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Problem nach Autoverkauf

Mazda RX-8
Themenstarteram 16. Mai 2020 um 21:32

hii,

Ich habe ein Problem mit meinem Autoverkauf und wollte nun einmal hilfe suchen da mir alles ziemlich nahe geht. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen oder kann mir irgendwie weiterhelfen.

Ich habe vor einer Woche mein Auto verkauft. Es handelt sich hierbei um einen Sportwagen, einen Mazda rx8. Den ich uhrsprünglich für 3.900€ verkaufen wollte. Die Käufer haben das Auto angeschaut und haben herunter gehandelt auf 3.300€ was mir schon etwas weh tat aber ich fande es noch in Ordnung.

Sie haben dann an dem Tag 200€ angezahlt.

Da sie zuerst ihr altes Auto verkaufen mussten, um das restliches Geld zu bringen, dauerte es dann eine Woche, bis sie es abholte. Vor Ort meinten sie dann das noch 1.000€ fehlen würden, und sie die noch eine Woche später zahlen würden.

Mir kam das schon etwas komisch vor und ich habe ausdrücklich erwähnt, dass ich es nicht möchte und mein Auto erst dann abgeben will wenn es komplett bezahlt ist.

Die Käufer haben dann allerdings darum gebittet, da sie es für die Arbeit unbedingt bräuchten und wir haben dann einen Vertrag erstellt in dem geschrieben steht "Verkauft wie gesehen".

Jetzt nach einer weiteren Woche, habe ich eine langen Text erhalten in dem verschiedene Mängel meines Autos aufgelistet sind. Sie haben erneut um einen Preisnachlass gebeten und ich habe erneut erwähnt das ich es nicht möchte darauf kam keine Antwort mehr.

Heute Mittag standen sie vor der Türe, jedoch mit einer freundin, die angeblich Mitarbeiterin von einem Autohaus ist. die mich dann komplett eingeschüchtert hat. Sie hat erneut alle Mängel aufgelistet unter anderem Steinschläge, Hagelschläge und das die Klimaanlage nicht geht... all diese Mängel hätten sie bereits beim ansehen bemerken können und eigendlich war der erste Preisnachlass ja auch deswegen.

Ich habe dann erwähnt das sie auch vom Kaufvertrag zurücktreten sollen und ich mein Auto wieder will doch da blieben sie hart. Und als mir die Frau vom Autohaus sagte, sie könnte den Anwalt von ihnen einschalten und das würde mich mehrere euro kosten war ich komplett eingeschüchtert und bin um weitere 400€ runter gegangen.

Nun habe ich mein Auto das in einem sehr guten Zustand war, das frisch TÜV hatte bis Januar 22 an dem Bremsen,Federn und alles neu gemacht war für 2.900€ verkauft.

Erst jetzt im Nachhinein merke ich, das dass alles nicht ganz koscher war und ich würde nun einfach gerne eine andere Meinung dazu haben ob ich noch etwas dagegen unternehmen kann?

Im Kaufvertrag sind überall die 3.300€ angegeben und wir haben auch nirgends schriftlich ausgemacht das ich mit den 2.900€ einverstanden bin.

Ich bedanke mich schonmal sehr für die Antworten und bitte kommt nicht damit das ein wankel sowieso günstig ist. Ich habe mich sehr um ihn gepflegt und die meisten wankel Autos die man so günstig bekommt haben schon leichte Anzeichen von einem Motorschaden oder sonstigen Problemen, da sie sehr anfällig sind. Doch dieses Auto befand sich in einem sehr guten Zustand nur da es auch kein neues Auto ist hat er natürlich leichte Mängel doch die Steinschläge waren sehr klein und nicht im Sichtfeld und Hagelschaden habe ich auch nicht bemerkt im Frühjahr habe ich ihn noch poliert und wäre es wirklich schlimm hätte man das ja gesehen.

Beste Antwort im Thema

Ich denke Du solltest die Sache unter "Lehrgeld bezahlt" verbuchen. Ware künftig erst nach voller Bezahlung und Kopie des Käuferausweises aus der Hand geben und versuchen solches Gesocks erst gar nicht auf den eignen Hof zu lassen....

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Hi,

IANAL (I am not a lawyer), aber gemeinhin geht man bei nem Privatverkauf von eher geringen Gewährleistungsansprüchen aus. Besonders wenn man sich eindeutig von etwaig nicht bemerkten Problemen ausdrücklich distanziert, ala "gekauft wie gesehen". Besonders wenn die im Nachgang mit Fehlern und Problemen kommen die offensichtlich bei der Besichtigung zu bemerken waren, deren Problem. Sprich, hol Dir nen Anwalt, stell dem die Problematik vor, er wird Dir sofort sagen ob es Sinn macht da jetzt Nachträglich noch was zu tun. Vom Gefühl her würde ich da schlapp ne Mahnung per Einwurfeinschreiben schreiben und auf Vertragserfüllung bestehen, ohne irgendwas aus dem Nachgang (die Autohausdame, die Anwaltdrohung, die Neuverhandlung, ...) zu erwähnen. Als Frist 7 Tage geben (is das untere Limit soweit ich weiß). Passiert nix, zweite Mahnung und Androhung von rechtlichen Schritten, wieder 7 Tage. Passiert wieder nix, verklagen. Also lokales Amstgericht besuchen, die sagen einem dann was man tun muß.

Grüße

Erinya

Ich hatte mal von einem Autoverkauf gehört welcher so ähnlich abgelaufen ist.

Der Wagen wurde gekauft und ca. 300 Km gefahren. Man hat den Verkäufer von unterwegs angerufen und Ihm mitgeteilt dass der Wagen wohl einen Motorschaden hat und die wollten das komplette Geld zurück haben.

Der Verkäufer wollte natürlich seinen Wagen auch zurück haben und dass hat der Käufer verneint.

Bei solchen Käufern, die dann auch noch im Rudel auftreten, kannst du im Prinzip nur mit anwaltlicher Hilfe zu einem "Glücklichen" ende finden. Zumal wenn solche Typen unverhofft vor deiner Türe stehen.

So etwas nennt man schlicht und einfach EINSCHÜCHTERN:

Um nicht zu vergessen; denn kompletten Betrag laut Kaufvertrag einfordern.

Gruß und viel Erfolg

Armin

Jups, Thema Einschüchterung. Die hat im Falle des RX-8 ja leider funktioniert. Müßig da im Nachhinein drüber zu sinieren. Aber ja, als Privatmensch der verkauft hat man dahingehend kaum was zu befürchten, sofern man nicht arglistig täuscht, was hier kaum der Fall war.

Grüße

Erinya

Ich denke Du solltest die Sache unter "Lehrgeld bezahlt" verbuchen. Ware künftig erst nach voller Bezahlung und Kopie des Käuferausweises aus der Hand geben und versuchen solches Gesocks erst gar nicht auf den eignen Hof zu lassen....

moin , da bist Du reingefallen. Cash gegen Ware war/ist ! das Gebot und nicht vorher die Ware-hier RX 8.

Wie erbirn ausführt - Lehrgeld . Kosten für Klage liegen für Anwalt und Gutachter und Gericht schon bei 1000 Euro Minimum und das ganze dauert bei unseren Gerichten Jahre.

Dein Kaufvertrag ? welche Klauseln ? welche versteckten Fallstricke ? Kenne ich im Detail nicht. Und der Anwalt

setzt ein Schreiben auf Deine Kosten gerne auf. -- lohnt ?

viel glück

Wie kommst du denn bei einem Streitwert von 400 EUR auf Anwalts/Gerichtskosten von über 1000 EUR? So viel isses nich, die Frage wird nur eher sein, ob sich ein Anwalt überhaupt damit befassen will, bei dem geringen Wert.

Ergo würde ich's auch als Erfahrung fürs Leben abhaken und mir darüber nicht weiter den Kopf zerbrechen

Erst runterhandeln und dann übers Ohr hauen, das ist nicht die feine Art des privaten Autohandels!

Wenn es der erste Verkauf war, haben die Ganoven natürlich schnell Deine Unerfahrenheit bemerkt und trotz Kaufvertrags (frei formuliert oder rechtsverbindliches Formular?) mit Ränken und Schwänken ein Schnäppchen gemacht.

Steht im Kaufvertrag: "Ohne Gewährleistung wie gesehen", kann man als Verkäufer noch kulant sein, wenn versteckte Mängel festgestellt und ein Kostenvoranschlag für die Reparatur vorgelegt werden. In Deinem Fall wäre so etwas aber bereits in dem beträchtlichen Preisnachlass inbegriffen gewesen.

Nach einem solchen Stolperweg noch einen Anwalt einzuschalten, könnte tatsächlich teuer werden, keine 1.000 €, aber mindestens 250 €. Mit einer Rechtsschutzversicherung kein Problem, aber selber zahlen? Da kommen zum Ärger auch noch Kosten hinzu.

Beim nächsten Mal würde ich den kostenlosen Formularsatz des ADAC (man muss nicht Mitglied sein) einsetzen. Der ist hieb-und betrugsfest - und es wie die meisten Käufer machen: Eine/n Zeugen/in hinzuziehen, der/die Ahnung von Autotechnik und Verkaufsstrategie hat. Und Teilzahlung oder andere Spirenzchen nicht zulassen, schon gar nicht in Kombination mit der Fahrzeugübergabe. Aushändigung der Zulassungsbescheinigung 2 (früher Fahrzeugbrief des Herstellers) erst bei vollständiger Bezahlung des Fahrzeugs (=> Eigentumsvorbehalt!). Die Zulassungsbescheinigung 1 (früher Fahrzeugschein) ist die Fahrberechtigung für das Fahrzeug, kein Eigentumsnachweis.

ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines Kraftfahrzeugs

Aber wie schon mehrfach gepostet: Bei Privatverkäufen gilt der Slogan "Hier Geld <-> hier Ware" und "tschüß"! Käufer sind dann im uneingeschränkten Besitz des Produkts, übernehmen aber auch die volle Verantwortung für die Nutzung - Regress nur aufgrund falscher Angaben (z.B. falscher Kilometerstand) im Kaufvertrag und Betrugsversuch wegen Verschweigens erheblicher Mängel, die bei der Fahrzeugbesichtigung und einer Probefahrt nicht erkennbar waren.

Oh je. Das ist eine Masche. Du bräuchtest einen Anwalt um das Ding jetzt noch für dich gerade zu ziehen. Aber dies ist im Prinzip zu teuer. Sorry, du hast alles falsch gemacht.

  • Ware nur gegen Geld
  • Keinerlei Nachverhandlungen nach Vertragsabschluß
  • Keine Restgeld Zahlungen akzeptieren
  • Drohungen nicht akzeptieren
  • Verträge nur nach Vorlagen für Privatkäufer machen
  • Hilfe nutzen (Vater, Onkel, Freund, etc.) wenn man komplett unerfahren ist

Mir fällt in der Situation aktuell nur ein Tip ein. Ab zur Polizei und Strafanzeige erstatten. Deine Schilderung lässt ggf. einen geplanten Betrug vermuten. Aber, deine Bereitschaft auf alles einzugehen, schadet dir und ggf. dem Erfolg einer Strafanzeige. Aber da ich hier ein System vermute, interessiert sich die Polizei trotzdem dafür. Es kann aber nicht deine Aktionen rückgängig machen. Du bist erwachsen.

Beim Autoverkauf bestehe ich grundsätzlich auf der Zahlung des vollen Kaufpreises bei der Fahrzeugübergabe.

Wenn der Käufer gerade klamm ist, soll er sich einen Kredit bei jemand anderem beschaffen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 17. Mai 2020 um 17:02:52 Uhr:

Beim Autoverkauf bestehe ich grundsätzlich auf der Zahlung des vollen Kaufpreises bei der Fahrzeugübergabe.

Wenn der Käufer gerade klamm ist, soll er sich einen Kredit bei jemand anderem beschaffen.

Du hast recht, aber die Verkäuferin wurde massiv unter druck gesetzt und hatte ein zu weiches Herz.

Beim Autoverkauf heißt es halt "nur Ware (Wagen) gegen Bares."

Ich bin gespannt wie es enden wird bzw. weiter geht und hoffe auf eine Rückmeldung von @Rx8girl

Themenstarteram 30. Mai 2020 um 10:31

Vielen Dank für die ganzen Antworten:)

Nun war ich doch bei einem Anwalt, eigendlich nur mal zum Gespräch. Dieser hat dann aber sofort einen Brief an die Käuferin geschrieben. Das was sie abgezogen haben war nicht in Ordnung und da ich den Kaufvertrag noch nicht unterschrieben hatte ist das mein Vorteil:D

Die kosten für den Anwalt haben nun auch die anderen zu tragen.

Hoffe doch sehr das sie jetzt nicht noch mehr Theater machen oder es mir zurück bringen.

Es war mein erstes Auto und da schmerzt es schon so genug :/

Nach 2 Wochen weiß ich mehr :)

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Die werden wohl noch etwas Theater machen. So wie du die Typen geschildert hast fühlen die sich im recht.

Aber, als Privatverkäufer bist du nicht verpflichtet Garantie zu gewähren oder die Annullierung des Kaufvertrag zu akzeptieren. Auf jeden fall sieht es für dich jetzt wohl wesentlich besser aus; zumal der Wagen ja auch noch frischen TÜV hat.

(bezüglich nicht vorhandener "versteckter" Mängel);)

Weiterhin viel Erfolg.

Armin

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