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Mess- / Anvisierungsweg bei Radarkontrolle ?

Themenstarteram 22. November 2014 um 22:32

Hallo.

Folgende Situation:

30er Zone. Links und rechts parken Autos, ziemlich schmale Straße.

Polizei steht auf der rechten Seite in einer Hauseinfahrt und lasert.

Nun ist es jedoch so, dass nicht lange anvisiert bzw. gemessen werden kann, da die Straße leicht nach links knickt. Auf der linken Straßenseite stehen Bäume auf dem Gehweg als Beet angelegt. Polizei steht auf der rechten Straßenseite NACH der leichten Linksbiegung in einer Hofeinfahrt und muss über und teilweise auch durch parkende Autos auf dem Parkstreifen durchlasern.

Wären die Bäume nicht, könnte man gut anvisieren, aber so muss die Polizei warten, bis man durch die Biegung durch ist. Dann jedoch stehen wie oben bereits geschrieben auf dem rechten Parkstreifen Autos, teilweise auch Lieferwagen und die Messstrecke beträgt dadurch max. 7 Autolängen.

Ist es durch diese Situation überhaupt möglich, korrekt zu messen?

Ja, ich wurde geblitzt und bekam ein Verwarnungsgeld. Gemessene Geschwindigkeit 43 km/h, da ein Radfahrer kurz überholt werden musste.

Danke für die Antworten.

Beste Antwort im Thema
am 22. November 2014 um 23:22

Also, um mal auf die Frage zurückzukommen, war das nun Laser oder Radar? Welches Gerät?

Per Lasermessung kann man mehrere hundert Messungen pro Sekunde durchführen, ich wüsste also nicht, wieso man da lange zielen sollte.

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Hi,

passt die gemessene Geschwindigkeit mit deiner wirklich gefahrenen Geschwindigkeit überein?

Dann war die Messung ja wohl korrekt ;) also zahlen und fertig. Wenn Man(n) mist baut dann steht man(n) auch dazu und fertig.

Das man auch beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten darf ist dir ja sicher klar.

 

Wenn du dir sicher bist das du deutlich langsamer unterwegs warst als die gemessene Geschwindigkeit stehen dir weitere Wege natürlich offen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 22. November 2014 um 22:55

Naja. Also Tempo 30 finde ich erstmal super dort. Weil halt doch ziemlich eng und unübersichtlich. Beim Überholen nicht schneller ist auch klar, habe auch schon bezahlt da es wirklich Mist von mir war. Aber allgemein gesehen...müssen die beim Lasern eine bestimmte Strecke zur Messung haben?

Zitat:

Ja, ich wurde geblitzt und bekam ein Verwarnungsgeld. Gemessene Geschwindigkeit 43 km/h, da ein Radfahrer kurz überholt werden musste.

Dann dürfte auch die Geschwindigkeit passen. Also zahlen und gut.

Gelegentlich sieht man im TV irgendwelche windigen Anwälte, die eine Verschwörung wittern und vermeintlich zu unrecht geblitzte Autofahrer raushauen.

Ich verpacke das mal in die Rubrik "erfundene Geschichten".

Wenn Du es drauf anlegen willst, such Dir einen Anwalt und besprich es mit ihm. Ist nur die Frage ob Du bei Bezahlung nicht sogar billiger davon kommst als bei der "Erstberatung", wo Dir der Anwalt die Aussichtslosigkeit klar macht.

Zitat:

@VettelFan schrieb am 22. November 2014 um 23:32:11 Uhr:

 

Ja, ich wurde geblitzt und bekam ein Verwarnungsgeld. Gemessene Geschwindigkeit 43 km/h, da ein Radfahrer kurz überholt werden musste.

Dann wurdest Du zu Recht geblitzt, denn ein Radfahrer hebt die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h nicht auf.

am 22. November 2014 um 23:22

Also, um mal auf die Frage zurückzukommen, war das nun Laser oder Radar? Welches Gerät?

Per Lasermessung kann man mehrere hundert Messungen pro Sekunde durchführen, ich wüsste also nicht, wieso man da lange zielen sollte.

Wenn der Laser einen Messwert ausgibt ist die erforderliche Messstrecke erfüllt worden.

Bei den anderen Messverfahren sind es in der Regel auch nur wenige Zentimeter Strecke auf denen gemessen wird.

Zitat:

@VettelFan schrieb am 22. November 2014 um 23:32:11 Uhr:

Ja, ich wurde geblitzt und bekam ein Verwarnungsgeld. Gemessene Geschwindigkeit 43 km/h, da ein Radfahrer kurz überholt werden musste.

Wie begründest du dein musste?

Da würde mir nur ein gerechtfertigter Notstand einfallen.

Die Argumentation wird aber schwierig.

Das "musste" bezog sich vermutlich auf das Ueberholen, nicht auf das zu schnell fahren. Dies war wohl nur eine Folge des ersten.

OK, wenn man es ganz genau nimmt, muss man erstmal gar nichts. Also "muss" ich den Radfahrer auch nicht ueberholen. Es ist eher ein "wollen" um schneller voran zu kommen.

@TE: Nein, es muss nicht allzu lange anvisiert werden.

Ein kurzer "Schuss" mit der Laserpistole auf das Kennzeichen genügt.

Hier kannst Du dich in die Technik einlesen.

1. Funktionsweise

Abgesehen von den Radarmessungen sind Lasermessungen zur Geschwindigkeitserfassung von Fahrzeugen sehr verbreitet. Das Lasermessgerät sendet einen Infrarotlichtimpuls. Dieser wird von dem gemessenen Fahrzeug reflektiert und wieder vom Meßgerät empfangen. Aus der zeitlichen Differenz zwischen Senden und Empfangen des Infrarotstrahls kann das Gerät die Entfernung und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnen. Die Messung dauert ca. eine halbe Sekunde, das Meßergebnis wird nach ca. einer bis zwei Sekunden auf dem Display angezeigt.

Obwohl es technisch möglich wäre, wird bei Lasermessungen kein Beweisfoto angefertigt. Das Meßergebnis wird auf dem Display des Meßgeräts angezeigt und vom Meßbeamten abgelesen und in ein Meßprotokoll eingetragen. Wegen des fehlenden Fotos muss das gemessene Fahrzeug sofort angehalten und der Fahrer identifiziert werden.

Die Messung läuft folgendermaßen ab: Der Meßbeamten visiert eine ebene Fläche an dem zu messenden Fahrzeug an, in der Regel das Nummernschild, löst die Messung aus und liest den gemessenen Wert auf einem Display ab. Dann wird der Wert handschriftlich in einem Meßprotokoll erfaßt. Das Meßgerät kann dabei in der Hand gehalten oder auf einem Stativ aufgebaut werden.

Wie bei Radarmessungen sind auch bei Lasermessungen zum Ausgleich von Meßtoleranzen bei Messungen bis 100 km/h ein Abschlag von 3 km/h und bei Messungen über 100 km/h ein Abschlag von drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen.

 

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