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Rechtsüberholen - wann erlaubt?!

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 16:40

Guten Tag, Herrschaften!

Eins vorweg: Ich habe gar kein Problem mit der Rennleitung, schon gar nicht wegen Rechtsüberholen. Aus einem anderen Thread heraus kam die Frage auf und ich wüsste gerne, wie es rechtlich WIRKLICH ist! Bitte daher nicht um persönliche Einschätzungen sondern um sichere Antworten fachkundiger Leute!

Also: Mir hat mal ein AB-Polizist (allerdings einer aus der Verwaltung) gesagt, es handele sich nicht um rechts überholen auf der Autobahn, wenn man von links nach rechts wechselt und dabei an mehreren Autos vorbeifährt, sofern man nicht deutlich schneller als links fährt (er sprach von max. 20km/h Unterschied, und, ja: 220 ist 20 mehr als 200! Also nix von wegen Stauverkehr oder sowas...).

Bei Tempo 200 würde ich das zwar sowieso nicht tun, aber wir kennen ja alle die Situationen: alles links, rechts frei, bis zum LKW am Horizont...

Er meinte, rechts überholen sei wenn man konkret ein Fahrzeug überholt und davor wieder einscherrt. Das andere sei eine Kolonne und daher - unter Beachtung der geringen Geschwindigkeitsunterschiede - dürfe man rechts dran vorbei und sich vorne in eine geeignete Lücke einordnen (ohne drängeln etc.).

Mir wurde in dem anderen Thread natürlich widersprochen, es sei generell rechts überholen verboten, auch in der Stadt auf mehrspurigen Straßen. Das ist ja nun auch Quatsch, aber stimmt die Aussage von meinem Bekannten "Herrn Wachtmeister"? So recht glauben mag ich das ja selbst nicht...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Z.B. bei Abfahrten auf dem Verzögerungsstreifen. Da sind doch oft viele schneller... Und wenn sich mal auf beiden Spuren der Verkehr so bei 120 rumschleppt, dürften die rechts, auch wenn es etliche sind, ja gar nicht mal 120 fahren, falls links gerade die Geschwindigkeit auf 110 absackt...

Ist das wirklich so streng bzw. wird es auch so von der Rennleitung kontrolliert? Ansonsten: Guter Link!

Zwischen Theorie und Praxis besteht da (wie so oft) ein großer Unterschied.

Wenn alle mit 100 auf der linken Spur fahren, die rechte Spur bis auf den LKW in 500m frei ist und einer fährt mit 110 rechts vorbei, wird da jeder vernünftige Polizist ein Auge zudrücken.

(ich gebe zu, das mache ich auch, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist).

Oder wenn die linke Spur plötzlich abbremst, kann man sich auch rechts vorbeirollen lassen, auch wenn man schneller als 80 fährt (alles andere wäre auch unsinnig und gefährlich, vor allem, wenn man rechts "ohne Grund" auf die Eisen steigt).

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am 10. Juli 2008 um 16:45

Bei Kollonenfahrt ist das Rechtsüberholen bis 80 km/h legal. Dabei darf die Differenzgeschwindigkeit aber 20 km/h nicht überschreiten.

Heißt:

wird links ~30 gefahren, darfst du rechts maximal 50 fahren.

Ansonsten wird auch das Vorbeifahren als Überholvorgang gewertet.

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 18:25

Wenn das aber wirklich so eng ausgelegt ist, dann gibts massig Verstöße! Z.B. bei Abfahrten auf dem Verzögerungsstreifen. Da sind doch oft viele schneller... Und wenn sich mal auf beiden Spuren der Verkehr so bei 120 rumschleppt, dürften die rechts, auch wenn es etliche sind, ja gar nicht mal 120 fahren, falls links gerade die Geschwindigkeit auf 110 absackt...

Ist das wirklich so streng bzw. wird es auch so von der Rennleitung kontrolliert? Ansonsten: Guter Link!

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Z.B. bei Abfahrten auf dem Verzögerungsstreifen. Da sind doch oft viele schneller... Und wenn sich mal auf beiden Spuren der Verkehr so bei 120 rumschleppt, dürften die rechts, auch wenn es etliche sind, ja gar nicht mal 120 fahren, falls links gerade die Geschwindigkeit auf 110 absackt...

Ist das wirklich so streng bzw. wird es auch so von der Rennleitung kontrolliert? Ansonsten: Guter Link!

Zwischen Theorie und Praxis besteht da (wie so oft) ein großer Unterschied.

Wenn alle mit 100 auf der linken Spur fahren, die rechte Spur bis auf den LKW in 500m frei ist und einer fährt mit 110 rechts vorbei, wird da jeder vernünftige Polizist ein Auge zudrücken.

(ich gebe zu, das mache ich auch, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist).

Oder wenn die linke Spur plötzlich abbremst, kann man sich auch rechts vorbeirollen lassen, auch wenn man schneller als 80 fährt (alles andere wäre auch unsinnig und gefährlich, vor allem, wenn man rechts "ohne Grund" auf die Eisen steigt).

am 10. Juli 2008 um 19:00

Wieso man auf "Verzögerungsstreifen" (auf denen man ja gar nicht immer verzögern muss, zumindest nicht von Beginn an) nicht rechts überholen darf, ist mir auch ein Rätsel.

Beim Auffahren darf man rechts (auf der Beschleunigungsspur) ueberholen.

Wieso sollte das beim Abfahren nicht erlaubt sein?

Themenstarteram 10. Juli 2008 um 19:05

DArf ich beim Auffahren auch den noch auf dem Auffahrstreifen überholen, der soeben von vor mir kommend aufgefahren ist? Ist ja auch typisch...mit 80 auffahren, davor viel platz, dahinter massig LKW...

Da geb ich oft rechts Gas und mache dem Namen "Beschleunigungsstreifen" alle Ehre... Ich glaube, das ist erlaubt...oder?

ganz einfach, weil der vor dir evt. erst zu spät merkt das er da auch raus möchte und rechts rüber zieht

am 10. Juli 2008 um 19:09

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

DArf ich beim Auffahren auch den noch auf dem Auffahrstreifen überholen, der soeben von vor mir kommend aufgefahren ist? Ist ja auch typisch...mit 80 auffahren, davor viel platz, dahinter massig LKW...

Da geb ich oft rechts Gas und mache dem Namen "Beschleunigungsstreifen" alle Ehre... Ich glaube, das ist erlaubt...oder?

Ja, darfst du, solange du beachtest, dass er Vorfahrt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

ganz einfach, weil der vor dir evt. erst zu spät merkt das er da auch raus möchte und rechts rüber zieht

Dafür gibts ja Spiegel- und Schulterblick.

Außerdem ist das keine Erklärung dafür, wie so das Rechtsüberholen im Bereich von Autobahnkreuzen* erlaubt ist. Da gibt es ja genau so Deppen, die im letzten Moment ohne zu gucken nach rechts wechseln.

* Wenn Breitstriche und Richtungspfeile vorhanden sind.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

ganz einfach, weil der vor dir evt. erst zu spät merkt das er da auch raus möchte und rechts rüber zieht

Dafür gibts ja Spiegel- und Schulterblick.

Außerdem ist das keine Erklärung dafür, wie so das ganze im Bereich von Autobahnkreuzen erlaubt ist. Da gibt es ja genau so Deppen, die im letzten Moment ohne zu gucken nach rechts wechseln.

Auf Autobahnkreuzen sind die Abbiegespuren aber erheblich länger als die Verzögerungsstreifen in den Ausfahrten.

Das mit Spiegel und Schulterblick ist ja ganz nett, aber irgendwann bremst Du ja auch, um die Ausfahrt auch fahren zu können, und wenn Du von hinten neben jemandem, der die Abfahrt fast verpasst hat (klar ist der ein Schläfer, aber trotzdem), dann schlägst Du dem die Tür vor der Nase zu und zwingst ihn dazu, weiter zu fahren.

Dabei besteht aber die Gefahr, dass der zu spät abfahrende dann auf der Fahrspur in die Eisen steigt, um hinter dem rechts überholenden auf den Verzögerungsstreifen zu kommen, und das wäre ja wohl auch nicht gut.

am 10. Juli 2008 um 19:25

Ich rede hier vor allem von 500m langen "Verzögerungsstreifen" ohne Richtungspfeile oder eben Überleitungen auf eine andere Autobahn, die ich problemlos mit 100-130 fahren kann. Soll ich dann wegen eines Schwertransporters auf der rechten Spur da mit 60 langschleichen?

Und auch so sehe ich nicht ein, mich dem schwächsten Glied der Autokette auf einem anderen Teil der Fahrbahn anzupassen, nur weil der gleich alles falschmachen könnte.

Und sorry, wer seine Ausfahrt verpasst hat, muss weiterfahren, so einfach ist das. Man sieht doch sonst was dabei rauskommt, wenn irgendwelche Dussel voll in die Eisen gehen oder sogar ein Stück rückwärts fahren auf dem Standstreifen (!!!). Sowas ist zu recht geächtet.

Zitat:

Original geschrieben von razor23

Ich rede hier vor allem von 500m langen "Verzögerungsstreifen" ohne Richtungspfeile oder eben Überleitungen auf eine andere Autobahn, die ich problemlos mit 100-130 fahren kann. Soll ich dann wegen eines Schwertransporters auf der rechten Spur da mit 60 langschleichen?

Und sorry, wer seine Ausfahrt verpasst hat, muss weiterfahren, so einfach ist das. Man sieht doch sonst was dabei rauskommt, wenn irgendwelche Dussel voll in die Eisen gehen oder sogar ein Stück rückwärts fahren auf dem Standstreifen (!!!). Sowas ist zu recht geächtet.

Soweit ich weiß, sind diese Überleitungen auf eine andere Autobahn mit 500m und mehr ja auch keine Verzögerungsstreifen. Da sollte das ja kein Problem sein und ich fahre da durchaus an einem langsamen Fahrzeug auf der rechten Spur vorbei.

Was halt nicht gehen dürfte ist natürlich, vor dem Überholten wieder auf die rechte Spur auszuscheren.

Verboten ist das halt bei den kurzen Verzögerungsstreifen in den Ausfahren, bei denen es nach 150 m scharf nach rechts abgeht. Hier ist das Überholen verboten.

am 10. Juli 2008 um 19:37

Beschleunigungs und Verzögerungsstreifen sind nicht Teil der Fahrstreifen auf der Autobahn. Da darf schneller als links gefahren werden.

am 10. Juli 2008 um 19:45

Ich meine schon entsprechende Fahrstreifen, die zwar durch breite Striche von der Hauptfahrbahn getrennt ist, wo aber eben keine Richtungspfeile sind (oder eben erst am ganz am Ende). Davon gibt es mehr als genug. Und meines Wissens nach darf man dort nicht rechts überholen, was in der Praxis eine absolut dümmliche Regelung ist.

Zitat:

Original geschrieben von Ping pong paul

Beschleunigungs und Verzögerungsstreifen sind nicht Teil der Fahrstreifen auf der Autobahn. Da darf schneller als links gefahren werden.

FALSCH

du darfst auf einem verzögerungstreifen nicht rechts überholen!

das liegt ganz einfach daran das deine sicht bei einem spurwechsel nach rechts immer eingeschränkt ist.

desweiteren brauch es dafür keine begründung, des selbst wenn es nicht extra beschrieben ist rechts überholen in einem solchen fall nicht erlaubt.

man muss eher fragen warum es auf einem beschleunigungsstreifen extra erlaubt ist, und das ist ja wohl klar, aber daraus darauf zu schliessen das es auf nem verzögerungsstreifen auch so ist ist unsinn.

kaum jemand achtet auf den rückwärtigen verkehr wenn er nach rechts wechselt, das ist numal so, deswegen ist verbot des rechtsüberholens auch so sinnvoll.

und jetzt mal ne andere frage, aber welcher geisteskranke will denn auch auf dem verzögerungsstreifen rechts überholen?

der soll sich nen friedlichem baum suchen, da wird zwar greenpeace sauer, aber immer noch besser als sowas auf den öffentlichen verkehr loszulassen

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