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rechtsfrage

Themenstarteram 13. Mai 2015 um 17:10

hallo leider weis ich nicht ganz wohin damit ggf kann mir einer von euch helfen hab auf dem arbeitweg zwischenzwei filialen mein KFZ nunja restlos zerstört

der schuldige ist flüchtig und kann seit 5 monaten nicht gefast werden

frage: wagen war nur teilkasko versichert glaswert war lachhaft inwieweit ist die aussage meiner cheffin richtig

singemäs ihr wagen hätten sie ja besser versichern können?

richtig falsch oder grauzone?

ps: für einen anwalt fehlt mir das Kleingeld bzw will ich erstmal nicht da ich an meinem job hänge bzw am essen auf meinem tisch :-) ihr versteht was ich meine)

Beste Antwort im Thema

Hast Du dich dort eigentlich schriftlich beworben?

(Nur so aus Interesse)

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am 14. Mai 2015 um 5:43

Alternativ hülfe Nachdenken

Das Leben kann wirklich einfach sein...

Da der Schaden auf dem Arbeitsweg entstanden ist, kann dieser in voller Höhe bei der Steuerklärung 2015 geltend gemacht werden.

(Ist aber nur von Bedeutung, wenn überhaupt Steuern bezahlt werden.)

O.

Als Arbeitsweg im Sinne der Steuergesetzgebung dürfte wohl der Weg vom Wohnsitz zur Filiale/Standort 1 zu bewerten sein. Was danach kommt, interessiert das FA als Arbeitweg nicht.

Moin,

Ja - wenn du Vollkasko versichert gewesen wärst - hättest du mehr Geld bekommen. Allerdings rechnet sich das beim Fahrzeugwert wohl nicht.

Ggf. warst du sogar FALSCH versichert, denn wenn du solche Fahrten regelmäßig machst - und du bist Privatfahrer oder überwiegend Privatfahrer (ist meist so) - dann stimmt das ja nicht.

Ein fieser Möpp würde jetzt sagen - zum Anwalt und prüfen lassen ob du einen Schadensersatzanspruch gegen deine Cheffin hast und diese den Schaden ggf. sogar ganz tragen muss. Ist nur blöd, da du ja noch weiter da arbeiten willst und deine Ausbildung fertig machen möchtest.

Steuerlich kannst du den Schaden voll absetzen - da es ja vermutlich eine weisungsgebundene Dienstfahrt war - ich bin da kein Crack, eventuell kannst du ihn mitnehmen bist du Steuern zahlen musst - aber dazu müsste man einen Steuerberater befragen.

Fazit - Unfälle passieren und manches Mal hat man es mit einem Arsch zu tun der entweder abhaut oder es wirklich nicht mitbekommen hat (sind wir mal freundlich). Lesson to learn for you - Nicht mit dem Privatwagen dienstlich fahren OHNE Kompensation oder Risikoübernahme seitens des Arbeitgebers. Einfach Nein sagen ... Auto ist dafür nicht versichert, ich hab keinen Sprit usw. es gibt mannigfaltige Gründe dafür - es ist Aufgabe des Arbeitgebers notwendige Ressourcen zur Erledigung des Jobs zur Verfügung zu stellen oder diese entgeltlich abzugelten - du bringst ja schließlich auch keinen Airbus mit, wenn du Flugzeugmechaniker lernst.

Und für Details musst du wohl oder übel einen Anwalt, einen Steuerberater oder einen Versicherungsberater befragen - denn die können deine individuelle Situation besser beurteilen als jeder andere.

MfG Kester

MfG Kester

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 14. Mai 2015 um 10:03:23 Uhr:

Als Arbeitsweg im Sinne der Steuergesetzgebung dürfte wohl der Weg vom Wohnsitz zur Filiale/Standort 1 zu bewerten sein. Was danach kommt, interessiert das FA als Arbeitweg nicht.

Nö.

Der Te hat es Arbeitsweg genannt. Tatsächlich war es offensichtlich eine beruflich bedingte Fahrt.

Auch hier gilt das von mir Gesagte.

http://www.steuertipps.de/lexikon/u/unfallkosten

O.

Moin,

soweit ich weiss, allerdings mit der Einschränkung, dass die Fahrt weisungsbedingt war und er nicht einfach nur sein Auto genommen hat, weil es bequemer war.

MfG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 14. Mai 2015 um 10:52:02 Uhr:

Moin,

soweit ich weiss, allerdings mit der Einschränkung, dass die Fahrt weisungsbedingt war und er nicht einfach nur sein Auto genommen hat, weil es bequemer war.

MfG Kester

Dies ist entscheidend, wenn es zur Frage kommt, ob der Arbeitgeber Ersatz leisten muss.

O.

am 15. Mai 2015 um 16:32

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 14. Mai 2015 um 10:03:23 Uhr:

Als Arbeitsweg im Sinne der Steuergesetzgebung dürfte wohl der Weg vom Wohnsitz zur Filiale/Standort 1 zu bewerten sein. Was danach kommt, interessiert das FA als Arbeitweg nicht.

Wenn er jedoch die Arbeitsstelle gewechselt hat (Fahrten zwischen zwei Filialen) ist das dann wiederum anders zu bewerten. Diese notwendigen Fahrten kann man nämlich sehr wohl anrechnen (unter bestimmten Bedingungen).

Ich hasse pauschale Falschaussagen von Nichtfachleuten.

Ich bin mir außerdem nicht sicher, ob der Unfallgeschädigte nicht doch aus irgendeiner Quelle eine Entschädigung bekommen könnte (vorsichtig formuliert), denn soweit ich weiß, gibt es doch so eine Art großen Topf, in den alle Versicherungen was einzahlen, um genau solche Fälle (unschuldig am Unfall, der Schuldige ist flüchtig und nicht auffindbar, der Unschuldige bliebe auf seinen Kosten sitzen) etwas abzumildern.

Ich weiß allerdings nicht, wie sich das nennt.

Hier gebe ich den Rat, sich doch mal an sachkundiger Stelle zu informieren, also die eigene Versicherung mal kontaktieren oder einen Anwalt.

Im übrigen kann ich nur davor warnen, Fahrten, die im Interesse des Arbeitgebers liegen, mit dem eigenen Auto durchzuführen, man zahlt immer drauf! Hab ich selbst auch schon mal gemacht, aus Gefälligkeit und weils bequem ist, man sollte das jedoch NICHT machen, weil man nicht nur auf allen Kosten sitzen bleibt, sondern auch das alleinige Risiko trägt.

Immer sagen: "isch abe gar kein Auto"

Falls der Arbeitgeber darauf besteht, dass Privatautos dienstlich eingesetzt werden, MUSS man entsprechende Verträge machen mit dem Arbeitgeber und auf eine marktübliche Verrechnung bestehen. Ansonsten: Arbeitsplatz wechseln, notfalls von Hartz IV leben, dann hat man mehr Geld in der Tasche, als wenn man dem Chef auch noch seine Dienstwagen finanziert, da bleibt ja vom Verdienst nichts über.

 

Grüße

Udo

Zitat:

@udogigahertz schrieb am 15. Mai 2015 um 18:32:37 Uhr:

 

Ich bin mir außerdem nicht sicher, ob der Unfallgeschädigte nicht doch aus irgendeiner Quelle eine Entschädigung bekommen könnte (vorsichtig formuliert), denn soweit ich weiß, gibt es doch so eine Art großen Topf, in den alle Versicherungen was einzahlen, um genau solche Fälle (unschuldig am Unfall, der Schuldige ist flüchtig und nicht auffindbar, der Unschuldige bliebe auf seinen Kosten sitzen) etwas abzumildern.

Dieser Topf nennt sich "Verkehrsoferhilfe"

Bei Fahrerflucht werden, um Missbrauch auszuschließen, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein schwerer Personenschaden entstanden ist.

O.

Themenstarteram 7. Juni 2015 um 9:41

danke nochmal mitwoche Vorstellungsgespräch :-) der job hat mich bezihung und aot gekostet jetzt reichts ich such mir was neues

Ja, das war wohl die einzig sinnvolle Entscheidung in dieser Situation.

Hast Du dich dort eigentlich schriftlich beworben?

(Nur so aus Interesse)

am 9. Juni 2015 um 8:10

Haha was für Teufel hier rumlungern:)

Lachen musste ich ja schon, und nen grünen Daumen bekommst du auch.

Dafür einen grünen Daumen? Neeeeeeeeeeeeee

am 10. Juni 2015 um 10:56

*Edit*

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