitpunkt des "zugebens" sonder des Begehens. Wenn du also darauf anspielen willst das nach den drei Monaten deine Probezeit rum ist, wäre die tat trotzdem innerhalb der Probezeit begangen und wird dementsprechend geahndet.

Akzeptieren und fertig. Die Polizei scheint sich um den Fall zu kümmern, also ist das Thema Verjährung durch. Dauerhaftes Verneinen ist die einzige Möglichkeit, endet aber möglicherweise ziemlich blöd für den Besitzer.

Warum passierte mir sowas in 26 Jahren nicht? Liegt wohl daran, dass rote Ampeln arg gefährlich sind und von einem Kavaliersdelikt weit entfernt sind.

Die dreimonatige Verjährungsfrist bezieht sich auf die Ermittlung des Täters.

Sind das mittlerweile nicht 6 Monate?

am 7. Februar 2016 um 18:45

Zitat:

@Drahkke schrieb am 7. Februar 2016 um 19:14:46 Uhr:

Die dreimonatige Verjährungsfrist bezieht sich auf die Ermittlung des Täters.

Tatsächlich hatte ich hier wohl einen Denkfehler. Hier auch noch was dazu gefunden.

Zitat: Da in den meisten Fällen aber der Fahrzeughalter und nicht der eigentliche Fahrer den Bußgeldbescheid bekommt, trifft hier für den wahren Täter die Prämisse der Unterbrechung der Verjährung nicht zu. Für ihn läuft die Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit weiter. Denn er hat ja keinen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zugestellt bekommen.

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 2:07

vielen dank schonmal für die Antworten

Aber dann sehe ich das richtig: wenn mein Kumpel es noch kurz herauszögert, kann ich danach zur wache fahren und sagen: ich wars, aber ist ja inzwischen verjährt. bitte belangt meinen kumpel nicht.

denn seine Frist wurde ja quasi erneuert duch den brief und er würde immer noch mit fahrtenbuch oä bestraft werden können.

Wird er bei der Akteneinsicht direkt zu ner Aussage 'gezwungen' ?

der punkt verjährt genau so wie das Bußgeld?

Danke nochmal

zuli

So ist es. Ich an seiner Stelle würde gar nicht hingehen. Freundliche Absage per Brief und gut ist. Nach drei Monaten kann er Dich benennen.

Zitat:

@zuli22 schrieb am 8. Februar 2016 um 03:07:14 Uhr:

Aber dann sehe ich das richtig: wenn mein Kumpel es noch kurz herauszögert, kann ich danach zur wache fahren und sagen: ich wars, aber ist ja inzwischen verjährt. bitte belangt meinen kumpel nicht.

Kannst du, bringt aber wahrscheinlich nix. Die Behörde kann dann deinem Kumpel ein Fahrtenbuch auferlegen. Siehe hier.

Realistisch betrachtet gibt es nur wenige Möglichkeiten:

  1. Ihr macht das so, wie du das hier vorstellst, dann kostet es nix, es gibt keinen Punkt, aber wahrscheinlich ein Fahrtenbuch.
  2. Dein Kumpel nimmt die OWI ohne Akteneinsicht auf sich, zahlt, du ersetzt ihm das Moos und er lebt mit dem Punkt, der nach 2 Jahren verjährt. Was du deinem Kumpel für den Punkt Gutes tust, könnt ihr frei vereinbaren :cool:
  3. Du nimmst die Sache innerhalb der Verjährungsfrist auf dich und akzeptierst Bußgeld, Punkt und den anderen Brimborium.

 

 

Das mit dem Fahrtenbuch ist ein Restrisiko, setzt aber voraus, dass die Bußgeldstelle aktiv und zeitnah ermittelt hat. Beim ersten Mal eher unüblich.

am 8. Februar 2016 um 17:35

Lernt doch einfach mal Verantwortung zu tragen statt wie kann man sich herauswinden. Und das gilt nicht nur für rote Ampeln.

Mich kotzt diese wischiwaschi Generation echt an. Wie wollt ihr mir eigentlich mal meine Rente........

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 8. Februar 2016 um 18:35:26 Uhr:

Lernt doch einfach mal Verantwortung zu tragen statt wie kann man sich herauswinden. Und das gilt nicht nur für rote Ampeln.

Mich kotzt diese wischiwaschi Generation echt an. Wie wollt ihr mir eigentlich mal meine Rente........

Naja, dann sind wir in dem Alter die Regierung bestimmen zu können und werden es schon schaffen auch der Generation das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 8. Februar 2016 um 18:35:26 Uhr:

Mich kotzt diese wischiwaschi Generation echt an. Wie wollt ihr mir eigentlich mal meine Rente........

- Die Rentenversicherung wird mit fünf Euro Rentensoli pro Knöllchen unterstützt.

- Rentner werden zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingesetzt mit 5% Umsatzanteil.

- Tausende Renter kontrollieren mit Laserpistolen den nichtruhenden Verkehr auch mit 5% Umsatzbeteiligung.

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