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Polizei behauptet ich sei zu schnell gefahren.

Themenstarteram 5. Mai 2023 um 1:16

Moin alle zusammen,

Gestern Abend hat mich ein Fahrer versucht zu überholen in einer 30 Zone und hinter ihm war die Polizei und er hat das Überholmanöver abgebrochen und jetzt behauptet die Polizei dass wir beide zu schnell gewesen sind. Zwar wurde ich nicht angehalten, aber laut dem anderem Fahrer haben sie mein Kennzeichen und sagen dass wir bestimmt 60kmh gefahren sind, aber alles ohne jegliche Beweise. Kennt sich eventuell jemand besser aus als ich und kann mir in dieser Lage helfen ?

 

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27 Antworten

Wie schnell in etwa warst Du laut Tacho als der andere Fahrer Dich überholen wollte? Hast Du vielleicht während dessen Überholversuch beschleunigt , weil er diesen abbrechen musste?

am 5. Mai 2023 um 3:45

Na ja, die Polizei hat dich nicht angehalten, aber laut dem anderen Fahrer...... Also kennt ihr euch. Oder mit dem neuen Account willst hier Stimmung machen.

Ansonsten wenn was dran sein sollte, dann warte mal ab bist du Post bekommst. Vorher sich schlaflose Naechte machen bringt da nicht viel.

@MFan378

Falls du tatsächlich beschleunigt hast, während du überholt wurdest, so gibt es außer der einfachen Geschwindigkeitsüberschreitung noch andere Tatbestände, die man dir vorwerfen kann.

Du kannst nur abwarten, ob übrerhaupt etwas auf dich zukommt und sollte das der Fall sein, überlegen, ob du eventuell einen Anwalt einschaltest.

Wenn du einen Anwalt einschalten möchtest, solltest du außer deine persönlichen Daten keine Angaben machen (auch nicht, dass du bzw. wer gefahren ist), denn jegliche Äußerung sollte mit dem Anwalt abgestimmt sein.

Mehr kann man auch meiner Sicht momentan nicht sagen, da ja noch völlig unbekannt ist, falls dir was vorgworfen wird, was dir dann vorgeworfen wird.

Sobald du mehr weißt, kannst du hier ja nochmal fragen.

 

Gruß

Uwe

Die Polizei behauptet laut dem Fahrer der überholen wollte...

Na ja.

Ich würde das nicht ausschließen wollen, denn auch in Streifenwagen ist immer öfter eine Dash-Cam installiert ... Kann auch sein, dass mittlerweile in wirklich allen Wagen eine hängt.

Zudem wiegt eine Zeugenaussage auch schwer.

Dann wäre eine Geschwindigkeitsübertretung das kleinste Problem, sondern es kommt noch eine Anzeige wegen illegalem Straßenrennen hinterher. Möglich wäre es zumindest.

Oder es kommt eine Fahrtenbuchauflage, falls der Fahrer nicht benannt wird, und die kostet auch mal 200 Euro Verwaltungsgebühr.

Zitat:

@MFan378 schrieb am 5. Mai 2023 um 03:16:34 Uhr:

... aber laut dem anderem Fahrer haben sie mein Kennzeichen ...

Gabs da Überholspielchen unter Bekannten?

Zitat:

... und sagen dass wir bestimmt 60kmh gefahren sind, aber alles ohne jegliche Beweise. Kennt sich eventuell jemand besser aus als ich und kann mir in dieser Lage helfen ?

Auch mit einem ungeeichten Tacho kann man die Geschwindigkeit ermitteln. Geschieht dann unter Abzug von 20km/h Toleranz, bleiben vorwerfbare 10km/h. Entweder wird die Aussage der Polizisten dann auf "abgelesene 80km/h" nach oben korrigiert, oder da passiert gar nix mehr (schade um die Zeit).

Alternativ wollte dir der Kumpel mal eine "verpassen". ;)

Gruß Metalhead

Das übliche Verhalten in meiner 30er -Zone, der Erste geht auf 45 runter "denkt reicht ja", der Hintermann denkt (hat das Schild "vergessen") warum fährt der unter 50, und überholt.

Also warum dagegen vorgehen? Einfach sein eigenes Verhalten mal prüfen!

Ja auch die deutsche Polizei darf "schätzen" oder auch ungeeichte Tachos als Grundlage verwenden, die anzuwendenden Toleranzen sind klar definiert.

Die Polizei kennt also das Kennzeichen, schön. Aber hat die Polizei überhaupt irgendeine belastbare Angabe zum Fahrer?

Wieder so ein Fall, in dem der TE ganz offensichtlich nicht alle Karten auf den Tisch legt.

Was erwartest du denn bei der Überschrift?

Ich kann mir nicht vorstellen, das sich die Polizei mit einem angehaltenen VT über andere VT unterhält und erzählt was sie von dessen Fahrweise hält und das sie deren Kennzeichen notiert haben. Wer war der "andere Fahrer" überhaupt, warum hat der TE im Nachhinein Kontakt zu ihm ?

Wenn der Vorwurf eines verbotenen Rennens im Raum steht (immerhin eine Straftat), dann ist es doch nicht ungewöhnlich, dass die Polizei ein paar Fragen stellt. Und dann ist es doch auch plausibel, dass der angehaltene Fahrer zugibt, dass der andere sein Kumpel war. Da muss man nicht gleich wieder unterstellen, dass es sich um eine Fake-Geschichte handelt.

Aber viel kann man derzeit nicht sagen. Da kann gar nichts nachkommen oder der Vorwurf einer OWi oder der Vorwurf einer Straftat. Also abwarten. Fragen würde ich den Kumpel, ob er meinen Namen ggü. der Polizei erwähnt hat. Wenn nicht, dann soll er das auch künftig nicht machen. Wenn doch, dann wäre es nicht mehr mein Kumpel. ;)

1. Beitrag des TE.

 

Ihr solltet jetzt weitere Infos abwarten bevor ihr hier alle wieder übers Stöckchen springt… ;)

Zitat:

@-Wolle schrieb am 5. Mai 2023 um 07:31:19 Uhr:

Die Polizei behauptet laut dem Fahrer der überholen wollte...

Na ja.

Laut dem Titel des Threads behauptet die Polizei, selbst zu schnell gewesen zu sein...

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