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Rote Kennzeichen vom Händler?? Was ist erlaubt?

Themenstarteram 17. August 2007 um 19:08

Hallo Leute,

hab mal ne Frage zu roten Kennzeichen. Habe meinen FK2 in einer anderen Stadt gekauft als ich wohne. Nun will ich das Fahrzeug zu Hause zulassen und es am Besten gleich mitnehmen. Der Händler hat mir zugesagt mir rote Kennzeichen für die Überführung zu geben.

Wie lange darf ich denn damit rum fahren und wie bin ich im Falle eines Schadens abgesichert (Kasko?/Haftpflicht?)??

Eine Doppelkarte für die Versicherung habe ich schon, aber die gilt ja nur für die Zulassung meiner persönlichen Kennzeichen.

 

Für eure Hilfe bin ich dankbar!!

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Erlaubt ist das Verleihen roter Kennzeichen nicht.

Der Händler darf diese nur für betriebliche Zwecke Verwenden - Probefahrten und Überführungsfahrten, eine Weitergabe ist untersagt. Das Führen eines Fahrtenbuches oder eines ähnlichen Nachweises ist Pflicht.

Für Deine Zwecke gibt es Kurzzeitkennzeichen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

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am 18. August 2007 um 11:39

Genau so wie beschrieben geht's. Kurzzeitkennzeichen dran und gut ist. Bist halt so immer auf der richtigen Seite und abgesichert. Ein rotes Kennzeichen brauch man gar nicht.

Themenstarteram 18. August 2007 um 13:05

Also ich hab nochmal Rücksprache mit dem Händler gehalten. Durch die Schilder die er mir gegeben hätte wäre das Fahrzeug vollkasko versichert gewesen, mit einer Selbstbeteiligung von 1000 €

Er meinte das Problem ist, dass die Schilder bei einem Unfall der selbst verursacht wird, hochgestuft werden und auf dieser Stufe bleiben, darum geben Händler diese Schilder ungern heraus.

 

Da mein Fahrzeug aber noch bis Dienstag in der Werkstatt steht kann ich auch die Schilder vorher zu Haus anmelden und dann einfach mit zur Auslieferung nehmen.

 

Mittwoch um 10:00 Uhr ist es dann endlich so weit und ich bekomme endlich MEINEN Civic Smile

Ich hab ihn schon in der Werkstatt stehen sehen und bei ihm auf dem Hof hab ich auch einen Type R gesehen und natürlich auch gleich paar Fotos geschossen, hat jemand Interesse die zu sehen? 

Themenstarteram 18. August 2007 um 13:06

Danke noch mal für alle Hinweise zum Thema :-)

am 19. August 2007 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von lcars11

Also ich hab nochmal Rücksprache mit dem Händler gehalten. Durch die Schilder die er mir gegeben hätte wäre das Fahrzeug vollkasko versichert gewesen, mit einer Selbstbeteiligung von 1000 €

Er meinte das Problem ist, dass die Schilder bei einem Unfall der selbst verursacht wird, hochgestuft werden und auf dieser Stufe bleiben, darum geben Händler diese Schilder ungern heraus.

Da mein Fahrzeug aber noch bis Dienstag in der Werkstatt steht kann ich auch die Schilder vorher zu Haus anmelden und dann einfach mit zur Auslieferung nehmen.

Mittwoch um 10:00 Uhr ist es dann endlich so weit und ich bekomme endlich MEINEN Civic Smile

Ich hab ihn schon in der Werkstatt stehen sehen und bei ihm auf dem Hof hab ich auch einen Type R gesehen und natürlich auch gleich paar Fotos geschossen, hat jemand Interesse die zu sehen?

Nabend !

Wir haben unseren FK3 auch aus einer anderen Stadt geholt, hatten die roten Händler-Kennzeichen für die "Überführung" in unsere Stadt bekommen. Ja Du hast Recht, die Versicherung greift für JEDES Fahrzeug, dass mit den Kennzeichen fährt. ALso auch evtl. für Deins ;) Die Autos sind auch grundsätzlich Vollkasko versichert.

Denk aber dran, dass diese roten Kennzeichen SEHR begehrt sind.... lass Sie Dir nicht klauen ;)

Soll schon Fälle gegeben haben, da ist man nur mal kurz auf der Raststätte aufs Klo und als man wieder zum Auto kam..... waren sie weg.

Grüße

bocivic

 

nabend, rote kennzeichen (dauererprobungskennzeichen für kfz händler zur wiederkehrenden verwendung) sind nicht immer vollkakso versichert, auch nicht teilkakso. meine sind nur haftpflicht versichert!!!

Hallo,

ein abgemeldetes Fahrzeug soll von privat verkauft werden. Käufer (privat) überlegt, sich rote Kennzeichen bei einem Händler zu leihen. Ob der das machen würde, ist erstmal nebensächlich.

Frage: Ist es erlaubt, rote Kennzeichen an privat zu verleihen, so dass diese bei einer Probefahrt eines Nicht-Händler-Fahrzeugs zulässig sind und im Falle eines Falles auch Versicherungsschutz besteht? Wenn ja, was genau muss beachtet werden?

Gruß

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

Erlaubt ist das Verleihen roter Kennzeichen nicht.

Der Händler darf diese nur für betriebliche Zwecke Verwenden - Probefahrten und Überführungsfahrten, eine Weitergabe ist untersagt. Das Führen eines Fahrtenbuches oder eines ähnlichen Nachweises ist Pflicht.

Für Deine Zwecke gibt es Kurzzeitkennzeichen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Erlaubt ist das Verleihen roter Kennzeichen nicht.

Der Händler darf diese nur für betriebliche Zwecke Verwenden - Probefahrten und Überführungsfahrten, eine Weitergabe ist untersagt. Das Führen eines Fahrtenbuches oder eines ähnlichen Nachweises ist Pflicht.

Für Deine Zwecke gibt es Kurzzeitkennzeichen.

Ok, danke, hatte ich schon vermutet. Das werde ich dem potentiellen Käufer dann mal so weitergeben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

am 10. Mai 2014 um 10:57

Der Händler könnte das Auto gegen einen geringen Obolus natürlich selbst abholen. Ich sehe da kein Problem, muss man halt irgendwie begründen. Kauf und Überführung im Auftrag des Kunden etc. Das sollte doch eigentlich erlaubt sein.

Am besten man fragt bei der KFZ-Versicherung, bei der man später auch versichern will, nach einem Kurzzeitkennzeichen. Meist wird das dann verrechnet (es gibt da Klauseln wie "das Fahrzeug muss innerhalb von 3/6 Monaten zugelassen werden"), kostet einen also nur die Zulassung und die Schilder.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Erlaubt ist das Verleihen roter Kennzeichen nicht.

Der Händler darf diese nur für betriebliche Zwecke Verwenden - Probefahrten und Überführungsfahrten, eine Weitergabe ist untersagt. Das Führen eines Fahrtenbuches oder eines ähnlichen Nachweises ist Pflicht.

Für Deine Zwecke gibt es Kurzzeitkennzeichen.

Super, ohne Schnick-Schnack, 1a Antwort.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

am 11. Mai 2014 um 7:53

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver

Erlaubt ist das Verleihen roter Kennzeichen nicht.

Seh ich anders. Natürlich kann sich der Käufer die Kennzeichen beim Händler leihen.

Nur darf er sie nicht an einem Fahrzeug montieren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

die Antwort hebt das gei........ Niveau ungemein.

Gruß

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

am 11. Mai 2014 um 10:27

Die Leute sollen sich halt angewöhnen korrekt zu antworten, dann sind solche Korrekturen nicht notwendig.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

Das Rote Kennzeichen können nur Händler beantragen, Aber wo steht das das Rote Kennzeichen nicht verliehen werden darf?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Das Rote Kennzeichen können nur Händler beantragen, Aber wo steht das das Rote Kennzeichen nicht verliehen werden darf?

Hier:

Zitat:

§16 Abs.2 Pkt. 2 FZV

keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html

----

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

Seh ich anders. Natürlich kann sich der Käufer die Kennzeichen beim Händler leihen.

....

Die Leute sollen sich halt angewöhnen korrekt zu antworten, dann sind solche Korrekturen nicht notwendig.

Das war dann jetzt doch daneben.

"Leihen" ist über "zur Nutzung überlassen" definiert. Da eine fremde Nutzung unzulässig ist, ist auch das Ausleihen eindeutig unzulässig. Die Schilder mal halten, das geht sicherlich in Ordnung, aber danach wird es eng.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rote Kennzeichen leihen erlaubt?' überführt.]

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