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Rote Ampeln gelten nicht mehr für Radfahrer -- ADAC macht nichts

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 17:43

Liebe Gemeinde,

die Grünen haben wieder zugeschlagen.

Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.

Ich wundere mich, warum der ADAC nichts dagegen unternimmt. Hat bereits jemand Klage eingereicht oder lassen wir uns jetzt von den Radfahrern, auf der Nase herumtanzen?

Beste Antwort im Thema
am 3. Januar 2017 um 17:56

Zitat:

@RH SH schrieb am 3. Januar 2017 um 18:43:54 Uhr:

Liebe Gemeinde,

die Grünen haben wieder zugeschlagen.

Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.

Laber doch nicht so einen ungefilterten Dünnschiss.

Was du schreibst ist schlicht und einfach falsch.

Hier für alle, die nicht nur Bildzeitung lesen, die komplette Wahrheit:

https://www.derwesten.de/.../...b-2017-nicht-beachtet-id209125749.html

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Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 4. Januar 2017 um 12:22:19 Uhr:

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 4. Januar 2017 um 10:06:41 Uhr:

Der Eröffnungsthread ist gleich in mehrfacher Hinsicht Bullshit:

Erstens haben nicht die Grünen zugeschlagen, sondern das Bundesministerium für Verkehr, dessen Chef der Alexander Dobrindt ist, und der ist bei der CSU.

(Dazu kann ich nichts sagen, weil es mich nicht Interessiert.)

Zweitens müssen sich Radfahrer jetzt anstelle der Fussgängerampel an der Ampel für KFZ orientieren, sofern keine separate Radfahrerampel installiert wurde.

Was zum Geier gibt es da zu diskutieren oder nicht zu verstehen?

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Radfahrer bei ROTER fußgänger- AMPEL fahren dürfen. Edit: Und das nun auch noch OFFIZIEL. Diese Tatsache Interessiert mich.

Da gibt es nichts zu diskutieren. Sachlich ist die Überschrift nicht richtig über Grammatik ausgedrückt, aber es steckt nun mal ein ganz kleiner Funken Wahrheit dahinter. Vielleicht bin ich auch zu Positiv eingestellt, um etwas, was nicht zu 100% stimmt, gleich in den Dreck zu ziehen.

MFG :)

"Dürfen bei Rot über die Ampel fahren" ist mitnichten ein Fünkchen Wahrheit, wenn du das für dich so nicht erkennst ist mir das auch Wuppe. Die Autofahrer dürfen ja auch "bei Rot über die Ampel fahren" - stimmt das jetzt auch so?

Ich ziehe auch keine Aussagen durch den Dreck, sondern den Beitrag als solches, er war Scheixx und er bleibt es. Wer sich am Haarespalten und pseudointellektuellem Geschwurbel ergötzen kann, der soll es tun.

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 4. Januar 2017 um 12:22:19 Uhr:

....

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Radfahrer bei ROTER fußgänger- AMPEL fahren dürfen. Edit: Und das nun auch noch OFFIZIEL. Diese Tatsache Interessiert mich.

Da gibt es nichts zu diskutieren. Sachlich ist die Überschrift nicht richtig über Grammatik ausgedrückt, aber es steckt nun mal ein ganz kleiner Funken Wahrheit dahinter. Vielleicht bin ich auch zu Positiv eingestellt, um etwas, was nicht zu 100% stimmt, gleich in den Dreck zu ziehen.

MFG :)

Aber nur, wenn die Ampel für Fahrzeuge grün ist.

Ein kleines Detail, was der TE unter den Tisch hat fallen lassen, da es sonst nix zu meckern gegeben hätte.

Warum man solange bebraucht hat, dies endlich zu regeln, erschließt sich mir nicht, da Radfahrer keine Fußgänger sind und nach meinem Verständnis sich noch nie an Fußgängerampeln hätten orientieren dürfen. Aber das ist nur meine Meinung.

LG

Ach Leute, ich las die Überschrift, hab mich schon gefreut und nun wollen mir all die Besserwisser hier den Spaß verderben?! Vergesst es, ich radle weiterhin aus PRINZIP und NUR wenn alle Ampeln rot zeigen, jetzt endlich auch legal! Juhu! Danke lieber TE, daß Du Licht in meinen trüben Radleralltag gebracht hast! Und wehe dem Autofahrer, der es wagt, mich aus Unkenntnis der Neuregelung plattzufahren. Dem zerkratze ich dermaßen den Unterboden (notfalls mit den Zähnen), und wenn es das letzte ist, was ich tue. Banzai!

am 4. Januar 2017 um 12:53

Ich sehe zu viele Details. Das ein Fünkchen Wahrheit beinhaltet. Nämlich bezogen auf die Rote fußgänger Ampel. Es ist nun mal nicht mehr direkt verboten, unter Umständen über eine derartige Rote Ampel zu fahren. Nennen wir es so: Jeder wie er will :) z.B es wird nun toleriert nicht ""gedurft"". Von ein auf das andere Thema schieben, ist nicht der Sinn eines Threads. ;)

Jedenfalls findet man jetzt die Wahrheit in den ganzen Kommentaren, über diesen relativ unwahren ersten Thread.

Hat Spaß gemacht

MFG :)

am 4. Januar 2017 um 13:26

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 4. Januar 2017 um 13:53:53 Uhr:

Hat Spaß gemacht

Ich hoffe du behälst deine neue Leitlinie "gesittete Wortwahl" jetzt auch selber bei ;)

In der Vergangenheit warst du anscheinend weniger empfindlich, was Kraftausdrücke angeht:

Zitat:

diese Menschen mit dem 0 Anstand verhalten. Geschweige absolut Asozialem verhalten

Zitat:

die schläfrigen fahrenden Penner

Zitat:

zu dicht mit meinem Ar*** vor seiner Nase war

Zitat:

finde es Allgemein absoluter schwachsinn

am 4. Januar 2017 um 13:39

Bin bisher als Radfahrer an keiner Fahrradampel vorbeigekommen,:rolleyes: wen ich halte dann so das ich die Autoampel sehe. Oder ich hebe mein Bike auf den Gehweg und lauf ein paar Meter.:D

Seit ich mit dem Pedelec unterwegs bin stören mich die Roten Ampeln deutlich weniger, die ersten Meter beim Anfahren bin ich deutlich schneller als ein Verbrenner :)

am 4. Januar 2017 um 13:40

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Januar 2017 um 14:26:28 Uhr:

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 4. Januar 2017 um 13:53:53 Uhr:

Hat Spaß gemacht

Ich hoffe du behälst deine neue Leitlinie "gesittete Wortwahl" jetzt auch selber bei ;)

In der Vergangenheit warst du anscheinend weniger empfindlich, was Kraftausdrücke angeht:

Wenn man seine Meinung äußert, dann sollte man, die derartige unangebrachte Verhaltensweise, nicht noch mit seiner Wortwahl versuchen es "toll" aus zu drücken. Meine Wortwahl ist besonnen und Frei wie der Wind :) ;)

Unsinnig war es vorher. Fahrräder sind Fahrzeuge im Sinne der StVO/STVZO, warum Fahrräder bisher nicht an die Ampeln für den Fahrverkehr gebunden waren ein Rätsel der Geschichte.

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 4. Januar 2017 um 13:53:53 Uhr:

Ich sehe zu viele Details. Das ein Fünkchen Wahrheit beinhaltet. Nämlich bezogen auf die Rote fußgänger Ampel. Es ist nun mal nicht mehr direkt verboten, unter Umständen über eine derartige Rote Ampel zu fahren. Nennen wir es so: Jeder wie er will :) z.B es wird nun toleriert nicht ""gedurft"". Von ein auf das andere Thema schieben, ist nicht der Sinn eines Threads. ;)

MFG :)

Du hast es scheinbar immer noch nicht verstanden. Da wird gar nichts "toleriert". Jeder Verkehrsteilnehmer hat seine Ampel, und wenn grün darf man queren, bei rot eben nicht. Der Radfahrer hat jetzt eine andere Ampel, nach der er sich richten soll. Was ist daran so geheimnisvoll?

Es war noch nie erlaubt, bei Fussgänger-Grün über den Fussgängerweg zu fahren, da hättest du schon immer schieben müssen. Nur bei Vorhandensein eines separaten Radweges hätte man auf dem weiter radeln dürfen.

übrigens geht es zukünftig nicht danach, was die Fussgängerampel zeigt, sondern was die Ampel für den KFZ Verkehr anzeigt. Ich würde nicht unbedingt jede Wette darauf eingehen, dass das Auto/das Fahrrad immer grün hat, wenn die Fussgängerampel auf rot steht. Das kann (ist wohl meistens so), muss aber nicht so sein.

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 4. Januar 2017 um 12:39:17 Uhr:

Seit Jahren (fast) nur Rumgenöle gegen Radfahrer und Grüne und Träumerei von der autogerechten Stadt :

http://www.motor-talk.de/.../...e-autogerechte-stadt-t3953277.html?...

Naja, wenn's ihm Spaß macht. Hat halt jeder so sein Hobby.

Er könnte ja auch mit einigen anderen Mitgliedern (Notting fällt mir da spontan ein) eine Selbsthilfegruppe aufmachen...

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 4. Januar 2017 um 12:22:19 Uhr:

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Radfahrer bei ROTER fußgänger- AMPEL fahren dürfen. Edit: Und das nun auch noch OFFIZIEL. Diese Tatsache Interessiert mich.

Da gibt es nichts zu diskutieren. Sachlich ist die Überschrift nicht richtig über Grammatik ausgedrückt, aber es steckt nun mal ein ganz kleiner Funken Wahrheit dahinter. Vielleicht bin ich auch zu Positiv eingestellt, um etwas, was nicht zu 100% stimmt, gleich in den Dreck zu ziehen.

MFG :)

Das mache ich mit dem PKW aber schon seit 27 Jahren so, also bei roter Fußgängerampel fahren. Da hat sich aber noch keiner beschwert...

Hallo, ohne mich noch mit anderen Posts auseinanderzusetzen möchte hier mal erklären , wa´rum und wie nun verfahren werden soll .

Übrigens diemal sind die Grünen nicht daran Schuld , es ist eine Anpassung an die rechtlichen Notwendigkeiten :

Bisher galten Radfahrer als Fußgänger mit Fahrrad , sie durften deshalb sich nach der Ampel für Fußgänger richten .

Das brachte aber rechtlich gesehen Probleme mit sich , einerseits einFahrzeug , an der Ampel aber ein Fußgängersignal nutzend .

Deshalb ab dem 1.1.17 , Fahrradfahrer benutzen ein Fahrzeug und müssen sich darum auch nach der Ampel für Fahrzeuge richten , sofern nicht eine extra Ampel für Radfahrer angebracht ist .

Also , der Radfahrer steht auf dem Radfahrweg und fährt wie der Kraftfahrzeugverkehr bei -Grün - los .

Da sich beim Geradeausfahren nichts ändert , gibt es keine Schwierigkeiten . Der Radfahrer darf nur nicht wie bisher

bei Fußgängergrün fahren , dass etwa 1 s. vor dem Kraftfahrzeuggrün erscheint . Dann ist er ein Rotlichtfahrer . Bekommt ein Bußgeld.

Eine etwas andere Variante gibt es bei dem rechtsabbiegenden Fahrzeugverkehr , weil der Radfahrer jetzt zeitgleich losfährt .

Ist aber sicher kein Problem , weil rechtsabbiegende Fahrzeuge sowieso auf die geradeausfahrenden Radfahrer achten mussten und sie durchfahren lassen mussten . Abbiegende Fahrzeug haben immer den geradeaufsfahrenden durchfahren zu lassen .

Giovanni.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Januar 2017 um 21:34:01 Uhr:

Das könnt ihr gerne tun, sofern ihr euch an die StVO haltet und brav 50 fahrt wo es erlaubt ist und nicht unnötig den Verkehr behindert.

50 fahren ist nicht nötig - es gibt außer auf einigen Abschnitten und Spuren auf Autobahnen keine Mindestgeschwindigkeit.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Januar 2017 um 08:34:33 Uhr:

Ist der Radweg nur auf der Fahrbahn aufgezeichnet, ist die neue Regelung sinnvoll.

Galt beim aufgepinselten Radweg auf der Straße nicht eh die Ampel für Autos auch für die Radler? Weil man rechts von ihr vorbei fährt oder so?

Ich wär nie auf die Idee gekommen mich nach ner Ampel auf dem Fußgängerweg zu richten wen ich selber auf der Fahrbahn fahre (selbst wenn es "nur" ein aufgepinselter Radweg ist).

am 4. Januar 2017 um 20:12

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 4. Januar 2017 um 16:32:32 Uhr:

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 4. Januar 2017 um 13:53:53 Uhr:

Ich sehe zu viele Details. Das ein Fünkchen Wahrheit beinhaltet. Nämlich bezogen auf die Rote fußgänger Ampel. Es ist nun mal nicht mehr direkt verboten, unter Umständen über eine derartige Rote Ampel zu fahren. Nennen wir es so: Jeder wie er will :) z.B es wird nun toleriert nicht ""gedurft"". Von ein auf das andere Thema schieben, ist nicht der Sinn eines Threads. ;)

MFG :)

Du hast es scheinbar immer noch nicht verstanden. Da wird gar nichts "toleriert". Jeder Verkehrsteilnehmer hat seine Ampel, und wenn grün darf man queren, bei rot eben nicht. Der Radfahrer hat jetzt eine andere Ampel, nach der er sich richten soll. Was ist daran so geheimnisvoll?

Es war noch nie erlaubt, bei Fussgänger-Grün über den Fussgängerweg zu fahren, da hättest du schon immer schieben müssen. Nur bei Vorhandensein eines separaten Radweges hätte man auf dem weiter radeln dürfen.

übrigens geht es zukünftig nicht danach, was die Fussgängerampel zeigt, sondern was die Ampel für den KFZ Verkehr anzeigt. Ich würde nicht unbedingt jede Wette darauf eingehen, dass das Auto/das Fahrrad immer grün hat, wenn die Fussgängerampel auf rot steht. Das kann (ist wohl meistens so), muss aber nicht so sein.

Zu 1

Es ist daran nichts schwer zu verstehen, jedoch geht es nun Mittlerweile um die kleinen Details, die hier ausser acht gelassen wurden und nun jedoch von anderen MTalkler beigefügt werden.

Du vergisst Eindeutig die gemeinsam genutzten Wege, die für Radfahrer ebenfalls genehmigt sind. Die einfach Variante hast du schon gesagt, aber nichts des so trotz gibt es nicht nur und Überall seperate Fahrradwege. Kann mich an keine Kreuzung Erinnern an der man darauf hingewiesen wird, dass beim Abbiegen der Weg neben einem oder der folgliche Überweg "für Fußgänger" auch für Radfahrer freigegeben ist (selten das jemand sein Fahrrad über die Kreuzung schiebt). Das bedeutet also, wenn es jemand sehr Eilig hat, während du an der Ampel stehst, ein ankommender Radfahrer auf richtigem Wege fährt und Fußgänger-Ampel Rot bekommt, während du grün bekommst, kann er rüber Radeln. Ich wäre jetzt der Jenige, der wüsste, dass sich ein Radfahrer an die Fußgänger-Ampel halten müsste/musste. Ich wäre erst dann schlauer geworden, nachdem ich dem rasenden Radfahrer vom Rad geholt hätte und ihn dann Persönlich Frag, warum er, denn nun unbedingt so schnell über die rote Fußgänger-Ampel fahren musste/wollte, obwohl keine gesonderte Radfahrer-Ampel grün gezeigt hat. Ich hätte dann echt doof geguckt wenn er denn nun zu mir gesagt hätte "für mich gilt nun die Auto-Ampel".

Ich hab dann jetzt mal eine allgemeine Frage, ist das nun wieder eine andere Geschichte? Hätte in diesem Fall doch die rote Fußgänger-Ampel gezählt? Nein oder ?

Zu2

Tja dem ist aber leider nicht so oder ich weiß nichts davon, dass man an einer "Fußgänger Ampel" früher absteigen und schieben musste(musste man bestimmt), klingt verdammt logisch^^, obwohl es Rad und Fußweg zu gleich ist, denn es gibt Fußgängerwege, die für Radfahrer freigegeben sind. Aber das man an für Radfahrer genehmigte Fußgänger Überwege, ebenfalls an der Fußgänger-Ampel absteigen muss, ist mir derzeit nicht bekannt. Natürlich hat man als Autofahrer die Möglichkeit jedes mal zu begutachten was für ein Weg da neben einem her läuft, aber das mach ich nicht. Schön das ich jetzt weiß, dass ich in Ruhe weiter radeln kann. Und noch mehr auf Radfahrer acht geben muss. Abgestiegen bin ich auch noch "nie" :D

Zu3

Und ich als allgemeiner VT habe genügend Ampelschaltungen erlebt, wo die Fußgänger-Ampel sowohl Rot als auch Grün hatte. Ich bin auch schon aufgrund dessen, knapp einem Kontakt mit einem Fahrradfahrer entgangen. Es war Routine geworden, dass die Fußgänger-Ampeln zuvor immer Rot war. An nur einem Tag. Seit dem fahre ich auch nicht mehr Routiniert, sondern wie ein Adler auf der Suche nach seiner Beute fliegt. Dieser war nicht auf der Straße. Vermutlich war es ein Weg, der für Radfahrer freigegeben war.

PS: Ja ich schreibe echt gerne :D

MFG:)

am 4. Januar 2017 um 20:53

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 4. Januar 2017 um 14:40:56 Uhr:

Meine Wortwahl ist besonnen und Frei wie der Wind :) ;)

So so.

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