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Restwertleasing und anschließende KFZ-Übernahme.

Themenstarteram 18. März 2013 um 8:43

ich schreibe von unterwegs mit dem handy, fasse

mich deshalb kurz und lasse die großschreibung weg.

es wäre super wenn ihr mir trotzdem helfen würdet :)

 

ich beabsichtige ein fahrzeug über die firma ald zu leasen

und das kfz nach 36 monaten zu übernehmen. der grund

ist ein subventioniertes leasingangebot für gewerbetreibende

vom hersteller.

habt ihr erfahrungen mit alg was das übernehmen betrifft?

wie muss das vertraglich aussehen dass ich das kfz danach

zum jetzt festgesetzten restwert bekomme?

vielen dank im voraus für eure tips!

Beste Antwort im Thema

Nix gegen die Firma, aber Restwertleasing bietet in aller Regel mehr Vor- als Nachteile. Gerade im privaten Bereich gibt es immer wieder Ärger, denn:

1. gilt der "Restwert" im Vertrag nur für die Ermittlung der Raten. Es handelt sich dabei - sofern nicht ausdrücklich erwähnt - nicht um den Ablösebetrag am Ende des Leasings und

2. muss ausdrücklich vereinbahrt werden, dass das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zunächst dem Leasingnehmer (für einen festgelegten Preis) angedient wird.

Lass es lieber sein. ;)

Andreas

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Hallo,

beim Leasing darf keine Kaufoption im Vorfeld bestätigt werden. Das ergibt sich aus dem Leasingerlass.

Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Käufer für das Fahrzeug zu benennen. Sollte dieser von der Leasing nicht akzeptiert werden (aus welchen Grund sollte die Firma etwas dagegen haben?) muss der Leasingnehmer mit 75 % am tatsächlichen Erlös, über den vertraglichen Restwert beteiligt, werden. Daher kann man davon ausgehen, dass der Käufer akzeptiert wird.

Eine Ummeldung etc. muss man ja nicht vornehmen, wenn man sich dann das Fahrzeug wieder vom Erwerber abkauft :-)

Denn zu beachten ist, der Kauf muss von einer Dritten Person erfolgten (Hund, Katze---- Maus)

Sonst einfach mal googeln ob es negatives von der ALD im Netzt gibt. Ich glaube soetwas noch nicht gehört zu haben.

mfg

Und was passiert wenn man den Leasingvertrag nicht 100%ig von einem Fachanwalt überprüfen lässt, kann man hier im AXON Thread lesen.

 

Wobei dort das Problem ist, dass im Vorfeld alles zugesagt wird und erst im folgenden die Haken kommen.

Das Problem ist, dass der Leasingerlass die Rahmenbedinungen vorgibt. Daher kann die Leasing nicht eine Kaufoption, für den Leasingnehmer, einräumen. Aber ein Benennungsrecht.

Ein Andienungsrechnt wäre nur von Seiten der Leasing auszuüben und hat auch keinen Recht auf Kauf des Fahrzeuges direkt.

Wenn es also angebotene Wege gibt im Endeffekt das Fahrzeug behalten zu können, warum diese nicht gehen.

Was passiert, wenn der Lieferhändler eine Rückkaufsverpflichtung eingeht, aber insolvenz anmelden muss, ist fraglich. Schließlich fehlt dann damit mein Vertragspartner für den Rückkauf. Mit der Leasing habe ich ja keine Abmachung.

Zitat:

Original geschrieben von gordi123

Wobei dort das Problem ist, dass im Vorfeld alles zugesagt wird und erst im folgenden die Haken kommen.

Zugesichert? Aber doch nicht schriftlich...

Wenn es unbedingt Leasing sein muss (was privat in über 99% der Fälle gar keinen Sinn macht), dann nimmt man Kilometer-Leasing und kein Restwert-Leasing.

Andreas

Auch beim Kilometerleasing gibt es einen Restwert, wird ja auch für die Kalulation benötigt.

 

 

In der Regel wird es der Leasinggesellschaft schnurz sein wer das Auto kauft da Sie den vertraglichen Restwert wollen, egal ob vom Leasingnehmer, vom Händler der das Auto zurücknimmt oder von einem völlig Fremden.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

In der Regel wird es der Leasinggesellschaft schnurz sein wer das Auto kauft da Sie den vertraglichen Restwert wollen, egal ob vom Leasingnehmer, vom Händler der das Auto zurücknimmt oder von einem völlig Fremden.

Oft arbeiten die Leasinggeber mit befreundeten Händlern zusammen und dann ist es denen gar nicht egal, wer das Auto kauft. ;)

Andreas

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