Rechts vor Links - Wer wäre hier schuldig? Mit Video

Hi,

bevor ich hier erzähle was Sache ist, ist mir klar das ich hätte bremsen können und die Person vorbeifahren lassen können - Ich denke jeder hat hier eine andere Meinung, einige werden mir bestimmt Recht geben, andere werden mich dafür hassen, but i dont care, im Internet machen viele auf unschuldig, machen nie Fehler und keine Ahnung was noch alles.

Ich befahre die Strecke jeden Tag, es gibt Tage, wo ich an der Kreuzung die Leute durchlasse obwohl ich Vorfahrt habe, zu dem Zeitpunkt aber sind die Personen entweder zu schnell so das ich kein Risiko eingehen möchte oder man sieht es denen einfach an das die etwas älter sind (Fahrzeug etc) und allgemein schon Probleme haben, zudem Zeitpunkt befinden sich auch öfters keine Autos hinter mir.

Hier im Video aber dachte ich mir "Nö, ich halte nicht an".

Es waren 2-3 Fahrzeuge vor mir und auch 2-3 Fahrzeuge hinter mir, es war schon knapp, sind aber trotzdem weitergefahren, nur hat die Person die ganze Zeit Lichthupe betätigt so das ich an der nächsten Ampel ausgestiegen bin und gefragt habe was sein Problem ist, er behauptet das ich aufpassen müsste und ihn da hätte vorbeifahren lassen weil er schon in der Kurve war (???).

Wer wäre hier schuldig? Vielleicht doch 50/50?

Wenn man sich in seine Lage versetzt ist das ganze auch von Seite aus ziemlich dreist, er sieht das von rechts 4-6 Autos kommen und er fährt trotzdem durch.
Hätte ich gebremst hätte es sein können das mir hinten jemand auffährt weil ich unerwartet bremse, klar, der der hinter mir ist muss damit rechnen und dementsprechend sein Abstand halten aber alles nur unnötig Stress.
Ich denke das die Person sowas nicht noch einmal macht.. Hoffe ich.

Video: https://youtu.be/jsM3DZbusL4

Beste Antwort im Thema

Ne, nicht Teilschuld.
Warum?
Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!

Edit: Du TE bist an die Kreuzung rangefahren ohne zu verzögern. Schau mal auf die Geschwindigkeitsanzeige von deiner Dashcam. Mit über 30 in die Kurve rein, obwohl du den weißen gesehen hast? Da könnte man Vorsatz unterstellen.

Gruß,
der_Nordmann

205 weitere Antworten
205 Antworten

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. Mai 2017 um 21:28:06 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Mai 2017 um 19:09:19 Uhr:


[...] Was ist, wenn der erst im letzten Moment links blinkt? Gewinnt er dann schlagartig die Vorfahrt mir gegenüber? [...]

Genau das ist der casus knacksus.

Was knackt denn daran?
Solange niemand "wie besengt" an den Bereich heranfährt, ist auch das kein Problem.

Entweder der links von mir hält schon früh genug an, so das für den rechts von mir, der Platz zum Rumfahren reicht, auch wenn er erst spät blinkt.

Oder, wenn der links von mir soweit ausrollt, das für den rechts von mir der Platz nicht zum Abbiegen reicht, bleibt der halt stehen. Hätte er halt eher blinken sollen, um diese Siruation zu vermeiden.

Wenn dann zwei Fahreugführer aussagen, das der eine sehr schnell herangefahren kam und erst direkt vorm (quasi mit dem) Abbiegen blinkte, dann dürfte dieser juristisch sehr schlechte Karten haben.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2017 um 20:03:48 Uhr:


Ich bin mir noch nicht so sicher das "deine" Reglung überhaupt die Richtige ist.

Es ist wirklich so. Vielleicht kann ich dich überzeugen, indem ich dir die entsprechende Rechtsgrundlage aus der DDR-StVO nenne und du dann schaust, ob du in der aktuellen StVO eine vergleichbare Regelung findest.

§ 13 DDR-StVO '77:

Abs. 2: "An Kreuzungen und Einmündungen von gleichrangigen Straßen ist dem die Vorfahrt zu gewähren, der von rechts kommt, unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht."

Abs. 5: "Wer nach links abbiegen will, hat den auf derselben Straße entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat."

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 20:06:53 Uhr:


Ich kenne es auch nur so wie Du es geschildert hast und ich bin mir sicher, dass das so auch richtig ist.

Für die Statistik wäre es interessant, ob du auch in der DDR den Führerschein gemacht hast.

Wenn man es genau nimmt stimmt das mit der Vorfahrt so wie ich es geschrieben habe.
VORFAHRT, die hat man, nur da steht noch was von VORRANG, den muss man gewähren, so wie Florian es meint.

Ja, man wird alt wie eine Kuh und lernt immer dazu.

Danke.

StVO konstitutive Neufassung aus 2013

§ 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist. Wer die Vorfahrt hat, darf auch beim Abbiegen in die andere Straße nicht wesentlich durch den Wartepflichtigen behindert werden.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 21:40:47 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. Mai 2017 um 21:28:06 Uhr:



Genau das ist der casus knacksus.

Was knackt denn daran?
[...]
Wenn dann zwei Fahreugführer aussagen, das der eine sehr schnell herangefahren kam und erst direkt vorm (quasi mit dem) Abbiegen blinkte, dann dürfte dieser juristisch sehr schlechte Karten haben.

Tja,

wenn

. Wenn aber nicht, dann knackt es. 😉 Egal, diese Vorfahrtsregelung ist sowieso seit dem 3.10.1990 obsolet, scheint sich aber hartnäckig zu halten.

Ich finde die alte Reglung aber besser. War eindeutiger, jetzt habe ich zwar Vorfahrt, darf in die Kreuzung einfahren, muss aber dem Gegenverkehr Vorrang gewähren.

Es ist bedeutungsgleich. Die StVO-DDR war nur klarer formuliert. Sowas ist ja nicht (mehr) gewollt. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 22:30:36 Uhr:


Es ist bedeutungsgleich.

Nein. Der von dir oben hervorgehobene Satz aus der StVO sagt doch was ganz anderes aus. Lies ihn noch mal und überlege genau, wer jeweils "die Vorfahrt hat" und wer der "Wartepflichtige" ist.

Denk mal selbst. 😉

OK, mit "selber, selber" kommen wir nicht weiter. Ich habe oben die DDR-Regelung wiedergegeben, wo es eine ausdrückliche Ausnahme von der Linksabbiegerregelung gab. In der jetzigen StVO fehlt eine solche Regelung.
Kannst du noch meine obige Statistik-Frage beantworten? Auch hier gilt, dass ich es nicht persönlich meine und keine Ossi-Wessi-Diskussion starten möchte. Aber offenbar haben doch viele die DDR-Regelung noch verinnerlicht. Bist du also ein West-Berlin-Paul oder ein Ost-Berlin-Paul? 🙂

Ich komme von oben. 🙂

In der geschilderten Situation hat nur einer Vorfahrt. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 22:39:23 Uhr:


Denk mal selbst. 😉

Paule, der Linksabbieger ist weder vorfahrtsberechtigt gegenüber dem Entgegenkommenden, noch kommt er für ihn von rechts.

Aber er hat einen von rechts und damit sicher nicht die Vorfahrt. 🙂

Schade, dass man so hartnäckig einem Irrtum erliegen kann. Und das über Jahrzehnte hinweg ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2017 um 22:50:04 Uhr:


Aber er hat einen von rechts und damit sicher nicht die Vorfahrt. 🙂

Die hat er nicht vor dem von rechts, aber vor dem entgegenkommenden Linksabbieger!

In der Regel wird es ähnlich wie nach der alten DDR Regel ablaufen, indem der am meisten links Stehende auf sein Vorfahrtsrecht gegenüber dem Linksabbieger verzichtet und ihm das signalisiert. Wenn aber schon soweit in die Kreuzung eingefahren wurde, daß der Linksabbieger nicht mehr rumkommt, kann auch der "Mittlere" auf sein Vorfahrtsrecht gegenüber den von links Kommenden verzichten und ihm das ebenso signalisieren. Der Linksabbieger auf alle Fälle erstmal wartepflichtig!

Man könnte eigentlich auch Streichhölzer ziehen, Würfeln oder eine Diskussionsrunde starten, Genaueres wird in der derzeit gültigen StVO nicht genannt.🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen