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Radlträger mit Nummerntaferl

Themenstarteram 5. Mai 2015 um 11:10

Hallo, hier hat sich einer den Radlträger vom Spezl ausgeliehen. Der hat aber ein anderes Taferl (ohne Wapperl) drauf wie sein Auto. Macht das was?

Radltraeger
26 Antworten

Ja, der Heckträger muss das gleiche Nummernschild wie das Fahrzeug haben ist doch wohl logisch:)

Zitat:

Macht das was?

Ja.

Nein, macht nix, weil das Kennzeichen nicht verdeckt ist durch Ladung. Wäre das so, dann würde es was machen...

Ob dies nicht schon ein Kennzeichenmissbrauch darstellt, überlasse ich Anderen, danach zu suchen. Astrein ist es jedenfalls nicht.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Mai 2015 um 13:17:18 Uhr:

Nein, macht nix, weil das Kennzeichen nicht verdeckt ist durch Ladung. Wäre das so, dann würde es was machen...

Klar, ich meinte natürlich auch mit Ladung weil davon auszugehen ist das da Räder drauf kommen .

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 5. Mai 2015 um 13:22:56 Uhr:

Ob dies nicht schon ein Kennzeichenmissbrauch darstellt, überlasse ich Anderen, danach zu suchen. Astrein ist es jedenfalls nicht.

Auch richtig, dann lieber kein Nummernschild, weil das Kenzeichen des Wagens ja sichtbar ist.

Themenstarteram 5. Mai 2015 um 11:40

Darf man denn das Originalschild vom Auto weg- und ans den Radlträger hinmachen, wenn Radln drauf sind? Oder braucht man immer ein stempelfreies Extraschild?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Mai 2015 um 13:17:18 Uhr:

Nein, macht nix, weil das Kennzeichen nicht verdeckt ist durch Ladung. Wäre das so, dann würde es was machen...

Da liegt der Hund begraben. Es muß vollständig sichtbar sein, es darf also auch nicht teilweise verdeckt sein und das ist es beim Radträger immer ein bißchen. Darum wird ja der Aufwand getrieben. Auch wenn nur ein Teil einer Rückleuchte oder des Schildes in irgendeinem Winkel verdeckt sind, kannst du dir ein Bußgeld einhandeln. Eigentlich Schwachsinn, weil meine Autorückleuchten, auch teilweise verdeckt, immer noch deutlich auffälliger sind als die kleinen am Träger.

Wird aber von der Rennleitung meiner Erfahrung nach nicht so eng gesehen. Bin früher mit einem Heckträger ohne Leuchten und Nummern herumgefahren und hab nie eine Buße kassiert.

Stempel brauchts keinen beim Zusatzschild, der ist ja schon auf dem am Auto. Wahrscheinlich könnte man auch das Originalschild ummontieren, ist aber umständlich, so ein Schild kost im www 6 €.

Ein anderes Nummernschild dranlassen würde ich nicht machen, das kann einen u.U. in größere Schwierigkeiten bringen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 5. Mai 2015 um 13:40:43 Uhr:

Darf man denn das Originalschild vom Auto weg- und ans den Radlträger hinmachen, wenn Radln drauf sind? Oder braucht man immer ein stempelfreies Extraschild?

:rolleyes::rolleyes:NEIN das darfst Du auch nicht, an Träger und Fahrzeug müssen identische

Nummernschilder sein. Ich rede hier immer von beladenen Heckträgern.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 5. Mai 2015 um 13:40:43 Uhr:

Darf man denn das Originalschild vom Auto weg- und ans den Radlträger hinmachen, wenn Radln drauf sind? Oder braucht man immer ein stempelfreies Extraschild?

Nein, darf man nicht, da die Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen. Daher gibt's ja auch die Regelung mit dem Wiederholungskennzeichen, das nicht gesiegelt sein muss. Und einen Kennzeichenmissbrauch stellt das gezeigte Bild auch nicht dar, da fehlt es schlicht an den rechtlichen Tatbestandsmerkmalen...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Mai 2015 um 13:52:17 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 5. Mai 2015 um 13:40:43 Uhr:

Darf man denn das Originalschild vom Auto weg- und ans den Radlträger hinmachen, wenn Radln drauf sind? Oder braucht man immer ein stempelfreies Extraschild?

Nein, darf man nicht, da die Kennzeichen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen. Daher gibt's ja auch die Regelung mit dem Wiederholungskennzeichen, das nicht gesiegelt sein muss. Und einen Kennzeichenmissbrauch stellt das gezeigte Bild auch nicht dar, da fehlt es schlicht an den rechtlichen Tatbestandsmerkmalen...

Theoretisch hast du recht, aber praktisch würde ich das so machen wenn ich mir einmalig so ein Ding ausgeliehen habe.

Das gibt sicherlich weniger Streß als keines oder ein falsches Kennzeichen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. Mai 2015 um 14:24:36 Uhr:

 

Theoretisch hast du recht, aber praktisch würde ich das so machen wenn ich mir einmalig so ein Ding ausgeliehen habe.

Das gibt sicherlich weniger Streß als keines oder ein falsches Kennzeichen.

Dies sehe ich genau so und das Kennzeichen ist immer noch fest mit dem Fahrzeug verbunden. Die Kennzeichenträger sind ja schließlich die reinste Einladung zum Diebstahl. Ich sehe da absolut keinen Unterschied, ob das gestempelte Kennzeichen am Fahrradträger oder oder halber Meter weiter vorn am Fahrzeug angebracht ist. Als Dauerlösung natürlich nicht.

Gruß

Ob du einen Unterschied siehst oder nicht, ist rechtlich aber nicht relevant ;) Der Träger zählt als Ladung, ist somit auch nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden. Also kann es ein daran angebrachtes Kennzeichen auch nicht sein.

Die Frage lautete auch nicht, wie das hier irgendeiner sieht oder wie man es praktikabel machen würde...

Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass ein nicht zum Fahrzeug gehörendes Kennzeichen mehr Stress verursacht. Meine auch mal vor langer Zeit gelesen zu haben, dass ein Amy- Kennzeichen in der Heckscheibe kein Problem darstellt, da es nicht zu Verwechselung führt, ein falsches Kennzeichen (wie im Eröffnungsposting) führt aber zwangsläufig zur Verwechslung.

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