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Radarkontrolle vor einem Geschwindigkeitsschild

Themenstarteram 12. Dezember 2008 um 12:39

Kann mir jemand helfen?

Bin vor drei Monaten zu meinem Freund nach Frankfurt gezogen habe vorher in Aschaffenburg gewohnt.

Nun wurde ich in Bornheim geplitzt. Wohne hier in Nied und bin nur mit Navi unterwegs da ich mich nicht auskenne, ich bin Selbstständig und habe überall Kunden.

Gestern fuhr ich zu einem nach Bornheim, und fuhr ein kleinen Berg hinunter auf der rechten Seite musste ich parken da links keine Parkmöglichkeit war.

Also drehte ich in einer Gärtnerei und parkte dort, ca fünf bis sechs Meter hinter mir ist eine Ampelanlage, die Autos kamen schon näher und ich wollte nicht noch einmal warten bis alles vorbei sind.

Also gab ich Gas damit ich schnell raus komme da diese Autos sehr schnell waren.

Zack... geplitzt ich schaute nach links ein 30 er Schild, da ich nicht die Strasse von unten hoch kam wusste ich nicht das dort 30 km sind, und der Blitzer stand direkt ein bis zwei Meter vor dem 30 er Schild.

Muss ich die Strafe trotzdem bezahlen?????

Beste Antwort im Thema

Mein Tipp:

Lass das mit dem Widerspruch sein und zahle einfach. Unkenntnis (Dummheit sagt der Volksmund, trifft ja aber in Deinem Fall nicht zu) schützt vor Strafe nicht. Dürfte ohne Anwalt etc. wohl kaum was werden. Das kostet Geld, Zeit, Nerven und die Erfolgsaussichten? Nunja...! Vermutlich eher gering. Ist ärgerlich, aber sooo viel dürftest Du (warst ja gerade erst geschmeidig losgefahren) nicht auf dem Tacho gehabt haben.

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Lege Widerspruch ein. Begründung wäre dann genau die, daß es VOR dem Schild passierte und Du als Ortsfremde(r) Abbieger(in) nicht wissen konntest, daß dort auch schon limitiert war.

Mein Tipp:

Lass das mit dem Widerspruch sein und zahle einfach. Unkenntnis (Dummheit sagt der Volksmund, trifft ja aber in Deinem Fall nicht zu) schützt vor Strafe nicht. Dürfte ohne Anwalt etc. wohl kaum was werden. Das kostet Geld, Zeit, Nerven und die Erfolgsaussichten? Nunja...! Vermutlich eher gering. Ist ärgerlich, aber sooo viel dürftest Du (warst ja gerade erst geschmeidig losgefahren) nicht auf dem Tacho gehabt haben.

Zitat:

Original geschrieben von Nadine2105

Kann mir jemand helfen?

Bin vor drei Monaten zu meinem Freund nach Frankfurt gezogen habe vorher in Aschaffenburg gewohnt.

Nun wurde ich in Bornheim geplitzt. Wohne hier in Nied und bin nur mit Navi unterwegs da ich mich nicht auskenne, ich bin Selbstständig und habe überall Kunden.

Gestern fuhr ich zu einem nach Bornheim, und fuhr ein kleinen Berg hinunter auf der rechten Seite musste ich parken da links keine Parkmöglichkeit war.

Also drehte ich in einer Gärtnerei und parkte dort, ca fünf bis sechs Meter hinter mir ist eine Ampelanlage, die Autos kamen schon näher und ich wollte nicht noch einmal warten bis alles vorbei sind.

Also gab ich Gas damit ich schnell raus komme da diese Autos sehr schnell waren.

Zack... geplitzt ich schaute nach links ein 30 er Schild, da ich nicht die Strasse von unten hoch kam wusste ich nicht das dort 30 km sind, und der Blitzer stand direkt ein bis zwei Meter vor dem 30 er Schild.

Muss ich die Strafe trotzdem bezahlen?????

Erstmal gruesse nach ffm, hast du dich ja verbessert aus ascheberscher sicht. :)

Wie schnell warst du? Wenn es "nur" um geld geht und nicht um punkte dann zahle und freue dich das nichts ernstes ist.

Ist aber eine intresannte sache, habe ich nie drueber nachgedacht. Ob du geparkt hast oder nicht, in der stadt wendet man auch mal und weiss dann nicht welche schilder im ruecken noch stehen.

Guter punkt, ich bin aber sicher die gelten. Das leben und die gesetze bergen risiken. :)

willy

 

Moin,

Ich habe mal vor Urzeiten ein Urteil dazu gelesen. Ist aber sicherlich schon so 10 Jahre her ...

Damals kam jemand mit einer ähnlichen Begründung durch. Ob das allerdings so einfach ist, sei mal dahin gestellt.

Ich würde auch erstmal abwarten WAS denn da kommt. Sind es 15 oder 25 Euro ... würde ich mir den Stress und das Risiko sparen und zahlen, weil zu schnell warst du ja und das ist ja auch nicht strittig.

MFG Kester

http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php

Nach unten scrollen bis zu "Schwierige Fälle" da wird ein ähnliches Problem geschildert wie bei dir. Bei einem Einspruch oder vor Gericht wird es wohl darauf ankommen ob du als ortsfremd giltst oder nicht.

Geschieht Dir meiner Meinung nach recht. Du hast mit dem blöden Manöver die ankommenden Fahrzeuge mit Sicherheit zum Bremsen genötigt (hauptsache ich komme noch raus, nach mir die Sintflut). Ich hasse solche Verkehrs-"Teilnehmer", die - nur damit sie selbst nicht bremsen oder warten müssen - das eben den anderen aufzwingen. Da hat es doch mal den oder die richtige(n) erwischt.

Zitat:

Original geschrieben von espique

Geschieht Dir meiner Meinung nach recht. Du hast mit dem blöden Manöver die ankommenden Fahrzeuge mit Sicherheit zum Bremsen genötigt (hauptsache ich komme noch raus, nach mir die Sintflut). Ich hasse solche Verkehrs-"Teilnehmer", die - nur damit sie selbst nicht bremsen oder warten müssen - das eben den anderen aufzwingen. Da hat es doch mal den oder die richtige(n) erwischt.

Also deine belehrungen kannst du dir sparen.

Das ist reine spekulation und eine unterstellung, was soll das?

willy

Zitat:

Original geschrieben von Nadine2105

Also gab ich Gas damit ich schnell raus komme da diese Autos sehr schnell waren.

hm..... wenn dort tempo 30 war, können die autos auch nicht so schnell gewesen sein, oder?`;-)

Ich würde auch wiederspruch einlegen und den ganzen vorfall so schildern wie es passiert ist, wenn du fremd bist kannst du nach dem umkehren nicht wissen was hinter deinem rücken für schilder standen.

Ich wurde letztens auch mit nem LKW geblitzt.

Es war eine straße außerhalb der ortschaft mit 2 fahrstreifen für eine richtung, ich hatte 82km/h drauf und der blitzt kam.

Was die leute nicht wußten, ich war nur in einem 7,49to unterwegs und darf somit regulär 80 auf der landstarße fahren.

Das schreiben mit bild kam, ich bin in wiederspruch gegangen und seit dem ist nichts mehr gekommen, das nächste mal werde ich denen noch zeit die ich gebraucht habe um den widerspruch zu schreiben in rechnung stellen.

Gruss

Maik

Normalerweise haben in Deutschland beide Fahrtrichtungen identische Limits.

Hallo,

sicherlich eine interessante Frage, bei der vielleicht noch ein weiterer Aspekt zu beleuchten wäre. Die Straße befindet sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Ist es dann nicht zwangsläufig so, dass auch bereits in der zunächst befahrenen Richtuung Tempo 30 vorgeschrieben war? Ich bin mir zwar nicht sicher, kann mir aber vorstellen, dass dann vorausgesetzt wird, dass der Themenstarterin bewusst sein musste, dass in der ganzen Straße oder dem Abschnitt Tempo 30 galt.

Dewayn67

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Normalerweise haben in Deutschland beide Fahrtrichtungen identische Limits.

Eigentlich und normalerweise, meine Lieblingswörter.

Ich kenne Stellen, dort ist es nicht so. Eine Richtung 100, andere Richtung 60. Landstraße in Schleswig-Holstein beim Ort Wahlstedt, wo ich meine Lehre gemacht habe, z.B.

cheerio

Es war so klar :D .

Das sollte ein Denkanstoß sein, weil es in der Stadt überhaupt keinen Sinn macht, für jede Fahrtrichtung ein eigenes Limit anzugeben (mit Ausnahme von baulich getrennten Fahrtrichtungen). Bevor der TE also einen Widerspruch einlegt, sollte er erstmal vor Ort klären, ob nicht auch in seine ursprüngliche Fahrtrichtung das 30er Schild aufgestellt war.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

Zitat:

Original geschrieben von Nadine2105

Also gab ich Gas damit ich schnell raus komme da diese Autos sehr schnell waren.

hm..... wenn dort tempo 30 war, können die autos auch nicht so schnell gewesen sein, oder?`;-)

Bist du so einer der anderen im weg steht "weil die duerfen eh nicht schneller"?

willy

Ps.: aber auch bei 30 kommt es doch auf die situation an, ob man sagt ich beeil' mich dann stoer ich keinen oder ich wart lieber noch nen moment. 30 ist doch nicht so langsam als kaemen die autos nie an :)

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