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Polizei Kontrolle.Wie oft kontrolliert?

Themenstarteram 29. Juni 2007 um 17:18

Hallo zusammen hier im MT,

Ich habe seit 7 jahren Führerschein und wurde noch nie von Polizei angehalten wegen Allgemeine Verkehrskontrolle.

Mich interessiert wie oft ihr von Grünen angehalten seid Führerschein und KFZ Schein bzw. allgemeine Verkehrskonntrolle und so weiter?

Die kontrollieren zu wenig oder außer wenn man schnell ist auf BAB oder wenn die Blitzen.

was meint ihr..

Danke euch....

Beste Antwort im Thema
am 22. Mai 2015 um 15:50

Es erstaunt und erschreckt mich irgendwie jedes mal, das sich in diesem Teil des Forums mehr erlebnisorientiertes Volk rumtreibt als bei uns in der Großstadt an einer beliebigen Freitagnacht.

Im Dienst heute Nacht wird mit Sicherheit weniger rumgeheult werden als hier in den letzten paar Stunden :)

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am 26. Mai 2015 um 8:38

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:03:27 Uhr:

Er sollte aber offensichtlich vorher und nicht erst nach dem "Angriff" auf den Polizisten in Gewahrsam genommen werden, so dass man hier durchaus von einem Widerstand sprechen kann. Offensichtlich wurde aber dann ja wohl festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme nicht rechtens war, so dass im Umkehrschluß auch kein Widerstand vorlag.

Es ist doch vollständige Realitätsverleugnung, wenn man etwas "offensichtlich erkennt", das im Widerspruch zu den Zeugenaussagen, dem Geständnis des Täters, der Videoaufnahme, den Vorträgen der Staatsanwaltschaft sowie Anwälten der Beschuldigten und dem Urteil des Richters steht.

Wie bitte kommst Du auf diese "Offensichtlichkeit", wenn alle, die darin involviert sind, genau dieser "Offensichtlichkeit" widersprechen - selbst der Täter.

 

Zitat:

Keiner von uns war dabei und es gibt soviel mögliche Gründe, warum sich diese Situation so hochgeschaukelt hat. Z.B. verbale Provokation oder ähnliches, wobei dies dann nicht so ausarten sollte.

Von uns hier war niemand dabei, nur gibt es keine Gründe für weitere mögliche Gründe, wenn die, die dabei waren alle den selben einheitlichen, in sich geschlossenen Ablauf beschreiben.

 

Zitat:

Ich bin aber auch der Meinung, dass die ganze Sache bis ins letzte aufgeklärt werden sollte.

Ist es, was den Ablauf im Rahmen der Kontrolle und gegen den Autofahrer betrifft.

Ob es auch in die andere Richtung, gegen alle beteiligten Polizisten so vollständig klappt und am Ende auch beim Letzten eine Eindeutigkeit zB. beim Thema Strafvereitelung mit ja oder nein und nicht nur zweiter Klasse über "mangels ausreichender Beweise" geben wird, da habe ich auch erhebliche Zweifel.

Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 26. Mai 2015 um 00:56:00 Uhr:

Der Stand letztes Jahr mal bei uns vor dem Haus. Mich würde ja interessieren wie oft der so angehalten wird. :D

Der Typ ist wohl ein ganz großer Body Count Fan.:D

am 26. Mai 2015 um 8:48

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 26. Mai 2015 um 10:34:02 Uhr:

Ein Polizist in Ausübung seines Dienstes, zumal er mit Gewaltausübung verbunden ist, *muss* mehr sein. Sonst hat er seinen Beruf verfehlt. Meilenweit.

Das hat noch nicht mal was mit Polizist zu tun.

Es gibt keinen einzigen Beruf, in dem es "in Ordnung" wäre, wenn man einfach mal über den Tisch langt. Auch wenn der Gegenüber ein absoluter Vollpfosten ist, der nichts als Verweigerung an den Tag legt und seine einzige Intuition es ist, das gewünschte Ziel (Erfüllung eines Auftrags) zu verzögern, zu blockieren oder zu verhindern.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 26. Mai 2015 um 10:38:11 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:03:27 Uhr:

Er sollte aber offensichtlich vorher und nicht erst nach dem "Angriff" auf den Polizisten in Gewahrsam genommen werden, so dass man hier durchaus von einem Widerstand sprechen kann. Offensichtlich wurde aber dann ja wohl festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme nicht rechtens war, so dass im Umkehrschluß auch kein Widerstand vorlag.

Es ist doch vollständige Realitätsverleugnung, wenn man etwas "offensichtlich erkennt", das im Widerspruch zu den Zeugenaussagen, dem Geständnis des Täters, der Videoaufnahme, den Vorträgen der Staatsanwaltschaft sowie Anwälten der Beschuldigten und dem Urteil des Richters steht.

Wie bitte kommst Du auf diese "Offensichtlichkeit", wenn alle, die darin involviert sind, genau dieser "Offensichtlichkeit" widersprechen - selbst der Täter.

Weil ich es gesehen habe, ganz einfach. Schau dir das Video noch mal an, dann wirst du es auch sehen. Während der Verkehrsteilnehmer mit dem Rücken zum Polizisten steht, wird versucht, seinen linken Arm zu greifen. Dagegen wehrt sich der Betroffene. Das ist ganz deutlich zu sehen und der Versuch die Ingewahrsamnahme durchzusetzen.

Und das hat nicht das geringste mit Realitätsverleugnung zu tun.

Dass der Widerstand hier im Endeffekt nicht bejaht wurde, liegt vermutlich daran, dass bereits die Ingewahrsamnahme rechtswidrig war und dementsprechend kein Widerstand vorliegen kann.

Ich kenne nur das Ergebnis des Urteils. Die Begründung habe ich nirgendwo gelesen. Vielleicht hast du ja mehr Erkenntnisse. Auf dem Video ist jedoch klar zu sehen, dass die ganze Sache losging, nachdem versucht wurde, den linken Arm des Autofahrers zu ergreifen, während er offensichtlich mit, ich glaube es war sein Cousin oder ähnliches sprach.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 26. Mai 2015 um 10:38:11 Uhr:

Zitat:

Ich bin aber auch der Meinung, dass die ganze Sache bis ins letzte aufgeklärt werden sollte.

Ist es, was den Ablauf im Rahmen der Kontrolle und gegen den Autofahrer betrifft.

Ob es auch in die andere Richtung, gegen alle beteiligten Polizisten so vollständig klappt und am Ende auch beim Letzten eine Eindeutigkeit zB. beim Thema Strafvereitelung mit ja oder nein und nicht nur zweiter Klasse über "mangels ausreichender Beweise" geben wird, da habe ich auch erhebliche Zweifel.

Das wird man sehen, wie die ganze Sache da abschließend beurteilt wird. Was du hier wieder befürchtest ist nur Kaffeesatzleserei, wenn überhaupt.

Der kontrollierende Beamte merkt doch nichtmal wenn er gefilmt wird. Wenn es nix zu beanstanden gab, kann das Video hinterher wieder gelöscht werden. Wenn es Probleme gibt, kann hinterher immer noch ein Richter entscheiden, ob er das Video als Beweis für was auch immer zulässt. Das hat aber kein kleiner Polizist zu entscheiden.

Videomaterial, welches von den Blauen aufgenommen wurde, taugt meist nur dazu deren eigene Lügengeschichte zu untermauern. Meist fehlt zufällig eine sinnstiftende Stelle, bzw. das komplette Video verschwindet einfach, wenn es für die Beamten zu gefährlich wird.

 

am 26. Mai 2015 um 9:16

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:03:27 Uhr:

Keiner von uns war dabei und es gibt soviel mögliche Gründe, warum sich diese Situation so hochgeschaukelt hat. Z.B. verbale Provokation oder ähnliches, wobei dies dann nicht so ausarten sollte.

Das ist, wie du dich ausdrücken würdest, "Kaffeesatzleserei".

Verbale Provokationen dürften aber nie (!) der Auslöser für physische Gewalt sein. Das lernt man schon im Kindergarten.

Bei Personen, die das staatliche Gewaltmonopol repräsentieren, gilt das umso mehr. Bei Beleidigungen gibt es die Möglichkeit, eine Beleidigung anzuzeigen. Die Personalien hatte man ja, Zeugen auch, und eine Beleidigung rechtfertigt auch keinen körperlichen Übergriff.

Ich weiß, dass das anders gelebt wird. Denn wenn sich mal jemand gegen einen Übergriff juristisch wehren würde, ist schnell der Vorwurf der Widerstandshandlung da. Notfalls hat man ja die Kollegen als Zeugen, die, wie hier, im Zweifel falsch aussagen. Da können wir in diesem Fall von Glück reden, dass es neben den Zeugen auch noch das Video als Beweis gegeben hat.

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:03:27 Uhr:

Ich bin aber auch der Meinung, dass die ganze Sache bis ins letzte aufgeklärt werden sollte. Den Ruf nach Entlassung der Beteiligten halte ich allerdings für leicht übertrieben.

Ja, Aufklärung tut Not. Auch hinsichtlich der uneidlichen Falschaussagen, des "Frisierens" von Akten (die Polizei als Arm der Staatsanwaltschaft ist nicht Partei, sie muss auch Tatsachen würdigen, die den Angeklagten entlasten), der falschen Anschuldigungen, der Körperverletzung im Amt etc.

In Bezug auf die Entlassung der Beteiligten teile ich grundsätzlich deine Meinung. Allerdings hat es der Normalbürger da schon schwerer. Dem wird der Lappen auch dann entzogen, wenn er ohne den seine Existenz verliert. Und da reicht schon ein (!) qualifiziertes Vergehen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:03:27 Uhr:

Wir sind alles Menschen und machen Fehler. Das gilt auch für die Polizei. Wenn jeder Fehler im Beruf sofort zur Entlassung führen sollte, hätten wir bald ein paar Arbeitslose mehr.

Stimmt. Es sind hier aber nicht irgendwelche Fehler. Den Übergriff alleine kann man entschuldigen. Es kann einem schon mal die Sicherung durchbrennen. Das ist wirklich menschlich.

Die Anzeige wegen Widerstands und Körperverletzung, die abgesprochenen Falschaussagen, die falschen Verdächtigungen, die "frisierten" Akten aber nicht mehr. Da ist dann doch eine erhebliche kriminelle Energie (sagt man doch so?) vorhanden. Da ist die Frage zu stellen, ob die Personen überhaupt für den Polizeidienst geeignet sind. Eine Polizei MPU wäre da angezeigt :D . Immerhin hantieren die mit Schusswaffen und wir möchten nicht wissen, was passieren kann, wenn die sich schon in Alltagssituationen nicht im Griff haben.

Das ist kriminelle Energie vom feinsten.

http://www.taz.de/!5139117/

Hier ein weiterer Skandal. :rolleyes:

Zitat:

@festbeleuchtung schrieb am 26. Mai 2015 um 11:16:02 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:03:27 Uhr:

Keiner von uns war dabei und es gibt soviel mögliche Gründe, warum sich diese Situation so hochgeschaukelt hat. Z.B. verbale Provokation oder ähnliches, wobei dies dann nicht so ausarten sollte.

Das ist, wie du dich ausdrücken würdest, "Kaffeesatzleserei".

Stimmt.

Zitat:

Verbale Provokationen dürften aber nie (!) der Auslöser für physische Gewalt sein. Das lernt man schon im Kindergarten.

Bei Personen, die das staatliche Gewaltmonopol repräsentieren, gilt das umso mehr. Bei Beleidigungen gibt es die Möglichkeit, eine Beleidigung anzuzeigen. Die Personalien hatte man ja, Zeugen auch, und eine Beleidigung rechtfertigt auch keinen körperlichen Übergriff.

Da bin ich ganz deiner Meinung und hatte das auch bereits geschrieben.

Zitat:

Ich weiß, dass das anders gelebt wird. Denn wenn sich mal jemand gegen einen Übergriff juristisch wehren würde, ist schnell der Vorwurf der Widerstandshandlung da. Notfalls hat man ja die Kollegen als Zeugen, die, wie hier, im Zweifel falsch aussagen. Da können wir in diesem Fall von Glück reden, dass es neben den Zeugen auch noch das Video als Beweis gegeben hat.

Woher weißt du das?

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 11:23:58 Uhr:

Das ist kriminelle Energie vom feinsten.

http://www.taz.de/!5139117/

Hier ein weiterer Skandal. :rolleyes:

Seit deiner Äußerung, die hier von einem Mod zu recht gelöscht wurde, nehme ich deine Beiträge nicht mehr ernst.

Und so was redet dann von korrektem Benehmen.:confused:

am 26. Mai 2015 um 9:31

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 26. Mai 2015 um 10:34:02 Uhr:

Auf das "wir sind alle nur Menschen mit haufenweise Fehlern"-Argument warte ich schon die ganze Zeit. Das ist die argumentative Bankrotterklärung. Das ist arm und traurig. Ein Polizist in Ausübung seines Dienstes, zumal er mit Gewaltausübung verbunden ist, *muss* mehr sein. Sonst hat er seinen Beruf verfehlt. Meilenweit.

Muß man so sehen. Wenn z.B. ein Elektriker Mist baut, können Leute gleich sterben. Da nützt es auch nicht bei der anschließenden Verhandlung, daß er grad eine Scheidung abwickelt oder Tag davor sein Bruder Geburtstag gefeiert hat.

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 11:30:08 Uhr:

Seit deiner Äußerung, die hier von einem Mod zu recht gelöscht wurde, nehme ich deine Beiträge nicht mehr ernst.

Und so was redet dann von korrektem Benehmen.:confused:

Hab ich kein Problem mit. :)

Anders als die Polizisten im Video, stehe ich zu meinen Entscheidungen und Handlungen.

am 26. Mai 2015 um 9:45

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 11:25:10 Uhr:

Woher weißt du das?

In diesem Fall sind sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung einig, dass ohne das Video zwei Unschuldige verurteilt worden wären.

So etwas ist auch kein Einzelfall:

https://www.youtube.com/watch?v=Gdc5enoCdRY Spannend ab 5:09

https://www.youtube.com/watch?v=22sfNEZ6DLc ab 0:55

https://www.youtube.com/watch?v=W_cG1TVTge4

https://www.youtube.com/watch?v=h_v2ICX8yzs

https://www.youtube.com/watch?v=3gn6T8at3Q8

so auf die Schnelle.

Und natürlich auch die eigene Erfahrung im persönlichen Umfeld.

Wobei ich persönlich bislang nicht betroffen war.

am 26. Mai 2015 um 10:03

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:57:18 Uhr:

Während der Verkehrsteilnehmer mit dem Rücken zum Polizisten steht, wird versucht, seinen linken Arm zu greifen.

Und was ist mit dem vorhergehenden Schlag, den der Polizist gegen den Kopf des Autofahrers ausgeführt hat, bevor sich der Autofahrer umgedreht und den Rücken zum Polizisten gedreht hat.

Von denen anfangs nur die Zeugen (Mitfahrer) des Autofahrers gesprochen haben, dann vor Gericht auch die Zeugen aus dem Kreis der bei der Kontrolle anwesenden Polizisten aufgrund des vollständigen, nicht geschnittenen Videos eingestehen und ihre vorhergehende schriftliche Aussage abändern mussten - und dann auch von dem Täter selbst eingestanden wurde?

Dieses vollständige, ungeschnittene Video auch erst nach mehrmaliger Anforderung des Richters vorgelegt wurde, und erst das laute Nachdenken über eine Urkundenunterdrückung nach §274 StGB dieses vollumfängliche Video hat plötzlich erscheinen lassen.

Und wer es denn tatsächlich so übergenau nimmt, der muss doch genau diese Straftat durch die Polizei ausgeführt auch erkennen. Nur haarscharf an einer Verurteilung vorbeigeschrammt, weil sie im letztmöglichen Moment dann doch dem Gericht vorgelegt wurde.

 

Zitat:

Das wird man sehen, wie die ganze Sache da abschließend beurteilt wird. Was du hier wieder befürchtest ist nur Kaffeesatzleserei, wenn überhaupt.

Ich bezeichne es als Realitätswahrnehmung.

Du hast es doch selbst über Dein "niemand verurteilt worden" bereits genannt. Es gibt einige Vorfälle, die ohne jeden Zweifel "unrechtmäßige Polizeigewalt" sind, weil niemand anderes in Frage kommt. Es aber zu keiner Verurteilung führt, weil die Tatausführung keiner Person ausreichend zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Oury Jalloh in Dessau ist auch so eine Merkwürdigkeit. Da sind doch tatsächlich Dokumente aus dem Nichts urplötzlich in die Ermittlungsakte gebeamt worden, als Verfahrenseinstellungen und Freisprüche - jeweils "aus Mangel an Beweisen", rechtskräftig geworden sind und nun ein Strafklageverbrauch existiert (bis auf einen der Beteiligten).

Es ist ja auch aus rechtsstaatlicher Sicht vollkommen in Ordnung, dass unabhängig von Beruf und Titel immer ein "im Zweifel für den Angeklagten" gilt. Nur wird es absurd, wenn man das Ganze umdreht und argumentiert, dass ohne eine Verurteilung auch keine strafbaren Handlungen existieren.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 26. Mai 2015 um 12:03:29 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Mai 2015 um 10:57:18 Uhr:

Während der Verkehrsteilnehmer mit dem Rücken zum Polizisten steht, wird versucht, seinen linken Arm zu greifen.

Und was ist mit dem vorhergehenden Schlag, den der Polizist gegen den Kopf des Autofahrers ausgeführt hat, bevor sich der Autofahrer umgedreht und den Rücken zum Polizisten gedreht hat.

Zitat:

Ich weiß nicht was du da siehst. Ich habe mir alle Videos bei Youtube noch mal angesehen. Das Drama beginnt unmittelbar nach dem Griff zum Arm des Betroffenen (Teil 2). Ist aber auch eigentlich egal. Je öfter ich das Video sehe, desto schlimmer wird es.

 

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 22. Mai 2015 um 17:50:45 Uhr:

Es erstaunt und erschreckt mich irgendwie jedes mal, das sich in diesem Teil des Forums mehr erlebnisorientiertes Volk rumtreibt als bei uns in der Großstadt an einer beliebigen Freitagnacht.

Im Dienst heute Nacht wird mit Sicherheit weniger rumgeheult werden als hier in den letzten paar Stunden :)

immer noch besser hier als auf der Strasse.

Gruß

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