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Privatkauf - wie zahle ich am Sichersten?!?

Hi!

Würde mich mal interessieren, wie ihr das oder wie es allgemein gehandhabt wird, wenn man von Privat ein Auto >50.000€ kauft.

Was sind da wirklich sichere Methoden?

Hab meinen letzten Kauf über ein Autohaus abwickeln lassen, aber es war ein rießiger Akt, den Verkäufer so weit zu bringen..

Gruß P.

Beste Antwort im Thema
am 30. November 2015 um 10:00

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 30. November 2015 um 10:30:29 Uhr:

Zitat:

@MattR schrieb am 30. November 2015 um 09:34:48 Uhr:

 

Grundstücke bzw. Immobilien sind das einzige wozu man in Deutschland zwingend einen Notar benötigt um diese zu verkaufen bzw. zu kaufen.

Wer soll denn die Notargebühren tragen wie bei Immobilien meist üblich der Käufer?

Die Gebühren sollte immer der tragen, der auf die Handlungsweise besteht, durch die diese Gebühren entstehen.

... allerdings finde ich die Abwicklung eines Autokaufs über einen Notar schon etwas übertrieben ...

Gruß

Der Chaosmanager

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Meine persönliche Ansicht dazu:

Als ich ein läppisches Gartengrundstück für 5.000 € verkaufte, da musste ich zum Notar. Bei einem solchen Betrag würde ich das wegen dem Vertrag und der Abwicklung der Zahlung bei einem Privatverkäufer auch machen. Wenn dem Verkäufer das nicht passt, dann soll er seine Karre einfach behalten. So wichtig kann eine Blechbüchse nicht sein, dass man da wegen einem Betrag für den man schon eine kleine Eigentumswohnung bekommen kann, den Verstand ausschaltet und Risiken eingeht.

Alternative: Alditüte mit dem Bargeld.

Bei der Höhe würde ich eine Bank mit ins Boot nehmen Kaufabwicklung, Geldübergabe im Bankhaus Zug um Zug

...bei der Kaufsumme wirst du ja hoffentlich schon deinen Vertragspartner kennen gelernt haben...;)

Wenn nicht, sollte dir das zu denken geben.

Und wenn du ihn kennst, solltest du die Situation einschätzen können.

Eine Geldübergabe sollte immer am Schluss stehen, und bis dahin sollte alles stimmen.

Wer ist der Verkäufer ? Bei solchen Summen sollte man, in der heutigen Zeit, die Finger davon lassen. Ausser vielleicht, Auto vor der Tür, mit dem Verkäufer zur Bank und die Überweisung abgeben.

MfG aus Bremen

...und dann so lange in der Bank sitzen bleiben, bis die Überweisung auch ausgeführt wurde???

 

Eine sichere Zahlungsmethode ohne Bargeld ist ein Bestätigter Bundesbank-Scheck

Zitat:

@trouble01 schrieb am 29. November 2015 um 19:48:07 Uhr:

Meine persönliche Ansicht dazu:

Als ich ein läppisches Gartengrundstück für 5.000 € verkaufte, da musste ich zum Notar. Bei einem solchen Betrag würde ich das wegen dem Vertrag und der Abwicklung der Zahlung bei einem Privatverkäufer auch machen. Wenn dem Verkäufer das nicht passt, dann soll er seine Karre einfach behalten. So wichtig kann eine Blechbüchse nicht sein, dass man da wegen einem Betrag für den man schon eine kleine Eigentumswohnung bekommen kann, den Verstand ausschaltet und Risiken eingeht.

Alternative: Alditüte mit dem Bargeld.

Grundstücke bzw. Immobilien sind das einzige wozu man in Deutschland zwingend einen Notar benötigt um diese zu verkaufen bzw. zu kaufen.

Wer soll denn die Notargebühren tragen wie bei Immobilien meist üblich der Käufer?

Zitat:

@MattR schrieb am 30. November 2015 um 09:34:48 Uhr:

Zitat:

@trouble01 schrieb am 29. November 2015 um 19:48:07 Uhr:

Meine persönliche Ansicht dazu:

Als ich ein läppisches Gartengrundstück für 5.000 € verkaufte, da musste ich zum Notar. Bei einem solchen Betrag würde ich das wegen dem Vertrag und der Abwicklung der Zahlung bei einem Privatverkäufer auch machen. Wenn dem Verkäufer das nicht passt, dann soll er seine Karre einfach behalten. So wichtig kann eine Blechbüchse nicht sein, dass man da wegen einem Betrag für den man schon eine kleine Eigentumswohnung bekommen kann, den Verstand ausschaltet und Risiken eingeht.

Alternative: Alditüte mit dem Bargeld.

Grundstücke bzw. Immobilien sind das einzige wozu man in Deutschland zwingend einen Notar benötigt um diese zu verkaufen bzw. zu kaufen.

Wer soll denn die Notargebühren tragen wie bei Immobilien meist üblich der Käufer?

Die Gebühren sollte immer der tragen, der auf die Handlungsweise besteht, durch die diese Gebühren entstehen.

am 30. November 2015 um 10:00

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 30. November 2015 um 10:30:29 Uhr:

Zitat:

@MattR schrieb am 30. November 2015 um 09:34:48 Uhr:

 

Grundstücke bzw. Immobilien sind das einzige wozu man in Deutschland zwingend einen Notar benötigt um diese zu verkaufen bzw. zu kaufen.

Wer soll denn die Notargebühren tragen wie bei Immobilien meist üblich der Käufer?

Die Gebühren sollte immer der tragen, der auf die Handlungsweise besteht, durch die diese Gebühren entstehen.

... allerdings finde ich die Abwicklung eines Autokaufs über einen Notar schon etwas übertrieben ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. November 2015 um 11:00:40 Uhr:

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 30. November 2015 um 10:30:29 Uhr:

 

Die Gebühren sollte immer der tragen, der auf die Handlungsweise besteht, durch die diese Gebühren entstehen.

... allerdings finde ich die Abwicklung eines Autokaufs über einen Notar schon etwas übertrieben ...

Gruß

Der Chaosmanager

Nun, früher hätte man sowas per Handschlag geregelt.

Aber hier im Forum tauchen immer öfter solche Fragen auf, wie man mit >1000€ zum Händler gehen soll, ob dieser nicht bei Übergabe pleitegehen könnte, ob man nicht mit Paypal oder Western Union bezahlen könnte, wie man am Besten mit der Kreditkarte noch 0,001% Cashback generieren könnte.

Die Welt scheint sich geändert zu haben.

am 30. November 2015 um 10:35

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 30. November 2015 um 11:26:33 Uhr:

Nun, früher hätte man sowas per Handschlag geregelt.

Ja, so kenne ich das auch noch.

Erinnert mich an den Kauf eines BMW-Jahreswagens, den ich vor über zwanzig Jahren von einem WA erstanden habe. Der Kaufvertrag wurde in seinem Büro gemacht, die Übergabe mit Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 42.000 DM in bar erfolgte im BMW-Parkhaus - damals hatte ich mir nichts dabei gedacht ....

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. November 2015 um 11:00:40 Uhr:

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 30. November 2015 um 10:30:29 Uhr:

 

Die Gebühren sollte immer der tragen, der auf die Handlungsweise besteht, durch die diese Gebühren entstehen.

... allerdings finde ich die Abwicklung eines Autokaufs über einen Notar schon etwas übertrieben ...

Gruß

Der Chaosmanager

Ist auch etwas übertrieben, garantiert aber eine gewisse Sicherheit. Für so einen Betrag würde ich sowie so nicht bei einem Privatmann kaufen.

Und wozu soll der Notar hier gut sein?

Der Notar hat keine beratende Funktion und ist für die Geldübergabe schon gar nicht zuständig.

am 30. November 2015 um 13:28

Zitat:

@trouble01 schrieb am 30. November 2015 um 12:06:26 Uhr:

 

Ist auch etwas übertrieben, garantiert aber eine gewisse Sicherheit.

Welche Sicherheit sollte der Notar bieten, wenn es eigentlich nur um die Geldübergabe geht? Bei einem Geschäft, das Zug um Zug erfolgt, sehe ich hier keinerlei Nutzen ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 30. November 2015 um 11:35:49 Uhr:

Zitat:

@GOLFIWOLFI schrieb am 30. November 2015 um 11:26:33 Uhr:

Nun, früher hätte man sowas per Handschlag geregelt.

Ja, so kenne ich das auch noch.

Erinnert mich an den Kauf eines BMW-Jahreswagens, den ich vor über zwanzig Jahren von einem WA erstanden habe. Der Kaufvertrag wurde in seinem Büro gemacht, die Übergabe mit Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 42.000 DM in bar erfolgte im BMW-Parkhaus - damals hatte ich mir nichts dabei gedacht ....

Gruß

Der Chaosmanager

Scheint wohl damals üblich gewesen zu sein, bei mir warens auch vor genau 20 Jahren ein Mercedes und 40000 DM, hab mich zu keinem Moment unsicher gefühlt.

Apropos, hat hier jemand schon mal das neue Geldwäschegesetz durchgelesen? Da werden sogar Autohändler angehalten es den Behörden zu melden, wenn jemand ein Auto über 10000€ in bar kaufen möchte. Aber der größte Hohn, man muß schon zu einer Immobilienbesichtigung seine vollständigen Daten beim Makler/ Besitzer offenbaren. Diese sollen auch "verdächtige" Personen dem Staat melden.

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