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Reparaturkosten vs Wdw bei Weiternutzung bzw Ersatzbeschaffung

Themenstarteram 10. Mai 2016 um 15:22

Hallo liebe Gemeinde,

Mir schwirren da momentan einige Fragen im Kopf. Nehmen wir mal an, es gibt einen Vollkaskoschaden mit folgenden Zahlen:

Wiederbeschaffungswert 15000€

Restwert 10000€

Reparaturkosten netto 8500€

Die Reparatur wird in Eigenregie bzw im Ausland erfolgen und später vom Gutachter bescheinigt. Demnach stünden einem ja die Reparaturkosten netto zu, sollte der Wagen noch weiterhin 6 Monate behalten werden.

Wie würde ea denn aussehen, würde man in diesen 6 Monaten einen Gleichwertigen/höherwertigen Wagen mit ausgezeichneter Mwst kaufen? Passt dasdann noch weiterhin oder müsste man sich dann mit der Abrechnung Wdw-Rw zufrieden geben?

Ich danke im voraus!

Beste Antwort im Thema
am 10. Mai 2016 um 17:27

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 10. Mai 2016 um 19:21:40 Uhr:

 

Du bist zwar eine Berliner Schnauze, aber eine ohne Ahnung.

Und erzähle mir nicht, was ich hier im Versicherungsforum zu posten habe und was nicht du Amateur.

Ist das angekommen?

Wenn nicht, sag bitte Bescheid.

Ruhig Brauner. :D

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@rrwraith

Nein, das ist falsch!

Ich weiß nicht, was Du da ausgebuddelt hast: 2.7 regelt die Fälligkeit der Zahlung der Versicherung und die Abtretung und 2.6 regelt das Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe.

 

In den AXA AKB Stand Mai 2015 (aktuell) steht es exakt so, wie ich das schrieb:

........................................

A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?

Reparatur

A.2.5.2.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:

a

Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür

erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.5 (Anmerkung: der definiert diesen Wbw) wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b

b

Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert nach A.2.5.1.5

Im Falle einer fiktiven Abrechnung wird von den Lohnkosten maximal der ortsübliche mittlere Stundenverrechnungssatz ersetzt

..........................................

Somit wird bei vollständig fachgerechter Reparatur die Schadenshöhe gezahlt. Um das zu "raffen" muss man nur diese Formulierungstechnik der AKB verstehen (Methodik nennt man das und braucht ggf. einen gewissen Hintergrund). Fehlt eine Rechnung, dann wird die MwSt abgezogen.

 

So ... und der Zitronenhai ist nur eine ganz minimale Spur weniger "verhaltensoriginell" - so die neumodische Bezeichnung für so etwas - als sein großes "Vorbild". Fremdschämen könnte man sich für diese niveaulose Nachplapperei!

Und wer sich hier bellend als Ahnender herauszustellen sucht, darf gerne zur Kenntnis nehmen, dass eine Ahnung nichts anderes als eine Vermutung ist. Vermutet ruhig weiter. Jeder hat das Recht, sich maximal zu blamieren. Das schafft ihr auch ohne fremde Hilfe, wie man sieht. :D

Dir ist wirklich nicht zu helfen...

Auch wieder falsch. Ich benötige Deine Hilfe hierbei nicht.

https://www.axa.de/.../kfz-akb.pdf

"wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1.b

b

Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert nach A.2.5.1.5"

Was soll daran Methodik sein?

Es ist unmissverständlich dargestellt.

Zum Glück gibts bei der AXA ja noch Vertreter.

Kurzes Telefonat und die Bestätigung bekommen:

Ohne Rechnung gibts nur WBW - RW.

Wenn man die Methodik beherrscht, dann springt es einen direkt an, dass der Restwertanrechnungsfall lautet:

NICHT, NICHT fachgerecht oder NICHT vollständig repariert

Und das ist nunmal das komplette Gegenteil von

fachgerecht und vollständig repariert, was die TE vor hat.

Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen. Man muss es nur lesen können.

Irre ich mich in der Annahme, dass jeder Mensch sich auch ohne Ausbildung als Versicherungsvermittler betätigen darf? ;)

Ich verstehe das aus den AKB so:

Wenn keine Rechnung = A.2.5.2.1.b = WBW-RW.

Wenn es also eine Rechnung gibt, dann muss noch entschieden werden ob vollständig repariert, sonst auch wieder A.2.5.2.1.b.

Zitat:

@querys schrieb am 11. Mai 2016 um 16:02:13 Uhr:

Ich verstehe das aus den AKB so:

Wenn keine Rechnung = A.2.5.2.1.b = WBW-RW.

Wenn es also eine Rechnung gibt, dann muss noch entschieden werden ob vollständig repariert, sonst auch wieder A.2.5.2.1.b.

richtig wäre

wenn keine Rechnung oder nicht repariert oder nicht fachgerecht repariert oder nicht vollständig repariert = A.2.5.2.1.b = WBW-RW

wenn keine Rechnung aber vollständig und fachgerecht repariert = A.2.5.2.1a+b = Schaden netto

wenn Rechnung und vollständig und fachgerecht repariert = A.2.5.2.1a = Schaden brutto

Dabei ist immer Voraussetzung, dass es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Themenstarteram 11. Mai 2016 um 14:28

Also nach dem ganzen "Stress" hier habe ich eben mal bei der Sparkassen Direkt Versicherung in der Schadenabteilung angerufen und nachgefragt, wie es in solch einem Fall wäre. Der Wortlaut der Akb ist auch so wie weiter oben genannt. Die Sachbearbeiterin meinte am Telefon eben auch, dass es nicht unbedingt eine Rechnung sein muss, es reicht wenn das Auto samt Tageszeitung abfotografiert wird an den betroffenen Stellen, dann werden die Reparaturkosten bezahlt, netto versteht sich. Ich habe die Dame gebeten mir das so bitte schriftlich per Post zuzuschicken, damit man etwas schwarzauf weiss hat, da es für mich nach wie vor doch etwas Auslegungssache ist, mal schauen..

:)

am 11. Mai 2016 um 14:38

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2016 um 15:29:01 Uhr:

Wenn man die Methodik beherrscht, dann springt es einen direkt an, dass der Restwertanrechnungsfall lautet:

NICHT, NICHT fachgerecht oder NICHT vollständig repariert

Und das ist nunmal das komplette Gegenteil von

fachgerecht und vollständig repariert, was die TE vor hat.

Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen. Man muss es nur lesen können.

Irre ich mich in der Annahme, dass jeder Mensch sich auch ohne Ausbildung als Versicherungsvermittler betätigen darf? ;)

Ich beherrsche zwar nicht die Methodik aber durch genaues Lesen fällt mir folgendes auf.

Sollte ich mich dennoch irren dürft ihr mich gerne verbessern.

Die TE hat nicht geschrieben wo sie versichert ist. Somit wissen wir nicht was in Ihrer AKB zu Ihrem Versicherungsvertrag steht!

Und dann kommt jemand der die Methodik beherrscht um die Ecke und schreibt etwas von AXA AGB und 2015.

Thema zu diesem Thread leider verfehlt, da du ob mit Methodik oder Ohne nicht bestimmt sagen kann wie es sich genau im Fall der TE verhält und was in Ihrer AGB steht.

Gruß Frank,

und wer jetzt sagt: "Alle AGBs der Versicher sind Gleich der darf auch direkt den Beweis antreten. ;)

Frank128 Ich schrob doch auch, dass man in die AKB schauen sollte. Von der nicht behaupteten Allgemeingültigkeit schrobtest jetzt Du :).

Die TE hat nachgeschaut und den gleichen Wortlaut in den für sie geltenden AKB der Sparkassen Versicherung gefunden. Deren Schadenservice bestätigte ihr meine Ausführungen telefonisch.

Alles ist gut. Kann sich doch jeder selbst ein Bild machen ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2016 um 15:29:01 Uhr:

Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen. Man muss es nur lesen können.

Lesen alleine reicht nicht, man sollte verstehen, was man da liest.

Was da steht, lässt keinerlei andere Interpretation zu als die von mir und anderen geschriebene.

(Im Übrigen auch eine Frage der blanken Logik.....)

Wenn sich die Versicherung über die eigenen Versicherungsbedingungen hinwegsetzt und den Schaden im Sinne des TO reguliert, bleibt ihr das selbstverständlich unbenommen. Ich kann nur dringend raten, wirklich die schriftliche Bestätigung abzuwarten!

Zitat:

@lemonshark [url=http://www.motor-talk.de/.../...zw-ersatzbeschaffung-t5688834.html?...]schrieb am 11. Mai 2016 um 17:55:37 Uhr

Wenn sich die Versicherung über die eigenen Versicherungsbedingungen hinwegsetzt und den Schaden im Sinne des TO reguliert, bleibt ihr das selbstverständlich unbenommen. Ich kann nur dringend raten, wirklich die schriftliche Bestätigung abzuwarten!

Die wird es leider so nicht geben. Die Kasko-Bedingungen der S-D sind noch mieser als üblich.

Die beschränken sogar auf die Stundensätze ihrer Billigwerkstätten.

Da werden sie sicher nicht 3.500,- € mehr zahlen, als sie müssen.

Wenn der Gaul tot ist ... sollte man absteigen :D

rrwraith doch nicht.

Der schreibt irgend einen Schmarrn und klick dann danach auf Danke! :D

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