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Rote Kennzeichen zwecks Auto's-Überführung/Überführungen

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 17:15

Guten Abend,

nächstes Jahr wird sich wohl sehr viel zum Nachteil ändern wegen der Umweltzonen und Fahrverboten gegen Diesel Autos und Diesel LKW.

Nun zur Sache:

Ich betreibe seit 1998 einen Überführungsdienst, d.h. ich überführe abgemeldete Autos für den Käufer / Verkäufer vom Wohnort, bzw. zum Verkaufsort ect.

bzw. vom und zum TÜV und Werkstätten.

Das ging genau bis zum 04.April 2015 so mit 5 Tages Kurzzeitkennzeichen gut, da ich mir das letzte 5 Tages Kurzzeitkennzeichen am 31.März 2015 geholt habe,

im Februar 2015 hatte ich mir ein Diesel Zugefahrzeug mit grüner Plakette und Anhänger gekauft, wohlwissend, dass sich ab April 2015 die Gesetze ändern, und das ich vorbereitet bin.

Das Zugfahrzeug und Anhänger hatte ich dann am Montag, den 06.April 2015 angemeldet, um auch weiterhin Autos zu überführen, bloss dieses mal mit Anhänger, da ich mir alleine aus Kostengründen nicht (ab April 2015) jedesmal ein "neues Kurzzeitkennzeichen" holen konnte, wenn ich doch pro Überführungsfahrt nur 50 € berechnet habe, aber pro Tag

(damals bis heute) 2-4 *Überführungsfahrten durchführe, im Durchsnitt also 3 Überführungsfahrten pro Tag.

Aber mit den eingesparten 80 € pro Woche (Kosten für die 5 Tages Kurzzeitkennzeichen) ergibt das schon 320 € pro Monat, womit ich weitestgehend

auch das Abschleppen finanzieren konnte an reinen Unkosten.

Soweit so gut, aber nun kommt nächstes Jahr dieses Problem mit den Diesel Einfahrverboten in die Stadt.

Mein Zugfahrzeug hat "nur" eine grüne Plakette.

dass heißt, dass ich ab nächstes Jahr nicht mehr mit meinem Zugfahrzeug mit grüner Plakette in die Stadt / Staedte einfahren darf, und somit einen Großteil meines Geschäftes verliere.

Aus diesem Grunde möchte ich mir gerne selber eigene Rote Kennzeichen holen.

Weiß jemand, wie das geht?

Ich habe mich jetzt selber einmal im Internet "schlaugemacht", und dort gibt es folgenden Anbieter:

https://www.roteskennzeichen.de/rote-kennzeichen/

Klickt man dort auf den

FRAGEBOGEN http://www.roteskennzeichen.de/wp-content/...kennzeichen.pdf

so findet man auch eine Sparte "KFZ-Überführungen", also muß es doch eine Möglichkeit geben, alleine auch für KFZ-Überführungen ein "Rotes Kennzeichen"

beantragen zu können. think.gif

Einer Gewerbeanmldung meinerseits dürfte nichts im Wege stehen, da ich nicht vorbestraft bin, und auch NULL Punkte in FL-Flensburg habe.

Beste Antwort im Thema

Du sitzt doch tagtäglich in der Karre - wäre es da nicht eine Idee, einfach ein neues (komfortableres und sichereres) Auto zu kaufen bzw. zu finanzieren, das in die Stadt darf? Kannst du die Kiste nicht sogar von der Steuer absetzen als Selbständiger (oder ist man das nicht ohne angemeldetes Gewerbe?)?

Dahingehend würde ich jetzt tendieren und ja, ich weiß, beantwortet deine Frage nicht, aber ich habe auch deine komplette Einleitung gelesen. ;)

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Weiß ja nicht, ob du mit deiner "rote-Kennzeichen-Versicherung" dann Fahrzeuge anderer Leute fahren/überführen darfst.

Ausleihen der Kennzeichen ist ja auch nicht erlaubt, weil man Versicherungsschutz nicht verleihen kann/darf.

Besitzer roter Kennzeichen sollten die also tunlichst für eigene Fahrzeuge verwenden, oder für welche, für die echte Kaufabsicht besteht.

Und dein Gewerbe betreibst bis jetzt ohne Anmeldung ?

Dann schreib mal lieber nicht so laut hier ;-)

Sind das echt schon soo viele Städte mit Fahrverboten ?

Oder wohnst nur in der falschen Gegend ? Fällt mir gar nicht so auf, seh nur selten solche Umweltzonenschilder (hab Benziner Euro 2, auch grüne Plakette).

Oder erweitere dein Geschäftsmodell auf "Dienst mit Anmeldung mit anschließender Überführung". Darfst nur den Kunden nicht zum Auto bringen (er könnte dich aber fahren), sonst haben die "Personenbeförderer (und deren Vorschriften)" wieder was dagegen ;-)

Du sitzt doch tagtäglich in der Karre - wäre es da nicht eine Idee, einfach ein neues (komfortableres und sichereres) Auto zu kaufen bzw. zu finanzieren, das in die Stadt darf? Kannst du die Kiste nicht sogar von der Steuer absetzen als Selbständiger (oder ist man das nicht ohne angemeldetes Gewerbe?)?

Dahingehend würde ich jetzt tendieren und ja, ich weiß, beantwortet deine Frage nicht, aber ich habe auch deine komplette Einleitung gelesen. ;)

Generell finde ich ja kommerzielle Seiten zu zulassungsrechtlichen Fragen immer sehr dubios, aber auf der Seite wird es doch gut erklärt. Vor allem steht da mehrfach der Satz: erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen zuständigen Zulassungsstelle. Und das ist auch der einzige Rat, den man hier im Forum geben kann. Was bringt es dir, wenn drölfzig User bei MT ja sagen und deine Zulassungsstelle sagt nein? Die Grundvoraussetzungen sind dort auch beschrieben: Gewerbeanmeldung im KFZ-Bereich, zuverlässig, Versicherung, Steuer, Ausweis. Also ruf an und frag, wenn es bei dir passen könnte :) Wie weit der rechtliche Begriff „Händler“ aus dem § 16 FZV von deiner Zulassungsstelle ausgelegt wird, kann Dir hier niemand beantworten...

am 13. Dezember 2018 um 20:21

Mal sone Ansage wie es in Berlin ist bei Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.

Relevantes Gewerbe.

Persönliche Zuverlässigkeit.

3-5Parkplätze im nicht öffrntlichen Verkehrsraum.

Entsprechende Versicherung

Bearbeitungszeit so 3 Monate.

 

Was mir aber auffällt ,seit 98 gehts du diesem Gewerbe nach ,offensichtlich ohne steuerrechtliche und Gewerbeanmeldung.

Sollte dies irgendwie mal erfasst worden sein kannste dich so auf 2 Jahre Wartezeit gefasst machen.

Das entsprechende Merkblatt ,zumindest hier in Berlin West,kannste dir beim KVA kostenfrei abholen.

Falls du diese Dinger bekommst,Vorsicht dat erste Jahr wirste überraschend und regelmässig geprüft.

Bopp19

Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 17:24

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 13. Dezember 2018 um 18:39:40 Uhr:

Weiß ja nicht, ob du mit deiner "rote-Kennzeichen-Versicherung" dann Fahrzeuge anderer Leute fahren/überführen darfst.

Ja

Zitat:

Ausleihen der Kennzeichen ist ja auch nicht erlaubt, weil man Versicherungsschutz nicht verleihen kann/darf.

Besitzer roter Kennzeichen sollten die also tunlichst für eigene Fahrzeuge verwenden, oder für welche, für die echte Kaufabsicht besteht.

ein verleihen ist auch nicht geplant, da manche Typen solche rote Kennzeichen tagelang länger behalten...

Zitat:

Und dein Gewerbe betreibst bis jetzt ohne Anmeldung ?

Dann schreib mal lieber nicht so laut hier ;-)

Es war kein Gewerbe, sondern lediglich ein Geldverdienst nach Pleite meiner Firma 1996.

Bin also unschuldig 1996 arbeitslos geworden.

Zitat:

Sind das echt schon soo viele Städte mit Fahrverboten ?

Oder wohnst nur in der falschen Gegend ? Fällt mir gar nicht so auf, seh nur selten solche Umweltzonenschilder (hab Benziner Euro 2, auch grüne Plakette).

Nö, keine falsche Gegend, sondern falsche Politik im eigenen Land.

Zitat:

Oder erweitere dein Geschäftsmodell auf "Dienst mit Anmeldung mit anschließender Überführung". Darfst nur den Kunden nicht zum Auto bringen (er könnte dich aber fahren), sonst haben die "Personenbeförderer (und deren Vorschriften)" wieder was dagegen ;-)

Das verstehe ich jetzt nicht mit den "Personenbeförderern"

Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 17:31

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 13. Dezember 2018 um 18:53:32 Uhr:

Du sitzt doch tagtäglich in der Karre - wäre es da nicht eine Idee, einfach ein neues (komfortableres und sichereres) Auto zu kaufen bzw. zu finanzieren, das in die Stadt darf? Kannst du die Kiste nicht sogar von der Steuer absetzen als Selbständiger (oder ist man das nicht ohne angemeldetes Gewerbe?)?

Dahingehend würde ich jetzt tendieren und ja, ich weiß, beantwortet deine Frage nicht, aber ich habe auch deine komplette Einleitung gelesen. ;)

Und eben weil ich tagtäglich in einer solchen Karre sitze, so muß diese Karre auch tagtäglich funktionieren.

Und genau das machen neue Fahrzeuge wegen der komplizierten Technik eben nicht, wenn das Fahrzeug dann entsprechende Kilometer runter hat.

Da hat man dann Ärger mit "AGR-Ventilen, Rußpartikelfiltern DPF uns. usw,.

Mein gebrauchtes Fahrzeug, was ich im Februar 2015 gekauft habe, übrigens 1 Volkswagen, hatte 2015 schon 336000 Kilomtere auf der Uhr, und jetzt sogar noch mehr, und läuft noch tadelos, und ich hatte erst eine Reparatur, nämlich eine neue Autobatterie, die ich in 5 Minuten selber getauscht habe.

Verusche genau das mal bei einem neuen Auto, da musst Du schon die Batterie neu anlernen, und damit das Auto wieder in eine Werkstatt bringen für den Austausch einer Autobatterie, den jeder mit einem 13 mm Steckschlüssel und Knarre und einem 10 mm Maulschlüssel selbst erledigen kann.

Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 17:32

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 13. Dezember 2018 um 20:50:34 Uhr:

Generell finde ich ja kommerzielle Seiten zu zulassungsrechtlichen Fragen immer sehr dubios, aber auf der Seite wird es doch gut erklärt. Vor allem steht da mehrfach der Satz: erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen zuständigen Zulassungsstelle. Und das ist auch der einzige Rat, den man hier im Forum geben kann. Was bringt es dir, wenn drölfzig User bei MT ja sagen und deine Zulassungsstelle sagt nein? Die Grundvoraussetzungen sind dort auch beschrieben: Gewerbeanmeldung im KFZ-Bereich, zuverlässig, Versicherung, Steuer, Ausweis. Also ruf an und frag, wenn es bei dir passen könnte :) Wie weit der rechtliche Begriff „Händler“ aus dem § 16 FZV von deiner Zulassungsstelle ausgelegt wird, kann Dir hier niemand beantworten...

Genau das werde ich einmal tun.

Danke für die Antwort.

Schönes Wochenende.

Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 17:38

Mal sehr interessant zu lesen, wie es in Berlin so ist...

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 13. Dezember 2018 um 21:21:58 Uhr:

Mal sone Ansage wie es in Berlin ist bei Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.

Relevantes Gewerbe.

Ist klar, denn ein Bäcker braucht keine roten Kennzeichen.

Zitat:

Persönliche Zuverlässigkeit.

was genau ist denn damit gemeint?

Zitat:

3-5Parkplätze im nicht öffrntlichen Verkehrsraum.

habe ich nicht.#

Zitat:

 

Entsprechende Versicherung

[/quote ]

Klar, eine EBV-Nummer speziell für rote Kennzeichen.

Zitat:

Bearbeitungszeit so 3 Monate.

Behörden eben, da IST ES FAST IMMER LANGSAM

Zitat:

Was mir aber auffällt ,seit 98 gehts du diesem Gewerbe nach ,offensichtlich ohne steuerrechtliche und Gewerbeanmeldung.

wie gesagt Nebenerwerb wegen Arbeitslosigkeit

Bin / war Alleinverdiener und Familenvater

Zitat:

Sollte dies irgendwie mal erfasst worden sein kannste dich so auf 2 Jahre Wartezeit gefasst machen.

Wartezeit wegen was ????

Zitat:

Das entsprechende Merkblatt ,zumindest hier in Berlin West,kannste dir beim KVA kostenfrei abholen.

Welches Merkblatt und was ist ein "KVA"?

Zitat:

Falls du diese Dinger bekommst,Vorsicht dat erste Jahr wirste überraschend und regelmässig geprüft.

Bopp19

welche Dinger meinst Du?

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