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Radfahrer ist mir reingefahren und ist nicht versichert. Woher krieg ich das Geld ?

Themenstarteram 18. August 2014 um 18:15

Hallo,

habe mir vor 3 Wochen einen gebrauchten Fiesta gekauft der erst 30.000 km drauf hat also in sehr gutem zustand.

Heute an einer Kreuzung ist mir volle kanne ein radfahrer reingefahren. Er hat die vorfahrt missachtet . Daraufhin habe ich die Polizei gerufen welche auch zügig kam und die Daten aufnahm. Die Schuld Frage ist geklärt, da der Radfahrer es selber zugegeben hat. Jedoch gab er an nicht versichert zu sein und bat an den Schaden in Raten zu bezahlen. Bisher gingen wir von ca. 500 Euro an Schaden aus.

Ich fuhr also direkt zur Ford Werkstatt und lies den Meister einen Blick drauf werfen. Er schätzt den Schaden auf sage und schreibe 2500 Euro und sagte ich solle ein Gutachten erstellen lassen ( wieder für ca. 500 Euro ). Das wären dann knapp 3000 Euro von denen ich denke, dass der Radfahrer diese nicht hat. Er arbeitet zudem wohl als angestellter in einer Gartenfirma und verdient wohl nicht gut.

Ich selbe bin Azubi und krieg im Monate knapp 700 Euro raus. Meine Frage also : Was kann ich tun ??

Bitte dringend um Rat.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Swetlana34

Vom Radfahrer selbst, dann muss er mit seinem Privatvermögen haften

Erste Grundregel in Foren: Erst lesen, dann schreiben... Und zwar nicht nur die Überschrift, sondern die anderen Antworten.

Das vermeidet nervige Null-Nummern auf Seite 3. :rolleyes:

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Die freundliche Variante, wenn für Dich Raten okay sind:

Der Fahrradfahrer soll dir ein notariellen Titel ("Schuldschein") ausstellen über den Schaden. Danach vereinbart ihr untereinander schriftlich eine Ratenzahlung aufgrund des Titels.

Sollte er eine Rate nicht bedienen oder sich verkrümmeln kannst Du per Gerichtsvollzieher den Titel sofort vollstrecken lassen - inkl. Pfändung von Konto und Lohn.

 

Die "normale" Variante - er zahlt nicht bzw. Du willst auf Nummer sicher gehen:

Ihn auf Schadenersatz verklagen. Dann gibts ein Gerichtsurteil, was genauso wie ein Titel ist, aus dem Du dann per Gerichtsvollzieher vollstrecken kannst inkl. der (Un)Sicherheit wie das Gericht die Schuld von euch beiden wertet.

 

Wenn er natürlich nichts hat - wirst Du erstmal nichts kriegen. Allerdings darf er dann beim Gerichtsvollzieher die eidesstattliche unterschreiben und sobald er was hat, geht es an dich (Pfändung).

am 18. August 2014 um 18:25

Eine Bekannte von mir ist auch Gärtnereiangestellte. Die verdienen echt extrem wenig. Noch dazu ist Sie jedes Jahr 2-3 Monate Arbeitslos über Weihnachten. Ich persönlich würde es versuchen möglichst preiswert zu halten und mit dem Verursacher eine Vereinbarung zu treffen die er auch bezahlen kann. Außerdem würde ich Ihm Raten unbedingt eine private Haftpflicht abzuschließen. Die gibts schon für 5-6 Euro im Monat.

Ich würde, sofern eine Verkehrs-RS vorhanden, zu einem RAW (Verkehrsrecht) gehen, da sind je nach Tarifstand auch die Gutachtachterkosten mitversichert.

Und Du brauchst Dich nicht mit dem Schädiger rumzuärgern.

Allerdings könnte die Reparatur sich verzögern, mit oder ohne RAW.

Themenstarteram 18. August 2014 um 18:35

Danke erstmal für die Vorschläge.

Verkehrs Rs leider nicht vorhanden. Nur Teilkasko versichert..

am 18. August 2014 um 18:38

Und er könnte auf den Kosten dennoch sitzen bleiben, denn wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen. Mit oder ohne Urteil.

Die Rede ist ja auch nicht vom rumärgern mit dem Schädiger, sondern von der Vereinbarung einer Zahlungsvereinbarung. Man muss ja Leuten die es eh schon schwer haben im Leben nicht noch jede erdenkliche Last auflegen die möglich ist.

Persönlich habe ich mit Anwälten bislang überwiegend negative Erfahrungen gemacht. Im Zweifel hat man dann Ärger mit dem eigenen Anwalt gegen einen anderen Ärger ausgetauscht.

Themenstarteram 18. August 2014 um 18:43

So habe grad erfahren das der Fahrradfahrer in einer Einrichtung für Psychisch Kranke arbeitet die halt diesen Garten und Landschaftsbau anbieten.

Was bedeutet das jetzt für mich ? Er hat das bei der Polizei nicht ausgesagt . Ist er weiterhin haftbar ? Ich meine so jemand hat doch nichts und wird wahrscheinlich sein Leben lang betreut. Da wird doch wohl jemand für aufkommen müssen ?

Hi,

also 2500€ schaden von einem Radfahrer der hinterher noch Aussagen machen kann!?

Ich wette mit dir den schaden kann man deutlich günstiger beheben ohne das man später nochwas davon sieht.

Bei Unfällen leuchten bei vielem Werkstätten die € Zeichen in den Augen. Da wird grundsätzlich die teuerste Reparaturmöglichkeit gewählt. Das ist grundsätzlich auch nicht verkehrt bei neuwertigen Fahrzeugen.

Aber in diesem Fall wo du befürchten mußt leer auszugehen oder jahrelang auf das Geld warten zu müssen solltest du aus schon aus Eigeninteresse auch günstigere Reparaturen in betracht ziehen. Das kann der Radfahrer dann vielleicht auch bezahlen.

Gruß Tobias

Also so traurig es ist da brauchst Du weder Geld in Anwalt noch sonst was investieren, ist rausgeworfen und hast Du zusätzich am Hals.

Das was ich Dir raten würde zu der Einrichtung zu gehen wo er arbeitet, denen schildern was los ist vielleicht hast Du ja Glück und er ist über die auf dem Arbeitsweg versichert.

Ansonsten wenn das nicht der Fall ist den Typ hinzu zu ziehen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren,von der auch die Einrichtung weiss. Das ist die einzige Chance für Dich etwas

zu bekommen, alles andere kannst Du vergessen.

Wie einer schon sagte wo nichts ist kannst Du nichts holen.

Themenstarteram 18. August 2014 um 18:50

Ja würde das auch bei einer anderen Werkstatt machen lassen. Denke für 1500 Euro könnte man das hinkriegen. Sieht aber schon übel aus.

Mich wundert jetzt nur das mit der Psychologischen Betreuung. Ist so jemand wirklich haftbar oder muss ich mich an die Krankenkasse oder diese Einrichtung wenden ?

Hier mal der Link : http://www.drimbornshof.de/

Themenstarteram 18. August 2014 um 18:50

Okay das ist echt traurig... Danke.

Wer soll denn sonst haftbar sein, also das ist ja lächerlich die Krankenkasse sorry

Und hab Dir doch gerade geschrieben hier dass Du Dich an die Einrichtung wenden sollst, liest Du gar nicht was die Leute Dir schreiben ?

Zitat:

Original geschrieben von civicus93

Ist so jemand wirklich haftbar oder muss ich mich an die Krankenkasse oder diese Einrichtung wenden ?

Zitat:

Original geschrieben von civicus93

Was bedeutet das jetzt für mich ? Er hat das bei der Polizei nicht ausgesagt . Ist er weiterhin haftbar ? Ich meine so jemand hat doch nichts und wird wahrscheinlich sein Leben lang betreut. Da wird doch wohl jemand für aufkommen müssen ?

Jetzt wird es wirklich kompliziert da der Radfahrer unter Umständen nicht mal Geschäftsfähig ist. Mein Rat, setz dich mit dieser Einrichtung in Verbindung um die Sache zu regeln oder den Namen des Betreuers zu erfahren. Denn wenn Der Typ nicht über sein Geld frei verfügen darf wäre ein Schuldschein so viel wert wie Klopapier. Aber vielleicht klappt dann eine Ratenzahlung in dem direkt vom Arbeitgeber die Rate an dich überwiesen wird.

Mit dem Schaden würde Ich nach Absprache mit dem Verursacher und eventuell seinem Betreuer/Vormund, oder wem auch immer, direkt zu einem Karosseriebauer und einem Lackierer gehen und sagen das Geld knapp ist und keine Versicherung zahlt. Das kann die Kosten drastisch senken.

Zitat:

Original geschrieben von civicus93

Da wird doch wohl jemand für aufkommen müssen ?

Auch, wenn es schier unglaublich klingt: Es kann und wird im Leben immer mal Situationen geben, bei denen niemand, wirklich gar niemand für etwas aufkommt.

 

Wenn der Schädiger tatsächlich psychisch krank ist, greift u.U. für ihn sogar das Haftungsprivileg nach § 827 BGB.

Und selbst, wenn nicht: Wenn bei ihm nichts zu holen ist, dann wirst du wohl leer ausgehen.

Aus diesem Grunde kann man sich nur dem Rat anschliessen, hier die Kosten so niedrig, wie irgend möglich zu halten und zu versuchen, über eine Vereinbarung zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.

 

Zum Tipp mit dem "Arbeitgeber":

Einrichtungen für psychisch Kranke sind keine Arbeitgeber im herkömmlichen Sinne, sondern i.d.R. Sozialeinrichtungen.

Davon abgesehen haftet weder ein Arbeitgeber, noch der Träger der Sozialeinrichtung für die betreuten Personen in deren Freizeit (selbst dann, wenn der Schädiger sich auf dem Weg in die Sozialeinrichtung befunden haben sollte, ist dies noch immer seine Freizeit).

Und: Schäden bei Wegeunfällen betreffen allenfalls die Berufsgenossenschaft, aber ganz sicher nicht eine Betriebshaftpflicht (siehe Haftung).

 

Und wenn ich zusätzlich noch erwähnen darf: Die Kosten für ein Schadengutachten (Schadenermittlungskosten) zahlt keine Rechtschutzversicherung (wenn denn eine vorhanden ist)

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