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Polizeikontrolle - Meldung Führerscheinstelle.

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 18:18

Servus Leute,

bin heute in eine Kontrolle geraten und etwas schneller durch eine 90 Grad kurve einer abknickenden Vorfahrtstraße. Heck ist schön ausgebrochen und dann stand die Polizei vor mir.

Kurve war gut einsehbar, brauch keine Moralapostel :-)

Fehler ist mir bewusst. Soweit so gut.

Führerschein nicht dabei und keine Warnweste. 25€

Worte vom Polizisten: "Meldung an die Führerscheinstelle"

Er sagte auch, dass das jetzt keine gravierendere Folgen hat... "wahrscheinlich"

Außer einem Punkt wegen Überholen im Überholverbot habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Hat das gravierendere Folgen? MPU oder so?

Grüße

und danke!

Beste Antwort im Thema

Mögliche Folgen:

Der Prüfer, welcher Dir die Fahrerlaubnis erteilt hat, wird auf seinen Geisteszustand untersucht.

Dein Fahrlehrer erhält Berufsverbot.

:)

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Bist du noch in der Probezeit?

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 18:24

Nein, bin ich nicht mehr. Seit letztem Jahr Oktober bin ich raus.

am 6. Juli 2014 um 18:27

Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen 70 € +23,50 Verwaltungsgebühren = 93,50 € +1 Punkt auf der Deutschlandkarte

bzw.

Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 150 €+23,50 = 173,50 € 1 Punkt

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 18:28

Darum geht es nicht bei meiner Frage.

Die Strafe und den Punkt habe ich, aber ansonsten nichts.

Die Frage war auf die Polizeikontrolle bezogen.

am 6. Juli 2014 um 18:31

Kommt drauf an was du geantwortet hast und was dir der Beamte zur Last legt.

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 18:34

Ich habe gesagt, dass ich mit den Flip-Flops abgerutscht bin und das nicht beabsichtigt war.

Er sagte, dass melden wir der Führerscheinstelle und die macht dann weiter.

Aber er sagte auch, dass daraufhin wahrscheinlich nichts schlimmeres auf mich zu kommt.

Vielleicht hat ja jemand hier schon mal so eine Situation gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von kddiego

Ich habe gesagt, dass ich mit den Flip-Flops abgerutscht bin und das nicht beabsichtigt war.

Er sagte, dass melden wir der Führerscheinstelle und die macht dann weiter.

Dann war also das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk und die dadurch verursachte Straßenverkehrsgefährdung das Thema.

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 18:48

FlipFlops sind nicht verboten. Lediglich für Berufskraftfahrer.

Bin eigentlich Barfuß gefahren, mit FlipFlops fahre ich nicht.

Das war nur eine Ausrede.

am 6. Juli 2014 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von kddiego

FlipFlops sind nicht verboten. Lediglich für Berufskraftfahrer.

Bin eigentlich Barfuß gefahren, mit FlipFlops fahre ich nicht.

Das war nur eine Ausrede.

Verboten nicht, so lange nix passiert.

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 18:52

Noch mal zusammen gefasst.

Angehalten beim Querfahren. Barfuß gefahren.

Ich hab gesagt, bin abgerutscht mit FlißFlops.

Er wird melden, dass ich das Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte.

Wird das Folgen haben?

Zitat:

Original geschrieben von kddiego

Wird das Folgen haben?

Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten, da die Führerscheinstelle hier einen eigenen Ermessenspielraum hat.

Da noch nicht viel vorliegt, wird die Sache dort wohl allenfalls aktenkundig gemacht und eventuell später mal "gewürdigt", falls noch mehr Meldungen dazu kommen sollten (was ja hoffentlich nicht eintreten wird).

am 6. Juli 2014 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von kddiego

Noch mal zusammen gefasst.

Angehalten beim Querfahren. Barfuß gefahren.

Ich hab gesagt, bin abgerutscht mit FlißFlops.

Er wird melden, dass ich das Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte.

Wird das Folgen haben?

Haeng von der Fuehrerscheinstelle ab. Eventuell wirst von dort Post bekommen. Fuer mich war es eine gefaehrdung.

Mögliche Folgen:

Der Prüfer, welcher Dir die Fahrerlaubnis erteilt hat, wird auf seinen Geisteszustand untersucht.

Dein Fahrlehrer erhält Berufsverbot.

:)

Zitat:

Original geschrieben von kddiego

Wird das Folgen haben?

Da die Kristallkugeln mal wieder Alle ausgefallen sind dürfte es davon abhängen ob der Polizist die Sache wirklich meldet und was die Führerscheinstelle daraus macht. Bestenfalls gar nicht und Schlimmstenfalls eine MPU zum Zwecke der Überprüfung ob du überhaupt geeignet bist am Straßenverkehr teilzunehmen.

Wenn wirklich nicht viel und nichts dramatisches in den Akten steht dürfte nicht viel passieren, aber wie erwähnt, die Kristallkugeln funktionieren gerade nicht.

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